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IGNORED

Bei Waffenlagerung,Informierung des Vermieters notwendig ?


boardleser

Empfohlene Beiträge

Irgendwie hab ich den Eindruck das Du noch nie etwas Vermeitet hast. Schadensersatzpflich... heutzutage kann man als Vermieter froh sein wenn der Mieter wenigstens alle paar Monate mal seine Miete zahlt. Da kannst Du ja gerne mal versuchen an ein paar Zehntausend Euro Schadensersatz zu kommen.

Ich verstehe ja Dein Anliegen. Es ist halt die andere Seite der Medaille, ich weiß auch um Mietnomaden und Zahlungsunfähige. Aber ich habe hier nur auf die Rechtslage in Bezug auf Waffen hingewiesen, dabei unterstellend, daß ein gewöhnlicher Waffenschrank nicht einmal ansatzweise die Tragfähigkeit der Decken gefährdet und der Waffenbesitz als solcher ohnehin niemanden zu interessieren hat, auch aus Sicherheitsaspekten heraus. Diejenigen, die Dir einen Schaden zufügen, sind denn auch regelmäßig keine Waffenbesitzer, da wette ich eine Tüte Gummibärchen drauf. Ich kann mir schon vorstellen, welche Klientel das sein könnte.

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Die Regelung über die Guten Sitten im BGB gehört in der forensischen Praxis nach meiner Erfahrung zu den schwierigsten und unsichersten Rechtsbereichen. Insofern wundert mich schon ein wenig, mit welcher Sicherheit hier im Forum apodiktisch "festgestellt" wird, was sittenwidrig sein soll. Ich stelle mich jetzt mal janz dumm und frage, was an einem vertraglichen Ausschluß, Feuerwaffen oder Treibladungsmittel in Mieträumen aufzubewahren, gegen die guten Sitten verstoßen soll. Ich setze als bekannt voraus, daß in Deutschland immer noch der Grundsatz der Vertragsfreiheit herrscht - das gilt wenigstens teilweise sogar beim Wohnraum-Mietrecht - und daß es allgemein und grundsätzlich möglich ist, sich durch Vertrag auch zu einem Unterlassen zu verpflichten. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß die meisten gerichtlichen Feststellungen über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von vertraglichen Regelungen nicht auf deren angeblicher Sittenwidrigkeit beruhen, sondern mit § 305 ff BGB zu tun haben und das ist ein feiner Unterschied.

Wenn man es so sieht, erscheint auch die Überlegung, man unterschreibe mit dem Vorsatz, das Unterschriebene in Teilen als unverbindlich zu behandeln, in einem anderen Licht, nämlich im Lichte der arglistigen Täuschung. Da Mietverträge mit Waffenverbot zwar vorkommen, aber eher die Ausnahme sind, nehme ich an, daß die Frage einer vertraglichen Regelung in diesem Thread eigentlich irrelevant ist.

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:appl:

Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich, und man sollte nicht so vorschnell applaudieren. Wenn eine Schwangere die Frage nach der Schwangerschaft bei einem Einstellungsgespräch in den Verwaltungsbereich verschweigt, könnte man auch vieles annehmen, auch die arglistige Täuschung, wenn es durch Verschweigen zur Einstellung kommt, aber dem ist nicht so. Auch das geht den AG grds. nichts an, es sei denn, daß es sich um eine gefahrgeneigte Tätigkeit, isnbesondere noch bei Schwangerschaft, handelt. Also nix mit argl. T., nix mit gegen die guten Sitten (hatte ich auch nur in Ergänzung angeführt). Es gehört einfach zum persönlichen Lebensbereich wie die Frage, was man abends nach Feierabend noch macht, und man kann falsche Angaben machen und sie auch unterschreiben. War mir nur zu doof, noch auf das Posting von RB zu antworten, bin ja hier nicht der Mieterbundverteter.

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Sollte man auch nicht machen, wenn einem die "Argumente" ausgegangen sind. :lol:

Oder jetzt unabhängig von RB's Posting. Man muß auch nicht zu jedem Hirnfurz einen Kommenatar abgeben oder gar dazu klatschen. Macht man ja bei anderen Fürzen allein schon aus Gründen der Diskretion auch nicht. :lol:

:rotfl2:

Die sind ihm doch nocht ausgegangen! Du vergisst, 9x19 hat immer Recht [/i

Und Du ausgewiesener Dummschwätzer führst hier schon wieder Krieg auf einem Nebenkriegsschauplatz, nachdem ich Dir zuletzt im Jagdforum eins übergebraten habe. Schäm Dich. :peinlich:

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Oder jetzt unabhängig von RB's Posting. Man muß auch nicht zu jedem Hirnfurz einen Kommenatar abgeben oder gar dazu klatschen. Macht man ja bei anderen Fürzen allein schon aus Gründen der Diskretion auch nicht. :lol:

Wenn doch so "...unabhängig von RB´s Posting", warum bringst Du den "...Hirnfurz..." dann in Zusammenhang mit seinem Beitrag?

...Und Du ausgewiesener Dummschwätzer führst hier schon wieder Krieg auf einem Nebenkriegsschauplatz, nachdem ich Dir zuletzt im Jagdforum eins übergebraten habe. Schäm Dich. :peinlich:

Du zeigst immer sowas von guten Manieren...

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Hier geht's nicht um persönliche Streitereien, die sind mir auch wurscht. Was aber die Juristerei angeht so hat 9x19 recht. Hier geht's auch nicht darum was gängige Praxis ist, die ist nämlich von Vermieter/Mieter zu Vermieter/Mieter unterschiedlich, von Stadt zu Stadt... hier geht's darum was ex lege zu den Rechten und Pflichten des Mieters/Eigentümers gehört und das hat 9x19 korrekt und umfassend erläutert.

Es steht euch aber natürlich frei (Lieblingsstichwort vorauseilender Gehorsam) eurem Vermieter vor Abschluss des Vertrages ein Essay zum Thema soziokulturelle Vorlieben zu überreichen.

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Aber eins nie vergessen: der Vermieter sucht sich seine Mieter aus, nicht umgekehrt. :rolleyes: Deshalb sitzt der (zumindest bis zum Vertragsabschluss) immer am längeren Hebel.

Und da der Wohnraum fast überall recht knapp ist, haben die Mieter nicht immer die Wahl sondern sind oft froh, wenn sie überhaupt irgendwo vier Wände bekommen.

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An 9x19: Ich bin hier Moderator. In dieser Eigenschaft sage ich Dir, daß ich keine persönlichen Angriffe auf andere hinnehme. Dazu zähle ich auch Beschimpfungen. Gelbe Karte.

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An 9x19: Ich bin hier Moderator. In dieser Eigenschaft sage ich Dir, daß ich keine persönlichen Angriffe auf andere hinnehme. Dazu zähle ich auch Beschimpfungen. Gelbe Karte.

An RB: o.g. kaliber hat sich gestern nach erhöhtem gegenwind vorerst demonstrativ aus dem verkehrskreis abgemeldet. ein auftreten ist somit erst später, ggf. mit nunmehr stärkerer kaliberangabe, zu erwarten.

schade! auf das rote gummibärchen ... äähm .. die rote karte wäre ich gespannt gewesen!

grüße

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Ich habe inzwischen liebenswürdige Post von einem "9x19" bekommen:

Interessiert mich nicht, Du kannst sie Dir dahin stecken, wo sie Heckersdorf auch schon hat. Ich hatte um Löschung meines Accounts gebeten. Vielleicht klappt das ja jetzt endlich. Bleibt unter euch und streichelt euch gegenseitig im dunklen Tann, vielleicht hilfts ja was. Mein Helfersyndrom ist jedenfalls kuriert. Und das gilt insbesondere auch für Dich, wenn man vom Recht, das im entsprechenden Post in Rede stand, keine Ahnung hat, dann sollte man wenigstens weise schweigen. Dann wird man auch nicht angenommen. Die meisten von euch selbsternannten Mods könnt keine Kritik vertragen und laßt es darüber hinaus noch zu, daß Schwachköppe posten, ohne rechtzeitig einzugreifen. Und dann wundert ihr euch über eine manchmal rauhe Replik. Also bleib in deinem Kindergarten, mich interessiert er nicht mehr. Mit verärgerten Grüßen.

Wenn ich das einmal zusammenfassen darf:

"Hirnfurz", "ausgewiesene Dummschwätzer", "Schwachköppe", "vom Recht keine Ahnung", "selbsternannte Mods", "Kindergarten"

Es ist schon schwer nachvollziehbar, wie man so schreiben und gleichzeitig politival correctness einfordern kann.

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Unser kleines Großkaliber schreibt schon recht fetzig. Dabei versäumt er es nicht, mit einem Rundumschlag möglichst viele zu verletzun und beleidigen.

Trotzdem musste ich bei diesem gerade von RB eingestellten Text des 9x19 direkt lachen :00000733::lol::00000733:

Ich habe inzwischen liebenswürdige Post von einem "9x19" bekommen:

...

Also liest er hier wohl noch fleißig mit - fragt sich bloß unter welchem Nick... :rolleyes:

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Ich habe inzwischen liebenswürdige Post von einem "9x19" bekommen:

Mich interessieren die Streitereien nicht, aber unabhängig vom Kontext existiert soetwas wie ein Briefgeheimnis und das betrifft auch PMs. Sogesehen finde ich das öffentliche Posten dieser Nachricht NICHT in Ordnung.

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Aber eins nie vergessen: der Vermieter sucht sich seine Mieter aus, nicht umgekehrt.

Das stimmt natürlich und ist auch gut so. Eigentum ist nunmal Eigentum. Das ändert aber nichts daran dass Waffenbesitz kein Grund ist/sein darf jemandem eine Wohnung zu verweigern, aber ich glaube das ist ohnehin nur ein Gedankenexperiment. Wenn es dazu kommen sollte, dann gibt's meist noch etliche andere Gründe warum der potentielle Mieter nicht in die Zielgruppe des Vermieters passt, die Turnschuhe sind auch selten der Grund warum Mr X nicht in die Disko kommt, nur ein willkommener Anlass.

Das Briefgeheimnis soll also auch für den Empfänger gelten. Das ist eine interessante Theorie.

Aber selbstverständlich, was glaubst du denn? Vgl. das Recht auf das gesprochene Wort. Du darfst nicht einfach jemanden bei einem Telefongespräch mithören lassen etc. etc.

edit: Mit Briefgeheimnis hab ich mich falsch ausgedrückt. Darunter fällt nur der "man in the middle" Zeitraum, also bis zum Empfang/Erhalt der Sendung. Lustig drauf los copy'n'pasten ist jedenfalls nicht so rechtens wie oft geglaubt wird, ich hab diesbzgl. schon Urteile gelesen.

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