Zum Inhalt springen
IGNORED

Pumpgun mit Pistolengriff als Kurzwaffe legal?


manfred.mailer

Empfohlene Beiträge

Wie ist das eigentlich ... wenn man eine Repetierflinte vom BüMa so kuerzen lassen wuerde, das sie inkl. Pistolengriff unter 60 cm lang waere - - koennte man sie dann als Kurzwaffe eintragen lassen?

Als verbotene Gegenstaende gelten doch nur Repetierflinten mit Pistolengriff (Flinte = Langwaffe).

Auf Jagdschein muesste das dann eigentlich gehen - "fangschussgeeignet" im Sinne des Gesetzes waere so'n Teil doch wohl ... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Auf Jagdschein muesste das dann eigentlich gehen - "fangschussgeeignet" im Sinne des Gesetzes waere so'n Teil doch wohl ... :rolleyes:

Und auch gar keine so schlechte Überlegenug!

Eine kompakte Flinte, aufmunitioniert mit Flintenlaufgeschoßen als Nachsuchenwaffe.

Es wird sich aber kaum einer nen Voreintrag auf KW damit zupflastern. Da lass ich lieber ne Flinte auf 60cm kürzen und nutze diese dann als Langwaffe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder man nutzt eben das hier:

Ein BFR mit 18" Lauflänge. Gilt vor dem Gesetz als LW.

Habe schon mit Walther Kontakt aufgenommen. Gegen Sonderbestellung können sie sowas liefern.

Wenn er insgesamt mind. 60 cm lang ist, gäbe es diesen Revolver sogar auf WBK gelb (neu), da Repetierlangwaffe.

In manche .454 er kann man auch .410 Schrotpatronen verschiessen.

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn er insgesamt mind. 60 cm lang ist, gäbe es diesen Revolver sogar auf WBK gelb (neu), da Repetierlangwaffe.

In manche .454 er kann man auch .410 Schrotpatronen verschiessen.

Grüße,

Schwarzwälder

Ist über 60 cm lang.

Und es gibt ihn in allen BFR Kalibern.

Mein Favorit wäre 450 MArlin und dazu noch eine kleine Wechseltrommel in 45/70.

Ist laut Walther beides auf Bestellung lieferbar.

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zeig mir mal bitte , wo diese Festlegung in den waffenrechtlichen Vorschriften steht.

Na ja, dazu koennte ich eher etwas sagen, wenn ich wuesste, wo und wie denn eine Flinte definiert ist.

Wenn ein Buntline(Revolver) >60 cm als "Repetierbuechse" gelten kann, bezweifele ich, dass eine Flinte unter 60 cm eine "Flinte" ist.

Gibt es denn wirklich "Kurzwaffenflinten"? Nie davon gehoert ...

Oder heissen die dann "Vorderschaftrepetierpistolen"?

Es wird sich aber kaum einer nen Voreintrag auf KW damit zupflastern.

Das war auch kein ernst gemeinter Vorschlag - es ging mir darum, ob durch eine Ungenauigkeit des Gesetzes ein an sich verbotener Gegenstand ploetzlich legal werden koennte.

Ich sehe das eher "geschaeftsmaessig":

Erscheine auf der naechsten Drueckjagd als Durchgehschuetze mit eine umgefrickelten Maverick, stelle dich bei den zu erwartenden heftigen Protesten dumm und wette ordentlich, dass "diese Waffe trotz Pistolengriff legal ist". Spaeter kannst du das Teil ruhig verschrotten (oder an den naechsten "Geschaeftsmann weiterverkaufen) und holst dir fuer das beim Wetten gewonnene Geld eine tolle Kurzwaffe auf den wieder freien Voreintrag! :rolleyes:

Uebrigens: sehr viele Jaeger haben ohnehin nur eine Kurzwaffe, und auch die liegt bei vielen nur im Schrank rum (die gibts dann spaeter als Nachlass mit der beim Neuerwerb mitgekauften Munpackung, wo gerade mal die 6 Schuss vom "ausprobieren" fehlen ...)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ein Buntline(Revolver) >60 cm als "Repetierbuechse" gelten kann...

Warum "wenn"? Es ist ganz einfach: Lauf+Verschluss sind zusammen > 30 cm und die Gesamtwaffe mißt > 60 cm==> Langwaffe. Da gezogener Lauf: Büchse. Da ein DA-Revolver technisch ein Repetierer ist (nach Schussabgabe wird nicht automatisch eine neue Patrone schussbereit vor den Lauf geladen; Ausnahme wären die Mateba-Revolverbüchsen, die quasi "Selbstladerevolverbüchsen" darstellen, aber auch die wurden wie hier im Forum berichtet schon auf WBK gelb neu eingetragen), also ist Repetierbüchse streng genommen eine passende Bezeichnung.

Eine Kurzwaffe mit glattem Lauf kann man nat. auch als Schrotpistole bezeichnen.

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das mit dem (DA-)Revolver als halbautomatischer Waffe ist umstritten. Im technischen Sinne ist er definitiv

keine (anders sieht es beim Mateba-Autolade-Revolver aus), rechtlich kann man sich, wie gesagt, darüber

streiten.

Ist aber eher Theorie; denn außer in solchen Exoten-Fällen wie dem oben beschriebenen gibt's nach deutschem Waffenrecht einfach keinen Anlass zu streiten (Mehrlade-KW für Patronenmunition bleibt nun mal ein Fall für Einzelerlaubnis/WBK grün, egal ob nun Revolver, Pistole oder Pistolver...).

Und, wie gesagt, sind SA-Revolver wie der oben gezeigte sowieso außerhalb der DA-/Halbautomatik-

Diskussion, da völlig unstrittig reine Repetierer. Allerdings werden langläufige Exemplare wie der Buntline

aufgrund der sehr "eigenen" Gestaltung und Verwendungsmöglichkeit Nischenprodukte bleiben - weswegen

der Gesetzgeber sicher auch keinen Gedanken daran verwendet hat.

Interessant sind derart laaange Revolver-Exemplare für die vom KW-Verbot geplagten Schützenfreunde in GB.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

DA-Revolver ist kein Repetierer, sondern nach Gesetz "Halbautomat". Durch Betätigen des Abzugs 1 Schuss !

Das war mal! DA-Revolver sind eben keine HA!

Im WaffG ist klar geregelt:

Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.

Nachzulesen in Anlage 1 / Abschnitt 1 / Unterabschnitt 1 / Ziffer 2.3

Da in den waffenrechtlichen Vorschriften afair keine Definition von Flinten als Langwaffen existiert (auch wenn es sich nach dem allgemeinem Sprachgebrauch eigentlich so verhält), gehe ich davon aus, dass auch eine "Schrotpistole" waffenrechtlich als Finte zu behandeln ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

Ich lass mich gern eines besseren belehren aber irgentwo in Hinterkopf geistern bei den begriffen "Pumpgun"und "Pistolengriff" so Worte wie "Verbotener Gegenstand" und "Waffengesetz" rum.....

"Seit einer Änderung des Waffengesetzes am 11. Oktober 2002 sind Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde, verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes. Das Verbot geht auf den Amoklauf von Erfurt 2002 zurück, wo der Täter eine derart modifizierte Waffe mitführte. Privatpersonen benötigen zum legalen Besitz einer modifizierten Waffe eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts. Sie wurde jedoch bislang nie erteilt."

hab ich grade von Wiki geborgt

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorderschaftrepetierflinte

aber ich kann mich ja auch irren

so long

Elsa

P.S. wem´s die zuverlässigkeit wert ist.......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist das eigentlich ... wenn man eine Repetierflinte vom BüMa so kuerzen lassen wuerde,

das sie inkl. Pistolengriff unter 60 cm lang waere - - koennte man sie dann als Kurzwaffe eintragen lassen?

Moin,

haben wir schon mal gehabt und ist geklärt:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...l=Pistolengriff

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das war mal! DA-Revolver sind eben keine HA!

Du hast natürlich recht. Hoffentlich ist Dir beim Schreiben nicht der Blutdruck zu hoch gegangen. Mir ging es darum, ob ein DA-revolver, der die Kriterien einer Langwaffe erfüllt, auf grün oder auf gelb eingetragen werden kann. Und da bin ich skeptisch, ob der DA-Buntline in das Raster passt.

Ich hab' schon gesucht: Anlage 1, 2.4: Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über

einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

Herrlich streitbar, da ja das Patronenlager (Trommel) schon bestückt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast natürlich recht. Hoffentlich ist Dir beim Schreiben nicht der Blutdruck zu hoch gegangen. Mir ging es darum, ob ein DA-revolver, der die Kriterien einer Langwaffe erfüllt, auf grün oder auf gelb eingetragen werden kann. Und da bin ich skeptisch, ob der DA-Buntline in das Raster passt.

Ich hab' schon gesucht: Anlage 1, 2.4: Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über

einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

Herrlich streitbar, da ja das Patronenlager (Trommel) schon bestückt ist.

2.3 regelt ganz klar und unmissverständlich, dass ein DA-Revolver keine (halb-)automatische Waffe ist. Damit bleiben dann nur noch die Kategorien Repetierwaffe oder Einzelladerwaffe. Üblicherweise (vgl. auch Wikipedia) wird die Trommel des Revolvers dem Magazin gleichgestellt. Wenn Du nun natürlich die Trommel NICHT als Magazin gewertet wissen möchtest, dann wäre so ein Revolver ein Einzellader (und damit auch auf WBK gelb alt zu erwerben), denn:

2.5

Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

Deiner Meinung nach ist ein Revolver also eine Schusswaffe ohne Magazin, die "von Hand", nämlich durch Betätigen des DA-Abzuges vor jedem Schuss, geladen wird. :00000733:

Grüße,

Schwarzwälder

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Vorderschaftrepetierflinte bleibt eine Vorderschaftrepetierflinte, ob nun Lang- oder Kurzwaffe...

Viel lustiger ist, was eine VSRF von einer Vorderschaftrepetierbüchse unterscheidet... die gibts ja auch mit 'Nur'-Pistolengriff... und ist legal... :rolleyes:

oder noch besser - um bei der Flinte zu bleiben - Eine Selbstladeflinte mit 'Nur'-Pistolengriff... auch legal... :rolleyes:

Und warum demnächst eine unter 95cm kurze VSRF gefährlicher ist als eine gerade über 60cm lange andere Flinte oder alle Büchsen kann wohl nur ein unkundiger Politiker verstehen... :rolleyes:

Jene haben ja auch die VSRF mit Pistolengriff verboten, weil sie die "technische Eigenschaft" besaßen, das sie

Das Verbot geht auf den Amoklauf von Erfurt 2002 zurück, wo der Täter eine derart modifizierte Waffe mitführte
, aber nicht benutzte...

Nach der Logik - hätte der Amokläufer statt der Glock die VSRF genommen - wären jetzt VSRF mit Pistolengriff immer noch erlaubt, Glocks hingegen verboten, weil damit in Erfurt keiner erschossen wurde... :rolleyes:

Ist doch klar - so wenig Waffen wie möglich ins Volk - warum Waffen erlauben, die noch nicht mal ein Amokläufer benutzt... :rolleyes:

jaja, diese "Anscheinslogiker"...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sei glücklich, daß es diese "Anscheinslogiker" gibt. Wäre es dir lieber, weil logischer, gewesen, man hätte nach Erfurt alle Kurzwaffen verboten?

Es wäre logisch gewesen gar nichts zu verbieten, weil man mit Verboten keine Wahnsinnigen von irgendwelchem Unsinn abhält. Jemanden zu erschießen war nämlich bereits vor Erfurt verboten, hat's was gebracht? Siehst du.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

haben wir schon mal gehabt und ist geklärt:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...l=Pistolengriff

Sorry, Herr Oberleutnant - Sie haben voellig recht!

Der Thread ist mir SuFu-maessig irgendwie entgangen ("Vorderschaftrepetierflinte" ist halt ein schweres Wort - genau das hatte ich wohl nicht ausprobiert).

Warum sind eigentlich Halbautomaten nicht betroffen?

Waere das in der "Amoklaeuferpraxis" nicht ergebnismaessig dasselbe?

Entfernt zum Thema gehoert evtl. noch das hier:

http://www.egun.de/market/item.php?id=1573...425bf1dac6090fc

... ein weiterer Beitrag zu "wann ist was was?" Revolver? Flinte? Halbautomat?

Die Ausnahmedefinition im Gesetz gilt ja nur fuer Revolver - falls das hier aber eine Flinte ist und kein Revolver, waere das per definitionem doch ein Halbautomat und duerfte auf der Jagd also nur mit max. 2 Patronen ...

*duckundwech*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es wäre logisch gewesen gar nichts zu verbieten, weil man mit Verboten keine Wahnsinnigen von irgendwelchem Unsinn abhält. Jemanden zu erschießen war nämlich bereits vor Erfurt verboten, hat's was gebracht? Siehst du.

Das Problem ist, dass wenn etwas schief geht, die "Zustaendigen" immer irgendetwas tun muessen, damit das Volk wieder beruhigt ist. Und das muss etwas sein, was irgendwie den Anschein erweckt, dass es etwas mit der Sache zu tun haette. Letzteres hat ja auch geklappt.

Dass jedem Insider klar ist, wie halbherzig und wenig zweckdienlich solche Bestimmungen sind, ist ein offenes Geheimnis.

Ein Amoklaeufer wird die Frage, ob etwas ein verbotener Gegenstand ist oder nicht, wohl wenig abschrecken. Die Pistolengriffe gibt schliesslich weiterhin legal ueberall zu kaufen, die Verfuegbarkeit der Pumpe mit Pistolengriff duerfte durch die Erklaerung zum verbotenen Gegenstand allenfalls um die kurzzeitige Nutzung eines Schraubenziehers erschwert werden.

Ich bin mir aber sicher, dass den Machern der "neuen" Regelung durchaus klar war, was sie (nicht) tun.

Insofern muss ich Jennerwein zustimmen:

Gut, dass Sie nicht irgendwas anderes verboten haben!

Oder, anders ausgedrueckt:

Ein Verbot von ohnehin schwachsinnigen Pistolengriffen ist doch fuer Nicht-Schwachsinnige eine gute Loesung, oder?

Und alle sind zufrieden ... Wenn wir als Waffenbesitzer noch ein bisschen Empoerung spielen und ordentlich schimpfen, glaubt die Bevoelkerung am Ende wirklich, dass alles besser geworden sei! :rolleyes:

*Zynismus an*

Hoffen wir einfach, dass der naechste Amoklaeufer ein Flinte im Kaliber 4 verwendet, die dann verboten wird, und der Uebernaechste vielleicht eine Waffe mit huelsenloser Munition ...

*Zynismus aus*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nichts ist gut, und Lösung ist das schon gar keine. Die Empörung ist auch nicht gespielt sondern ernst gemeint. Brot und Spiele ok, aber dass mich/uns eine Regierung für komplett bescheuert erklärt stößt mir doch etwas auf.

Ich will keine Anlassgesetzgebung, ich will Schutz! Und zwar nicht vor liebenswürdigen Schützen(kollegen) sondern vor den Wahnsinngen die tagtäglich unsere Straßen säumen. Dazu bräuchte man verschiedenste Dinge, aber sicherlich keine sinnfreien Waffengesetzverschärfungen. Wenn es dann - aufgrund der vernünftigen Maßnahmen - zu einem Rückgang der Kriminalitätsraten gekommen ist, dann wird auch das Volk zufrieden und beruhigt sein, weil es WIRKLICH sicherer ist und nicht nur aufgrund einer Anlassgesetzgebung vermeintlich beruhigt sein kann.

Wir sind der Souverän. Frei nach der Bildzeitung und "wir sind Papst" - "wir sind der Staat". Dem ist so. Man muss nur endlich aufstehen und darf sich nicht jeden Mist gefallen lassen, ja sogar im Nachhinein schönreden. Sind wir dankbar dass wir noch Küchenmesser haben dürfen, da lassen wir uns doch gerne unsere Taschenmesser verbieten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe schon mal überlegt, ob ich meine überflüssige Einlaufflinte 12/76 (!) zur Schrotkurzwaffe umbauen lassen soll. Allerdings scheitert die Idee an der Verwendbarkeit für sowas. Weil die Jagd ist ja mit Kurzwaffen nicht erlaubt. Oder als Fangschuss mit Slug aus so einer "Kurzen" auf Schwarzwild?

Jamand eine Idee für so ein Einläufer?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Brot und Spiele ok, aber dass mich/uns eine Regierung für komplett bescheuert erklärt stößt mir doch etwas auf.

Warum glaubst du das? Die Regierung hat dein Posting doch noch gar nicht gelesen ... <_<

... ich will Schutz! ... vor den Wahnsinnigen die tagtäglich unsere Straßen säumen.

Ach Gottchen ... ich fuerchte, du guckst zuviel Unterschicht-Fernsehen!

Wenn es dann - aufgrund der vernünftigen Maßnahmen - zu einem Rückgang der Kriminalitätsraten gekommen ist, ...

:rotfl2:

... dann wird auch das Volk zufrieden und beruhigt sein, weil es WIRKLICH sicherer ist und nicht nur aufgrund einer Anlassgesetzgebung vermeintlich beruhigt sein kann.

Okay! Spass beiseite. Schon verstanden. So wie in Amiland, ja?

Am besten, jeder kriegt 'ne Waffe, dann gibts auch keine Kriminalitaet.

In USA sitzt derzeit ein fast 10 Mal so hoher Anteil der Bevoelkerung wegen Gewaltkriminalitaet im Knast wie in Europa.

Nein, nein, das ist nicht etwa wegen der drastisch hoeheren Kriminalitaetsrate dort so - - sondern weil die Polizei einfach mehr einfaengt. Und haertere Strafen verhaengt werden! Jawoll! :gaga:

... Frei nach der Bildzeitung

wusst ich's doch ... *seufz* ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich gebs auf, wenn sogar Schützen und Leute die sich aktiv in einem Waffenforum beteiligen solchen Schwachsinn von sich geben, dann habt ihr wohl tatsächlich nichts anderes als eine strikte Gängelung durch die Regierung verdient.

Ein paar Worte aber noch zum Schluss:

a) seit in den USA die "concealed carry permit" wieder eingeführt wurde sinkt die Kriminalitätsrate von Jahr zu Jahr. Warum das wohl so ist? Nun, ein Bösewicht muss sich auf Gegenwehr gefasst machen, sein Berufsrisiko wird höher, viele wechseln also den "Beruf"

b) niemand spricht von "jeder bekommt 'ne Waffe" - so ist das im Übrigen auch in den USA nicht. Ein unbescholtener, gesetzestreuer Bürger sollte aber ohne Vereinszänge, Rechtfertigungen, Bittegesuche und sonstwas für einen Blödsinn das Recht haben sich eine, zwei, 100e wenns sein soll zuzulegen. Wo ist das Problem?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.