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IGNORED

Aufbewahrung von Tresorschlüsseln


hyperdeath

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Das ist 'ne Raute.

Ich habe unseren Jagdmenschen vom Landratsamt mal gefragt. Folgende Konstellation:

B-Tresor für Kurzwaffen, A-Schrank für Langwaffen, unklassifizerter Tresor für Mun.

A/B-Schrank haben Schlüssel, Mun-Schrank ist elektronisch.

Schlüssel vom A-Schrank darf im B-Tresor liegen, da bessere Klassifizierung.

Langwaffen könnten ja auch im B-Schrank sein, wenn sie passen würden.

Schlüssel vom B-Tresor am Mann. Immer!!!!!!!! (Das wäre die Vorschrift)

Kriegt jemand anders den Schlüssel hat man seine Sorgfaltspflicht verletzt. Genauso, als

würde man seine Zahlenkombination vom Tresor verraten.

Übrigens sieht's beim Haustürschlüssel oder Autoschlüssel nicht anders aus - versicherungstechnisch.

Fährt jemand mit dem Auto rum , mit 'nem "gefundenen" Schlüssel, hat man akute Erklärungsnot.

Fazit: Man muß schon auf seine Sachen aufpassen. ;)

Genauso handhabe ich es auch, denke das ist die "Wasserdichteste" Methode. Wenn es Fahrlässig wäre den Schlüssel mitzunehmen, dürfte es auch keine geben.

Und den Ersatztschlüssel vom A Schrank und den Notschlüssel vom Mun Schrank kann man im B Schrank lassen, und nur den B Ersatzschlüssel im Schließfach lassen.

Oder den Ersatzschlüssel im B Tresor lassen. Rechtlich bestimmt ok. Aber wenn man den anderen Schlüssel verliert hat man nen kleines Problem. :traurig_16:

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Und den Ersatztschlüssel vom A Schrank und den Notschlüssel vom Mun Schrank kann man im B Schrank lassen, und nur den B Ersatzschlüssel im Schließfach lassen.

Ne, dazu bräuchte man einen 0-Schrank, weil da kann man Waffen und Mun reintun.

Es sei denn, die deponierte Mun im Mun-Schrank passt nicht zu den Waffen im B-Schrank.

Ansonsten könnte ich ja auch auf die Idee kommen, meine Mun mit den Waffen im B-Schrank zu deponieren.

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Ne, dazu bräuchte man einen 0-Schrank, weil da kann man Waffen und Mun reintun.

Es sei denn, die deponierte Mun im Mun-Schrank passt nicht zu den Waffen im B-Schrank.

Ansonsten könnte ich ja auch auf die Idee kommen, meine Mun mit den Waffen im B-Schrank zu deponieren.

Stimmt da habe ich mich gerade verhauen. :peinlich:

Den Notschlüssel habe ich im Mun Fach des A Schrankes und den Schlüssel dazu mit dem des B Schrankes am Schlüsselbund. :rolleyes:

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Gibt es dann einen KSS ( Kleinen Schlüsselschein ) für kurze Tresorschlüssel und einen GSS ( Großer Schlüsselschein ) [ ist pc wegen des G ] zum führen eines langen Tresorschlüssels?!

Klar. Wobei es natürlich auch Außnahmen gibt.

Schließlich dürfen laut Anlage 2 WaffG Waffen mit Lunten- und Funkenzündung, die vor 1871 entwickelt wurden, frei geführt werden.

Selbiges gilt dann analog auch für Schlüssel von Vorhängeschlössern die vor 1871 entwickelt wurden - freies Führen :00000733:

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Mal zum mitschreiben, wenn ich beispielsweise den Schlüssel eines VDS II Schrankes in einem Behältnis der Stufe A im gleichen Gebäude unterbringe, dann hat mein VDS II Schrank versicherungstechnisch auch nur noch Stufe A, da wenn A - Behältnis offen auch VDS II offen... :heuldoch:

Soweit sogut.....

Aber: Zwei meiner Schwergewichte (VDS I + VDS III) wollen zusätzlich zum langen Schlüssel noch eine (per Hand zu drehende)

Zahlenkombination haben.

Wie sieht es denn dann aus? Ist nicht, wenn offen dann auch offen.

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Soweit sogut.....

Aber: Zwei meiner Schwergewichte (VDS I + VDS III) wollen zusätzlich zum langen Schlüssel noch eine (per Hand zu drehende)

Zahlenkombination haben.

Wie sieht es denn dann aus? Ist nicht, wenn offen dann auch offen.

Akademische Frage. Bei einem meiner Schwergewichte muß man mittels Zahlenkombination erst das Lafettenschloß für den Schlüssel öffnen. Erst dann kann man den nicht so langen Schlüssel ( ca 75 mm ) einlegen und reinschieben zum Öffnen.

Trotzdem habe ich diesen Schlüssel immer bei mir... :gutidee: und den Ersatzschlüssel im Bankschließfach :eclipsee_gold_cup:

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Trotzdem habe ich diesen Schlüssel immer bei mir... :gutidee: und den Ersatzschlüssel im Bankschließfach :eclipsee_gold_cup:

Ersatzschlüssel = Bankschließfach = gute Idee

Schlüssel am Mann = keine gute Idee. Der kürzeste all meiner VDS I Schlüssel ist 12 cm lang.

Das gute Stück vom dicksten Brocken ist erheblich länger, hat aber in der Mitte ein Gelenk.

Zusammengeklappt wird er allerdings auch zu sperrig für die Hosentasche.

Daher ist die Frage "Wohin mit..." schon interessant.

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Schau, ob Du irgendwo einen kleinen Tresor VdS III oder D1 / D10 günstig bekommen kannst, der über Protektorlafettenschloß verfügt. Dann hast Du auch nur noch einen kleinen Schlüssel, oder aber einen, welcher nur ein elektronisches La Gard Schloß o. ä. hat. Sind aber auch gebraucht sehr teuer und etwas " anfällig ".

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Ich wünsch mir einen Smiley...

Er soll sich mit einem Schildchen auf´s Hirn kloppen.

Auf dem Schildchen soll "Deutsch" stehen.

Könnte den Smiley bitte jemand designen?

Nein - das Männchen sollte einem anderen Männchen (welches als Gesetzgeber erkennbar sein sollte) bis zu den Schultern im Arsch stecken.

B-Schrank ist gefordert und für die Munition ein unklassifizierter Blechspind. Alternativ VDS 0 für beides. Das an sich ist schon hirnrissig. Wer unbefugt/gewaltsam einen B-Schrank öffnen kann hat mit dem Mun-Spind auch keinen Streß. Diese Kombination soll dann die gleiche Sicherheit bieten wie ein 0-Schrank :icon14::gaga:

Sich aber ein tonnenschweres Monstrum in die Gegend zu stellen und damit über die gesetzliche Forderung bei weitem hinausschiessen ist noch hirnrissiger. Ich warte auf den Ersten der sich für seine Glock einen Bunker bauen läßt (so mit zeitgesteuertem 12-stelligem Zahlenschloß das wiederum bei der aufgeschalteten Alarmzentrale die Öffnung des Bunkers gegen Rückruf und Angabe eines täglich zu wechsenden Kennwortes beantragt).

Mein Gott - wenn man Probleme mit der Aufbewahrung des Schlüssels hat, kauft man sich eben einen "ausreichenden" Schrank mit Zahlenschloß.

Manfred

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@627PC:

Kommt erstens immer darauf an, wieviel man von was hat, zweitens, ob so ein gebrauchter " Monsterschrank " nicht viel billiger ist, als ein ein ausreichender neuer und drittens, wo man den gerade lagert / lagern muß!

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@627PC:

Kommt erstens immer darauf an, wieviel man von was hat, zweitens, ob so ein gebrauchter " Monsterschrank " nicht viel billiger ist, als ein ein ausreichender neuer und drittens, wo man den gerade lagert / lagern muß!

So sehe ich das auch.

Habe in den vergangenen drei Jahren von meinem ehemaligen Arbeitgeber 22 "Monsterschränke" zwischen 204 und 1.000 KG zum Stückpreis von € 100,-- bekommen.

20 davon in VDS I + 2 in VDS III.

Dieses Angebot ausschlagen? So krank kann ich garnicht sein. Ein Bekannter hat einige LKWs mit Hebebühne, dadurch war der Transport

kein Problem. Mittlerweile sind die Schränke bei mehreren Schützenkollegen im Einsatz.

(Bevor wieder Bemerkungen kommen: Nein, nicht in einer Mietwohnung im 5. Stock o.ä.)

Warum soll ich mir für den dreifachen Preis eine Fischdose in die Hütte stellen, wenn ich einen "richtigen" Tresor bekommen kann?

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"Mal zum mitschreiben, wenn ich beispielsweise den Schlüssel eines VDS II Schrankes in einem Behältnis der Stufe A im gleichen Gebäude unterbringe, dann hat mein VDS II Schrank versicherungstechnisch auch nur noch Stufe A, da wenn A - Behältnis offen auch VDS II offen..."

Das ist falsch. Nach dem Tread hier und der Aussage durch die Firma Hartmann, daß ein Schlüssel nur verschlossen aufbewahrt werden muß, ob Kommode, Geldkassette oder anderer Tresor völlig unerheblich habe ich nun auch bei meiner Versicherung nachgefragt. Es ist Tatsache das es eine Verordnung/ Regelung gibt, daß es völlig ausreicht einen Schlüssel irgendwo wegzuschliesen. Auch wenn ich den Schlüssel meines 1er Tresors in den A-Schrank oder auch nur meiner Schreibtischschublade verschließe ist er verschlossen und der Versicherungsschutz des 1ers besteht im vollen Umfang.

Ist zwar irgendwie unlogisch, ist aber so. Gibt ja noch viele andere unlogischen Verordnungen. Bestes Beispiel ist doch unser Waffengesetz auch die dortigen Verschlußregeln. (Ich öffne meinen B-Tresors und hab die ganze Mun vor mir liegen, ich öffne das Innenfach und hab die Waffen. Aber obwohl schon längst Zugriff auf die Mun, noch vor öffnen des Innenfachs, darf im Innenfach keine Mun gelagert werden, die zur Waffe gehört. Waffe+Mun getrennt im B-Schrank)

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Waffen im Tresor und Schluessel immer am Mann. Fertig.

Ersatzschluessel entweder im Bankfach oder im hoechstwertigen Tresor daheim.

Man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind.

Achja, ob ein Gericht etwas auf irgendwelche Firmenreklame gibt, wenn ein leerer Ier Schrank aufgeschlossen mit im Schloss steckenden Schluessel von der Rennleitung begutachtet wird, ist so eine Frage, die ich mir nicht gerne stellen wuerde.

Wer die Schluessel irgendwo in der Wohnung in einem unterklassigen Behaelter bunkert, spielt imho akut mit seiner Zuverlaessigkeit.

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Waffen im Tresor und Schluessel immer am Mann. Fertig.

Sieht aber doof aus, wenn ich in der Badehose im Schwimmbad liege. Und die Umkleideschränke sehen mir da auch nicht wie B- Klasse aus. Also gar nicht praktizierbar, immer am Mann. Ich denke, irgendwo sind Grenzen gesetzt. Wo genau die liegen wird uns wohl im Fall der Fälle ein Richter sagen müssen.

Greetz

Peter

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"Mal zum mitschreiben, wenn ich beispielsweise den Schlüssel eines VDS II Schrankes in einem Behältnis der Stufe A im gleichen Gebäude unterbringe, dann hat mein VDS II Schrank versicherungstechnisch auch nur noch Stufe A, da wenn A - Behältnis offen auch VDS II offen..."

Das ist falsch. Nach dem Tread hier und der Aussage durch die Firma Hartmann, daß ein Schlüssel nur verschlossen aufbewahrt werden muß, ob Kommode, Geldkassette oder anderer Tresor völlig unerheblich habe ich nun auch bei meiner Versicherung nachgefragt. Es ist Tatsache das es eine Verordnung/ Regelung gibt, daß es völlig ausreicht einen Schlüssel irgendwo wegzuschliesen. Auch wenn ich den Schlüssel meines 1er Tresors in den A-Schrank oder auch nur meiner Schreibtischschublade verschließe ist er verschlossen und der Versicherungsschutz des 1ers besteht im vollen Umfang.

Ist zwar irgendwie unlogisch, ist aber so. Gibt ja noch viele andere unlogischen Verordnungen. Bestes Beispiel ist doch unser Waffengesetz auch die dortigen Verschlußregeln. (Ich öffne meinen B-Tresors und hab die ganze Mun vor mir liegen, ich öffne das Innenfach und hab die Waffen. Aber obwohl schon längst Zugriff auf die Mun, noch vor öffnen des Innenfachs, darf im Innenfach keine Mun gelagert werden, die zur Waffe gehört. Waffe+Mun getrennt im B-Schrank)

Du hast aber eine prima Versicherung! :00000733: Laß Dir das alles schriftlich geben und frag dann mal bei der Zentrale Deiner Versicherung nach, ob diese das auch so sieht... :gutidee:

Im übrigen ist es mir völlig gleichgültig, was Mitarbeiter der Firma Hartmann oder sonst wer mit ach so profundem Wissen Dir erzählen. Wenn was passiert, dann bist Du dran und nicht die vermeintlich Besserwissenden! :rolleyes:

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Sieht aber doof aus, wenn ich in der Badehose im Schwimmbad liege. Und die Umkleideschränke sehen mir da auch nicht wie B- Klasse aus. Also gar nicht praktizierbar, immer am Mann. Ich denke, irgendwo sind Grenzen gesetzt. Wo genau die liegen wird uns wohl im Fall der Fälle ein Richter sagen müssen.

Greetz

Peter

Vergolden lassen und an einer Kette um den Hals hängen! :gutidee:

" Pimp my key!!!" :00000733:

:eclipsee_gold_cup:

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Waffen im Tresor und Schluessel immer am Mann. Fertig.

Ersatzschluessel entweder im Bankfach oder im hoechstwertigen Tresor daheim.

Man kann sich auch Probleme machen, wo keine sind.

Achja, ob ein Gericht etwas auf irgendwelche Firmenreklame gibt, wenn ein leerer Ier Schrank aufgeschlossen mit im Schloss steckenden Schluessel von der Rennleitung begutachtet wird, ist so eine Frage, die ich mir nicht gerne stellen wuerde.

Wer die Schluessel irgendwo in der Wohnung in einem unterklassigen Behaelter bunkert, spielt imho akut mit seiner Zuverlaessigkeit.

jo,

aber diese sache mit dem schlüssel immer am mann gibt mir doch zu denken:

was machste z. b. nachts oder bei der körperpflege (also beim rituellen bad am samstag)?

und genau dann (wennde ihn nicht an nem kettchen oder kette um den hals trägst) liegt der

(die) schlüssel rum. und kinder sind ja nun bekanntlich neugierig!! und wenn der papa in der

badewanne sitzt könnte kind ja mal kucken und probieren und ....

deshalb ziehe ich den kleinen zahlentresor für den schüssel vor (dann halt bloß nicht über die

schulter kucken lassen... *G*

grüße bernd

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Im übrigen ist es mir völlig gleichgültig, was Mitarbeiter der Firma Hartmann oder sonst wer mit ach so profundem Wissen Dir erzählen. Wenn was passiert, dann bist Du dran und nicht die vermeintlich Besserwissenden! :rolleyes:

Das ist leider (oder vielleicht doch "Gott sei Dank") unsere Rechtsprechung.

Warum soll ich mich selbst in irgendwelche Grenzsituationen bringen, wenn ich doch

auf einfache Weise derartiges vermeiden kann ???

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Sonst habt ihr keine Probleme? Wiekann man über so einen Mist so lange diskutieren? Nochmal: Wo steht im Gesetz geschrieben, wie(wo) ich meinen Schlüssel zu verhahren habe????

Definiert ist, welche Waffen ich in welchem Tresor zu lagern habe! Wo ich den Schlüssel verwahre interessiert keine Sau!

Btw: bringt bitte die verbeamteten Mitleser nicht auf falsche Gedanken...

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Wie gesagt es existieren VERORDNUNGEN für genau diesen Fall und jeder der in google Aufbewahrung Tresorschlüssel eingibt wird auch auf diverse Gerichtsurteile stoßen.

Demnach sind sogar diverse Auskünfte diverser Tresorhersteller und Versicherungen, die hier von einem Member als pures Halbwissen hingestellt werden (meinte nicht diejenigen Herren ausm Shopping Kanal), noch recht übertrieben was die Sicherung des Schlüssels angeht. Laut Urteil würde es sogar ausreichen wenn ich es dem Täter einfach nicht zu einfach mache den Schlüssel zu finden. Also Tresor im Wohnzimmer und Schlüssel in der Küche hinter der Heizung sollte ausreichen oder aber unterm Bett bei der Winterwäsche. Auch ist es laut Richter keinem zuzumuten seinen Tresorschlüssel mit sich herumzutragen.

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