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IGNORED

Unterschied zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz


Delgado

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Hallo miteinander,

wir sind uns wohl alle einig, dass eine Gefahr immer nur vom Menschen ausgeht. Die Waffe ist und bleibt nur das Werkzeug.

Was mir in vielen Waffenrechtsdiskussionen mitunter übel aufstößt, ist dieses selbstgefällige Gehabe vom gesetzestreuen Bürger der seine "guten" (weil legalen) Waffen gegenüber den "bösen" (da illegalen) Waffen verteidigt. Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier nur die eigenen Pfründe verteidigt werden.

Für die Sache halte ich das für vollkommen kontraproduktiv.

Klingt für mich dann in etwa so: " Die Obrigkeit hat mich gnädigerweise, wenn auch unter obskuren Auflagen, in den Status der previligierten Waffenbesitzer versetzt. Diesen Status werde ich durch untertänigstes Wohlverhalten möglichst lange aufrechterhalten. Deshalb werde ich nicht müde auf die schlechten Seiten einiger meiner Mitmenschen hinzuweisen, da ich (der Gutmensch) so in einem noch strahlenderem Licht erscheine."

Hallo???? Geht´s noch ?

Hier wird das Grundrecht auf Waffenbesitz ( Stichwort: Selbstbestimmung) mit Füßen getreten. Waffenbesitz sollte kein Previleg, sondern eine freie Entscheidung sein!

Zum Titel: Der Unterschied besteht lediglich aus einem Stück Papier!!!!

Sollte man sich öfter mal vor Augen halten.

Gruß, Delgado

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Grundrecht auf Waffenbesitz :confused:

Nein, nicht jeder (unzuverlässige, ungeeignete, ...) Hansel soll eine Waffe in die Hand bekommen, das ist schon so in Ordnung.

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Hier wird das Grundrecht auf Waffenbesitz ( Stichwort: Selbstbestimmung) mit Füßen getreten.

grundrecht auf waffenbesitz?? ich verstehe nicht, warum sich dies mär so hartnäckig in einigen köpfen festhält. verfassungsrechtlich totaler unfug, waffenrechtlich schonmal ganz und gar und außer von überzogenen wunschvorstellungen durch nichts legitimiert. waffenbesitz wird in deutschland stets ein privileg sein, wobei privilegiert nicht im moralischen sinne als "besser als die anderen", sondern im rechtlichen sinne zu verstehen ist.

auch wenn es schmerzen sollte - aber ein aus den grundrechten ableitbares allgemeinrecht zum waffenbesitz gibt es nicht. schwer vorstellbar, dass diese vorstellung nach den jüngsten ereignissen auch jemals ernsthaft in erwägung gezogen wird. ich weiß nicht, wie oft dieser fakt noch erläutert werden muss.

grüße

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Naja, mit den Waffengesetzen ist es so wie im richtigen Leben: Wer fic*en will, muß nett sein. Es geht natürlich auch anders, aber dann gibts halt Ärger.

Das Grundrecht besteht doch und wird ja auch anerkannt. Daß eine bestimmte Qualifikation gefordert wird, ist doch nicht verwerflich?!

Den Umstand, daß man zum Autofahren einen Führerschein machen muß würde ja wohl auch niemand ernstlich in Frage stellen.

Und daß zu der Qualifikation in waffenrechtlicher Hinsicht nunmal auch ein sauberes Führungszeugnis zählt, ist schon OK.

Diskussionsfähig ist imho diesbezüglich allerhöchstens die Handhabung dieses Parts.

Allerdings wäre mir auch noch nie zu Ohren gekommen,daß ein Erwachsener keine WBK bekommen hätte, weil er mit 8 Jahren mal nen Kaugummi geklaut hat oder mit 13 mal "schwarz" Mofa gefahren ist.

Sei´s wie es ist- unser WaffG macht im Großen und Ganzen schon Sinn...

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grundrecht auf waffenbesitz?? ich verstehe nicht, warum sich dies mär so hartnäckig in einigen köpfen festhält. verfassungsrechtlich totaler unfug, waffenrechtlich schonmal ganz und gar und außer von überzogenen wunschvorstellungen durch nichts legitimiert. waffenbesitz wird in deutschland stets ein privileg sein, wobei privilegiert nicht im moralischen sinne als "besser als die anderen", sondern im rechtlichen sinne zu verstehen ist.

Ich fürchte Du verwechselst Gesetzgebung mit Grundrechten. Letztere hat jeder Mensch unabhängig davon ob sie ihm zugestanden werden oder nicht. Nur leider ist das Einfordern dieser Grund- oder Naturrechte im letzteren Fall ungleich schwieriger.

Nun gibt es zwar sicherlich kein Grundrecht auf Waffenbesitz; wohl aber eins auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung. Daraus läßt sich durchaus ein Grundrecht auf Waffenbesitz zur Verteidigung vorgenannter Grundrechte ableiten.

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Man muss auch bei illegalen Wafen sehen, wer sie hat.

Ists das alte Muetterlein, das den Karabiner von Opa auf dem Speicher hat und es nicht mal richtig weiss?

Der Familienvater, der sich illegal bewaffnet, weil er Angst vor Einbrechern hat?

Oder der Drogendealer, der Nachwuchsgangsta, der Terrorist?

Letztere sind das Problem. Die meisten illegalen Waffen kann man leicht mit einem liberalen Waffenrecht aus der illegalitaet holen und deren Besitzer in einem Aufwasch gleich mal richtig in Sachkunde schulen. Viele Probleme waeren geloest.

Und der Rest, der kommt um so leichter (siehe England) an Waffen, je restriktiver das WaffG ist.

Der naechste grosse Reinfall in diesem Tollhaus Deutschland steht uns dann an, wenn das Erbrecht vergewaltig wird. Wenn Erben demnaechst wirklich sauteure elektronische Waffendildos kaufen und installieren lassen sollen, werden sicher viele, gerade billigere, Waffen, "verschwunden" sein. Hat Opa, kurz bevor er starb, wohl noch verkauft oder weggeworfen...und dann verklagt mal nen Verstorbenen. Ergebnis...oops, wieder ein paar illegale mehr. Wieder ein Grund fuer unsere Politkasper, Waffenrechtsverschaerfungen zu fordern.

Da haben sich Politik und auch Polizei ein dermassen unueberlegtes Eigentor geschossen...

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Anforderungen betreffend Zuverlässigkeit und Sachkunde sind sinnvoll. Demokratie und Freiheit ist auch die Freiheit jeder Person, auch die Freiheit sich für den Waffenbesitz zu entscheiden. In Österreich und in der Schweiz geht es ja auch und in D ist es auch vor '72 ebenenfalls weitaus liberaler zugegangen.

Ist das Mass der Dinge aus der Sicht von Bürokraten stets richtig ? Deutschland ist das Land der Überregulierung ! Lieber eine Fehlentwicklung Perfektionieren als über sinnvolle Lösungen nachzudenken.

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Da haben sich Politik und auch Polizei ein dermassen unueberlegtes Eigentor geschossen..

Naja, fast. Wir sollten zusehen, der Schreihalsfraktion der GdP nicht dieselbe Bedeutung beizumessen wie der Polizei an sich. Der Großteil der Jungs dort weiß sehr wohl, was er von wem zu halten hat.

Auch und gerade von der GdP.

All das, was hier angesprochen wird, ist dem Polizisten, der jeden Tag "draußen " ist, sehr wahrscheinlich auch klar. Auch seine Vorgesetzten wissen darüber bestens Bescheid. Das ist ein Vorteil, wenn man Kontakt zur Realität hat, und nicht wie so mancher Funktionär oder Politiker in seinem Wolkenkuckucksheim über Dinge daherschwadronieren muß, von denen man keine Ahnung (mehr) hat.

Auch wenn das groß in Mode zu sein scheint, wie man an diversen Ergüssen zur Thematik (und an ihr vorbei) jüngst sehen konnte.

Politiker und Gerwerkschaftsfunktionär kann man erwiesenermaßen auch ohne Sachkenntnisse und großen Leistungswillen werden.

Polizist nicht. Zumindest nicht auf Dauer.

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Gast God of Hellfire

Wenn wir mal von den Zahlen des FWR ausgehen (10 Mio. legale zu 20 Mio. illegale Waffen) dann könnten wir, wenn wir lediglich Zuverlässigkeit und Sachkunde voraussetzen, den allergrößten Teil des derzeit noch illegalen Waffenbesitzes legalisieren.

Das Bedürfnisprinzip, welches auch von Forenmitgliedern hier immer so hochgehalten wird ist pro anal.

Gruß

GOH

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Wenn wir mal von den Zahlen des FWR ausgehen (10 Mio. legale zu 20 Mio. illegale Waffen) dann könnten wir, wenn wir lediglich Zuverlässigkeit und Sachkunde voraussetzen, den allergrößten Teil des derzeit noch illegalen Waffenbesitzes legalisieren.

Mal ganz verquer gedacht:

Step 1: Allgemeine Waffen-Amnestie. Voraussetzung sauberes Führungszeugnis, und alle illegalen Eisen werden eingetragen, damit legalisiert und registriert.

Step 2: Modifizierung des Bedürfnisprinzips.

Step 3: Einsammeln der registrierten Eisen von allen, die kein Bedürfnis nachweisen können (mindestens 3 x Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft pro Jahr oder Jagdpachtvertrag und gelöster JJS oder Sammler mit Sammlungen im Wert größer 1 Mio €)

Deutschland wird Musterknabe unter den Gutmenschenstaaten!

Step 4: Aufgrund der allgemein sich verschärfenden inneren und äusseren Sicherheitslage wird eine Notstandsregierung ins Amt berufen. Diese verfügt, dass alle Regimekritiker (und ehemaligen Waffenbesitzer) unzuverlässig sind und schickt diese in Umerziehungslager.

Step 5: Deutschland schliesst sich der Umma an.

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Wenn Erben demnaechst wirklich sauteure elektronische Waffendildos kaufen und installieren lassen sollen, werden sicher viele, gerade billigere, Waffen, "verschwunden" sein.

Na ja, der Grundgedanke an sich ist nicht so schlecht.

Hängt allerdings stark davon ab, was das mit den Blockiersystemen mal tatsächlich kosten soll und wie genau das Waffenrecht für Erben und auch hinsichtlich der Verwahrungsbestimmungen für blockierte Waffen in dieser Hinsicht geändert wird. Ich denke, wenn die Teile richtig groß in Serie gehen (und neben den Erben bestimmt auch andere Abnehmer finden werden wie z.B. Waffenbesitzer die sich keinen Tresor leisten können) wird das von der Kostenseite her gar nicht soo wild werden. Unter Umständen sogar erheblich günstiger, wenn der Erbe für blockierte Waffen überhaupt keinen Tresor zur Verwahrung benötigt.

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Gast God of Hellfire

@Sal-Peter

...und aufgrund dieses Mißtrauens könnte das schiefgehen.

Vielleicht müßte man dann über eine GG Änderung zugunsten des Bürgers nachdenken und den Waffenbesitz dort verankern.

Oder Ihr wählt nächstesmal mich und ich starte nach einem umfangreichen Reset Regierung 2.0 mit Frieden, Wohlstand und Freiheit für alle.

Gruß

GOH

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Na ja, der Grundgedanke an sich ist nicht so schlecht.

Hängt allerdings stark davon ab, was das mit den Blockiersystemen mal tatsächlich kosten soll und wie genau das Waffenrecht für Erben und auch hinsichtlich der Verwahrungsbestimmungen für blockierte Waffen in dieser Hinsicht geändert wird. Ich denke, wenn die Teile richtig groß in Serie gehen (und neben den Erben bestimmt auch andere Abnehmer finden werden wie z.B. Waffenbesitzer die sich keinen Tresor leisten können) wird das von der Kostenseite her gar nicht soo wild werden. Unter Umständen sogar erheblich günstiger, wenn der Erbe für blockierte Waffen überhaupt keinen Tresor zur Verwahrung benötigt.

Bis das alles geklärt und abgesegnet ist, haben wir eher ein ein "neues" Waffengesetz! Die Kosten für die Blockiersysteme sind ganz schön heftig. Leider hat man derren Verwendung ins Gesetz geschrieben ohne über Alternativen nachzudenken. Allerdings gibt es bis heute keine Freigabe für entwickelte Systeme. Bei drei Blockiersystemen kann man sich für den Gegenwert auch einen Tresor kaufen. Ob die Verwendung der Blockiersysteme hinsichtlich der Aufbewahrung ausreicht und den Tresor ersetzt, bezweifle ich auf Grund der erlassenen Aufbewahrungsvorschriften. Dieser Aufwand ist im Hinblick auf das dadurch gewonnene Mehr an Sicherheit nicht zu rechtfertigen. Die wirkliche Gefahr geht kaum von den Erben aus.

Die vorgeschlagene Amnestieregelung mit Besitzstandsschutz ist die einzige erfolgversprechende Lösung, die nachhaltig den illegalen Besitz eindämmt und zur Erfassung der Waffen führt. Alles andere ist Augenwischerei zu Lasten der Legalwaffenbesitzer.

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Die Kosten für die Blockiersysteme sind ganz schön heftig.

Woher weißt Du das ? :confused:

Leider hat man derren Verwendung ins Gesetz geschrieben ohne über Alternativen nachzudenken. Bei drei Blockiersystemen kann man sich für den Gegenwert auch einen Tresor kaufen.

Wo steht das ? :confused:

Die vorgeschlagene Amnestieregelung mit Besitzstandsschutz ist die einzige erfolgversprechende Lösung, die nachhaltig den illegalen Besitz eindämmt und zur Erfassung der Waffen führt.

Das hat man doch seit 1972 bereits drei mal gemacht, wobei die letzte Amnestie im Jahr 2002 "nur" eine kleinere war, die weitestgehend nicht sonderlich genutzt worden ist. Wird dieses Instrument zu oft eingesetzt, verfehlt es seine Wirkung, weil sich dann viele darauf verlassen, dass in ein paar Jahren ja wieder mal eine Amnestie kommt und man dann immer noch irgendwann straflos seine Knarren anmelden kann.

Vielleicht wäre ja auch so eine Art "Waffenklappe" gar nicht schlecht, in welcher man anonym verbotene oder nicht registrierte Gegenstände elegant entsorgen kann.

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Woher weißt Du das ? :confused:

Ich habe das Angebot vom Hersteller geschickt bekommen!

Wo steht das ? :confused:

Das hat man doch seit 1972 bereits drei mal gemacht, wobei die letzte Amnestie im Jahr 2002 "nur" eine kleinere war, die weitestgehend nicht sonderlich genutzt worden ist. Wird dieses Instrument zu oft eingesetzt, verfehlt es seine Wirkung, weil sich dann viele darauf verlassen, dass in ein paar Jahren ja wieder mal eine Amnestie kommt und man dann immer noch irgendwann straflos seine Knarren anmelden kann.

WaffG §36 Abs.5 "...Dabei können auch Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur

Verhinderung einer unberechtigten Nutzung von Schusswaffen festgelegt werden."

Für was wurde wohl dieser Satz ins Gesetz geschrieben?

Mich wundert es nicht, dass diese "Amnestie" keine Resonanz fand, da die Besitzstandsfrage nicht befriedigend gelöst wurde. Nur wenn der unbescholtene Bürger die Gewissheit hat, sein Eigentum (ausgenommen verbotene Gegenstände, Kriegswaffen und dergleichen) behalten zu dürfen, wird er bereit sein, die Amnestie als solche zu akzeptieren.

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WaffG §36 Abs.5 "...Dabei können auch Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Nutzung von Schusswaffen festgelegt werden."

Für was wurde wohl dieser Satz ins Gesetz geschrieben?

Genau darauf habe ich gewartet. Was bedeutet wohl das oben fett markierte Wort ?

Es ist nur eine von vielen Möglichkeiten, aber nicht automatisch Fakt. Meines Erachtens bräuchte man für fachgerecht blockierte Waffen keine Tresore mehr. Wenn so was abhandenkommt, liegt es halt wie bei einer Geldbörse oder anderen Wertsachen im Ermessen des Eigentümers, ob es speziell gesichert wird oder halt nicht. Rein waffenrechtlich gesehen kann ich auf jeden Fall kein Gefährdungspotential mit solchen Waffen sehen...

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Die technischen Sicherungen beziehen sich auf die unberechtigte Nutzung (durch Erben), nicht aber auf die Aufbewahrung der Waffen, die gesondert geregelt ist. Ob dann dort können steht, ist zumindest für die Aufbewahrung belanglos.

Da die zuständige Stelle meines Wissens nach noch keine Zustimmung zu dem Sicherungssystem gegeben hat, ist vieles spekulativ. Einen Beweis muss ich für die Richtigkeit meine Meinung leider schuldig bleiben, lasse mich gern eines Besseren belehren, wenn nachgewiesen wird, dass durch dieses System die aufbewahrung im Tresor entfällt.

Ich werde hier keine Kosten für das Sicherungssystem nennen, da diese Angaben der Hersteller selbst veröffentlichen soll. Aber die Anschaffungskosten übersteigen den Wert von einfachen Schusswaffen.

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Um noch mal auf den Ursprungs-Post zurückzukommen:

Es gibt eventuell noch einen Unterschied zwischen Legalwaffe und Illegaler Waffe. Wenn die Waffe nicht beschossen wurde (weil evtl. zu alt) ist sie ja auch "illegal" und möglicherweise auch gefährlich.

Wenn die Legalwaffenbesitzer, nämlich Jäger, Sportschützen und Waffensammler sich dagegen wehren, mit Menschen verglichen zu werden, die illegale Waffen (bewusst) besitzen, ist das legitim, folgerichtig und begrüßenswert. Die Einen handeln nämlich gesetzestreu, die Anderen nicht. Zudem haben die legalen Waffenbesitzer Ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachgewiesen, bzw. überprüfen lassen.

Wie Delgado formulierte, "die Waffe zu verteidigen" ist Humbug. Ich verteidige ja auch nicht mein Auto....

Wenn man beim "Bedürfnis" noch den Selbstschutz hinzufügt, wär' man eventuell auf dem richtigen Weg.

meine 0,02 €

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Das hat man doch seit 1972 bereits drei mal gemacht, wobei die letzte Amnestie im Jahr 2002 "nur" eine kleinere war, die weitestgehend nicht sonderlich genutzt worden ist. Wird dieses Instrument zu oft eingesetzt, verfehlt es seine Wirkung, weil sich dann viele darauf verlassen, dass in ein paar Jahren ja wieder mal eine Amnestie kommt und man dann immer noch irgendwann straflos seine Knarren anmelden kann.

Vielleicht wäre ja auch so eine Art "Waffenklappe" gar nicht schlecht, in welcher man anonym verbotene oder nicht registrierte Gegenstände elegant entsorgen kann.

Das mit der Amnestie klappt natürlich nicht solange man den Waffenbesitzt nicht gesetzlicht verankert, mit ein paar Ausnahmen wie Straftäter und Psychisch Kranke. Das ist aber nicht kompatibel mit der Bedürfnissklausel. Deswegen benutzt niemand die Amnestie, die wird dann auch verstanden für was sie ist nämlich die Vorstufe zur Konfiskation.

Das mit der Waffenklappe ist Unfug, warum gibt es in D zwischen 20-30 Mio illegale Waffen, doch wohl nicht weil sie sie nicht abgeben können. Sondern weil sie eine Waffe haben möchten ohne den irsinnigen Papierkrieg zu machen und der Unsicherheit ausgesetzt zu sein das sie einem irgendwann weggenommen wird.

@Tyr13

Das mit dem Beschuss ist auch wieder ein Beamten Beschiss, gibt es weder in der CH oder in den USA und dort leben die Schützen auch immer noch. Das ist ein Relikt aus der Zeit wo sich die Armeen aus allen möglichen Waffenschmieden bedienen mussten mit Materialen und Fertigungen die stark von-einander abwichen. Heute ist eine moderne Waffe sicher und wenn jemand zweifel, sollte er den Sport sein lassen oder es prüfen lassen (aber ohne stattliche Bemütterung).

Sperrelemente für Waffen ist wie der Name sagt Spassmachend aber für den Beamtenstaat. Wenn die erste Waffe mit so einem Sperrelement gestohlen worden ist und wieder reaktiviert worden ist, wird schluss sein.

Joker

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schutz ist vorhanden, abnahme fehlt noch, ausserdem die 'resourcen' zur industriellen herstellung.

preis sollte, je nach ausfuehrung, zwischen 25-40E liegen koennen.

Schoen waers...multipliziere es mit 4 und es kommt langsam hin.

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