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IGNORED

Unterschied zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz


Delgado

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Hallo miteinander,

wir sind uns wohl alle einig, dass eine Gefahr immer nur vom Menschen ausgeht. Die Waffe ist und bleibt nur das Werkzeug.

..und DAS in die Köpfe der Politiker hineinzubekommen, ist unmöglich- eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr---wo hab ich das nur schon mal gelesen?

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Eben! Ein staatliches Gewaltmonopol brauche ich ganz bestimmt nicht für mein wohlbefinden. Es geht mir ums Prinzip, nicht um blosses Habenwollen. Die Waffen die ich haben möchte, die habe ich bereits (legal). Ok, es gibt Einschränkungen aber den Original SAA von Doc Holliday kann ich mir halt nicht leisten :traurig_16: .

Bei ernsthafter Bedrohungslage würde ich aber ohne zu Zögern zumindest einige Vollautos anschaffen. Da ist mir mein Leben lieber, als das brave Befolgen von Gesetzen.

Schon klar, dass unsere Gesellschaft sehr waffenkritisch ist. Ist halt der Preis der Demokratie, dass mit der politischen Willensbildung eine gründliche Gehirnwäsche einhergeht. Das soll nun nicht heissen, dass ich ein Feind der Demokratie bin, ganz im Gegenteil. Ich bin mir der Tatsache nur bewusst.

Gruß, Delgado

Bedenke aber, wie es hier aussehen würde, wenn jeder bei "ernsthafter Bedrohungslage" zu Schusswaffen greifen würde. Dann hätten wir Zustände wie im Wilden Westen. Abgesehen davon definiert jeder den Begriff "ernsthafte Bedrohungslage" anders. Wenn Du dann Pech hast, sieht es Dein Gegenüber schon als ernsthafte Bedrohung an, wenn Du ihm - ohne Absicht - die Vorfahrt nimmst.Das staatliche Gewaltmonopol hat auch in einer Demoktratie durchaus seinen Sinn.

Gruß

Frank

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Eine "Ernsthafte Bedrohungslage" bedeutet normalerweise Notwehr. Fertig. Notwehr haben wir, dennoch gibts keinen wilden Westen, weder hierzulande, noch in Oesterreich und nicht mal in Florida, wo genau das ja nach den Luegen der Bradybunch haette kommen sollen, nachdem man das dortige Notwehrrecht vor ca 2 Jahren ein wenig liberalisierte.

Alles Unsinn, Panikmache und hat mit dem faschistoiden Gewaltmonopol des Staates kein bisschen zu tun.

:pissed:

Weder hier noch in der Schweiz vor ein paar Jahren, noch in den CCW-Staaten kaeme jemand auf die Idee, Vorfahrtsfragen per Shootout zu klaeren. So einfach ist das.

Grade wir, die wir hier beinahe taeglich lesen und nachweisen koennen, wie Entwaffner luegen, sollten solche Luegen, die die Notwehr betreffen ebensowenig fuer bare Muenze nehmen, wie deren Luegen ueber Waffen und was diese alles per magischem Eigenleben anstellen.

und schon gar nicht sollten wir deren Luegen zur Stuetzung von Begriffen und Dingen hernehmen, die in einem demokratischen Rechtsstaat ebensowenig zu suchen haben, wie NKWD, Gestapo, rothe Khmer oder staatliche Todesschwadrone. Das sog. "statliche Gewaltmonopol" ist so ein Ding. Es gehoert in die Giftkammer der Sprache, gleich neben der "Endloesung" und der "Sonderbehandlung".

Was immer man mit diesem falschen, verbrecherischen und grausamen Begriff ausdruecken will, es laesst sich mit Rechtssprachungs- und Strafvorrecht des Staates besser und treffender beschreiben. Der demokratische Rechtsstaat kann kein Gewaltmonopol haben. Hat ein Staat ein solches, ist er kein demokratischer Rechtsstaat mehr, sondern eine Terrorherrschaft.

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Eine "Ernsthafte Bedrohungslage" bedeutet normalerweise Notwehr. Fertig.

interessante rechtsauslegung, im übrigen falsch! in diesem fredhast du eines bewiesen: fachlichen unfug unsachlich verpackt in einer unerträglichen argumentationskultur zählt zu deinen stärken! respekt!

geschreibsel dieser kultur haben bei mir jetzt eines endgültig bewirkt: eine organisation E.L.F., welche DICH zu ihrem repräsentanten hat, verdient in meinen augen genausowenig beachtung wie der repräsentant selber. und somit ist die liste der zu ignorierenden dummschwätzer einen eintrag reicher!

wie DU mit diesem tenor eine ernstzunehmende plattform bei der vertretung der legalwaffenbesitzer im umgang mit den staatlichen stellen darstellen willst, entzieht sich meiner kenntnis.

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Bedenke aber, wie es hier aussehen würde, wenn jeder bei "ernsthafter Bedrohungslage" zu Schusswaffen greifen würde. Dann hätten wir Zustände wie im Wilden Westen. Abgesehen davon definiert jeder den Begriff "ernsthafte Bedrohungslage" anders. Wenn Du dann Pech hast, sieht es Dein Gegenüber schon als ernsthafte Bedrohung an, wenn Du ihm - ohne Absicht - die Vorfahrt nimmst.Das staatliche Gewaltmonopol hat auch in einer Demoktratie durchaus seinen Sinn.

Gruß

Frank

Die typische, auf nichts als heißer Luft fußende, Argumentationskeule der Waffengegner. :peinlich:

Demnach müssten in sogenannten Krisengebieten, wo Hinz und Kunz mit ´ner Kaschi zu McDoof geht, sich die Menschen quasi nur so zum Spaß über den Haufen schießen. :gaga:

Übrigens: Solange das Sterben nicht aufhört, ist man seines Lebens eh nicht sicher. Dh.: Sicherheit kann nicht staatlich verordnet werden.

Gruß, Delgado

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"Gewaltmonopol" ist ein doppelt negativ besetzter Begriff in seiner Grundbedeutung. Auch wenn Gewalt im rechtlichen Sinne ganz unverfänglich bloße Sachherrschaft, also die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über etwas bedeuten kann. (Erlaubnisformulierung auf der WBK).

Gewaltmonopol. Das klingt auch für mich ein Stück weit absolutistisch, ex cathedra und wirkt recht wenig verbindlich im Sinne der Förderung demokratischer Eigenverantwortlichkeit.

Ein unkluge Begriffswahl, die auch etwas von der Intention der Rechtsstrategen verrät, die diesen Begriff als eine Art fundamentum inconcussum demokratischen Rechtswesens dem Bürger entgegensetzen.

Es versteht sich von selbst, dass kein Bürger das Recht eigenmächtig in die Hand nehmen darf. Andererseits ist in dem fast schon elitär wirkenden Gebrauch dieses Begriffs auch etwas vom Drang spürbar, den Bürger auf eine zunehmend zentralistisch genormte Staatsräson auszurichten. Über die EU sogar suprazentralistisch. Übertrieben? Ich denke, nein! Denn was das im Hinblick auf das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedeutet, kann man in seiner katastrophalsten Form an der Aufweichung des Notwehrrechts in GB ablesen.

Faktisch läuft die Entwicklung unter der im engsten Sinne des Wortes gefassten Prämisse "Gewaltmonopol" zumindest auf einen untauglichen Versuch hinaus. Untauglich für die innere Sicherheit. Weil die Opfer von Kriminalität immer schutzloser werden. Nützlich aber für die Täter. Denn die kümmern Gesetze und ihre Opfer einen feuchten Kehricht. Und das Gewaltmonopol erst recht.

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Demnach müssten in sogenannten Krisengebieten, wo Hinz und Kunz mit ´ner Kaschi zu McDoof geht, sich die Menschen quasi nur so zum Spaß über den Haufen schießen. :gaga:

Manche Leute haben Angst vor Bewaffneten Personen. Um ehrlich zusein, ich fühle mich in Ländern wo jeder mit ner Waffe rumrennt wohler als in dieser Bananenrepublik voller Gutmenschen.

Und Dein Beispiel ist so daneben gar nicht. Ich wette dass im Rubinviertel in Kambodscha in dem JEDER mit vollauto Waffen rumrennt weniger passiert als in Berlin oder Frankfurt.

oder der Khyberpass in Pakistan. Wird wohl die höchste Schußwaffendichte dieser Welt haben, da die dort ja produzieren....... Komisch, dass es dort überhaupt noch Menschen gibt, die müssten sich doch schon längst alle übern Haufen geschossen haben.... siehe hier: http://www.dailymotion.com/relevance...ra-pakistan%3E

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Och wie suess..unser Staatsanbeter hat keine Argumente mehr und muss persoenlich werden. Naja, das Thema war eh ausgelutscht.

Nein, erstens habe ich nur eine begrenzte Menge Zeit zur Verfügung, außerdem war das Thema eh ausgelutscht. :rolleyes: Vielen Dank für die Einblicke in die Argumente der Waffenlobby. Scheint mir kein Thema zu sein, was sich lohnt an dieser Stelle weiter zu diskutieren.

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wir befinden uns hier im forum waffenRECHT. nicht bei wünsch-dir-was oder sonstwo. wenn du mit grundrechtsbegriffen argumentierst, gehe ich davon aus, dass du meinst (und weist), was du sagst. ich für meinen bescheidenen teil bin nämlich gewillt, mich an diskussionen zu rechtlichen fragen zu beteiligen.

Leider daneben. Die verfassungsmäßig verbrieften Grundrechte in Deutschland sind ausdrücklich nicht vom Grundgesetz gegeben sondern lediglich von ihm anerkannt, d.h. sie existieren in Zeit und Rangordnung vor dem Grundgesetz und können von positivem Recht weder gegeben noch abgeschafft sondern lediglich anerkannt oder--im Unrechtsstaat--versagt werden. Wenn also jemand behauptet, und zwar in Übereinstimmung mit einer langen und ehrwürdigen Tradition, daß Waffenbesitz zu diesen Rechten, wenn auch zur Zeit im GG bestenfalls angedeutet, gehört, dann ist das keine Gefühlsduselei sondern ein rechtliches Argument. In dem Moment, in dem eine Verfassung ausdrücklich in Abgrenzung vom Naziunrecht anerkennt, daß die Menschen wesentlich Rechte von Gott haben und nicht vom Gesetzgeber, in diesem Moment ist die Berufung auf ein solches derzeit nicht anerkanntes Grundrecht Teil des rechtlichen Diskurses.

Es steht z.B. im GG auch nichts von Abtreibung, und doch hat das Verfassungsgericht aus dem Menschenbild des Grundgesetzes klare Beschränkungen der Abtreibung auf Verlangen gefolgert, und zwar im Widerspruch zu den gewählten Volksvertretern. Die Wahrscheinlichkeit, daß das Verfassungsgericht in näherer Zukunft ein Grundrecht auf die AK47 in jedem Haus im Menschenbild des GG oder speziell in den Artikeln 1, 2, 6, 13, 14 und 20 findet ist zugegebenermaßen klein. Es steht aber außer Frage, daß das Verfassungsgericht dieses Recht finden könnte--und damit ist es auch legitim, diese Sicht der verfassungsmäßigen Ordnung zu propagieren, und das Argument ist eben nicht nur ein reines Wollen sondern die Berufung auf ein wenn auch bestrittenes Recht.

Meines Erachtens ist das staatlich Gewaltmonopol GRUNDLAGE des Rechtstaats. Und zwar, damit nicht jeder irgendwelche harmlosen Gangbanger mit der Remington abpustet, und erst recht nicht jeder mit Vollautomaten Salven auf Beschaffungskriminelle losläßt.

Das Gewaltmonopol dient dazu, die Grundrechte für ALLE zu garantieren. Nicht nur für die braven.

Vollkommen daneben. Dazu dient nicht das (nirgendwo im GG erwähnte und mit ihm tatsächlich unvereinbare) Gewaltmonopol, sondern das Gewaltverbot, früher auch als Landfrieden bekannt. Wer ein Problem mit einem anderen Menschen hat darf sich im Regelfall nicht selber helfen, schon gar nicht mit Gewalt, sondern muß den Gegner vor Gericht zitieren. Ausgenommen davon sind Situationen, in denen der Rechtsweg offensichtlich unzumutbar ist--z.B. ist gegen einen Vergewaltiger die Glock ein besseres Argument als die Drohung mit einer Anzeige und Schadenersatzklage weil beide den enormen Schaden nicht wiedergutmachen können. Daraus folgt aber beim besten Willen nicht, daß Waffen in den Händen von gewissen staatlich reglementierten Personengruppen zu konzentrieren sind, sondern daß es verboten ist, Waffen gegen andere Leute einzusetzen wenn keine Notwehrsituation vorliegt--und das gilt auch für den Staat, der darin dem Bürger im Großen und Ganzen gleichgestellt ist.

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Gewaltmonopol, sondern das Gewaltverbot,[...}Daraus

folgt aber beim besten Willen nicht, daß Waffen in den Händen von gewissen staatlich reglementierten Personengruppen zu konzentrieren sind, sondern daß es verboten ist, Waffen gegen andere Leut einzusetzen wenn keine Notwehrsituation vorliegt--und das gilt auch für den Staat, der darin dem Bürger im Großen und Ganzen gleichgestellt ist.

Vollkommen daneben fand ich das zwar nicht, aber gut. Vielleicht könnte man die Begriffe mal sauber festlegen? Unter Gewaltmonopol des Staates habe ich wohl dasselbe verstanden wie Du unter Gewaltverbot: Das Verbot des Einzelnen seine Rechte/Interessen mit pysischer Gewalt durchzusetzen. Dieses Recht liegt einzig und allein beim Staat. Ist dies die korrekte Bedeutung?

(Jetzt lass ich mich doch noch hinreißen... :rolleyes: )

Diese Art von Wegnahme von Rechten bei den Bürgern und Konzentration auf den Staat halte ich für sinnvoll. Nur falls der Staat mal nicht da sein kann - z.B. bei einem gegenwärtigen Angriff - und wichtige Rechtsgüter sonst verletzt werden, darf es Ausnahmen geben. Dieses Prinzip wollte ich verteidigen. :bud:

Falsch war es, sollte ich den Eindruck erweckt haben, das Gewaltmonopol/verbot/Landfriedens-Prinzip würde automatisch der Möglichkeit von Waffenbesitz in der Bevölkerung entgegenstehen. Zwei verschiedene Dinge. Mit Gewaltmonopol meinte ich NICHT ein exklusives Recht des Staates Waffen (=Gewalt???) oder andere Instrumente zur Gewaltausübung zu besitzen. Umgekehrt sehe ich jedoch auch nicht, wie sich ein Grundrecht auf Waffenbesitz z.B. aus dem bestehenden Notwehr-Recht ergeben soll. Es mag sich aus anderen Gründen ein Recht auf Waffenbesitz ergeben, dieses hat mir allerdings bis jetzt noch niemand erläutert.

Es scheint als habe Waffenrecht und Gewalt-wasauchimmer nicht miteinander zu tun. Schließlich ist auch ein Staat mit Gewaltmonopol( :heuldoch: ) und freiem Waffenbesitz denkbar. Hier ging es aber um illegale / legale Waffen. Soweit ich mich erinnere wollte ich sagen: Bei illegalen Waffen liegt die Vermutung nahe, sie könnten dem Zweck dienen, den Landfrieden ( :s82: ) zu brechen. Bei legalen Waffenbesitzern ist dem nicht so, sie unterwerfen sich (als Staatsanbeter?) freiwillig den staatlichen Regelungen. Von daher sehe ich einen großen Unterschied zwischen illegalen und legalen Waffen. Egal ob es ein Grundrecht auf Waffenbesitz gibt oder nicht.

Notwehr bezieht sich auf einen gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff. Eine ernsthafte Bedrohungslage soll ein gegenwärtiger Angriff sein? Bedrohung hat für mich mit einem zukünftigen Ereignis zu tun. Ernsthaft ist dabei wohl Auslegungssache.

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Eine "Ernsthafte Bedrohungslage" bedeutet normalerweise Notwehr. Fertig. Notwehr haben wir, dennoch gibts keinen wilden Westen, weder hierzulande, noch in Oesterreich und nicht mal in Florida, wo genau das ja nach den Luegen der Bradybunch haette kommen sollen, nachdem man das dortige Notwehrrecht vor ca 2 Jahren ein wenig liberalisierte.

Alles Unsinn, Panikmache und hat mit dem faschistoiden Gewaltmonopol des Staates kein bisschen zu tun.

:pissed:

Weder hier noch in der Schweiz vor ein paar Jahren, noch in den CCW-Staaten kaeme jemand auf die Idee, Vorfahrtsfragen per Shootout zu klaeren. So einfach ist das.

Grade wir, die wir hier beinahe taeglich lesen und nachweisen koennen, wie Entwaffner luegen, sollten solche Luegen, die die Notwehr betreffen ebensowenig fuer bare Muenze nehmen, wie deren Luegen ueber Waffen und was diese alles per magischem Eigenleben anstellen.

und schon gar nicht sollten wir deren Luegen zur Stuetzung von Begriffen und Dingen hernehmen, die in einem demokratischen Rechtsstaat ebensowenig zu suchen haben, wie NKWD, Gestapo, rothe Khmer oder staatliche Todesschwadrone. Das sog. "statliche Gewaltmonopol" ist so ein Ding. Es gehoert in die Giftkammer der Sprache, gleich neben der "Endloesung" und der "Sonderbehandlung".

Was immer man mit diesem falschen, verbrecherischen und grausamen Begriff ausdruecken will, es laesst sich mit Rechtssprachungs- und Strafvorrecht des Staates besser und treffender beschreiben. Der demokratische Rechtsstaat kann kein Gewaltmonopol haben. Hat ein Staat ein solches, ist er kein demokratischer Rechtsstaat mehr, sondern eine Terrorherrschaft.

Ok, ernsthafte Bedrohungslage bedeutet normalerweise Notwehr. Für Dich. Für mich bedeutet es vielleicht aber schon die Tatsache, dass Du meine Frau schief anguckst - oder meine Tochter. Und für den ängstlichen Rentner vielleicht, dass Du als Fremder sein Grundstück betrittst. Ich überziehe hier bewußt um klarzumachen, dass das Gewaltmonopol des Staates durchaus seinen Sinn haben könnte, auch wenn dieser sich nicht jedem erschließt.

Und Der Begriff "Gewaltmonopol des Staates" bedeutet schlicht und ergreifend, das Angehörige eines Gemeinwesens darauf verzichten, ihre tatsächlichen oder auch vermeintlichen Rechte mit Gewalt durch zu setzen. Sie übertragen dies auf die staatlichen Organe (hier: Polizei, Verwaltung, Justiz). Insofern bedeutet dies auch eine Abkehr von Dingen wie Blutrache und Fehden. Da das Gewaltmonopol des Staates in diesem Land im Rahmen der Gewaltenteilung ausgeübt wird, vermag ich persönlich eine Terrorherrschaft nicht zu erkennen. Aber da wir in einem freien Land leben, sei jedem seine eigene Meinung erlaubt ;)

Abgesehen davon ist das Gewaltmonopol tatsächlich nicht im GG festgeschrieben.

Frank

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Diese Art von Wegnahme von Rechten bei den Bürgern und Konzentration auf den Staat halte ich für sinnvoll. Nur falls der Staat mal nicht da sein kann - z.B. bei einem gegenwärtigen Angriff - und wichtige Rechtsgüter sonst verletzt werden, darf es Ausnahmen geben. Dieses Prinzip wollte ich verteidigen. :bud:

Das hat aber in einem Rechtsstaat auch seine Grenzen. Der Staat kann nur so lange darauf pochen, daß der Bürger Streitfälle vor Gericht bringt anstatt sie selber auszutragen, wie zum einen der Staat Recht und nicht Unrecht durchzusetzen versucht und er zum anderen einigermaßen erfolgreich dabei ist. Verkehrt sich der Rechtsstaat in der Unrechtsstaat, was wir in Deutschland ja schon genug erlebt haben, dann ist Widerstand geboten und zumindest passiver Ungehorsam sogar Pflicht.

Das Problem ist jetzt folgendes: Wenn der Bürger schon die bloße Möglichkeit auf erfolgversprechende Gewaltanwendung abgibt, nämlich die dazu nötigen Waffen, oder zu faul ist, den Umgang mit ihnen zu lernen, dann hast Du ein Waffenmonopol, und Monopole laden zum Mißbrauch ein. Solange ich eine freiheitlich-demokratische Grundordnung habe , der Staat ein Rechtsstaat bleibt, und ich keinem bösen Buben mit Mordgedanken begegne lebe ich ohne Waffen gar nicht schlecht, denn andere machen im Notfall die Drecksarbeit für mich. Das Problem ist aber, daß niemand garantiert, daß der allmächtige Waffenmonopolstaat nicht von Kriminellen übernommen wird. Tatsache ist jedenfalls, daß die Mehrzahl aller Morde mit Feuerwaffen oder auch aller Morde überhaupt von staatlichen Akteuren oder mit staatlicher Billigung begangen werden. Das ist dann eben kein Gewaltverbot und auch kein Landfrieden, sondern das Gegenteil davon, ein Monopol auf unbeschränkte Gewaltausübung im Namen der angeblichen Interessen der Allgemeinheit, z.B. Kommunismus, Rassereinheit, reiner Islam etc. Das macht es offensichtlich nicht ratsam, den Zugriff auf Waffen in staatlichen Händen zu konzentrieren. (Aus dem gleichen Grund sind Waffenverzeichnisse gefährlich, denn aus registrierten legalen Waffen werden schnell verbotenen illegale, die dann dank der Liste leicht konfisziert werden oder gar freiwillig abgegeben werden.)

Hier ging es aber um illegale / legale Waffen. Soweit ich mich erinnere wollte ich sagen: Bei illegalen Waffen liegt die Vermutung nahe, sie könnten dem Zweck dienen, den Landfrieden ( :s82: ) zu brechen. Bei legalen Waffenbesitzern ist dem nicht so, sie unterwerfen sich (als Staatsanbeter?) freiwillig den staatlichen Regelungen. Von daher sehe ich einen großen Unterschied zwischen illegalen und legalen Waffen.

Warum denn? Zwar werden in Zeiten, zu denen die Regierung nicht kriminell ist, die meisten Straftaten mit Feuerwaffen mit illegalen Waffen begangen, aber trotzdem wird nur ein verschwindend geringer Anteil der illegal besessenen Waffen für kriminelle Zwecke verwendet. Die meisten dienen offenbar dem legitimen Selbstschutz, sind Erinnerungs- oder Sammlerstücke, gammeln im Keller vor sich hin, könnten eigentlich vom Besitzer legal erworben werden aber der will halt eine unregistrierte und daher konfiskationssichere Waffe haben, usw. und werden jedenfalls nicht für kriminelle Zwecke mißbraucht.

Um ein triviales Beispiel zu geben: Jemand hat sich vor Jahren ein Schmetterlingsmesser gekauft. Vielleicht ist es ein Erinnerungsstück an einen bestimmten Lebensabschnitt, vielleicht ist es hochwertig oder künstlerisch verziert und dementsprechend teuer, vielleicht sieht der Besitzer es auch einfach nicht ein, auf Befehl Hermann Gesslers sein eigenes hart erarbeitetes Eigentum zu zerstören. Das Messer landet also im Schrank, oder wenn er unvorsichtig ist liegt es offen herum damit er sich an seiner Betrachtung erfreuen kann, oder er trägt es gar bei sich. Ist dieser illegale Waffenbesitzer, der dazu noch zum Zeitpunkt des Erwerbs ein legaler Waffenbesitzer war und diesen Status nicht durch eigenes Handeln verloren hat sonder durch ein neues Gesetz, ein Krimineller? Wohl eher nicht, denn sonst sind wir alle, die wir etwas Besseres als ein Küchenmesser für drei Euro von Ikea haben, zumindest potentielle Kriminelle, denn unsere Schätzchen können nach dieser Auffassung und den Wünschen gewisser Gruppen jederzeit verboten werden.

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... Bei illegalen Waffen liegt die Vermutung nahe, sie könnten dem Zweck dienen, den Landfrieden ( :s82: ) zu brechen...

Warum? Was nährt diese Vermutung?

Ich habe etwas dagegen als Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stehen. Welchen Sinn macht die Registrierung von Schußwaffen, in einem Staat, der seinen "Untertanen" volles Vertrauen schenkt?

Welchen Grund habe ich,als "Untertan", meinem Staat zu vertrauen, der mich peu a peu entwaffnet, bzw. meine Waffen registriert?

Trotz weltweitem Trend in diese Richtung: Normal ist das nicht!

Gruß, Delgado

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Trotz weltweitem Trend in diese Richtung: Normal ist das nicht! Gruß, Delgado

der umstand, dass DU es nicht normal findest, sei akzeptiert. akzeptiere Du aber die auffassung des andersdenkenden auch! wie gesagt: akzeptieren, nicht teilen.

ich als einsatzleiter der polizei würde mir wünschen, bei der vorbereitung einer eingriffsmaßnahme auf mausklick informationen über waffenbesitz des gegenübers abrufen zu können. einige unschöne ereignisse der letzten zeit bestärken mich in dieser forderung! ja, richtig gehört: ich fordere aus rein egoistischem selbsterhaltungstrieb für mich und meine kollegen den zugriff auf eine datei, in welcher legaler waffenbesitz abgerufen werden kann. wie du als "zivilist" (sorry, mir fiel nichts besseres ein) diese forderung einordnest, interessiert mich nicht die bohne. die zeit wird zeigen, wessen forderung durchgesetzt wird.

als sportschütze ist es mir schnuppe, ob meine legalwaffe nur beim oa oder auch bei einer zentraldatei der polizei registriert ist.

grüße

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.. akzeptiere Du aber die auffassung des andersdenkenden auch! wie gesagt: akzeptieren, nicht teilen.....

Kein Thema, ich habe nie etwas anderes behauptet :icon14:

ich als einsatzleiter der polizei würde mir wünschen, bei der vorbereitung einer eingriffsmaßnahme auf mausklick informationen über waffenbesitz des gegenübers abrufen zu können.

Würde ich mir an deiner Stelle auch wünschen. Leider wirst du damit auch nur Infos zu legalen Waffen bekommen. Bleibt also immer noch der "fifty fifty Joker"

...wie du als "zivilist" (sorry, mir fiel nichts besseres ein) diese forderung einordnest, interessiert mich nicht die bohne. die zeit wird zeigen, wessen forderung durchgesetzt wird.

Um zu ahnen wessen Forderung durchgesetzt wird braucht man wohl kein Prophet zu sein.

Übrigens: woher glaubst du etwas über meinen Beruf zu wissen?

Gruß, Delgado

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Übrigens: woher glaubst du etwas über meinen Beruf zu wissen? Gruß, Delgado

ich hab dazu keine ahnung! ich meine nur, mir relativ relativ sicher sein zu können, welchen beruf du nicht hast! und selbst wenn ich mich täuschen sollte - dann hätten deine staats- und verfassungsrechtdozenten sowie deine einsatztrainer vollkommen versagt. aber ich täusche mich nicht! stimmts?

ansonsten finde ich deinen letzten beitrag durchaus akzeptabel!

grüße

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als sportschütze ist es mir schnuppe, ob meine legalwaffe nur beim oa oder auch bei einer zentraldatei der polizei registriert ist.

Als Sportschütze kann Dir das auch egal sein, oder bei Diebstahl oder Verlust sogar erwünscht weil es die Chance erhöht, Deine Waffe zurückzubekommen. Als Polizist ist es vollkommen verständlich, daß Du mehr Rechte für die Polizei willst. Aber als Bürger sollte Dir all dergleichen eigentlich ein Gräuel sein.

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ich als einsatzleiter der polizei würde mir wünschen, bei der vorbereitung einer eingriffsmaßnahme auf mausklick informationen über waffenbesitz des gegenübers abrufen zu können. einige unschöne ereignisse der letzten zeit bestärken mich in dieser forderung! ja, richtig gehört: ich fordere aus rein egoistischem selbsterhaltungstrieb für mich und meine kollegen den zugriff auf eine datei,.....

Soll ich Dir etwas sagen was durch meine Erfahrung als Waffenhändler angeht. Betrachte einfach JEDEN als potentielle Gefahr. Wenn Du das nicht kannst oder Dir dieses Risiko zu hoch ist hast du meines Erachtens den falschen Beruf gewählt. Und Du weisst ja selber, selbst ein kleines 10cm Messerchen ist wirkungsvoller als so manche 9mm Dienstwaffe. Ich weiss auch nicht welche Form von kampfmäßigem Schiessen Du gelernt hast, taktisches krav maga? aber Du solltest Wissen dass es immer Leute gibt die besser sind als Du.

Egal ob es nun eine Datei gibt in der Du ablesen kannst ob derjenige welche Waffen besitzt oder nicht, was wenn drinsteht der hat keine und Du bekommst plötzlich eine Salve aus einer AK durch die Tür, gut unwahrscheinlich, aber das ist doch genau um was es geht. Diese Dateien nützen nichts. Nur die korrekte Handlungsweise bringt, äh, hält Dich am Leben.

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... und selbst wenn ich mich täuschen sollte - dann hätten deine staats- und verfassungsrechtdozenten sowie deine einsatztrainer vollkommen versagt. aber ich täusche mich nicht! stimmts?.....

Keine Sorge, du täuscht dich nicht. ;)

Allerdings würde mich schon interessieren, warum die entsprechenden Lehrer ansonsten versagt hätten.

Wenn du mir antworten möchtest, kannst du das auch gerne per PM tun, um den Thread nicht weiter abdriften zu lassen.

:s75: Delgado

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Egal ob es nun eine Datei gibt in der Du ablesen kannst ob derjenige welche Waffen besitzt oder nicht, was wenn drinsteht der hat keine und Du bekommst plötzlich eine Salve aus einer AK durch die Tür, gut unwahrscheinlich, aber das ist doch genau um was es geht. Diese Dateien nützen nichts. Nur die korrekte Handlungsweise bringt, äh, hält Dich am Leben.

es geht nicht darum, festzustellen, wer keine waffen hat - sondern festzustellen, ob eine person, gegen die eingeschritten wird, über waffen verfügt. selbst eine negativauskunft soll an dem professionellen einsatz nichts andern. positivauskunft hingegen mobilisiert und sensibilisiert. mag sein, dass dieser kleine unterschied für dich bedeutungslos ist, für mich ist er es nicht. er versetzt mich z.b. in die lage, eine umfassendere lagebeurteilung durchzuführen und ggf. den einsatz von spezialkräften anzufordern. ich werde nämlich dafür bezahlt, polizeikräfte taktisch sinnvoll und rechtlich einwandfrei zu führen und nicht, wie in deinem drastischen beispiel beschrieben, meine mitarbeiterzahl "durch AK-salven" zu reduzieren.

im übrigen gebe ich dir uneingeschränkt recht: korrekte handlungsweise (fachlich richtiger als eigensicherung in der einsatzvorbereitung und -durchführung bezeichnet) ist grundlage für polizeiliches tätigwerden. ob mit krav maga oder ohne.

im übrigen verstehe ich, dass du als waffenhändler eine andere auffassung zum thema hast als ich. belassen wir es dabei.

grüße

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der umstand, dass DU es nicht normal findest, sei akzeptiert. akzeptiere Du aber die auffassung des andersdenkenden auch! wie gesagt: akzeptieren, nicht teilen.

ich als einsatzleiter der polizei würde mir wünschen, bei der vorbereitung einer eingriffsmaßnahme auf mausklick informationen über waffenbesitz des gegenübers abrufen zu können.

Ich als Vater würde mir wünschen das es keine Drogenverkäufer gibt. Ich habe noch so eine ganze Latte von völlig unsiningen Wünschen. :eclipsee_gold_cup:

Die Einzige Sicherung ist wie M1 collector es gesagt hat, professionel umzugehen und nicht auf irgendeine Datenbank zu zählen. Den wenn diese Superdatenbank negativ ausfällt, was dann? Der hat kein Schusswaffen, da lachen doch die Hühner über so eine diletantische Aussage. Wo soll der Unterschied sein, zwischen hat sicher eine Schusswaffe und möglicherweise keine.

Es gibt ja auch Polizisten in der Schweiz die darauf zählen das ab 2008, das wenn ein 12 jähriges Kind mit einer Pistole auftaucht, es ganz sicher keine Softair ist. Weil es ab 2008 verboten ist damit rumzulaufen und die an Minderjährige zu verkaufen.

Dumm wenn man merkt das der 12 jährige Tote sich nicht an das Gesetzt gehalten hat.

Dumm wenn derjenige der laut Datenbank keine Schusswaffen hat, doch welche hat und ausserdem davon gebrauch macht.

Der Unterschied wird gemacht, um was es sich handelt, in welchen Umfeld usw.. nicht ob eine Datenbank, wo noch möglicherweise ein Beamte sich vertippt hat falsche Informationen darinstehen.

Wer sein Leben auf solche Infos setzt , hat den Darwin award verdient.

Joker

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Wenn eine zentrale Datei besteht, welche Ordnungskräfte haben dann darauf Zugriff ? Muss ich damit rechnen, beim nächsten Stadionbesuch einer verschärften Leibesvisitation unterzogen zu werden ? Darf ich mich bei der nächsten Verkehrskontrolle erstmal entspannt auf den Asphalt legen ? Rechtfertigt meine Anwesenheit auf einer Demonstration deren Auflösung durch die Polizei ?

Fakt ist doch ohnehin schon, daß die Beweislast bei mir ist, in vielen Belangen rund um den Waffenbesitz. Nachdem ich Bedürfnis, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Aufbewahrung nachgewiesen habe, wo ist denn das Ende in Sicht ?

Und wodurch sterben mehr Polizeibeamte, durch Autos, Messer oder (legale) Schuss-Waffen ?

Die zentrale und leicht zugängliche Speicherung meiner Daten steht in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn. Die Eingriffe in meine Freiheit sind nicht gerechtfertigt, daher wehre ich mich dagegen, in besonderem Maße diskriminiert zu werden.

Das Rechenexempel: Wie bereits mehrfach gesagt: es gibt etwa doppelt so viele illegale Waffen wie legale. Wenn die Zentrale Speicherung und der vereinfachte Zugriff auf Daten die Hälfte der Situationen "entschärft" (50% Verbesserung) können doch allein deshalb nur 17% Verbesserung überhaupt erreicht werden. Und über wieviele Fälle sprechen wir ?

Es lohnt nicht für den Zweck, den Du ins Feld führst. Aber es wäre eine wunderbare Verhaftungs- und Beschlagnahmeliste, falls man zumindest die legalen Waffen einziehen möchte und deren Besitzer gleich mit. Nur mit gesundem Misstrauen kann ich meine Freiheit wahren. Der Nebeneffekt ist, daß die Freiheiten der Anderen als Abfallprodukt auch geschützt werden.

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Den wenn diese Superdatenbank negativ ausfällt, was dann? Der hat kein Schusswaffen, da lachen doch die Hühner über so eine diletantische Aussage. Wo soll der Unterschied sein, zwischen hat sicher eine Schusswaffe und möglicherweise keine.

es wäre sinnvoller, würdest du den diskussionsverlauf eingehender lesen und nicht voreilig abgedroschene phrasen wiederholen. genau deine frage habe ich beantwortet. richtigerweise kann ich zu schweizer verhältnissen und verfahrensweisen keine antworten liefern.

meine auffassung zum thema ist bekannt, denen gibt es nichts mehr hinzuzufügen. gute nacht und

grüße

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