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IGNORED

Aufbewahrung von Tresorschlüsseln


hyperdeath

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

bei einem Tresor ist es ja kein Problem, den Schlüssel an seinem

Schlüsselbung mit sich zu führen. Ich habe aber mittlerweile

mehrere Tresore und würde, wenn ich sie denn alle an meinem Schlüsselbund

befestigen würde, wie Petrus herumlaufen.

Was macht man in einem solchen Fall? Reicht es, wenn man die Tresorschlüssel

z.B. in einem unklassifizierten Tresor mit Zahlenschloss aufbewahrt?

Alternativ alle Schlüssel in einen klassifizierten Tresor und nur

den Schlüssel dieses Tresors mit sich führen? Oder reicht es,

die Schlüssel ganz geheim in der Keksdose auf dem Küchenregal

zu "verstecken" ;-)

Was glaubt Ihr, was würde z.B. im Falle einer Kontrolle oder schlimmer,

im Falle eines Einbruchs anerkannt werden?

Was macht Ihr mit den Ersatzschüsseln? Die müssen ja auch "unauffindbar"

sein.

Beste Grüße,

hyperdeath

Geschrieben

ALso die rechliche Seite würde mich auch interessieren.

Finds allerdings irgendwie nicht zielführend sowohl Schlüssel als auch Ersatzschlüssel am Besten in getrennten Tresoren mit Zahlenkombinationsschloss aufzubewahren. Auch das ständig mit herumtragen macht je nach Schlössellänge ja auch keinen Spass.

Bleibt ja nur die Kaffedose oder? :confused:

Geschrieben

Zahlenschloss würde ich persönlich auch bevorzugen.

Ansonsten sollte man auf jeden Fall am Ende immer noch mindestens einen Schlüssel übrighaben, nachdem die anderen alle in einen Tresor gesteckt worden sind. :rotfl2:

Sorry, bin schon weg...

Geschrieben

Ersatzschlüssel in ein Bankschließfach!

Alle Schlüssel in den Tresor mit der höchsten Einstufung und nur diesen Schlüssel mitnehmen!

Geschrieben

Das ist eins der "unendliche-Geschichte"-Themen. Mit der Suchfunktion wirst Du Bände dazu finden - nur keine endgültige Aussage, und vermutlich würde bei verschiedenen Kontrolleuren auch unterschiedlich reagiert.

Wenn Du mehrere klassifizierte Schränke hast, und der höchstklassifizierte (abgesehen vom Platz) ausreicht um alle Waffen darin zu verwahren, dann würde ich dort die Schlüssel verwahren. Dann musst Du Dich nur noch um einen Schlüssel kümmern.

Die imho beste Variante ist ein (von der Klassifizierung her) ausreichender Schrank mit Zahlenschloss zur Schlüsselaufbewahrung. Eine etwas rabiatere Möglichkeit ist die Schlüssel zu kürzen. Keine Ahnung warum Langwaffenschrankschlüssel immer fast so lang sind, wie die zu verwahrenden Waffen. Ich habe meine mit ca. 5mm Überstand im Schloss gekürzt, mit dem Dremel ein Loch durch den Schlüsselschaft gebohrt, da einen Minischlüsselring drangemacht - und die trage ich ggf. auch so am Schlüsselbund mit mir rum. (Länge ziemlich genau 5cm.)

Die Ersatzschlüssel sind im Bankschließfach am besten aufgehoben, alternativ "Ersatzschlüsseltausch" mit einem anderen Berechtigten.

Zur Keksdose: Imho sind die "besten" Verstecke die, wo die Ganoven zuerst nachsehen. Oder es geht Dir so wie einer Bekannten von mir, die Ihren Safeschlüssel so gut versteckt hat, dass er erst nach einem halben Jahr wiedergefunden wurde. Hinter einer Fuchsdecke an der Wand.(Vielleicht hätte sie mal einen Gauner fragen sollen.)

Ein Kontrolleur der Behörde (mit dem Du ohnehin einen Termin vereinbaren solltest - nicht mal eben reinlassen!) wird evtl. noch mit der Keksdose zufrieden sein. Dein SB aber garantiert nicht wenn die Waffen weg sind!

PS: Das ist meine ganz persönliche und in höchstem Maße subjektive Meinung, ich weiß, dass viele das hier lockerer und einige strenger sehen.

Edit: Wow - drei andere Antworten während ich geschrieben habe - ich glaub ich mach jetzt Wochenende...

Geschrieben
Oder es geht Dir so wie einer Bekannten von mir, die Ihren Safeschlüssel so gut versteckt hat, dass er erst nach einem halben Jahr wiedergefunden wurde.

So gehts mir immer, wenn ich Schokolade kaufen war. :wub:

Geschrieben
Zahlenschloss würde ich persönlich auch bevorzugen.

Ansonsten sollte man auf jeden Fall am Ende immer noch mindestens einen Schlüssel übrighaben, nachdem die anderen alle in einen Tresor gesteckt worden sind. :rotfl2:

Sorry, bin schon weg...

Außer der letzte hat ein Zahlenschloß...

Diese Nummer dann bitte auf dem Tresor vermerken :rotfl2::bb1:

Geschrieben

Also die Schlüssel mitführen, ist eigentlich nicht so toll. Es ist doch oft so,

dass man den Schlüssel irgendwo mal kurz ablegt und dann sehr gefährlich, wenn

der böse Dieb dann auch noch weiß, wo man wohnt ...

Die Ersatzschlüssel in einen Banktresor oder mit einem ebenfalls Berechtigten tausche,

das sind ja schon mal gute Ideen!

Gruß,

hyperdeath

Geschrieben
Eine etwas rabiatere Möglichkeit ist die Schlüssel zu kürzen. Keine Ahnung warum Langwaffenschrankschlüssel immer fast so lang sind, wie die zu verwahrenden Waffen. Ich habe meine mit ca. 5mm Überstand im Schloss gekürzt, mit dem Dremel ein Loch durch den Schlüsselschaft gebohrt, da einen Minischlüsselring drangemacht - und die trage ich ggf. auch so am Schlüsselbund mit mir rum. (Länge ziemlich genau 5cm.)

Das funktioniert aber nur, wenn Du keine Protektorschlüssel für Lafette hast, denn bei denen ist am Auge eine Einkerbung, die zur Fixierung in der Lafette dient...

Geschrieben
Ansonsten sollte man auf jeden Fall am Ende immer noch mindestens einen Schlüssel übrighaben, nachdem die anderen alle in einen Tresor gesteckt worden sind. :rotfl2:

Was gibt es denn da zu lachen? Es kommt doch nur auch die Anzahl der Tresore an. So ab - sagen wir mal - 578 wird's doch langsam wieder sicher - oder?

Manfred

.... und in dem Letzten steht dann Oppas alter Luftpüster

Geschrieben

Gibt es möglicherweise irgendwelche Urteile zu dem Thema? Nach dem motto: Zuerst Waffen weg, dann WBK weg, weil der Schlüssel nicht sorgfältig aufbewahrt wurde???

Mein SB konnte mir damals auf nachfragen jedenfalls keinen Tip geben, was ich damit machen sollte. Zuhause auf keine Fall. Mitnehmen auch schlecht. Es lebe das Zahlenschloß!

Geschrieben

Wer demnächst mal wieder was bei Hartmann bestellt kann ja mal nachfragen wo es genau steht, aber bei meinem letzten etwas längerem Gespräch wobei es um genau dieses Thema ging (hab ihn mir trotzdem mit Zahlenschloss bestellt) steht irgendwo geschrieben das ein Schlüssel zu einem Tresor nur unter Verschluß sein muß, sollte er zu Hause aufbewahrt werden. Dabei ist es egal ob in einer höheren Sicherheitsklasse, in einer Geldkassette oder im abgeschlossenen Garderobenschrank.

Geschrieben

Typisch Deutsch; Den Schlüssel vom Klassifitierten Tresor in einem Klassifizierten Tresor, diesen wieder in einem klassifizierten Tresor, dessen Schlüssel in einem klassifizierten...

Wo steht das geschrieben??? Paranoia oder was???

Idee:

Schmeisst doch Eure Waffen aus dem Tresor und bewahrt dann den Schlüssel darin auf! :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Was richtig ist, wissen wir erst nach der letzten Gerichtsinstanz !

Um dem vorzugreifen habe ich mich damals für ein 300kG Trümmer,

mit zusätzlicher Verankerung und Zahlenschloß (VDS Stufe 0?) entschieden.

Beschreibung und Foto an die Behörde, sie waren zufrieden !

Geschrieben
Typisch Deutsch; Den Schlüssel vom Klassifitierten Tresor in einem Klassifizierten Tresor, diesen wieder in einem klassifizierten Tresor, dessen Schlüssel in einem klassifizierten...

Wo steht das geschrieben??? Paranoia oder was???

Idee:

Schmeisst doch Eure Waffen aus dem Tresor und bewahrt dann den Schlüssel darin auf! :eclipsee_gold_cup:

Oh ein Episodenbehafteter...

Mal zum mitschreiben, wenn ich beispielsweise den Schlüssel eines VDS II Schrankes in einem Behältnis der Stufe A im gleichen Gebäude unterbringe, dann hat mein VDS II Schrank versicherungstechnisch auch nur noch Stufe A, da wenn A - Behältnis offen auch VDS II offen... :heuldoch:

Geschrieben

Wir sind in Deutschland.

Ergo gilt für diese gefährlichen Schlüssel das Waffen- und Sprengstoffrecht.

Auch wenn das Mitführen von Schlüsseln vernünftig erscheinen mag, braucht es dazu vermutlich einen kleinen Schlüsselschein.

Entsprechend größere gefährlichere Schlüssel bedürfen dann natürlich eines richtigen Schlüsselscheins.

Das Mitführen der Schlüssel berechtigt selbstredend noch nicht zum Schließen mit selbigen Schlüsseln.

Das ist nur innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums oder auf speziellen Schließstätten erlaubt.

Möchte man doch außerhalb o. a. Locations schließen, so ist eine Schließerlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen...

Schlüssel dürfen grundsätzlich nur anderen Berechtigten überlassen werden, es gilt hier, dass dieses Überlassen einen bestimmten Zeitraum nicht überschreiten darf

und natürlich muss dieser Überlassungsvorgang schriftlich dokumentiert werden.

Vorsicht ist auch angeraten wenn man seine Schlüssel zum Wiederverschließen verwenden möchte!

Hier gilt es einen Wiederverschließschein zu machen - selbstredend mit erneuter vorheriger Prüfung des Leumunds des Delinquenten - pardon Antragstellers.

Nach erfolgreich absolvierter Wiederverschließprüfung und Entrichtung einiger Gebühren darf man dann wiederverschließen.

Die deutsche Handhabung der Schlüsselproblematik erläutert dem intressierten Schlüsselinhaber praktisch schon von selbst, dass es auch Länder geben dürfte in denen die Schlüsselregelungen ganz einfach sind:

Jeder ist für seine Schlüssel und das was damit angestellt wird verantwortlich.

Wie er seine Schlüssel aufbewahrt ist seine Sache, Hauptsache es passiert nix damit. Wenn doch muss er eben den Kopf hinhalten.

:lol:

Geschrieben
Wir sind in Deutschland.

Ergo gilt für diese gefährlichen Schlüssel das Waffen- und Sprengstoffrecht.

Auch wenn das Mitführen von Schlüsseln vernünftig erscheinen mag, braucht es dazu vermutlich einen kleinen Schlüsselschein.

Entsprechend größere gefährlichere Schlüssel bedürfen dann natürlich eines richtigen Schlüsselscheins.

Das Mitführen der Schlüssel berechtigt selbstredend noch nicht zum Schließen mit selbigen Schlüsseln.

Das ist nur innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums oder auf speziellen Schließstätten erlaubt.

Möchte man doch außerhalb o. a. Locations schließen, so ist eine Schließerlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen...

Schlüssel dürfen grundsätzlich nur anderen Berechtigten überlassen werden, es gilt hier, dass dieses Überlassen einen bestimmten Zeitraum nicht überschreiten darf

und natürlich muss dieser Überlassungsvorgang schriftlich dokumentiert werden.

Vorsicht ist auch angeraten wenn man seine Schlüssel zum Wiederverschließen verwenden möchte!

Hier gilt es einen Wiederverschließschein zu machen - selbstredend mit erneuter vorheriger Prüfung des Leumunds des Delinquenten - pardon Antragstellers.

Nach erfolgreich absolvierter Wiederverschließprüfung und Entrichtung einiger Gebühren darf man dann wiederverschließen.

Die deutsche Handhabung der Schlüsselproblematik erläutert dem intressierten Schlüsselinhaber praktisch schon von selbst, dass es auch Länder geben dürfte in denen die Schlüsselregelungen ganz einfach sind:

Jeder ist für seine Schlüssel und das was damit angestellt wird verantwortlich.

Wie er seine Schlüssel aufbewahrt ist seine Sache, Hauptsache es passiert nix damit. Wenn doch muss er eben den Kopf hinhalten.

:lol:

Dem ist nichts hinzuzufügen... :heuldoch::icon14::icon14::icon14:

Geschrieben
...bei denen ist am Auge ...

Das ist 'ne Raute.

Ich habe unseren Jagdmenschen vom Landratsamt mal gefragt. Folgende Konstellation:

B-Tresor für Kurzwaffen, A-Schrank für Langwaffen, unklassifizerter Tresor für Mun.

A/B-Schrank haben Schlüssel, Mun-Schrank ist elektronisch.

Schlüssel vom A-Schrank darf im B-Tresor liegen, da bessere Klassifizierung.

Langwaffen könnten ja auch im B-Schrank sein, wenn sie passen würden.

Schlüssel vom B-Tresor am Mann. Immer!!!!!!!! (Das wäre die Vorschrift)

Kriegt jemand anders den Schlüssel hat man seine Sorgfaltspflicht verletzt. Genauso, als

würde man seine Zahlenkombination vom Tresor verraten.

Übrigens sieht's beim Haustürschlüssel oder Autoschlüssel nicht anders aus - versicherungstechnisch.

Fährt jemand mit dem Auto rum , mit 'nem "gefundenen" Schlüssel, hat man akute Erklärungsnot.

Fazit: Man muß schon auf seine Sachen aufpassen. ;)

Geschrieben

Gibt es dann einen KSS ( Kleinen Schlüsselschein ) für kurze Tresorschlüssel und einen GSS ( Großer Schlüsselschein ) [ ist pc wegen des G ] zum führen eines langen Tresorschlüssels?! :huh::00000733:

2310

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Gibt es dann einen KSS ( Kleinen Schlüsselschein ) für kurze Tresorschlüssel und einen GSS ( Großer Schlüsselschein ) [ ist pc wegen des G ] zum führen eines langen Tresorschlüssels?! :huh::00000733:

2310

:eclipsee_gold_cup:

Die EU-Kommission, Fachbereich kleine bis mittlere Schlüssel, hat festgelegt, daß wer Schlüssel nachmacht oder verfälscht

oder nachgemachte oder verfälschte Schlüssel in Umlauf bringt, um sie zu benutzen macht sich unter Berücksichtigung

der allgemeinen Schlüsselverordnung für kleine bis mittlere Schlüssel (SchlVOfklbmiSch §§1 ff.) strafbar.

Bei großen Schlüsseln ist analog zu verfahren, wie bei kleinen bis mittleren Schlüsseln, da die endgültige

Durchführungsbestimmung zu §1 SchlVOfgrSch noch nicht vorliegt.

Edit:

Das Gesetz und die Durchführungsbestimmung zum Führen von kleinen bis großen Tresorschlüsseln ist

in Vorbereitung und zur Chefsache erklärt. Wir verdrängen alle anderen Probleme, wie zB die

ständige Benzinpreiserhöhung, erstmal und kümmern uns mit allen zur Verfügung stehenden EU-Kommissaren

um obiges sicherheitsrelevantes Problem.

Archiviert

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