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IGNORED

Aber wann darf man eine Waffe führen ?


Michael_He

Empfohlene Beiträge

welch ein erhabenes Szenario:

einsam, aber aufrecht wie weiland Rooster Coghburn feuert er zwischen Geranien und Kapkörbchen beidhändig unentwegt auf die kallmückischen Beutehorden....

kein Weichen und kein Schwanken ...." my balcony is my fort Apache ! "

und gegen solchem Heldenmut, Aufopferung und Standhaftigkeit steht dreist MPU, Waffengesetz und Fernsehverbot der ollen Großen...

B

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Toll, mein Beitrag ist ja wieder da <_<

Der war Anfangs weg.

Egal.

Worum es mir hier ging ist die Richtung wie Schaffer es schon geschrieben hatte.

Ich weiß nämlich nicht was ich tun würde wenn so etwas wie in Rostock oder der Pitbullangriff in Hamburg hier bei mir in der Nachbarschaft passieren würde.

Oder die große Randale wie in Frankreich ?

Darf ich überhaupt die 20 mtr. bis zu meiner Garage ??

Mach ich es überhaupt ? Ist doch eh alles versichert. (Bei mir zwar nicht ......)

Sollte man es überhaupt und wie reagieren die Leute und Obrigkeit ???

Früher hab ich auch gesagt : Klar wenn ich endlich mal ein Waffe zuhause habe.....

Aber jetzt nach der langen Zeit bis zur eigenen Waffe sieht man es evtl doch etwas anders.

Ich kann mich noch gut um die Diskussion wegen dem Wildunfall und das Tier dann erschießen erinnern.

Dort war ja im Prinzip die selbe Überlegung da und keiner war sich sicher ob erlaubt oder nicht bgzw. ob er das dann wirklich machen sollte

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Oder die große Randale wie in Frankreich ?

Darf ich überhaupt die 20 mtr. bis zu meiner Garage ??

Mach ich es überhaupt ? Ist doch eh alles versichert. (Bei mir zwar nicht ......)

Sollte man es überhaupt und wie reagieren die Leute und Obrigkeit ???

In der konkreten Situation, in der Du oder andere Opfer eines Mordanschlags werden, z.B. ein Lynchmob, der ein bewohntes Haus abfackelt und die Bewohner am Verlassen des Hauses hindern will, während die Polizei wenig bis nichts tut, hast Du weitaus größere Probleme, als die mögliche Verletzung von Ordnungsrecht bezüglich des Tragens von Waffen. Sowohl das Recht auf Leben als auch im Fall des angefahrenen Wildtiers das grundgesetzlich festgeschriebene Gebot des Tierschutzes gehen dem Ordnungsrecht voraus. Aber zumindest sobald es um dem Waffeneinsatz gegen Menschen geht, ist die Frage nicht, ob Du Ärger wegen verbotenen Führens bekommst, sondern ob man Dir Mord oder Totschlag vorwerfen wird, was äußerst unangenehme Konsequenzen haben kann selbst wenn Du freigesprochen wirst. Wenn es um bloßes Eigentum geht, lohnt sich der Ärger, jedenfalls solange die öffentliche Ordnung nicht völlig und dauerhaft zusammengebrochen ist, wohl in den seltensten Fällen. Wenn es darum geht, daß ein Mob Deine Nachbarn wegen ihrer unerwünschten Muttersprache lebendig verbrennen will, dann mußt Du Dir die Frage stellen, womit Du besser leben kannst: Wenn Du nicht eingreifst, kannst Du Deine rechtliche Verpflichtung bezüglich Hilfeleistung in aller Regel mit einem Anruf bei der Polizei erfüllen und dann Deine Hände in Unschuld waschen. Du kannst auch eingreifen, auf das Risiko hin, daß Du sofort verletzt oder getötet wirst, oder daß Du später wegen einer schweren Straftat angeklagt wirst, vielleicht freigesprochen wirst, vielleicht aber auch nicht, dafür aber nicht damit leben mußt, so wie die anderen inclusive der Polizei danebengestanden zu haben und nichts getan zu haben. Dann mußt Du sagen können: "Hier stehe ich und kann nicht anders", darauf hoffen, daß das Rechtssystem funktioniert und Dich freispricht, und wenn nicht die Strafe plus Aufschlag für mangelndes Unrechtsbewußtsein ertragen können.

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In der konkreten Situation, in der Du oder andere Opfer eines Mordanschlags werden, z.B. ein Lynchmob, der ein bewohntes Haus abfackelt und die Bewohner am Verlassen des Hauses hindern will, während die Polizei wenig bis nichts tut, hast Du weitaus größere Probleme, als die mögliche Verletzung von Ordnungsrecht bezüglich des Tragens von Waffen. Sowohl das Recht auf Leben als auch im Fall des angefahrenen Wildtiers das grundgesetzlich festgeschriebene Gebot des Tierschutzes gehen dem Ordnungsrecht voraus. Aber zumindest sobald es um dem Waffeneinsatz gegen Menschen geht, ist die Frage nicht, ob Du Ärger wegen verbotenen Führens bekommst, sondern ob man Dir Mord oder Totschlag vorwerfen wird, was äußerst unangenehme Konsequenzen haben kann selbst wenn Du freigesprochen wirst. Wenn es um bloßes Eigentum geht, lohnt sich der Ärger, jedenfalls solange die öffentliche Ordnung nicht völlig und dauerhaft zusammengebrochen ist, wohl in den seltensten Fällen. Wenn es darum geht, daß ein Mob Deine Nachbarn wegen ihrer unerwünschten Muttersprache lebendig verbrennen will, dann mußt Du Dir die Frage stellen, womit Du besser leben kannst: Wenn Du nicht eingreifst, kannst Du Deine rechtliche Verpflichtung bezüglich Hilfeleistung in aller Regel mit einem Anruf bei der Polizei erfüllen und dann Deine Hände in Unschuld waschen. Du kannst auch eingreifen, auf das Risiko hin, daß Du sofort verletzt oder getötet wirst, oder daß Du später wegen einer schweren Straftat angeklagt wirst, vielleicht freigesprochen wirst, vielleicht aber auch nicht, dafür aber nicht damit leben mußt, so wie die anderen inclusive der Polizei danebengestanden zu haben und nichts getan zu haben. Dann mußt Du sagen können: "Hier stehe ich und kann nicht anders", darauf hoffen, daß das Rechtssystem funktioniert und Dich freispricht, und wenn nicht die Strafe plus Aufschlag für mangelndes Unrechtsbewußtsein ertragen können.

:confused: Worauf ist der SCHREIBER stolz???

Würde mich interessieren - TEXT habe ich nicht verstanden... Vielleicht ist sein ENGLISH verständlicher???

??? Horst

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:confused: Worauf ist der SCHREIBER stolz???

Würde mich interessieren - TEXT habe ich nicht verstanden... Vielleicht ist sein ENGLISH verständlicher???

??? Horst

War doch ein einfach verständlicher Text. Aber hier mal eine Zusammenfassung für den Bild Leser, der mit Nebensätzen nicht so viel anfangen kann:

[...]dann mußt Du Dir die Frage stellen, womit Du besser leben kannst: [...]nichts tun und auf der sicheren Seite sein, aber moralisch falsch Handeln - Eingreifen, nicht wissen, was später rechtlich dabei rauskommt, aber im Bewusstsein "das Richtige" gemacht zu haben weiterleben zu können.

Das Wort Stolz kommt in NRA..'s Beitrag gar nicht vor. Ist Deutsch Deine Muttersprache?

TheHun

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War doch ein einfach verständlicher Text. Aber hier mal eine Zusammenfassung für den Bild Leser, der mit Nebensätzen nicht so viel anfangen kann:

[...]dann mußt Du Dir die Frage stellen, womit Du besser leben kannst: [...]nichts tun und auf der sicheren Seite sein, aber moralisch falsch Handeln - Eingreifen, nicht wissen, was später rechtlich dabei rauskommt, aber im Bewusstsein "das Richtige" gemacht zu haben weiterleben zu können.

Das Wort Stolz kommt in NRA..'s Beitrag gar nicht vor. Ist Deutsch Deine Muttersprache?

TheHun

Ist nicht ein Sprachproblem sondern ein viel profunderes Problem. Der völlige Mangel an Zivilicourage und ein schönes Beispiel wie Demokratie und Menschenrechte als ein Naturgesetz angesehen werden.

Und den Faust, nehm ich mal an....

Joker

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und ein schönes Beispiel wie Demokratie und Menschenrechte als ein Naturgesetz angesehen werden.

bzw. ein schönes Beispiel für die deutsch Vollkaskomentalität. Wenn des Nachbars Haus brennt, überlege ich erst einmal, welche rechtlichen Konsequenzen mein Anruf bei der Feuerwehr haben könnte, geschweig denn selbst zu helfen...

TheHun

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bzw. ein schönes Beispiel für die deutsch Vollkaskomentalität. Wenn des Nachbars Haus brennt, überlege ich erst einmal, welche rechtlichen Konsequenzen mein Anruf bei der Feuerwehr haben könnte, geschweig denn selbst zu helfen...

TheHun

 

dann scheinst du aber eine besondere Spezies zu sein ...

in meinem Bekanntenkreis würde niemand auf derartig abartige Gedanken kommen ... :gaga:

 

 

könntet ihr mal von der wirsindjaallesoschlechtweilderStaat - Tour runterkommen ... :016:

 

es gibt in unserem Land mehr als genügend Mitbürger, die uneigennützig handeln - und das mehrfach und nachweisbar ... :016:

und das Bundesverdienstkreuz wird ja auch nicht unbedingt "verschenkt" ... wobei es der Blatter ja nicht unbedingt verdient hatte ...

 

Klaus - der nachwievor beim Abspielen der Nationalhymne aufsteht ...

 

 

allen ein gutes Nächtle

Klaus

 

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Stimmt.

Das zeigen die Assoziationen von den Herren mit den weißen Kitteln nur überdeutlich.

Wenn man etwas seltsam findet in Deutschland, dann muß einer erstmal in die Psychiatrie... der kann ja gar nicht normal sein.

In anderen Ländern lebt man ganz einfach mit "anderen" oder "schrulligen" Leuten.

Heinrich

Wenn man Mangel an Zivilcourage als anders Sein bestempelt, was auf keinen Fall eine Wertung kriegen kann. Muss man völligen Nonsense über Psychiatrie schreiben.

Wer Menschen in die Psychiatrie gesteckt hat wegen anders sein/denken kannst du mal bei den Kommunisten nachschauen denen nicht so wenige anscheinend nach traueren.

Auch ist sprechend, das genau das Verhalten, das am Schluss zum völligen Verfall der Demokratie führt, von gewissen Leuten als normal angesehen wird, was man kritiklos zu acceptieren hat.

Glücklicherweise gibt es Menschen wie die 21.310 die in dem Garten der Gerechten in Yad Vashem aufgeführt sind die zeigen das Feigheit, wegsehen nicht unbedingt eine "TUGEND" ist die von allen geteilt wird.

Joker

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dann scheinst du aber eine besondere Spezies zu sein ...

in meinem Bekanntenkreis würde niemand auf derartig abartige Gedanken kommen ... :gaga:

Du hast mein Posting wohl genau falsch verstanden.

Schau mal was ich bisher so geschrieben habe, wenn wieder irgendwelche Schlaumeier meinen, man soll sich nicht verteidigen, denn dafür ist die Polizei da und außerdem sei man ja versichert.

Leider gibt es in D sehr viele, die sich zuerst Gedanken machen, ob es juristische Konsequenzen gibt. Genau die Frage kam letzte Woche wieder auf, als ich meine 1.-Hilfe-Kurs aufgefrischt habe....

TheHun

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Zu allererst, was die rechtliche Seite anbelangt

Wenn man auf Notwehr/Nothilfe oder Notstand plädiert, dann muss einem der Staatsanwalt/bzw das Gericht das Gegenteil beweisen - für eine Verurteilung muss also bewiesen werden, das man entweder rechtswidrig, kriminell, grob fahrlässig oder sonstwie schuldhaft gehandelt hat. Im Falle des Zweifels muss grundsätzlich zugunsten des Angeklagten entschieden werden. Ausserdem gibt es Auffangparagraphen, die falsches Verhalten (überschreitung der Notwehr aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung) straffrei stellen.

Insoweit steht man in Deutschland in dieser Frage auf einem rechtlich soliden Fundament.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Punkt

Es wird also geprüft

- Erforderlichkeit der Verteidigung (nicht zu verwechseln mit Verhältnissmässigkeit!).

Erforderlichkeit ist immer dann gegeben, wenn der Angriff sich nicht mehr auf andere Weise als durch Gewaltanwendung abwenden lässt (also: wenn keine Zeit mehr bleibt um entweder auf staatliche Hilfe -z.b. durch die Polizei- zu warten oder man sich dem Angriff sonstwie entziehen kann) Die Stärke der Gewalt richtet sich jeweils nach dem Mittel, welches man gerade zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beendigung des Angriffs sicher gewährleistet. Abstufungen bei der Gewaltanwendung brauchen lediglich nur dann gemacht werden, wenn ein milderes Mittel ohne bedeutend höheres Risiko für den Anwender den gleichen Erfolg verspricht, wie das stärkere (Einen Schuss auf die Beine oder ein noch weniger eingreifendes Mittel braucht man also nur dann riskieren, wenn einem bei eventueller Wirkungslosigkeit noch Zeit bleibt, die stärkere Variante einzusetzen) Auf einen Kampf mit gleichen Mitteln braucht sich der Angegriffene grundsätzlich nicht einzulassen.

Wer also eine Schusswaffe im Moment des Angriffes zur Hand hat, darf diese auch benutzen, selbst dann, wenn der Angreifer selbst keine Schusswaffe hat. Der lebensgefährliche Einsatz einer Schusswaffe muss jedoch - wenn die Situation es zulässt - vorher angekündigt werden.

- Gegenwärtigkeit

ist der Angriff bereits im Gange, dauert er noch an, oder steht er unmittelbar bevor? Wohlgemerkt: der Angriff kann solange gegenwärtig sein, bis die Gefahr endgültig Beseitigt ist oder bei einer Sache diese endgültig in Verlust umgeschlagen ist. Bei einem Angriff auf Leib, Leben und Freiheit kann dieser Angriff selbst bei einer längerfristigen Unterbrechung solange fortbestehen, bis die Gefahr vollends abgewendet wurde (also auch eine objektive wie subjektiv empfundene Bedrohung nicht mehr Fortbesteht)

- Rechtswidrigkeit

Der Angriff ist rechtswidrig, wenn er gegen geltende Gesetze oder auf eine andere Weise -insb. gegen die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland garantierten- Rechte verstösst. Darin sind grundsätzlich alle Angriffe auf das Leben, die körperliche Integrität und Freiheit, sowie das Eigentum Notwehrfähig. Sogar ein Angriff auf die persönliche Ehre muss nicht hingenommen werden (allerdings gilt hier nur ein eingeschränktes Notwehrrecht, da man sich bei solchen Angriffen idr anders wehren kann, als durch Gewalt - siehe Erforderlichkeit).

Weitere Einschränkungen bei der Notwehr gibt es nur in ganz besonderen Fällen (z.b. provozierte Notwehr oder Angriff durch eine erkennbar geistig verwirrte Personen). Hier muss zunächst ausgewichen werden, bis man entweder nicht mehr ausweichen kann oder der Angreifer durch eine gewisse Hartnäckigkeit eine weitere Flucht unerträglich macht. (eine sog. schimpfliche Flucht, dh sich in Ehrabschneidende oder schändliche Weise zurückzuziehen, braucht man nicht).

Übrigens: Die Einschränkungen beim Notwehrrecht gegenüber alkoholisierten Personen sind weitgehend aufgehoben worden. Hier gilt nunmer das volle Notwehrrecht! (inb wenn die Person als gewalttätig bekannt ist und sich vorsätzlich oder fahrlässig betrunken hat. Wenn jemand also von sich weiss, dass er unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss sonstiger Rauschmittel zur Gewalt neigt, braucht er keine besondere Rücksichtnahme erwarten. Gleiches gilt für Leute, die Alkohol oder sonstige Rauschmittel dazu benutzen, um sich "Mut" für Gewalttaten anzutrinken.

Die andere Seite ist die, ob man persönlich und charakterlich das Rückrad hat, eine solche Entscheidung zu treffen und auch mit den Konsequenzen zu leben. Als Opfer ist man immer in der "bequemen" Situation, sich für nichts rechtfertigen zu müssen und von allen Seiten bemitleidet zu werden. Besonders ausgeprägt ist diese Charakterschwäche bei Leuten, die in irgendeiner Weise glauben, dass sie etwas zu verlieren haben.Grundsätzlich muss sagen, das die Bereitschaft zum Risko, sich und andere zu verteidigen, mit zunehmend höherem Status in der Gesellschaft abnimmt. Wer was zu verlieren hat (Geld oder Vermögen oder als Waffenbesitzer seine zuverlässigkeit) ist immer weniger Bereit, sich selber mehr als nötig zu exponieren und das Risiko eines möglichen sozialen Abstiegts in Kauf zu nehmen - da ist man lieber tot, als Vorbestraft.

Insoweit ist das auch eine Gesellschaftliche Diskussion und die Frage danach, in was für einem Staat wir leben wollen (Vollkasco oder Eigenverantwortung?)

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dein Text trifft wohl voll und ganz zu, werde daraus bei meiner nächsten Gerichtsverhandlung meine Verteidigung basteln,

denn vor allem gilt:

Ein Mann muss tun was ein Mann tun muss.

Oder sich rückgradlos, schleimend, sabbernd und kriechend am Boden winden nach oben buckeln wie ein Kretin.

Eben so wie die meisten Leute die ich kenne.

Gegen den Pitbull würde ich zuerst die gute alte geschmiedete Mistgabel empfehlen, nach Combat-Tuning passt die sogar in den A - Schrank

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Übrigens: Die Einschränkungen beim Notwehrrecht gegenüber alkoholisierten Personen sind weitgehend aufgehoben worden. Hier gilt nunmer das volle Notwehrrecht! (inb wenn die Person als gewalttätig bekannt ist und sich vorsätzlich oder fahrlässig betrunken hat.

Seit wann??

In einen der letzten Visier special,

leider fällt mir der Titel nicht spontan ein,

es geht jedenfalls um das Notwehrrecht (Visier special handelt von nichtletalen, zur Selbstverteidigung möglichen

"Waffen")

hier wird dargestellt, dass das volle Notwehrrecht gegenüber alkoholisierten Personen und Kindern in keiner Weise gilt.

Ist das Visier special in dem Punkt schon wieder überholt????

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Hurra.

Sauregurkenzeit und was kommt uns da gerade recht?

Rischtiiisch, die turnusmäßige SV und Notwehrdiskussion.

Cola und Chips stehen bereit. Do it, make my day.

:pro:

Gruß

GOH

:appl::appl:

Du vermischt da Regeln zur Berechnung der Wohnfläche mit der Besitzfrage. Der Mieter hat den Balkon zu 100 % in seinem Besitz. Der Balkon ist sein befriedetes Eigentum. In die Wohnfläche wird er aber nur mit 30 % seiner wahren Fläche eingerechnet.

es wird immer besser ..... :rotfl2:

Oder die Maßanzüge wo anders bestellen. :rotfl2:

... so .. und den noch dabei ,,,, .... herrlich ....

Mir stehen vor lachen die Tränen in den Augen ....

Ihr seid mir ein paar Hasen .....

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