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IGNORED

Rote Sammel-WBK


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an die community,

mich würde mal interessieren, wie der Weg zur Roten aussieht, was nötig ist, was alles bedacht werden muss, Aufbewahrung usw.

Was ist mit der sagenumwobenen WBK mit dem Themengebiet "Waffen aller Art" :00000733: ??

Ein Wunschtraum??

Mich würde das Sammelgebiet der Glock Pistolen bzw. Pistolen mit Polymergriffstück reizen. :pro:

Vielen Dank für die Antworten im vorraus!! :bb1:

Geschrieben
Was ist mit der sagenumwobenen WBK mit dem Themengebiet "Waffen aller Art" :00000733: ??

Ein Wunschtraum??

Ein Wunschtraum für "den Rest von uns"..., allerdings kenn ich lebende Schützen, die eine rote "Wünsch Dir was"-WBK besitzen. Ein möglicher Trick? Gründe ein erfolgreiches Shooting Team unterstützt von Wischo, S&W und Co.!

Gruß Wenemar

Geschrieben
Hallo an die community,

mich würde mal interessieren, wie der Weg zur Roten aussieht, was nötig ist, was alles bedacht werden muss, Aufbewahrung usw.

Was ist mit der sagenumwobenen WBK mit dem Themengebiet "Waffen aller Art" :00000733: ??

Ein Wunschtraum??

Mich würde das Sammelgebiet der Glock Pistolen bzw. Pistolen mit Polymergriffstück reizen. :pro:

Vielen Dank für die Antworten im vorraus!! :bb1:

Also mit der Aufbewahrung mußt Du Dir am Anfang keine grauen Haare wachsen lassen. Alle haben einmal " klein " angefangen.

Bezüglich der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXL WBK muß ich Dich verbessern, denn das heißt ( jetzt ) " Waffen jeder Art ".

Zu Deinem intendierten Sammelgebiet kann ich nur die Vermutung anstellen, daß dies so - zumindestens nicht bei der ersten Sammler WBK - wohl nicht genehmigt wird. Es handelt sich nämlich hierbei beispielsweise zum einen nicht um ein abgeschlossenes Sammelgebiet, zum anderen um zu zeitgenössische Waffen. Sehen wirst Du es aber erst, wenn Du es beantragst! Manches ist bei manchem SB einfacher als gedacht und man wird immer wieder überrascht!

Am besten erkundigst Du Dich mal bei Deinem SB, was er denn alles haben will.

Stichworte sind hierbei: Sachverständigengutachten, spezielle Sachkunde, Unterbringungskonzept etc.

Geschrieben
Also mit der Aufbewahrung mußt Du Dir am Anfang keine grauen Haare wachsen lassen. Alle haben einmal " klein " angefangen.

Bezüglich der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXL WBK muß ich Dich verbessern, denn das heißt ( jetzt ) " Waffen jeder Art ".

Zu Deinem intendierten Sammelgebiet kann ich nur die Vermutung anstellen, daß dies so - zumindestens nicht bei der ersten Sammler WBK - wohl nicht genehmigt wird. Es handelt sich nämlich hierbei beispielsweise zum einen nicht um ein abgeschlossenes Sammelgebiet, zum anderen um zu zeitgenössische Waffen. Sehen wirst Du es aber erst, wenn Du es beantragst! Manches ist bei manchem SB einfacher als gedacht und man wird immer wieder überrascht!

Am besten erkundigst Du Dich mal bei Deinem SB, was er denn alles haben will.

Stichworte sind hierbei: Sachverständigengutachten, spezielle Sachkunde, Unterbringungskonzept etc.

Spezielle Sachkunde??

Das Gutachten, wie muss das Aussehen??

EIne Art Aufsatz über das Sammelgebiet,Enstehung Geschichte, Technik??

Man kann mehrere SammelWBKs beantragen und dann auch vielleicht auch mal haben?? :00000733:

Geschrieben

Da bei Dir " bei Stuttgart " steht, dachte ich, ich warne Dich schon mal vor...

Habe vor vielen, vielen Jahren eine zusätzliche spezielle Sammlersachkundeprüfung vor dem RP Stuttgart ablegen müssen.

Thema Gutachten: Frag Deinen SB, was ER haben will!!! Manchmal braucht man ein Sachverständigengutachten und manchmal kann man seine Begründung auch selber zu Papier bringen.

Darin steht auch, warum Du gerade dies sammeln möchtest und auch was Dich hierzu qualifiziert.

Man kann SammlerWBKs erweitern lassen oder aber auch mehrere haben, wenn beispielsweise ein Sammelgebiet erschöpft ist.

Edith: wäggan Linksschreibfählar

Geschrieben

Das Gutachten sollte beispielsweise auf die kulturhistorische Bedeutung der zu sammelnden Waffen hinweisen. Was auch nicht schlecht ist, ist ein Sammelplan der erkennen läßt, das systematisch gesammelt wird und es keine blose Anhäufung won Waffen ist. Frage Deinen SB, was er hierzu benötigt.

Die "sagenumwobene" WBK wird heute nicht mehr für Sammler zu bekommen sein, da i.d.R. ein begrenztes Sammelgebiet nachzuweisen ist, dass aber später durchaus erweitert werden kann.

Wohnort bei Stuttgart? Bei welcher Behörde darft Du beantragen?

Geschrieben
Das Gutachten sollte beispielsweise auf die kulturhistorische Bedeutung der zu sammelnden Waffen hinweisen. Was auch nicht schlecht ist, ist ein Sammelplan der erkennen läßt, das systematisch gesammelt wird und es keine blose Anhäufung won Waffen ist. Frage Deinen SB, was er hierzu benötigt.

Die "sagenumwobene" WBK wird heute nicht mehr für Sammler zu bekommen sein, da i.d.R. ein begrenztes Sammelgebiet nachzuweisen ist, dass aber später durchaus erweitert werden kann.

Wohnort bei Stuttgart? Bei welcher Behörde darft Du beantragen?

Wenn das mal aktuell werden sollte: Tübingen

Geschrieben

Ein Gutachten ist nach WaffG §17 nicht gefordert. Man muss glaubhaft machen können...

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

Da ja bekannt ist, dass man mit einer kulturhistorischen Sammlung keine neuzeitlichen Waffen (also nach 1945) sammeln darf, wie sieht das aus mit einer wissenschaftlich-technische Sammlung?

Geschrieben

Goaggencity? Da habe ich keine Meinung zu. Aber immerhin besser als die badische Seite!!!

Ein Gutachten ist nach WaffG §17 nicht gefordert. Man muss glaubhaft machen können...

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

Da ja bekannt ist, dass man mit einer kulturhistorischen Sammlung keine neuzeitlichen Waffen (also nach 1945) sammeln darf, wie sieht das aus mit einer wissenschaftlich-technische Sammlung?

Das mit dem nicht geforderten Gutachten, dazu sage ich jetzt besser nichts.

Nach 1945 ist ein Sammelgebiet durchaus denkbar, wenn es abgeschlossen ist. Beispielsweise Korth oder Rhön etc.

Geschrieben

Hallo,

das Sammelgebiet "Pistolen mit Polymergriffstück"

ist ein schönes wissenschaftlich-technisches Thema.

Um diese Thema genemigungsfähig zu machen sollte

man es aber noch stärker Eingrenzen. (z.B. Kaliber und Herstellungsland)

Hast Du schon eine "Plastikpistole", dann ist das ein

guter Einstieg für die Begründung.

Literatur zum Thema ist auch ganz wichtig

und darf in der Begründung nicht fehlen.

Erweiterungsfähig ist das Thema auch,

indem die Kaliber/-ländereingrenzung "wegbeantragt"werden.

In einer weiteren Stufe sind dann "Pistolen" möglich.

Die "Rote" auf "Alles" zu pushen, ist äh dann "unmöglich", weil

äh der Zaster äh...usw.

Schau Dir doch mal die Seite vom "vdw duesseldorf" an.

Gruss

Opa686,dereinglöckchenhat

Geschrieben
das Sammelgebiet "Pistolen mit Polymergriffstück"

ist ein schönes wissenschaftlich-technisches Thema.

Um diese Thema genemigungsfähig zu machen sollte

man es aber noch stärker Eingrenzen. (z.B. Kaliber und Herstellungsland)

Aber nicht selbst begrenzen wie bis 1945 :peinlich:

Spaß bei Seite - ich finde eine freiwillige Mengenkontigierung kann das Wohlwollen der Behörde fördern.

Schau Dir doch mal die Seite vom "vdw duesseldorf" an.

Link bitte

Geschrieben

@Floppyk

Hier der gewünschte Link( ich hoffe das Funzt )

Verband für Waffentechnik und -geschichte

Bei einem Antrag auf "Rot", macht man es der Behörde "leichter", wenn das

Sammelgebiet klar Abgegrenzt ist. Diese ist Erforderlich, damit es als

kulturhistorisch bedeutsam anerkannt werden kann. Dies ist für die Behörde auch

ein Indiz dafür das man sich mit dem Sammelthema befasst hat.

Andersherum würde man es der Behörde auch "leicht"machen den Antrag abzulehnen.

(zu Umfangreich und dann auch noch Zeitgemässe Piffen)

Gruss

Opa686

Geschrieben
Hallo an die community,

mich würde mal interessieren, wie der Weg zur Roten aussieht, was nötig ist, was alles bedacht werden muss, Aufbewahrung usw.

So weit ist es ja nicht, am Donnerstag ab 20 Uhr ist in Schwäbisch Gmünd wieder ein " sammlertreffen", diesesmal mit Vortrag von Hr. Greschner.

In der Regel ist der Gutachter H.P. Schmidt auch da.

Gäste sind willkommen, Anfahrt unter

www.sv1906.de

Ich denke das man da alle deine Frage ausführlich beantworten kann...

Geschrieben

Moin,

hätte mal ne Frage zu "Waffen aller Art" die ja bekanntlich Waffensachverständige erwerben dürfen.

Sind damit auch die verbotenen Waffen aus Kategorie A eingeschlossen oder nur, wenn eine BKA Ausnahmegen.

vorliegt? Ebenso sind für die Aufbewahrung in Waffenschränken Widerstandsgrad 0 z.B. x Waffen der Kategorie

A zulässig, hier sind sie (zumindest theoretisch) den "nicht verbotenen" aus A gleichgestellt ?

Danke für Eure Statements

K.

Geschrieben

IMHO braucht auch ein Gutachter eine Ausnahmegenehmigung für verbotene Gegenstände.

Geschrieben

Wichtig ist auch, sich mit der Wortwahl an sich nicht ungewollt selbst einzugrenzen. Z. B. ist "Baujahr" auf jeden Fall der falsche Begriff. Sinnvoller ist da schon "Konstruktionsjahr".

Und wichtig ist auch eine nicht unbeachtliche Literaturliste. Das ist natürlich bei zeitgenössischen Waffen ein wenig schwieriger als bei den älteren Modellen. Du solltest Dich aber auf jeden Fall mit einem Sammler aus Deiner näheren Umgebung zusammensetzen. Der kennt auch die Gepflogenheiten der SB Deiner Behörde.

Und was die sichere Aufbewahrung betrifft, die ist ja nun gesetzlich genau definiert. Da gibt es keine Grauzone. Spannend wird es erst, wenn Du Deine Sammlung auch sichtbar für Dich oder andere wirkliche Interessenten präsentieren möchtest. Da ist dann schon ein besonderer Sicherheitsraum erforderlich. Aber bis dahin...

Viel Glück

Geschrieben

Legst Du dich nicht fest und willst nebulös auf das Konstruktionsjahr abstellen, dann wird's eben die Waffenbehörde tun. Weiterhin: "wissenschaftlich-technisch" - da wird gerne der Wortteil "wissenschaftlich" übersehen. Aber: darin steckt "Sprengstoff" ;)

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