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IGNORED

Waffensicherstellung vor zwei Tagen


taifunsan

Empfohlene Beiträge

Hallo!

@Lobo-s:

Was bei der Polizei alles so passieren kann, kann man täglich zu hören und zu sehen bekommen:

Dresden: Da stürmt ein SEK einem Polizisten die Familienbude, erschießt zwei Hunde usw. Leider: vertan, vertan ..., gemeint war der Mieter im OG.

NRW: wieder ein SEK stürmt die Wohnung einer alleinstehenden Frau, die Gottseidank nicht zu Hause war. Wieder war eine Wohnung ein Stockwerk höher gemeint (kam vor ein paar Wochen im WDR)

Oder schau auf die Fälle in Neufünfland, wo die eingeborenen Neonazis "Fidschis" jagten (irgend so'n Kaff in Sachsen) oder denen die Wohnung zusammenschlugen (Chemnitz), das unbehelligt stundenlang durchziehen konnten und die Polizei hielt sich zurück.

Oder die Fälle, wo Frauen aus Angst vor ihrem gewalttätigen Partner zur Polizei gingen, ohne Hilfe zu bekommen und später von dem Partner umgebracht oder schwer verletzt wurden.

Wenn sowas mal passiert ist, sind die Polizeibeamten dann "sensibilisiert". Dann kann es plötzlich bei harmloseren Fällen zu einer Überreaktion kommen, wie es in dem Fall hier auch wohl passiert ist.

OK. kann alles passieren, soll aber natürlich nicht. Hierbei muß ganz klar gesagt werden, dass z.B. ein SEK meist auf Anforderung tätig wird und die erforderlichen Infos dann von anderen erhält. Kann, wie man sieht, auch mal schiefgehen. Von den positiven Dingenhört man allerdings seltenst (und das ist gut so) etwas.

Sensibilisierung auch ok, aber dass kann nicht dazu führen, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die nicht rechtmäßig sind. Hier sind natürlioch auch die Landesgesetze ausschlaggebend.

ABER. Keiner von uns war dabei - und wer etwas Ahnung hat wird, wie hier schon mehrfach geschrieben, leichte bis erhebliche Zweifel an der Darstellung des Geschehens anmelden müssen. Das und nur das war gemeint.

Für mich stellt es sich so dar (wohlgemerkt für mich und meien Kenntnisstand!!), dass hier wohl einer etwas zuviel schlechte Filme gesehen und dann die Inhalte noch durcheinandergeworfen hat. Von den Wissenslücken eines Sachkundigen mal nicht geredet/geschrieben.

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Hmm..! Ein Verfahren ohne dass eine schriftliche Anzeige vorangegangen ist?!

Dürfte es eigentlich gar nicht geben!! <_<

Wie schon erwähnt wurde, würde ich mich an Deiner Stelle mal nach einem anderen Anwalt umsehen.

Jedoch hat das Rechtsempfinden leider nicht immer viel mit der tatsächlichen Rechtssprechung zu tun. Am besten lässt Du den Anwalt machen, der kann am besten mit den Behörden umgehen.

Aber mal ehrlich! Hat hier die Polizei nicht etwas überreagiert??! :gaga:

Wenn die immer so schnell da wären, wenn einer sie braucht!! Meistens heisst es ja, "Wir können erst was machen wenn eine Straftat vorliegt!" Aber damit es in Deinem Fall eine Straftat wird, muss doch eine Anzeige vorliegen??! Da könnte ja jeder hingehen und mal schnell den Nachbarn anschwärzen!!! :angry2:

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Hmm..! Ein Verfahren ohne dass eine schriftliche Anzeige vorangegangen ist?!

Dürfte es eigentlich gar nicht geben!!

Warum nicht? Ein Ermittlungsverfahren kann auch von Amts wegen eingeleitet werden. Ermittlungsverfahren bedeutet meiner Meinung nach übrigens dass ermittelt werden soll, was geschehen ist, insbesondere natürlich auch, ob eine Straftat vorliegt. An sich also mal nichts schlimmes.

Aber damit es in Deinem Fall eine Straftat wird, muss doch eine Anzeige vorliegen??! Da könnte ja jeder hingehen und mal schnell den Nachbarn anschwärzen!!! :angry2:

Eine "Tat" wird ja nicht erst dadurch zur "Straftat", nachdem eine Anzeige vorliegt. Und natürlich kann jeder mal schnell den Nachbarn anschwärzen. Dann liegt eine Anzeige, aber keine Straftat vor. Danach aber wahrscheinlich eine Anzeige bzw. ein von Amts wegen geführtes Ermittlungsverfahren (an die Experten: wird da von Amts wegen formal eine "Anzeige" gefertigt?) wegen der falschen Beschuldigung. Strafbar nach §164 StGB, mit bis zu fünf Jahren!

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Strafbar nach §164 StGB, mit bis zu fünf Jahren!

Selbstgenerierende Arbeit ?

Eher nicht. Man legt dann von Amts wegen dem fälschlicherweise Anzeigenden nahe, seine Anzeige zurückzuziehen. (Schätze ich...) Ansonsten stellt der SA ein. Meist ist es ja auch so, daß durch das Ermittlungsverfahren nicht Unschuld bewiesen werden kann. Höchstens das Fehlen von Beweisen der Schuld. Vor Gericht: die Unschuldsvermutung, bei Ermittlung: Mißtrauen.

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Man legt dann von Amts wegen dem fälschlicherweise Anzeigenden nahe, seine Anzeige zurückzuziehen.

StrafANTRÄGE kann man zurücknehmen, StrafANZEIGEN nicht!

Zu §164: da müsste man dann aber erst mal "wider besseres Wissen" nachweisen...

Man kann auch bei Verdacht eine Straftat anzeigen. Ob diese dann vorliegt und ob dann auch noch ein öffentliches Interesse besteht, diese zu Verfolgen, muss der Staatsanwalt dann prüfen.

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Man legt dann von Amts wegen dem fälschlicherweise Anzeigenden nahe,

seine Anzeige zurückzuziehen. (Schätze ich...)

Moin,

falsch geschätzt!

eine Anzeige "zurückziehen" geht nicht, gibt es nicht!

Anzeigen heißt, der Polizei Kenntnis von einer Straftat zu geben.

Dieses Kenntnisgeben kann man nicht zurückziehen ( es können

ja nicht alle vergessen, daß ihnen eine Straftat bekanntgemacht wurde ).

Zurücknehmen kann man höchstens einen Strafantrag, sofern dieser

gestellt wurde. Und dann kommt es noch auf das Delikt an, ob dieser überhaupt

erforderlich ist und nicht sowieso von Amts wegen weiter ermittelt wird.

Wo wir gerade dabei sind: wo ist eigentlich der examinierte Rettungsassistent

abgeblieben?

Wir sind schon auf Seite 6 bei über 100 Antworten, aber es interessiert ihn wohl nicht mehr?

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Wo wir gerade dabei sind: wo ist eigentlich der examinierte Rettungsassistent

abgeblieben?

Wir sind schon auf Seite 6 bei über 100 Antworten, aber es interessiert ihn wohl nicht mehr?

er hat vermutlich seinen fehler, hier überhaupt zu posten, eingesehen und liest, wenn überhaupt nur noch die "antworten".

ich sehe hier zwar 'ne menge beiträge, von antworten möchte ich aber nicht reden, da das meiste, wie üblich nur häme, unterstellungen und der übliche troll-quatsch sind.

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Ich finde die Antworten (teils) gut. Immerhin schon den Unterschied zwischen Strafantrag und -anzeige gelernt.

Die Beweise für den §164 dürften wohl wirklich recht schwierig zu erbringen sein. Sehe ich ein. Umso leichter und folgenloser also, seinen Nachbarn/Ex-Freund/Kollegen mal kurz anzuschwärzen. Und ihm evtl. auch eine Menge Ärger einzuhandeln.

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Beim Überfliegen der Beiträge kommt mir folgendes im Sinn:

Ich glaube, viele Menschen sind der festen Überzeugung, daß Hausdurchsuchungen nur ausnahmsweise durchgeführt werden. Und wenn sie dann durchgeführt werden, auch nur, weil die Herren Polizisten beim Richter einen Affentanz hingelegt haben und die Verdachtslage hat wie Kruppstahl ist.

Das ist vielleicht im Fernsehkrimi so, in der Wirklichkeit geht das aber "ratz fatz". Da reicht ein minimaler Verdacht oder eine anonyme Anzeige aus. Und man sollte nicht glauben, daß die meisten verantwortlichen Richter sich großartig Gedanken über ihre Unterschrift machen.

Hinzu kommt noch die magische Losung "Gefahr in Verzug":

Ein Beispiel, das mir gerade spontan einfällt und vor einigen Jahren in unserem Lokalblätchen stand: Bei einer Verkehrskontrolle sahen die Polizeibeamte einige gebrannte CDs auf dem Beifahrersitz (nicht mehrere gleiche, sondern halt ein paar verschiedene für das Autoradio). Das war für die Verdacht genug, eine spontane Hausdurchsuchung beim Autofahrer durchzuführen. Das lief dann unter dem Motto "Gefahr in Verzug" (wegen der Gefahr der Beweismittelvernichtung)...

Gefunden haben sie in des Autofahrers Wohnung dann auch tatsächlich raubkopierte Sachen (Deswegen auch der Artikel).

Wie das dann weitergegangen ist, weiß ich natürlich nicht. Das Beispiel zeigt aber, wie schnell so was gehen kann. Auch andere selsame bzw. fragwürdige Verdachtsmomente reichen aus, um Besuch zu bekommen. Was dann passieren kann, kann man ja mal selber recherchieren: Stichwort "Zufallsfunde"

Auch wenn das Vorgehen der Polizisten dann im Nachhinein als unrechtmäßig erkannt wird, hilft einem das dann auch nicht mehr weiter (Stichwort "Zufallsfunde") und zu glauben, daß Dienstaufsichtsbeschwerden u. ä. eine Wirkung erzielen, glaubt wahrscheinlich auch an die im Sozialkundeunterricht verbreitete Anwort "Wir alle" auf die Frage "Wer oder was ist der Staat?".

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Das ist vielleicht im Fernsehkrimi so, in der Wirklichkeit geht das aber "ratz fatz". Da reicht ein minimaler Verdacht oder eine anonyme Anzeige aus. Und man sollte nicht glauben, daß die meisten verantwortlichen Richter sich großartig Gedanken über ihre Unterschrift machen.

Hinzu kommt noch die magische Losung "Gefahr in Verzug":

Tatsächlich? Woran machst Du das fest? Eigene Erfahrung oder Infos aus dem Lokalblättchen?

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Tatsächlich? Woran machst Du das fest? Eigene Erfahrung oder Infos aus dem Lokalblättchen?

1. Erfahrung zweier Bekannte bzw. Freunde

2. Aussage eines Polizeibeamten mir gegenüber im privaten Gespräch

3. Aus dem jahrelangen Konsum der Presse (es gab hierzu auch mal einen sehr interessanten Artikel im Spiegel; leider habe ich ihn nicht)

Eine eigene Felduntersuchung habe ich dazu natürlich nicht an der Hand.

Mir persönlich reichen aber die bisher erhaltenen Informationen, um o. g. Meinung zu bilden.

Es ist ja auch leicht nachzuvollziehen, daß solche Instrumente im tagtäglichen Geschäft/Dienst gerne angewendet werden, ohne sich großartig Gedanken über Verhältnismäßigkeiten zu machen, oder?

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Es ist ja auch leicht nachzuvollziehen, daß solche Instrumente im tagtäglichen Geschäft/Dienst gerne angewendet werden, ohne sich großartig Gedanken über Verhältnismäßigkeiten zu machen, oder?

Nicht unbedingt. Zwar mag die Verhältnismäßigkeit sicher in manchem Fall zurückstehen und manche Durchsuchung unnötig oder gar rechtswidrig stattfinden. Andererseits glaube ich aber schon an eine gewisse natürliche Trägheit auch bei der Polizei. Wer hat schon Lust, eine Durchsuchung mit all ihrem Papierkram etc. zu starten, wenn keine oder kaum Verdachtsmomente vorliegen. Dass z.B. die Polizei an mein Fahrzeug anhält, ein paar gebrannte CDs (mit unbekanntem Inhalt) herumfliegen sieht, und sodann eine Durchsuchung startet, glaube ich nicht. Vorstellbar natürlich, dass eben diese CDs als Rechtfertigung hergenommen werden, weil man sonst nichts in der Hand hat, außer irgendwelchen unspezifischen Verdachtsmomenten, die aber vielleicht nicht belastbar genug sind, um eine Durchsuchung anzuleiern. Siehe da: Es hat den richtigen erwischt, zuhause fand man tatsächlich Raubkopien (vermutlich in größeren Mengen, sonst wäre es wohl den Artikel nicht wert gewesen)

Grade wir Waffenbesitzer bekommen regelmäßig vor Augen geführt wie gut manch ein Artikel recherchiert ist. Wer weiß schon, was die wahren Hintergründe sind und was sich ein fleißiger Journalist noch dazugedacht hat oder schlicht aus Unkenntnis falsch berichtet.

Vielleicht kann hier mal jemand mit praktischen Erfahrungen aufwarten. Wieviele Durchsuchungen stellen sich später als überflüssig heraus bzw. wurden bei einem Unschuldigen vorgenommen? Das das vorkommt steht außer Zweifel. Aber häufig? Wie oft wird von "Gefahr in Verzug" gebraucht gemacht?

Interessieren würde mich auch mal, wie oft es überhaupt im Rahmen von Ermittlungsverfahren zu Hausdurchsuchungen kommt. Habe leider keine Statistik gefunden.

Was den Fall hier angeht, kommt es mir einiges schon ziemlich komisch vor: Wonach wurde überhaupt gesucht? Bei Körperverletzungen wird es kaum zum Standard gehören, mal eben die Wohnung zu durchsuchen. Was hoffte man zu finden? Die beschriebene Vorgehensweise scheint mir reichlich seltsam.

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gepostet im blog am 24. 9 .2007 Der Beschuldigteblabla

“Der Beschuldigte ist nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen verdächtig, unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben und sich so nach § 29 Abs. 1 BtMG strafbar gemacht zu haben.”

Das ist die kürzeste und nichtssagendste Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses, die ich seit langem gelesen habe. Selbst die faulsten Ermittlungsrichter quälen sich normalerweise noch einen Alibisatz ab, indem sie auf eine Telefonüberwachung verweisen. Oder auf die Aussage eines Zeugen.

Aber so was als Legitimation eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs? Das ist wirklich allerunterste Schublade.

schaut euch mal das von mir gepostete video (KLICK) an, da erzählt ein sehr erfahrener ra wie schnell es jeden treffen kann und wie man sich verhalten sollte.

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Wenn das Wort Waffen in Spiel ist biste dran.

Ob richtig oder nicht stellt sich erst später heraus.

Und einen Rückzieher von Amtswegen gibt es nicht .

Da wird ermittelt.Man muss sein Fortkommen schützen. Die geben nicht nach. Ist Ihr Beruf. Nerven 5 Jahre lang bis Sie weitergekommen sind. Sie machen keine Fehler.

Sie haben eindeutig die besseren Machtmittel in der Hand. Oft genug erlebt.

Herbert

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Mich wundert es schon wie viele hier schon Erfahrungen (persönliche oder im Umfeld) mit "Verfolgungen" durch Ermittlungsbehörden haben. Ich habe keine und kenne auch niemanden der schon mal Probleme hatte. Frage mich wirklich woran das liegt. Kenne ich die falschen Leute? Haben Sportschützen eher Probleme als Jäger? Bin ich zu jung? Oder liegt es daran dass ich aus dem schönen NRW komme?

Alle Erfahrungen mit der Polizei bis jetzt immer durchweg positiv. (Polizei erkennt man übrigens daran, dass sie einem Nachts mit der Maglite mitten ins Gesicht leuchtet :) ) Einmal sogar noch eine nette Unterhaltung über die Jagd - "ein Kumpel von mir ist auch Jäger, der hat erzählt ..." - gehabt.

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Mich wundert es schon wie viele hier schon Erfahrungen (persönliche oder im Umfeld) mit "Verfolgungen" durch Ermittlungsbehörden haben. Ich habe keine und kenne auch niemanden der schon mal Probleme hatte. Frage mich wirklich woran das liegt. Kenne ich die falschen Leute? Haben Sportschützen eher Probleme als Jäger? Bin ich zu jung? Oder liegt es daran dass ich aus dem schönen NRW komme?

Alle Erfahrungen mit der Polizei bis jetzt immer durchweg positiv. (Polizei erkennt man übrigens daran, dass sie einem Nachts mit der Maglite mitten ins Gesicht leuchtet :) ) Einmal sogar noch eine nette Unterhaltung über die Jagd - "ein Kumpel von mir ist auch Jäger, der hat erzählt ..." - gehabt.

Kann vielleicht sinngemäß daran liegen, daß "wer nichts macht, auch keine Fehler macht". Soll heißen, daß der Behördenkontakt des Durchschnittsjäger/-sportschützen, der als Angestellter oder Beamter sein Leben damit verbringt, sein Reihen/Einfamilienhaus abzustottern, seinen Jahresurlaub zu planen und am Wochenende mal ins Revier/auf den Schießstand zu gehen, sich auf eine gelegentliche Verkehrskontrolle oder die Paßverlängerung beschränkt.

Das ändert sich aber zum Beispiel schon als nicht abhängig Beschäftigter dramatisch.

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Kann vielleicht sinngemäß daran liegen, daß "wer nichts macht, auch keine Fehler macht". Soll heißen, daß der Behördenkontakt des Durchschnittsjäger/-sportschützen, der als Angestellter oder Beamter sein Leben damit verbringt, sein Reihen/Einfamilienhaus abzustottern, seinen Jahresurlaub zu planen und am Wochenende mal ins Revier/auf den Schießstand zu gehen, sich auf eine gelegentliche Verkehrskontrolle oder die Paßverlängerung beschränkt.

Das ändert sich aber zum Beispiel schon als nicht abhängig Beschäftigter dramatisch.

Inwiefern? Mehr Behördenkontakt glaube ich gern. Aber mit Sicherheitsbehörden (außer man ist eben in diesem Bereich tätig)? In den letzten zwei Jahren (gut, das ist nicht lange) bin ich zumindest beinahe täglich im Revier, ebenso wie mein (jagdliches) Umfeld, die alle keine ab-und-zu-am-Wochenende-Jäger sind.

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Ich habe schon einigen HD beigewohnt.

Schilderungen wie am Anfang dieses Themas habe ich noch nie erlebt.

Vor einiger Zeit war ich bei der Suche nach einer vollautomatischen AK zugegen.

Die Exfreundin hatte einen Hinweis gegeben, dass der EX aus seiner Volksarmeezeit eine "übrig" hätte.

Es lief alles völlig ruhig und sachlich ab.

Gefunden wurde nichts.

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Meistens laufen HD relativ unspektakulär ab. Ich war aber auch schon bei einer dabei, wo es um Unterlagen wegen Schwarzarbeit ging. Die durchsuchte Dame wurde ziemlich nervös, als die Polizisten am richtigen Karton rumwurschtelten. Da hat man den Schweiß regelrecht tropfen hören. :D

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Inwiefern? Mehr Behördenkontakt glaube ich gern. Aber mit Sicherheitsbehörden (außer man ist eben in diesem Bereich tätig)? In den letzten zwei Jahren (gut, das ist nicht lange) bin ich zumindest beinahe täglich im Revier, ebenso wie mein (jagdliches) Umfeld, die alle keine ab-und-zu-am-Wochenende-Jäger sind.

Wenn Du Dich zum Beispiel beruflich exponierst, können ganz kleine Fehlentscheidungen oder Versäumnisse, die Dir als Angestelltem niemand übelnimmt, Dich straf- oder haftungsrechtlich ruinieren (Pflichtabgaben -auch ohne Vorsatz- falsch abgeführt, etc.). Von da an ist es zur Privatinsolvenz und auch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nicht mehr weit.

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Wenn Du Dich zum Beispiel beruflich exponierst, können ganz kleine Fehlentscheidungen oder Versäumnisse, die Dir als Angestelltem niemand übelnimmt, Dich straf- oder haftungsrechtlich ruinieren (Pflichtabgaben -auch ohne Vorsatz- falsch abgeführt, etc.). Von da an ist es zur Privatinsolvenz und auch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nicht mehr weit.

Als Geschäftsführer einer Firma steht man inzwischen immer mit einem Bein im Knast. Es ist faktisch unmöglich alle Gesetze hunderprozentig einzuhalten. Diesen Wust durchschaut doch niemand mehr. Dazu kommt, daß "Wirtschaftskriminalität" zum Hobby der Staatsanwälte geworden ist.

In meiner Branche wollte vor 20 Jahren jeder unbedingt Geschäftsführer sein. Inzwischen ist generell ein Amerikaner mit Wohnsitz in USA als Geschäftsführer eingetragen. Der Manager vor Ort steht nicht im Handelsregister. Einer Berufung zum Geschäftsführer widersetzt man sich inzwischen mit allen Mitteln.

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