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IGNORED

Flintenkauf


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Ich fasse noch mal kurz zusammen:

auf meine gestellte Frage habe ich zwei Antworten zum Thema erhalten und

23 Antworten die damit überhauptnichts zu tun haben.

Die Frage zur VR-BÜCHSE wurde schon in unendlich vielen Beiträgen abgehandelt-

ohne neue Erkenntnisse.

mephisto0815

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auf meine gestellte Frage habe ich zwei Antworten zum Thema erhalten und

23 Antworten die damit überhauptnichts zu tun haben.

Die Frage zur VR-BÜCHSE wurde schon in unendlich vielen Beiträgen abgehandelt-

ohne neue Erkenntnisse.

Naja - nach den ersten beiden Antworten war Deine Frage abschließend beantwortet. Außerdem hast Du die Vorderschaftrepetierer ja selbst ins Gespräch gebracht.

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Hallo Zusammen,

gehe ich recht in der Annahme, dass man jede Art von Flinten (Einlaufflinte, Querflinte, BDF...) auf die

neue gelbe WBK erwerben kann oder gibt es Ausnahmen für die man als Sportschütze kein

Bedürfnis nachweisen kann?

mephisto0815

Hallo mephisto0815

um auf deine Frage zu kommen.

Du kannst m. M. n. so ziemlich jede einschüssige Flinte kaufen. 9mm Doppelschrot könnte vielleicht ein Problem bei der Nennung der Disziplin nach sich ziehen. Aber das kaufen die Wenigsten.

Steven

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Mein 'Neugelbtext' lautet

... wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerlangwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm ..... sowie die dafür bestimmte Munition .....

Diese Waffenbesitzkarte gilt auch für Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

und mehrschüssige Perkussionswaffen und die dafür bestimmte Munition.

und in meinem Verein haben bereits mehrere VR-Repetierer mit gezogenen Läufen.

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Und wieder gebe ich dir vollkommen Recht, aber ich müßte mir dieses Recht erklagen und für Hannover kann ich dir sagen, das ich verlieren würde.

Ich wäre nicht mal der erste.... :rolleyes:

Hallo Hermes

scheint so, daß nicht nur das OA sondern auch die Richter bei euch ihr eigenes Gesetz machen. Der §14/4 ist doch in dieser Sache eindeutig und nicht auslegungsfähig. Wird Zeit, daß da mal einer in Revision geht. Oder liegt Hannover nicht mehr im Gesetzesbereich Deutschlands?

Steven

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nö, markus aka hermes und die anderen haben zwischenzeitlich schon alles hierzu geschrieben, der rest steht in diversen anderen forumsbeiträgen. <_<

Hallo Ralf F

du sprachst am Anfang dieses Threat von einer Mär. Der Erwerb einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Neugelb ist Realität, keine Mär, selbst wenn am Vorderschaft repetiert wird. Wenn du einer der Waffenbesitzer bist, denen es schon recht ist, wenn er von seinem SB ungesetzlich eingeschränkt wird, ist das nicht schön. Wenn du auch noch einer bist, der diese Einschränkung, obwohl ungesetzlich, auch noch gegen andere Waffenbesitzer verteidigt und gutheisst, ist das schon traurig. Hoffentlich gibt es davon nicht zu viele. Würde unseren Kampf für ein vernünftiges Waffengesetz behindern.

Steven

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Oder liegt Hannover nicht mehr im Gesetzesbereich Deutschlands?

Doch schon, aber Du wirst dich durch mehrere Instanzen kämpfen müssen und wir sind vielleicht nicht so streitbar wie ihr. Dazu kommt auch noch, das alle Urteile nur für den Einzelfall gelten und sich die Region nicht von einem Einzelurteil in ihrer Meinung beeinflussen läßt.

Frag mal Ballerkalle, wieviel Probleme er schon mit der Region hatte.

Unsere Behörden sind, trotz z.Zt. CDU-Regierung, noch Rot-Grün geschädigt und beeinflusst....

Niedersachen ist "Lehrerland", da kriegst Du keine Chance.

Gruß Markus

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Hallo Ralf F

du sprachst am Anfang dieses Threat von einer Mär. Der Erwerb einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Neugelb ist Realität, keine Mär, selbst wenn am Vorderschaft repetiert wird. Wenn du einer der Waffenbesitzer bist, denen es schon recht ist, wenn er von seinem SB ungesetzlich eingeschränkt wird, ist das nicht schön. Wenn du auch noch einer bist, der diese Einschränkung, obwohl ungesetzlich, auch noch gegen andere Waffenbesitzer verteidigt und gutheisst, ist das schon traurig. Hoffentlich gibt es davon nicht zu viele. Würde unseren Kampf für ein vernünftiges Waffengesetz behindern.

Steven

steven, ich sprach auch von der theoretischen möglichkeit, dass es geht ...

es steht jedem frei, seine interessen entsprechend durchzuboxen und auch ich habe es aus waffenrechtlicher sicht schon mal mit der brechstange machen müssen.

grad in bezug auf die ach so bösen pumpen gibt es aber m. e. wesentlich elegantere möglichkeiten eine erwerbsberechtigung zu bekommen - ohne sich irgendwann mal von nem richter erklären lassen zu müssen, wie denn der gesetzgeber das eigentlich mit der "neuen gelben" gemeint hatte ...

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Also, ich bekomme meine Gelbe auch so voll, da brauche ich keine Pumpe drauf zu kaufen.

Die Kaufe ich mir lieber auf Grün.

Ich glaube diejenigen die sich hier am lautesten beschweren sind diejenigen die eine Pumpe auf grün gar nicht bekommen würden.

Warum nur ?

Weil man dafür in deutschland,leider, ein Bedürfniss benötigt, und die DSB´ler haben das nunmal nicht. Aber jetzt da mit tricks und krücken aufgrund einer nicht eindeutigen Formulierung ( oder weil der Gesetzgeber übersehen hat das es Pumpen mit gezogenen Läufen gibt ) was übers knie zu brechen, das wäre mir jetzt nix.

Ich bin froh das ich auch auf die neue Gelbe mal nen Unterhebler oder ein Pepetiergewehr und ganz toll ne einzellader Kiplaufpistole a la Contender/Encore ohne viel Brimborium beim Amt zu Kaufen kriege.

Wenn jetzt alle stress auf dem Amt machen und vor Gericht ziehen und Ihre Pumpe mit gezogenem Lauf haben wollen, obwohl es doch klar ersichtlich ist das der Gesetzgeber von Anfang an nicht wollte das Pumpen auf Gelb nicht erworben werden sollen, ist es nur eine Frage der Zeit bis die Gelbe wieder beschnitten wird auf das alte Format.

Nee, anstelle in den BDMP, BLPS oder BDS einzutreten und sich das eine Pumpe auf Grün über ein ordentliches Bedürfniss zu kaufen, wird hier debatiert wie mann über ne Gelbe ne Pumpe eingetragen bekommt.

Da fällt mir nix mehr ein.

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Also, ich bekomme meine Gelbe auch so voll, da brauche ich keine Pumpe drauf zu kaufen.

Die Kaufe ich mir lieber auf Grün.

Ich glaube diejenigen die sich hier am lautesten beschweren sind diejenigen die eine Pumpe auf grün gar nicht bekommen würden.

Warum nur ?

Weil man dafür in deutschland,leider, ein Bedürfniss benötigt, und die DSB´ler haben das nunmal nicht. Aber jetzt da mit tricks und krücken aufgrund einer nicht eindeutigen Formulierung ( oder weil der Gesetzgeber übersehen hat das es Pumpen mit gezogenen Läufen gibt ) was übers knie zu brechen, das wäre mir jetzt nix.

Ich sehe auf meiner Gelben eine sehr eindeutige Formulierung, die keinen Raum für Auslegung lässt!!! Also VR Flinte mit gezogenen Lauf erwerbbar!

Nebenbei: Ich will keine VR Flinte. Weder auf gelb noch auf grün.

Mit Verlaub, Dein Posting strotzt vor Intoleranz und Unterstellungen an DSB Schützen! Handhabe das Ganze wie Du es für richtig erachtest, aber erspare uns weitere Unterstellungen.

Ja, ich bin im DSB... aber auch im BDS.

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ist es nur eine Frage der Zeit bis die Gelbe wieder beschnitten wird auf das alte Format.

Nee, anstelle in den BDMP, BLPS oder BDS einzutreten und sich das eine Pumpe auf Grün über ein ordentliches Bedürfniss zu kaufen, wird hier debatiert wie mann über ne Gelbe ne Pumpe eingetragen bekommt.

Da fällt mir nix mehr ein.

Hallo Herc.2400

ich habe zwei Pumpen als Sportschütze und mehrere als Sammler. Ich benötige z. Z. keine weiteren zum sportlichen Schießen.

Der richtige Weg eine Vorderschaftrepetierlangwaffe mit gezogenem Lauf zu erwerben ist halt der über Gelbe WBK. Wenn das Gesetz von Sluggy (der Herr möge ihn strafen) so schlecht formuliert wurde, daß er die Anweisungen seines Innenministers nicht umgesetzt hat, können wir doch nichts für. Das Gesetz sagt aber eindeutig: Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf auf Gelb. Falls ich das als BDMP Mitglied über Grün versuche, müßte mir mein SB erklären, daß das der falsche Weg ist.

Wie ist deine Meinung über Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber .22LfB? Auf Gelb? Nur auf Grün? Wenn Grün warum.

Und nun zum Thema "Wille des Gesetzgebers": Der Wille des Gesetzgebers war bei der 2/6 Regelung für die Gelbe WBK eindeutig so, daß es keine 2/6 Regelung auf Gelbe geben sollte. Hat es die Ministerialbeamten interessiert? Nö, haben ihren Willen gegen den Willen des Gesetzgebers durchgedrückt. Und wenn mir einer erklärt, daß etwas eindeutig im Gesetz steht, er das aber so nicht will, werde ich die ganze klaviertastatur benutzen, um ihn dazu zu verleiten, sich an Gesetze zu halten.

Steven

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@ Reinhard Bergman

Ich, intolerant gegenüber dem DSB ? Niemals !

Ich trinke doch immer mit den jungs vom DSB mein Bierchen.

Und ich schieße doch immer mit den Kollegen vom DSB und den Jägers auf dem Tontauben Stand. Und wenn die DSB´ler mich höflich fragen lasse ich die auch immer mal mit meiner Benelli M3 Super 90 auf die Tontauben schießen. Bin ja gar net so. Außerdem schieße ich eh lieber mit meiner BDF.

Trotzdem ist es so das einigen die lächerlichen paar euro für ne Mitgliedschaft in nem 2 Verband zu viel Geld ist. Warum auch immer. Aber ne BDF für 5000 Euro schießen, und dann auf ne popelige Benelli neidisch sein. Sowas habe ich bis jetzt auch nur da erlebt.

Von mir auch kannst du mich jetzt steinigen, trotzdem ist es so.

@ steven

Recht hast du, der SB wird dir und allen anderen schon erklären was geht und wie es geht.

Dafür ist der SB letztenendes auch da, wenn ich mir nicht sicher bin, rufe ich auch immer meinen SB an oder fahre mal vorbei, der freut sich wenn man ihn vorher fragt. Und gibt ratschläge, wenn es so nicht geht wie man sich das gedacht hat, wie es geht.

Wenn man sich nicht sicher ist, lieber seinen Sachbearbeiter fragen, das ist besser als hier im Forum.

Was du hier erzählt bekommst ist eine Sache, was dein SB und dein Anwalt oder Richter dann sagt ist was anderes.

Andererseits, gibt dir denn ein Waffenhändler eine Pumpflinte auf Gelb ???

Ich weiß es nicht habs noch nicht ausprobiert ?

Normalerweise muss doch auch der Händler wissen was er auf welche WBK verkaufen darf und was nicht. Oder irre ich mich da jetzt ?

__________________________________________

Meine Güte, die DSB´ler sind ja wieder ganz schön gereitzt heute.

Zum Glück kann ich mir im Schützenhaus aussuchen wo ich mich hinsetze.

Setzte ich mich das nächste lieber zu den Jägers, die sind schon groß und können mal nen knuff vertragen ohne gleich zu heulen.

:heuldoch:

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@ steven

Andererseits, gibt dir denn ein Waffenhändler eine Pumpflinte auf Gelb ???

Ich weiß es nicht habs noch nicht ausprobiert ?

Normalerweise muss doch auch der Händler wissen was er auf welche WBK verkaufen darf und was nicht. Oder irre ich mich da jetzt ?

Hallo Herc.2400

jetzt verdrehst du was. Eine Pumpflinte ist m. M. n. eine Repetierlangwaffe mit glattem Lauf. Die bekomme ich selbstverständlich nicht auf Neugelb. Sagt doch das Waffengesetz. Wir sprechen aber die ganze Zeit von einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf. Im allgemeinen Sprachgebrauch als Repetierbüchse bezeichnet. Die bekomme ich selbstverständlich von meinem Waffenhändler. Steht so im Waffengesetz, daß das der richtige Weg ist.

Falls dir die Passage zum lesen fehlt, einfach eine PM an mich, ich schicke dir dann eine Kopie des §14. Abs. 4. Kannst du dann nachlesen.

Steven

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Teilt der Waffenhändler auch deine Definition ?

Es ist eine Mehrschüssige ( also mehr als 2 ) Voderschaftrepetierwaffe aus der Schrotpatronen verschossen werden können.

Ob der lauf jetzt ein gezogenes profil hat oder glatt ist ändert nichts an der Munition die daraus verschossen wird. Der 12/76er ladung 00 Schrot ist das volkommen egal ob der lauf glatt oder gezogen ist. Die kommt so oder so vorne raus.

Die waffe definiert sich über die Munition die sie verschießt und nicht das innenprofil des Laufes. 12/70, 12/76 ist ein Schrotkalieber und keine Büchsenpatrone. Und der Händler schreibt bei kalieber dann 12 oder 12/70 oder 12/76 rein und dann ist es eine Flinte und keine Büchse. Oder ?

Wenn ich bei meinem Marlin Unterhebler in 30-30 Win. die Züge rauspoliere so das er einen baby glatten Lauf hatt ist es dann ne Flinte oder was ?

Hier ist offensichtlich eine Grauzone entstanden die der Gesetzgeber übersehen hat.

Man kann versuchen diese auszunutzen ( das macht man in der regel aber nur wenn man über einen normalen weg, also Befürwortung vom Verband mit anschl. Voreintrag in die Grüne, keine bekommt ), oder nicht.

Letztenendes ist der Sachbearbeiter des entsprechenden Amtes die richtige Ansprechperson.

Und ich denke selbst wenn ein SB nein sagt und jemand vor Gericht zieht fällt er auf jeden Fall auf die Nase.

Für wen ist den so eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf eigentlich interresant ?

Für Jäger, die mit nem Flintenlaufgeschoss über ne größere Distanz schießen müssen.

Oder irre ich mich jetzt was den Anwendungszweck anbetrifft ?

Und die Jäger bekommen sowiso eine ( normale ).

Die BDS leute bekommen ohne Probleme eine.

Die vom BLPS sowiso.

Die BDMP´ler auch ohne Probleme.

Wieso muss man sich auf Gelb eine kaufen und möglicherweise seinen SB damit in schwierigkeiten bringen und verärgern, wenn mann die doch auf grün bekommt.

Also eine VR Flinte und eine SL Flinte bekommst du ohne Probleme auf grün.

Aber macht mal wie Ihr denkt.

Ihr wisst es ja offensichtlich eh besser, vor allem besser als der SB und sein Vorgesetzter.

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Es ist eine Mehrschüssige ( also mehr als 2 ) Voderschaftrepetierwaffe aus der Schrotpatronen verschossen werden können.

Was aus einer Waffe verschossen werden kann, ist dem WaffG in diesem Fall völlig egal.

Du kennst doch bestimmt die Schrotpatronen für Pistolen- und Revolverkaliber, oder? Wenn du die aus deiner HK oder Smith&Wesson verschießt, behauptet schließlich auch niemand du hättest eine abgesägte Selbstladeflinte.

Der 12/76er ladung 00 Schrot ist das volkommen egal ob der lauf glatt oder gezogen ist.

Leider nicht. Aus den gezogenen Läufen kannst du eine sinnvolle Deckung völlig abschreiben.

12/76 ist ein Schrotkalieber und keine Büchsenpatrone. Und der Händler schreibt bei kalieber dann 12 oder 12/70 oder 12/76 rein und dann ist es eine Flinte und keine Büchse. Oder ?

Im WaffG stehen die Worte Büchse und Flinte (1 Ausnahme beim Abschnitt über verbotene Waffen) gar nicht.

Hier ist offensichtlich eine Grauzone entstanden die der Gesetzgeber übersehen hat.

Darüber zu spekulieren ist müßig. Es zählt, was im WaffG steht. Nicht mehr und nicht weniger.

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Ich habe meine Remington 870 mit gezogenem Lauf auf neue Gelbe gekauft und ohne Probleme engetragen bekommen. Sicherheitshalber hatte ich vorher beim SB nachgefragt, der nur gemütlich nickte und mich einkaufen schickte. Bei den von mir angestrebten Disziplinen verschieße ich nur Slugs. Wenn ich auch Schrot verschießen müsste, hätte ich beim BDS halt entsprechend beantragt ( dann wahrscheinlich gleich HA ). Auch da hätte es sicher keine Probleme gegeben. Ich streite hier ausdrücklich nicht die eventuell verschiedene Sichtweise der Sachbearbeiter ab. Frag einfach vorher nach.

Gruß Norbert

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Ich habe neugierigerweise mal eben beim SB angerufen.

Er meinte: Selbstverständlich geht das auf die Gelbe, steht doch hinten drauf. Repetierer mit gezogenem Lauf - eigentlich klar wie Klossbrühe. :rolleyes:

Kann diese Meinung auch bestätigen - bin Mitte des letzten Jahres bei meinem SB vorbeigewatschelt, hab ihm genau die gleiche Frage gestellt und exakt die gleiche Antwort bekommen.

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...

Es ist eine Mehrschüssige ( also mehr als 2 ) Voderschaftrepetierwaffe aus der Schrotpatronen verschossen werden können.

Ob der lauf jetzt ein gezogenes profil hat oder glatt ist ändert nichts an der Munition die daraus verschossen wird....

zu 1. Tolle Definition, die Du aber mit Sicherheit nirgends im WaffG finden wirst.

zu 2. GERADE daran hängt sich der §14 auf, dort ist nur die Rede von "Repetierwaffen mit gezogenem Lauf", was ich aus dem Teil verschießen KANN, ist lt. Gesetz erst mal vollkommen egal. Die Definition "Büchse" und "Flinte" geistert hier sicher manchem noch durch den Kopf aus seinem Sachkundelehrgang, hat aber mit der gewünschten Waffe erst mal überhaupt nichts zu tun.

Ach ja, und allen verkappten DSB-Bashern empfehle ich einen Blick in die B-Liste von Sachsen-Anhalt, speziell Disziplin 3.1.4 und 3.2.4.

Wenn man bei uns den VR mit gezogenem Lauf nicht auf die neue Gelbe bekommt, kauft man eben mit glattem Lauf als VR oder sogar HA auf die Grüne.

PS: Ich habe im Moment gar kein Interesse an so einem Teil, aber ich könnte, wenn ich wollte ... :00000733:

mfg

Ralf

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Was mich bei der ganzen sache etwas stutzig macht ist, das wenn es wirklich überall so einfach ist, warum gibts dann keine Goldgräberstimmung ala Rem 870 Spezialist und warum bietet selbst Frankonia keine Wechselläufe mehr an?

Hallo Markus,

erstens ist es mit Sicherheit nicht "überall" so einfach, und zweitens würde ich auf verpenntes Geschäft tippen, vielleicht werden sie ja noch munter ...

Und außerdem, meinem vorigen PS zu entnehmen, nicht jeder der kann und darf, will auch ...

also nix mit Goldgräberstimmung.

mfg

Ralf

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