Zum Inhalt springen
IGNORED

Bei Waffenlagerung,Informierung des Vermieters notwendig ?


boardleser

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich zähle mich noch nicht zu den Waffenbesitzern,würde aber dennoch im Vorfeld gerne abgeklärt wissen ob Ich meinen Vermieter (bin in einem Mehrfamilienhaus eingemietet) darüber informieren muss,dass Ich eine Waffe in "seinem" Haus aufbewahre ?

Besteht da irgendeine rechliche Notwendigkeit ihn zu informiere,oder reicht es aus wenn Ich die Waffe einfach der entsprechenden Sicherheitsklasse nach,in meiner Wohnung lagere ?

Würde mich freuen,etwas fundierten Feedback zu erhalten :).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich zähle mich noch nicht zu den Waffenbesitzern,würde aber dennoch im Vorfeld gerne abgeklärt wissen ob Ich meinen Vermieter (bin in einem Mehrfamilienhaus eingemietet) darüber informieren muss,dass Ich eine Waffe in "seinem" Haus aufbewahre ?

Besteht da irgendeine rechliche Notwendigkeit ihn zu informiere,oder reicht es aus wenn Ich die Waffe einfach der entsprechenden Sicherheitsklasse nach,in meiner Wohnung lagere ?

Würde mich freuen,etwas fundierten Feedback zu erhalten :).

Was ist eine Waffe ?

Pfeil + Bogen, Schraubendreher , Küchenmesser, Teppichmesser, Axt, Dart, Eispickel, Baseballschläger ...... ? :diablo:

Oder meinst Du Sportgeräte ? Pistole, Revolver, Büchse, Flinte ? :good:

Muß ich meinen Vermieter fragen wenn ich einen Fußball kaufe ? :confused:

Oh ich sehe die anderen haben die Frage schon beantwortet. :ok:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist eine Waffe ?

Pfeil + Bogen, Schraubendreher , Küchenmesser, Teppichmesser, Axt, Dart, Eispickel, Baseballschläger ...... ? :diablo:

Oder meinst Du Sportgeräte ? Pistole, Revolver, Büchse, Flinte ? :good:

Schraubendreher etc. sind ursprünglich Werkzeuge und werden auch so eingesetzt. Sie KÖNNEN und WERDEN aber auch als Waffen eingesetzt.

Pistolen, Revolver, Büchsen, Flinten sind jedoch ursprürnglich Waffen. Sie KÖNNEN und WERDEN aber auch als Sportgeräte (und wer blöd genug ist, auch als Werkzeug) eingesetzt.

Diesen kleinen aber feinen Unterschied solltest du nicht ignorieren

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Pistolen, Revolver, Büchsen, Flinten sind jedoch ursprürnglich Waffen. Sie KÖNNEN und WERDEN aber auch als Sportgeräte (und wer blöd genug ist, auch als Werkzeug) eingesetzt.

Jau, da hat doch wer sich ins Bein geschossen beim Reifenwechsel...AUTSCH! <_<:peinlich:

hat hier jemand reingestellt, wo war das bloß...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oder meinst Du Sportgeräte ? Pistole, Revolver, Büchse, Flinte ? :good:

Wenn man Schusswaffen jetzt als Sportgeräte bezeichnen soll, ist das irgendwie nur noch :peinlich:

Zum Vermieter, fast alles ist gesagt. U.U. erfordert aber das Aufstellen eines Waffenschrankes die Erlaubnis. Ich kenne jedenfalls einen Fall wo das ab einem bestimmten Gewicht (da waren es 250 Kilo) verlangt wurde. Ist eben u.U. auch eine Frage der Baustatik einen mehrere Hundert Kilo schweren Schrank in den 2. Stock zu stellen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schraubendreher etc. sind ursprünglich Werkzeuge und werden auch so eingesetzt. Sie KÖNNEN und WERDEN aber auch als Waffen eingesetzt.

Pistolen, Revolver, Büchsen, Flinten sind jedoch ursprürnglich Waffen. Sie KÖNNEN und WERDEN aber auch als Sportgeräte (und wer blöd genug ist, auch als Werkzeug) eingesetzt.

Diesen kleinen aber feinen Unterschied solltest du nicht ignorieren

Hallo renado,

mein Beitrag sollte nur deutlich machen das unsere "Sportgeräte" weder pöse noch pfui sind, sondern sondern Bestandteil unserer Sportart. (Bist Du Sportschütze ?)

Mit Schraubendreher , Küchenmesser, Teppichmesser, Axt, Dart, Eispickel, Baseballschläger werden mehr Strafttaten oder Tötungsdelikte begangen als mit unseren "Sportgeräten" .

Deshalb halte ich es nicht für nötig einen Vermieter über mein Hobby zu informieren.

Gruß Ingo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich zähle mich noch nicht zu den Waffenbesitzern,würde aber dennoch im Vorfeld gerne abgeklärt wissen ob Ich meinen Vermieter (bin in einem Mehrfamilienhaus eingemietet) darüber informieren muss,dass Ich eine Waffe in "seinem" Haus aufbewahre ?

Besteht da irgendeine rechliche Notwendigkeit ihn zu informiere,oder reicht es aus wenn Ich die Waffe einfach der entsprechenden Sicherheitsklasse nach,in meiner Wohnung lagere ?

Würde mich freuen,etwas fundierten Feedback zu erhalten :).

Es geht den Vermieter nichts an, wenn Du legal Waffen besitzt und diese dem Gesetz entsprechend sicher in der Wohnung verwahrst.

Das einzige Problem haben Sicherheitsfanatiker, die den 800kg-Schrank zu brauchen meinen, in der Altbauwohnung mit geringen Deckentraglasten.

Ein normaler Tresor hingegen tut nichts.

Mehr gibts zu dem Thema nicht zu sagen. Den Vermieter gehts ja auch nichts an, wenn Du Sperrelemente oder Ue-Einerfiguren sammelst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mehr gibts zu dem Thema nicht zu sagen. Den Vermieter gehts ja auch nichts an, wenn Du Sperrelemente oder Ue-Einerfiguren sammelst.

Natürlich geht es dem Vermieter nichts an wenn ich Waffen besitze. Dennoch besteht schon ein Unterschied zwischen freiverkäuflichen Sperrelemente und Waffen, für die du und ich eine Erwerbsberechtigung brauchen. :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Natürlich geht es dem Vermieter nichts an wenn ich Waffen besitze. Dennoch besteht schon ein Unterschied zwischen freiverkäuflichen Sperrelemente und Waffen, für die du und ich eine Erwerbsberechtigung brauchen. :rolleyes:

Und welcher Unterschied besteht in Sachen Mietrecht diesbzgl.?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso sollte man den Vermieter davon in Kenntnis setzen? Das geht den gelinde gesagt einen feuchten Dreck an.

Genauso beim Gewicht. Ihr müsst ggf. einen Statiker konsultieren der das absegnet damit es baulich keine Probleme gibt, aber das ist nichts was über den Vermieter läuft. Beim Wiederladen genauso. Da gibt's Behördenauflagen die es zu erfüllen gilt, der Rest spielt keine Rolle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso sollte man den Vermieter davon in Kenntnis setzen? Das geht den gelinde gesagt einen feuchten Dreck an.

Genauso beim Gewicht. Ihr müsst ggf. einen Statiker konsultieren der das absegnet damit es baulich keine Probleme gibt, aber das ist nichts was über den Vermieter läuft. Beim Wiederladen genauso. Da gibt's Behördenauflagen die es zu erfüllen gilt, der Rest spielt keine Rolle.

laut Mausebaer musst Du in FFM für die Pulverlagerung in einer Mietswohnung die Unterschrift des Vermieters haben

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zur Grundfrage. Generell muss das dem Vermieter nur dann gemeldet werden, wenns im Mietvertrag explizit so geregelt wäre. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass irgendjemand so eine Klausel drinstehen hat. :rolleyes:

...an die er sich ohnehin nicht zu halten bräuchte, da sie nichtig wäre.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.