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IGNORED

Waffensicherstellung vor zwei Tagen


taifunsan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag und Hallo!

Ich bin Jäger (mit gültigem JJ) und WBK Inhaber seit 4 Jahren.

Kurz zu dem was war:

Ich wohne in dem Hause meiner Ex-Lebensgefährtin in einer separaten Wohnung mit Mietvertrag, NK etc. Getrennt haben wir uns vor knapp 1 1/2 Jahren, da sie mehr und mehr zu Kurzschlussaktionen neigte, die Streitereien mehr und mehr wurden. Psychoterror nenne ich es immer noch.

Am Dienstagnachmittag kam sie wieder einmal schlechtgelaunt von der Arbeit. Sie suchte Streit. Ich war im Hof und stellte ein Erste-Hilfe Set für meine Hunde zusammen. Sie fing plötzlich wieder einmal an zu schreien.

Nach ca. 10 minütiger Schreierei im Hof und im Hauseingang erntfernte sie sich zu ihrem Auto und wartete dort. Dann wurde sie von einem Bekannten abgeholt.

Am gleichen Abend gegen 22 Uhr bekam ich Besuch von sechs Polizeibeamten, die meine Wohnung stürmten (mit vorgehaltener Waffe). Ich musste mich in die Mitte des Raumes auf einen Stuhl setzen und mir wurden meine Rechte und der Tatvorwurf verlesen, umringt von sechs Beamten.

Körperverletzung zum Nachteil der Ex-Freundin durch Schwellungen an beiden Oberaremen und ein Verstauchtes rechtes Knie hieß es zum Tatvorwurf.

Wie ich kurze Zeit später sah, standen zwei weitere Beamte in zivil im Hausflur. Drei Streifenwagen und ein Zivilfahrzeug standen in der Hauseinfahrt mit laut eingestellten Funk und Standlicht.

Meine Wohnung wurde durchsucht (und damit meine ich alles und jeden Winkel). Hierzu wurde mir erläutert das diese Durchsuchung mit oder ohne meiner Erlaubnis stattfinden wird. Mit meiner Erlaubnis würde positiv gewertet. Im Anschluss daran sollte ich meinen Waffenschrank (TypA) für 7 Langwaffen öffnen da die Waffen im Rahmen der Gefahrenabwehr sichergestellt werden würden. Die Polizei nahm in diesem Zuge: 1 Bockdoppelflinte 12/70, Zwei Rep.Büchsen 9,3x62, und ein Kleinkaliber .22lfb mit. Des weiteren wurden 3 Jagdmesser (feststehende Klinge)auch sichergestellt.

Danach wurde mein Auto ebenfalls durchsucht.

Nach der Duchsuchung und Sicherstellung wurde mir ein Platzverweis für meine Wohnung bis einschliesslich 26.09.2007 ausgesprochen. Meine Haus- und Wohnungsschlüssel musste ich bei den Polizeibeamten abgeben. Diese begleiteten mich dann noch zum Auto und dann noch aus der Ortschaft in der der ich Wohne.

Am nächten Tag (gestern) erfuhr ich nun über den bereits eingschalteten Anwalt, dass keine Anzeige von meiner Ex-Lebenspartnerin vorläge. Da sie nur bei der Polizei gewesen sei um sich kundig zu machen, wie sie sich in solch einem Falle verhalten solle. Die Polizei hätte dann alles weitere veranlasst, wie ich es oben geschildert habe.

Angefügt sei, dass mir mein Jagdschein, gültig bis 03/2010 und die gültige WBK nicht durch die Polizei abgenommen worden sind. Ich bin im Besitz dieser Dokumente.

Der Anwalt teilte mir ebenfalls gestern mit, dass die sichergestellten Waffen solange für mich nicht verfügbar seien bis das Strafverfahren wegen Körperverletzung zu einem abschliesenden Ergebnis gekommen sei. Und das kann u.U. noch Monate dauern.

Nun, hat jemand von euch so etwas schonmal erlebt und kann er hier nen Tip an mich weitergeben?

Wie wird sich dieses Vorgehen (Sicherstellung, im Raum stehende Körperverletzung (Zitat aus dem Polizei Protokoll)) auf meine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG aus?!

Was kann ich nun tun? Wie soll ich mich verhalten?

Danke

WmH

Alexander

Geschrieben
Was kann ich nun tun? Wie soll ich mich verhalten?

Tja, was soll man dazu sagen. Guten Anwalt nehmen, Zeugen suchen.

Geschrieben

hallo,

irgendetwas habe ich nicht verstanden: es wurde keine anzeige wegen körperverletzung erstattet? wie kann es dann zu einem verfahren kommen? was hat den polizeieinsatz ausgelöst? nur die erkundigung deiner ex, wie sie sich in einem solchen fall verhalten soll?

gruß

s+r

Geschrieben

Hhm,

Wohnungsdurchsuchung nach Körperverletzung?

Wonach hat man denn da gesucht? Was steht in der Kopie des

Durchsuchungsprotokolls?

Sicherstellung der Waffen zur Gefahrenabwehr bis Abschluß des (Straf-) Verfahrens?

??? Hast Du das wirklich so verstanden?

Platzverweisung für die eigene separate Wohnung?

Keine Wegweisung nach dem Gewaltschutzgesetz?

Warum wird man aus der Stadt gebracht, wenn man sich nur in

seiner Wohnung nicht aufhalten soll?

Ist es nicht verwunderlich, daß soetwas nieLeuten passiert,

die hier schon lange schreiben, sondern solchen, die sich gerade angemeldet haben?

Na, ich glaube, daß dieser Thread entweder ellenlang wird oder

bald geschlossen.

Geschrieben

Hi,

ziemlich verworren und etwas unglaublich diese Angelegenheit.

Es gibt überall im Netz Ratgeber und Verhaltensregeln für Hausdurchsuchungen.

Wohl dem der sich sowas schön eingerahmt rechtzeitig neben die Haustüre gehängt hat.

Viel Glück

Rainer

Guten Tag und Hallo!

Ich bin Jäger (mit gültigem JJ) und WBK Inhaber seit 4 Jahren.

Kurz zu dem was war:

Ich wohne in dem Hause meiner Ex-Lebensgefährtin in einer separaten Wohnung mit Mietvertrag, NK etc. Getrennt haben wir uns vor knapp 1 1/2 Jahren, da sie mehr und mehr zu Kurzschlussaktionen neigte, die Streitereien mehr und mehr wurden. Psychoterror nenne ich es immer noch.

Am Dienstagnachmittag kam sie wieder einmal schlechtgelaunt von der Arbeit. Sie suchte Streit. Ich war im Hof und stellte ein Erste-Hilfe Set für meine Hunde zusammen. Sie fing plötzlich wieder einmal an zu schreien.

Nach ca. 10 minütiger Schreierei im Hof und im Hauseingang erntfernte sie sich zu ihrem Auto und wartete dort. Dann wurde sie von einem Bekannten abgeholt.

Am gleichen Abend gegen 22 Uhr bekam ich Besuch von sechs Polizeibeamten, die meine Wohnung stürmten (mit vorgehaltener Waffe). Ich musste mich in die Mitte des Raumes auf einen Stuhl setzen und mir wurden meine Rechte und der Tatvorwurf verlesen, umringt von sechs Beamten.

Körperverletzung zum Nachteil der Ex-Freundin durch Schwellungen an beiden Oberaremen und ein Verstauchtes rechtes Knie hieß es zum Tatvorwurf.

Wie ich kurze Zeit später sah, standen zwei weitere Beamte in zivil im Hausflur. Drei Streifenwagen und ein Zivilfahrzeug standen in der Hauseinfahrt mit laut eingestellten Funk und Standlicht.

Meine Wohnung wurde durchsucht (und damit meine ich alles und jeden Winkel). Hierzu wurde mir erläutert das diese Durchsuchung mit oder ohne meiner Erlaubnis stattfinden wird. Mit meiner Erlaubnis würde positiv gewertet. Im Anschluss daran sollte ich meinen Waffenschrank (TypA) für 7 Langwaffen öffnen da die Waffen im Rahmen der Gefahrenabwehr sichergestellt werden würden. Die Polizei nahm in diesem Zuge: 1 Bockdoppelflinte 12/70, Zwei Rep.Büchsen 9,3x62, und ein Kleinkaliber .22lfb mit. Des weiteren wurden 3 Jagdmesser (feststehende Klinge)auch sichergestellt.

Danach wurde mein Auto ebenfalls durchsucht.

Nach der Duchsuchung und Sicherstellung wurde mir ein Platzverweis für meine Wohnung bis einschliesslich 26.09.2007 ausgesprochen. Meine Haus- und Wohnungsschlüssel musste ich bei den Polizeibeamten abgeben. Diese begleiteten mich dann noch zum Auto und dann noch aus der Ortschaft in der der ich Wohne.

Am nächten Tag (gestern) erfuhr ich nun über den bereits eingschalteten Anwalt, dass keine Anzeige von meiner Ex-Lebenspartnerin vorläge. Da sie nur bei der Polizei gewesen sei um sich kundig zu machen, wie sie sich in solch einem Falle verhalten solle. Die Polizei hätte dann alles weitere veranlasst, wie ich es oben geschildert habe.

Angefügt sei, dass mir mein Jagdschein, gültig bis 03/2010 und die gültige WBK nicht durch die Polizei abgenommen worden sind. Ich bin im Besitz dieser Dokumente.

Der Anwalt teilte mir ebenfalls gestern mit, dass die sichergestellten Waffen solange für mich nicht verfügbar seien bis das Strafverfahren wegen Körperverletzung zu einem abschliesenden Ergebnis gekommen sei. Und das kann u.U. noch Monate dauern.

Nun, hat jemand von euch so etwas schonmal erlebt und kann er hier nen Tip an mich weitergeben?

Wie wird sich dieses Vorgehen (Sicherstellung, im Raum stehende Körperverletzung (Zitat aus dem Polizei Protokoll)) auf meine persönliche Eignung und Zuverlässigkeit im Sinne des WaffG aus?!

Was kann ich nun tun? Wie soll ich mich verhalten?

Danke

WmH

Alexander

Geschrieben

Die Welt ist nicht nur seltsamer als ich dachte, sie ist sogar seltsamer als ich sie mir überhaupt vorstellen kann.

Körperverletzung ist glaub' ich eine Straftat, bei der die Staatsmacht von selbst aktiv werden muss, oder ?

Falls diese Geschichte wahr sein sollte, müsste der Anwalt mit Akteneinsicht Licht ins Dunkel der Verwirrung bringen können. Und überhaupt und generell: "Ändern Sie Ihr soziales Umfeld"

Geschrieben

1. sie suchte Streit

2. Kurzschlussreaktionen und Psychoterror sind bekannt

3. du kriegst dann zufällig ??? Besuch, sie ist dann zufällig ??? dabei

4. sie hat dich nicht angezeigt? sie hat bei der Polizei nur mal nachgefragt, wie man sich verhalten soll?

wann? wenn du mit deinen bösen Waffen? was ganz böses tun würdest?

weil du ja immer so böse kuckst? wenn sie dich anschreit?

und das nur weil sie dich immer noch so liebt? oder auch nicht?

5. mit wem hat sie in der Zwischenzeit gelabert?

7. kann man nicht Gegenanzeige machen, was sagt dein Anwalt?

wenn der Fall sich so zugetragen hat sind noch viele Antworten offen.

Geschrieben
Wieso Körperverletzung die hat sich doch nur erkundigt oder?

Die hatte doch nix oder?

"Körperverletzung zum Nachteil der Ex-Freundin durch Schwellungen an beiden Oberarmen und ein Verstauchtes rechtes Knie hieß es zum Tatvorwurf."

Wenn er selbst keine Schwellungen hatte, war es gelogen. :rolleyes:

Geschrieben

upps überlesen! Dann stelle ich es mir so vor das die Freundin auf der Wache war sich erkundigt hat und die Beamten haben gefragt ob sie die Geschädigte sei.

Ist in einem solchen Falle denn Gefahr im Verzug vertretbar? WENN es denn so ist!

Geschrieben
Wenn er selbst keine Schwellungen hatte, war es gelogen. :rolleyes:

Wenn sie die Schwellung am Knie davon hatte, weil sie ihm eine Schwellung zufügte, dann würde er heute noch nicht davon Berichten können. Dann hätte er auch nicht in der Raummitte sitzen können.......

Geschrieben

"Körperverletzung zum Nachteil der Ex-Freundin durch Schwellungen an beiden Oberarmen und ein Verstauchtes rechtes Knie hieß es zum Tatvorwurf."

Wenn er selbst keine Schwellungen hatte, war es gelogen. :rolleyes:

----------------------

STIMMT Dann MUSS er sofort zum Arzt und sich bestätigen lassen, dass er Aufgrund keinerlei Anzeichen an Händen und Körper keine Massnahmen gewalttätiger Art ausgeübt haben kann.

Am besten von 2 verschiedenen Ärzten 2 verschiedene Bestätigungen ausstellen lassen

+ wenn möglich Aussagen von Nachbarn, dass Alte immer ausrastet und er immer nur seine Ruhe haben will

Geschrieben

Körperverletzung §223 STGB) ist ein Antragsdelikt, wird also nur auf Antrag verfolgt.

Es sei denn die Verfolgung liegt im öffentlichen Intersse.

Die Anzeige kann bis zur Gerichtsverhandlung jederzeit zurückgenommen werden.

Ähnlicher mir bekannter Fall: Ehefrau hat im Scheidungskrieg gesagt, dass der Mann sie mit der Schusswaffe bedroht hatte. Ergebnis: alle Waffen wurden eingezogen. Ehefrau hat zugegeben, dass Sie die Anzeige nur aus Wut gemacht hat.

Ergebnis: Waffen sind immer noch eingezogen, Verfahrensdauer jetzt bereits ca. 2 Jahre.

Geschrieben

Von der Beschreibung kann sich hier wohl kaum jemand ein echtes Bild machen und somit auch keine echten Ratschläge geben. Du hast ja bereits anwaltlichen Rat, dieser sollte die Situation am besten einschätzen können.

Ein bisschen seltsam erscheint die Geschichte ja schon, Platzverweis aus der eigenen Wohnung? Begleitet zum Ortsausgang? Derartige Ermittlungen ohne Verdachtsmomente? Sicher, dass da nicht einige Details fehlen?

Allgemein: Kühlen Kopf bewahren, nicht in Aktionismus ausbrechen, alle über den Anwalt laufen lassen, ansonsten: Klappe halten.

Geschrieben

Hallo an alle!

Ja, leider ist dieser von mir eingestellte Beitrag im vollem Umfang wahr.

Inclusive zweier bisher nicht geschlafenen Nächten, jeder Menge Rennerei plus Stress und die Angst um Jagdschein und WBK :(

Soweit ich weiß (durch die Aussage der Beamten, Telefongespräch am heutigen Vormittag mit der Sachbearbeiterin des Polizeikomissariats)) liegt keine Anzeige durch die Ex-Lebenspartnerin vor, sondern nur eine Anfrage (auf dem Polizeirevier), wie man (Ex-Lebenspartnerin) sich in dem Falle der Körperverletzung, verursacht durch den Mieter verhalten soll. Hierzu soll es ein ärztliches Attest geben.

In diesem Zusammenhang fragten die Aufnehmenden Beamten ob der Verursacher (ich) Waffen und oder andere gefährliche Gegenstände in seinem Besitz hätte. Daraufhin brachte meine Ex das Stichwort "Jäger" in den Raum.

Die Polizei hat dann eine Anzeige von Amtswegen her zur allgemeinen Gefahren- und Terrorabwehr erstattet.(so steht es meinem Protokoll)

Zu der Durchsuchung:

Man suchte Waffen, Munition bei mir. Erlaubte oder Unerlaubte. Da man mir sagte, es könne mit meiner Erlaubnis zur Durchsuchung laufen oder ohne entschied ich mich für die Erlaubte Durchsuchung. Somit würde man (die Polizei) mich als Kooperativ im weiteren Verfahren einstufen. Natürlich war alles was man bei mir fand legal. Ausserdem hatte und habe ich ja nichts zu verbergen und ich wollte keinen zusätzlichen Ärger mit den Beamten.

Zu dem hinterherfahren zum Ortsausgang meines Wohnortes, denke ich mir, dass die Polizei sichergehen wollte das ich wohl wirklich erstmal gehe. Naja...

Lt. Aussage meines Anwaltes bin ich derzeit erstmal NICHT Geeignet und auch NICHT Zuverlässig im Sinne des WaffG, da gegen mich eine Anzeige wg. Körperverletzung im Raume steht. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, bekomme ich keine Verfügung über die Waffen zurück ich sollte mich darauf vorbereiten die WBK und den Jagdschein abgeben zu müssen. Auch wenn es nur vorübergehend ist. Aber wie lange?!?!?! :(

Einsicht in die Ermittlungsakte haben wir nicht. Dauert wohl noch 1-2 Wochen.

Zu dem Thema "Soziales Umfeld ändern"

Ja, dies ist als nächstes geplant. Denn die Vermieterin will die von mir angemietete Wohnung fristlos kündigen. Auch hier erwartet mich dann noch so das eine oder andere...

Alexander

Geschrieben
Lt. Aussage meines Anwaltes bin ich derzeit erstmal NICHT Geeignet und auch NICHT Zuverlässig im Sinne des WaffG, da gegen mich eine Anzeige wg. Körperverletzung im Raume steht. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, bekomme ich keine Verfügung über die Waffen zurück ich sollte mich darauf vorbereiten die WBK und den Jagdschein abgeben zu müssen. Auch wenn es nur vorübergehend ist. Aber wie lange?!?!?! :(

Blödsinn. Es handelt sich um ein schwebendes Strafverfahren, das höchstens dazu führen kann, dass bis zum Abschluss desselben keine neuen Anträge mehr bearbeitet werden.

Ein Widerruf der WBK und die Einziehung des Jagdscheines können erst nach Rechtskraft einer zur Unzuverlässigkeit führenden Straftat erfolgen.

Vielleicht solltest Du erst mal den Anwalt wechseln... :rolleyes:

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