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IGNORED

Bei Waffenlagerung,Informierung des Vermieters notwendig ?


boardleser

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Steht wo im Gesetz ? :confused:

Ihr Deutschen habt euch das erfolgreich nehmen lassen, bei uns in Österreich ist dem Gott sei Dank noch so. Das "stets" bezog sich auf K&K Zeiten, da durften freie Bürger Waffen tragen, lediglich den Sklaven war's untersagt. Dann kam Hitler, der hat's den Juden verboten und nach und nach haben die modernen Demokratien dieses Diktatur-Überbleibsel übernommen. Das dumme Volk - eingeschüchtert durch entsprechend platzierte Medienberichte - ist nur auf eine schnelle Antwort auf eine Frage aus, nie auf die Lösung eines Problems... tja und schon sind wir bei einer Anlassgesetzgebung ala Erfurt.

Ich hoffe nur dass - mit Verlaub - ihr Deutschen diesmal euren Arsch hochbekommt und euren Politikern entsprechend Druck macht, so wie das bei uns in Österreich die Legalwaffenbesitzer (unterstützt von der IWÖ) machen, damit dieser Waffenverbotswahn wie er zur Zeit von Brüssel ausgeht abgewendet werden kann. Schreibt, mailt, telefoniert mit den Herren und Frauen Regierenden, tut kund, dass sie eure Stimme bei der nächsten Wahl verlieren, wenn sie sich nicht entsprechend contra die geplanten Verschärfungen stellen. Es gibt genug Sportschützen, Jäger und Waffensammler in Deutschland um den stimmengeilen Politikern das Fürchten zu lehren, man muss nur gemeinsam an einem Strang ziehen.

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Also die Klausel mit der Aufbewahrung ist nicht per se unwirksam, weil sie nämlich nicht gegen geltendes Recht verstößt. Dafür gibt es ja gerade Vertragsfreiheit. So kann man ja auch Konventionalstrafen vereinbaren, die gelten, obwohl das das Grundrecht auf Eigentum einschränkte.

Das GG ist übrigens ganz auf den Schutz des Bürgers gegenüber dem Staat ausgelegt. Was die Bürger untereinander machen gibt's in ganz anderen Gesetzbüchern.

Eine gesetzliche Informationspflicht des Mieters beim Sachgemäßen Aufbewahren von Waffen und Munition gibt's natürlich nicht. Ein Einspruchsrecht des Vermieters, wenn er denn, wie auch immer Kenntnis erlangt, auch nicht. Aber es steht ihm frei, den Vertrag nicht zu verlängern, oder eine Kündigung auszusprechen. Ob die Bestand (vor Gericht) hat, sollte sie angefochten werden, steht auf einem anderen Blatt. Und da sind wir wieder auf Hoher See...

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Aber es steht ihm frei, den Vertrag nicht zu verlängern, oder eine Kündigung auszusprechen. Ob die Bestand (vor Gericht) hat, sollte sie angefochten werden, steht auf einem anderen Blatt. Und da sind wir wieder auf Hoher See...

Genau so ist es. Denn die Vertragsverlängerung kann man in jedem Fall verweigern. Dann argumentiert man halt nicht mit "der hat Waffen" sondern mit "ich benötige die Wohnung eine Woche lang für den Eigenbedarf". Selbiges spielt sich in schöner Regelmäßigkeit vor Diskotheken ab. Da werden dann Ausländer eben nicht vor der Türe gelassen, weil sie Ausländer sind, sondern weil deren Dresscode nicht passt. Fertig.

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Ihr Deutschen habt euch das erfolgreich nehmen lassen, bei uns in Österreich ist dem Gott sei Dank noch so. Das "stets" bezog sich auf K&K Zeiten, da durften freie Bürger Waffen tragen, lediglich den Sklaven war's untersagt. Dann kam Hitler, der hat's den Juden verboten und nach und nach haben die modernen Demokratien dieses Diktatur-Überbleibsel übernommen. Das dumme Volk - eingeschüchtert durch entsprechend platzierte Medienberichte - ist nur auf eine schnelle Antwort auf eine Frage aus, nie auf die Lösung eines Problems... tja und schon sind wir bei einer Anlassgesetzgebung ala Erfurt.

Ich hoffe nur dass - mit Verlaub - ihr Deutschen diesmal euren Arsch hochbekommt und euren Politikern entsprechend Druck macht, so wie das bei uns in Österreich die Legalwaffenbesitzer (unterstützt von der IWÖ) machen, damit dieser Waffenverbotswahn wie er zur Zeit von Brüssel ausgeht abgewendet werden kann. Schreibt, mailt, telefoniert mit den Herren und Frauen Regierenden, tut kund, dass sie eure Stimme bei der nächsten Wahl verlieren, wenn sie sich nicht entsprechend contra die geplanten Verschärfungen stellen. Es gibt genug Sportschützen, Jäger und Waffensammler in Deutschland um den stimmengeilen Politikern das Fürchten zu lehren, man muss nur gemeinsam an einem Strang ziehen.

In ALLEM, was du sagst, stimme ich dir zu- aber, nach dem verlorenen Krieg ist in "D" und fairerweise muß man das auch sagen, in der "DDR" das Individuum umprogrammiert worden.

Nach der Kompaßnadel im Westen sind wir zwangsweise dem "AMI" in den A... gekrochen, Richtung Osten dem Soffjetimperium.

Das hat NICHTS mit Duckmäusertum zu tun, sondern bewahrheitet den ollen lateinischen Spruch:

"Vae victis!" Wehe den Besiegten. Mit Denen kann man Alles machen.

In Deutschland hat es leider funktioniert- ("uns" die Demokratie überzubügeln) in anderen "besiegten" Ländern hat es NICHT funktioniert.

Die heutige alleinige Supermacht Numero uno hat seit ihrer Existenz aber NICHTS daraus gelernt- vernünftigerweise haben die Suffjetts in Afdingistan- wenn auch nach Jahren- sich erkennenderweise abgeseilt.

Wenn also ein westliches Volk ("D") konsequenterweise seit ihrer neuen Staatsgründung über ein halbes Jahrhundert einer konstanten Gehirnwäsche ausgesetzt wurde, ist es leider nicht mit aufmunternden Worten wie "mit dem Arsch hochkommen" zu lösen.

MfG!

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Es gibt genug Sportschützen, Jäger und Waffensammler in Deutschland um den stimmengeilen Politikern das Fürchten zu lehren, man muss nur gemeinsam an einem Strang ziehen.

Die Bewertung "genug" stimmt leider nicht!

3 Mio Sportschützen/Jäger/Sammler hört sich zwar gut an, aber bei 80 Mio Piepels, wieviel davon nun wahlberechtigt sind, laß ich mal undokumentiert, sind "wir" Waffenliebhaber eine Minderheit.

Es wäre mal interessant, diese Gruppe zu hinterfragen (natürlich unmöglich), WAS sie wählen:

Da splittert sich diese Interessengruppe auf bezüglich ihrer Parteivorliebe.

Und schon haben wir (mal wieder den ollen Lateiner-Spruch): Divide et impera.

Nach meinen bescheidenen Kenntnissen übersetzt: Teile und herrsche!

WENN ALLE Waffenfreunde EINE Partei (fragt sich nur welche) wählen würden, wäre eine geballte Einflußnahme möglich.

Oder mal ausnahmsweise abweichend als Beispiel: WÜRDEN 20 Mio Rentner ebenfalls EINE Partei wählen, hätten wir ein Erdrutschwahlergebnis und die Rentner eine gleiche Steigerung ihres Einkommens wie ein paar Tausend Lokführer.

Primitiv schlußfolgernd:

Man kriegt "die" Wähler aber nicht unter einen Hut und darum ist es so, wie es ist- optimistisch- BLEIBT so, wie es ist.

MfG!

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Da hast du natürlich recht, ob es allerdings hier besser ist österreich-typisch das "erste Opfer" zu spielen bezweifle ich, wir haben diesbzgl. also auch genügend Leichen im Keller (z.B. die kleine Arigona*). Zurück zum Thema. Es mag vielleicht "nur" 3 Mio Sportschützen/.. geben, aber ich bin mir sicher es gibt WEIT MEHR Waffensympathisanten, viele Leute die aufgrund der überstrengen Bürokratie den Weg zum Sportschützentum nicht beschritten haben, sich bei gelockerten Gesetzen aber sehrwohl auch gerne dem Schießsport widmen würden. Ich weiß z.B. nicht ob ich es mir angetan hätte ein Jahr in einem Verein den Bittsteller zu spielen bis man mir gnädigerweise das Bedürfnis für Waffe XY bescheinigt. Die Zugangshürde ist also sehrwohl vorhanden und schreckt denke ich massenhaft Leute ab mit diesem schönen Sport zu beginnen.

* eine illegal eingereiste Familie, deren Tochter nach Selbstmorddrohung und Pressekonferenz die Herzen aller linkslinken und Grünen höher schlagen lässt und die österreichische Innenpolitik gehörig an der Nase herumführt. Ich weiß nicht ob dieser Fall den Weg in die deutsche Presse gefunden hat.

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Genauso beim Gewicht. Ihr müsst ggf. einen Statiker konsultieren der das absegnet damit es baulich keine Probleme gibt, aber das ist nichts was über den Vermieter läuft.

Und wie soll das bitte ohne den Vermieter laufen? Ein Mieter hat in der Regel weder die Bauzeichnungenen des gesamten Hauses noch die benötigten Statikdaten, und zudem weiß er nicht ob der Nachbar über, unter oder nebem ihm nicht auch schon einen 800kg Tresor, ein 1000 Liter Aquarium oder ein Wasserbett an genau der selben Wand stehen hat.

Da alles über dem Gewicht gemeldet werden muß weiß der Vermieter das aber eben doch, und wenn nicht hat derjenige Schuld der sein (inklusive Steinen und Glas) 2 Tonnen schweres 1000 Liter Aquarium nicht angemeldet hat.

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Es ging aber nicht per se um einen 800kg Tresor (wieviele Waffenbesitzer haben denn tatsächlich so ein Monster?) - und selbst wenn _MUSST_ du den Vermieter nicht informieren. Wie du zu den benötigten Informationen kommst ist aber natürlich dein Problem. Ein Statiker kann dir aber auch ohne genaue Zeichnungen bzgl. deines 800kg Schrankes mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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und selbst wenn _MUSST_ du den Vermieter nicht informieren.

Das sehe ich durchaus anders. Spätestens wenn es im Vertrag steht, wirst Du da IMHO kaum drum herumkommen. Und es wird sicher kein Richter der Argumentation Folgen das übermäßig schwere Gegenstände zur gewöhnlichen Wohnraumnutzung gehören. In Aquarienforen kann man jedenfalls des häufigeren lesen das alles über 250kg durchaus ausreicht einen Mietvertrag fristlos! zu kündigen da die Sicherheit des Hauses und der unteren Mietpateien gröblich verletzt wurden.

Aber ich hab ja schon heraus gelesen das einige offenbar meine selbst baulichen Änderungen für eine Waffenkammer gehen den Vermieter nichts an. Und da wundert man sich noch dass immer weniger Wohnungen vermietet werden...

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Jetzt verstehe ich auch endlich warum mein Vermieter den Kaufvertrag meines Wasserbettes gegenzeichnen mußte, bevor das Bett ausgeliefert wurde.

Ich lach mich tot, meinen Vermieter geht weder mein Schießsport Hobby etwas an, noch daß ich diverse Explosivmittel in der Wohnung lagere und schon gar nicht in welcher Art von Bett ich meine Alte begatte. Sollte meine Vermieterin jedoch mal mit mir zusammen probeliegen wollen, werde ich ihr das Bett natürlich präsentieren.

In Aquarienforen kann man jedenfalls des häufigeren lesen das alles über 250kg durchaus ausreicht einen Mietvertrag fristlos! zu kündigen da die Sicherheit des Hauses und der unteren Mietpateien gröblich verletzt wurden.

wenn hier nun 10 Leute schreiben (ist ja auch ein Forum), daß ab 01.01.08 alle GK-Kurzwaffen frei auf Gelbe erwerbbar sind und die 2/6er Regel nicht anwendbar ist, bist Du wohl der erste und wohl einzigste der am 02.01.08 im Laden steht und versucht den Händler mit Forenwissen davon zu überzeugen dir 10 KW´s zu verkaufen.

Die Kündigung würde vor KEINEM Gericht Deutschlands Bestand haben.

Jetzt hat sogar ein Bundesgericht entschieden, daß die Klausel keine Haustiere nicht anwendbar ist auf alles was im Käfig krabbelt (also Hamster, Ratten, Schlangen,Hasen, etc.) bis hin zu Katzen. Hunde fallen aber noch drunter. Kannst also egal was der Vermieter sagt ne Rattenzucht betreiben oder ne Katze halten.

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Schon witzig. Hier ging es nicht um Waffenraeume und 2000l-Aquarien, sondern darum, ob man dem Vermieter Bescheid sagen muss, wenn man Waffen, so wie es die gesetzl. Anforderungen verlangen, in einer Mietwohnung aufbewahrt. Nein, muss man nicht, geht keinen was an.

Auch wenn Waffen im Mietvertrag ausgeschlossen sind. Sittenwidrig, kann drin stehen, kann ignoriert weren, ebenso wie Sitzpinkelgebote und was fuer Schwachsinn manch unausgelastetes Blockwarthirn noch so ausheckt.

Aber genau wie nebenan bei den Erbwaffen wird das sicher noch nicht das Ende der Kafkalesung sein...

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Kannst also egal was der Vermieter sagt ne Rattenzucht betreiben oder ne Katze halten.

Zuchtratten und Katzen brechen auch selten durch Decken oder bringen Bauten zum Einsturz.

Aber wie gesagt, fast alle Kollegen die Mietwohnungen vermietet haben, haben inzwischen Verkauft oder das Haus abgerissen. Ich kann es lnach dieser Diskussion gut verstehen.

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Ein normaler Jaegerschrank mit vielleicht 80 kg Leergewicht bringt auch kein Haus zum Einsturz.

Wer nicht will, dass in einer MietWOHNUNG Leute WOHNEN, solls eben leerstehen lassen.

Dass sich Mietwohnungsbau hierzulande nicht mehr lohnt, liegt sicher NICHT daran, dass der Vermieter dem Mieter nicht mehr vorschreiben darf, wie er aufs Klo geht, oder welche legalen und die Restwelt nicht beeintraechtigenden Hobbys er ausuebt.

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Ein normaler Jaegerschrank mit vielleicht 80 kg Leergewicht bringt auch kein Haus zum Einsturz.

Wie vor 2 Seiten bereits erwähn, der mir bekannte Vertrag hatte die Klausel ab 250kg, wenn ich mich recht erinnere. Ein Gewicht das etliche "Klasse-Null-Schränke" für Langwaffen erreichen und auch überschreiten. Und da ist man u.U. bei Altbauten sehr wohl in einem Bereich der je nach Stellfläche die Deckentraglast überschreiten kann.

Und wie ebenfalls erwähnt kann z.B. ein 1000 Liter Aquarium durchaus 2 bis 2,5 Tonnen wiegen. DAS kann durchaus reichen ein Haus zum Einsturz zu bringen.

Das hat sicher nichts damit zu tun einem Mieter vorzuschreiben wie er aufs Klo zu gehen hat.

Aber in den Antworten hier, zeigt sich eine klassische Grundeinstellung die mir von diveren früher-mal-Vermietern als Vekaufsgrund dargelegt wurde. Mieten, Zerstören und Abhauen scheint heutzutage die Divise immer mehr Menschen zu sein. Ist mir doch Egal ob mein Nachbar von meinem 800 Kilo Wasserbett erschlagen wird, oder wenn seine Wohnung Nass wird weil bei mir im Schlafzimmer 600 Liter Wasser auslaufen, geht ihn ja schleißlich Zitat: "schon gar nicht in welcher Art von Bett ich meine Alte begatte." :peinlich:

Eine übermäßige Nutzung einer Mietsache weit über das gewöhnliche Maß hinaus ist ist weit davon entfernt die Restwelt nicht zu beeintächtigen.

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Jetzt sind wir also von normaler Lagerung von Schußwaffen auf einen mind. 250kg schweren, ja eher 2-2.5t schweren "Gegenstand" in einer Altbauwohnung gekommen.

Also damit du dich im Recht siehst antworte ich dir nun mit: Ja du hast vollkommen recht, man darf keine 500 Tonnen Waffenkammern auf dem Hochboden einer Altbauwohnung errichten, nachdem man alle tragenden Wände ohne Einverständnis des Vermieters abgerissen hat.

Zufrieden? Man kann sich alles passend reden und immer noch mehr Zusatzfaktoren reinbringen, fakt ist aber dass für deine 0815-Wumme kein Vermieter der Welt irgendwas unterschreiben, gegenzeichnen oder ein Einverständnis erteilen muss und nur darum gings am Anfang dieses Threads.

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...Und wie ebenfalls erwähnt kann z.B. ein 1000 Liter Aquarium durchaus 2 bis 2,5 Tonnen wiegen. ...

1000 Liter Wasser entspricht 2000-2500 Kilogramm :help::help::help::help::help:

Selbst wenn Du das Glasgewicht berücksichtiigst, so glaube ich dennoch nicht, dass Du auf die von Dir angegebenen Werte kommst.

IMI

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fakt ist aber dass für deine 0815-Wumme kein Vermieter der Welt irgendwas unterschreiben, gegenzeichnen oder ein Einverständnis erteilen muss und nur darum gings am Anfang dieses Threads.

:appl:

Und eine insoweitige vertragliche Einzel-Regelung ist nichtig, auch wenn sie vom Mieter zielführend zur Erlangung von Wohnraum unterschrieben wurde. Das wurde doch schon für den Normalfall ohne Extreme geschrieben und ignoriert. Spar Dir also nächstes Mal die Mühe, die Leute auf ihre ständigen Parameterverschiebungen in der Diskussion hinzuweisen. Sie sind Masochisten und wollen es gar nicht anders.

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1000 Liter Wasser entspricht 2000-2500 Kilogramm

Selbst wenn Du das Glasgewicht berücksichtiigst, so glaube ich dennoch nicht, dass Du auf die von Dir angegebenen Werte kommst.

IMI

eine entsprechende Menge Kies, Lochgestein und ein 200 bis 250 Liter Filterbecken, den Schrank dabei, dann bist Du nicht mehr weit weg.... :rolleyes:

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Jetzt verstehe ich auch endlich warum mein Vermieter den Kaufvertrag meines Wasserbettes gegenzeichnen mußte, bevor das Bett ausgeliefert wurde.

Ich musste damals einen Nachweis über eine abgeschlossene Privat-Haftpflichtversicherung erbringen. Wird auch oft verlangt, wenn man Waschmaschinen in der Wohnung stehen hat...

Jetzt hat sogar ein Bundesgericht entschieden, daß die Klausel keine Haustiere nicht anwendbar ist auf alles was im Käfig krabbelt (also Hamster, Ratten, Schlangen,Hasen, etc.) bis hin zu Katzen. Hunde fallen aber noch drunter. Kannst also egal was der Vermieter sagt ne Rattenzucht betreiben oder ne Katze halten.

Jein. Im Mietvertrag kann das trotzdem ausgeschlossen werden. Nur wenn da nix drinsteht, darf man Katzen auch so halten und der Vermieter kann später nicht angeschissen kommen dass er das nicht möchte.

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1. Ich musste damals einen Nachweis über eine abgeschlossene Privat-Haftpflichtversicherung erbringen. Wird auch oft verlangt, wenn man Waschmaschinen in der Wohnung stehen hat...

2. Jein. Im Mietvertrag kann das trotzdem ausgeschlossen werden. Nur wenn da nix drinsteht, darf man Katzen auch so halten und der Vermieter kann später nicht angeschissen kommen dass er das nicht möchte.

1. Muß man nur deshalb machen, weil man andernfalls keinen Vertrag bekäme. "Haften" tut ohnehin jeder nach den Vorschriften des § 823 BGB.

2. Du irrst. Es kann zwar ausgeschlossen und von beiden unterschrieben werden (für die hier zahlreichen Unwissenden, sonst wäre es ja auch kein Vertrag), ist aber nicht wirksam.

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2. Du irrst. Es kann zwar ausgeschlossen und von beiden vereinbart werden (für die hier zahlreichen Unwissenden, sonst wäre es ja auch kein Vertrag), ist aber nicht wirksam.

So ist es besser, vermeidet Mißverständnisse. Es gibt ja nicht nur schriftliche Verträge.

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1. Muß man nur deshalb machen, weil man andernfalls keinen Vertrag bekäme. "Haften" tut ohnehin jeder nach den Vorschriften des § 823 BGB.

Irgendwie hab ich den Eindruck das Du noch nie etwas Vermeitet hast. Schadensersatzpflich... heutzutage kann man als Vermieter froh sein wenn der Mieter wenigstens alle paar Monate mal seine Miete zahlt. Da kannst Du ja gerne mal versuchen an ein paar Zehntausend Euro Schadensersatz zu kommen.

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