Zum Inhalt springen
IGNORED

sinn und unsinn im waffenrecht - diskussionsthread


spätzleforce

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die Geschichte von dem armen Opfer...... glaube ich nämlich nicht.

:icon14: so siehts aus!

(aber sie macht sich immer wieder gut, um gegen die in meinem vorhergehenden post gemeinten einschränkungen zu polemisieren.)

grüße

wobei ich aber, nebenher bemerkt, nicht sonderlich überrascht wäre, wenn jemend einen solchen fall tatsächlich belegen könnte)

Geschrieben
In meinen Augen ist der ganze Bedürfnisskram unsinnig. Entweder ich vertraue einer Person so weit, dass ich dieser Person Waffen zugestehe, oder nicht. Eine Person die Zuverlässig ist wird nicht durch eine höhere Anzahl von Waffen wieder unzuverlässig.

Exakt. Das ist auch mein Hauptkritikpunkt im derzeitigen hiesigen Waffenrecht.

Eine wirkliche Begründung - nicht nur die üblichen Floskeln - für das Bedürfnisprinzip (bei, wohlgemerkt, sachkundigen und zuverlässigen Waffenbesitzern) hat mir hierzulande noch keiner gebracht.

Wir haben damit eine im Grund nicht legitime gesetzliche Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit (vgl. Art. 2 GG).

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Im Waffenrecht gibt es wirklich einige Unzulänglichkeiten. Die Grundprinzipien für den Waffen-Erwerb finde ich recht sinnvoll begründet, also:

Sachkunde

Zuverlässigkeit

Bedürfnis

Wir spielen nicht mit Murmeln, ein wenig mehr Vorsicht ist schon angebracht und auch in Ordnung. Wo ich persönlich anecke sind die "Schikane"-Regelungen und die "Willkür"-Vorschriften. Beispiele ?

Schikane:

Die 2/6-Regel, auch bekannt als Erwerbsstreckungsgebot (Was für ein Wortungetüm :peinlich: )

Diese Regelung schafft für die Allgemeinheit keine Vorteile, für den Sportschützen nur Wartezeit, den Handel belastet sie. Vor allem im Zusammenhang mit der "gelben" Sportschützen-WBK macht sie eine gewollte Erleichterung zunichte.

Regelmäßiges Training wird gefordert, ohne Maßstäbe anzugeben. Verbands- und Vereinsmitgliedschaft wird daher notwendig. Nur genehmigte Sportordnungen, daher nur anerkannte Verbände, Übertragung der Bedürfnis-Prüfung auf diese Verbände, daher eine faktische Umkehrung der Beweislast und eine Einschränkung der Wahlmöglichkeiten.

Willkür:

Unterschiedliche Behandlung von Repetierflinten und Repetier-Büchsen (Grün bzw. Gelb)-WBK.

Regelkontingent: 2 Kurzwaffen, aber 3 Halbauto-Langwaffen

Vorderschaftsrepetierflinte mit Pistolengriff als Hinterschaft....

Langwaffen, die wie KrWaff's aussehen und Munition mit Hülsenlänge <40 mm verschießen...

Die Aufzählung ist bestimmt nicht vollständig und ich habe auch versucht mich auf das WaffG mit angeschlossenen Verordnungen zu beschränken. Daneben gibt es jede Menge Vereins- und Verbands-Regeln/Verfahren/Quatsch der den legalen Erwerb von Waffen als Sportschütze erschwert. Deshalb ist es auch so schwierig, einen Einstieg in den Sport zu finden, "einfach mal ausprobieren" geht kaum.

Dann ist da noch die Sache mit dem Ermessensspielraum für die Behörden. Einerseits finde ich es ja gut, daß nicht alles bis auf die letzte Kleinigkeit geregelt ist, andererseits werden politische Gesinnungen durch Rechtsbeugung durchgesetzt. Gibt schon Gründe im FWR zu sein.

Insgesamt geht es noch, aber es knirscht schon sehr. Das ist wohl Sand im Getriebe oder auch die fest zusammengebissenen Zähne.... Der Quatsch verleidet einem schon den Spaß.

Schießen gehen

Geschrieben
....

warum ich waffen habe? weil ich - im gegensatz zu dir - waffenbesitz als einschränkbares individualrecht ansehe. eben abhängig von einschränkungen, welche einem allgemeinen bürgerrecht nicht obliegen dürfen. so einfach ist das.

....

grüße

Erklärst Du dem geneigten Publikum auch, was Dich vor jemandem mit nur "allgemeinen Bürgerrechten" auszeichnet? Oder tut es einfach nur gut, ein "Privileg" zu genießen, welches dem Nachbarn nicht vergönnt ist?

Ich bin auch der Ansicht, daß Waffenbesitz ein Recht eines jeden freien und gesetzestreuen Menschen ist. Die Gesetzesbrecher nehmen sich dieses "Privileg" nämlich einfach einfach ohne zu fragen.

Wenn denn der deutsche Michel unbedingt für alles von einem Bedürfnis heimgesucht sein muß, sollte zumindest wie in A der Wunsch nach einer Waffe zum Selbstschutz als solches ausreichen. Alles andere ist Willkür.

Geschrieben
Im Waffenrecht gibt es wirklich einige Unzulänglichkeiten. Die Grundprinzipien für den Waffen-Erwerb finde ich recht sinnvoll begründet, also:

Sachkunde

Zuverlässigkeit

Bedürfnis

So wird ein Schuh draus.

Geschrieben
So wird ein Schuh draus.

Ich stehe zu dem, was ich schrieb.

Waffen für jeden der sagt: "Haben wollen!" ist mir zu wenig (als Teil der Allgemeinheit). Da soll man ruhig nachfragen "Was willste denn damit ?"

Die Ausprägung, wie vor allem von Sportschützen verlangt wird, bei jedem Kauf immer wieder durch jeden Ring zu hüpfen, der gerade rumliegt ist natürlich blöd. Jäger habe es deutlich leichter, wenn sie erst einmal die hohe Hürde der Jägerprüfung genommen haben. Und dann gibt es ja noch Erben, Sammler und Sachverständige.

Für den Selbstschutz gibt es Waffenscheine, vielleicht sollte es wirklich auch eine Möglichkeit für den Haus-Waffenschein geben.

Das Prinzip "Waffe nur wenn Du sie brauchst" finde ich nicht wirklich abwegig.

Aber die Umsetzung in deutsches Recht.........

Geschrieben
Erklärst Du dem geneigten Publikum auch, was Dich vor jemandem mit nur "allgemeinen Bürgerrechten" auszeichnet?

nein - denn es zeichnet mich nichts gegenüber jemanden mit "allgemeinen bürgerrechten" aus. die tatsache, dass ich waffen besitze, ist lediglich dem grundsatz gestattet, dass ich das pro cedere des individuellen weges zum besitz durchlaufen habe.

Oder tut es einfach nur gut, ein "Privileg" zu genießen, welches dem Nachbarn nicht vergönnt ist?

nein! denn meinem nachbarn ist es keinesfalls verwehrt, das "privileg" des waffenbesitzes zu genießen. wenn er will, kann er - wie jeder andere auch, der das o.a. pro cedere durchlaufen hat.

Ich bin auch der Ansicht, daß Waffenbesitz ein Recht eines jeden freien und gesetzestreuen Menschen ist.

ich auch - wo ist dein problem? ich erachte es allerdings allerdings sinnvoll, dieses recht zu reglementieren. genauso wie das recht zum autofahren, hausbauen, etc.etc. auch reglementiert wird. dies ist der unterschied in unseren auffassungen, ansonsten scheinen wir uns ja einig zu sein.

Wenn denn der deutsche Michel unbedingt für alles von einem Bedürfnis heimgesucht sein muß, sollte zumindest wie in A der Wunsch nach einer Waffe zum Selbstschutz als solches ausreichen. Alles andere ist Willkür.

ich nehme diese meinung zur kenntnis.

grüße

Geschrieben

Da fällt mir immerwieder die Tresorfrage ein.....

1. Fall:

Klasse B-Tresor für Kurzwaffen mit nicht klassifiziertem Innenfach indem entweder

Mun oder Waffe gelagert wird

2. Fall:

Klasse 1 Tresor für Kurzwaffe und Mun.

Waffe und Mun liegen brav nebeneinander.

Nu stellt sich mir die Frage, was bringt diese Regel ???

OK, ein Klasse 1 Tresor ist ne ganze Ecke sicherer, nur auf der anderen Seite...

Wer einen Klasse B Tresor knackt, der hat sicherlich mit einer Geldkasette oder einem

nicht klassifiziertem Innenfach auch kein Problem mehr.

Somit wo zum Henker ist der Sicherheitsgewinn, der es erlaubt Waffe und Mun in nem Klasse 1 Tresor direkt

nebeneinander zu legen......

:gaga:

Stephan

Geschrieben
Somit wo zum Henker ist der Sicherheitsgewinn, der es erlaubt Waffe und Mun in nem Klasse 1 Tresor direkt

nebeneinander zu legen......

Falsche Frage.

Ich frag mich eher: Wo zum Henker ist der Sicherheitsgewinn, der es erfordert in einem B-Schrank die Munition noch in eine Blechkiste zu stopfen?

Geschrieben
Falsche Frage.

Ich frag mich eher: Wo zum Henker ist der Sicherheitsgewinn, der es erfordert in einem B-Schrank die Munition noch in eine Blechkiste zu stopfen?

Man kann die Sache aus 2 Richtungen betrachten....

Von unten nach oben und andersrum.....

In beiden Fällen is aber das gleiche gemeint ;-)

:s75:

Stephan

Geschrieben
Man kann die Sache aus 2 Richtungen betrachten....

Von unten nach oben und andersrum.....

In beiden Fällen is aber das gleiche gemeint ;-)

... das Eine impliziert aber eine Verschärfung, das Andere nicht ...

Ich nivelliere in dem Fall lieber nach unten. :s75:

Geschrieben
... das Eine impliziert aber eine Verschärfung, das Andere nicht ...

Ich nivelliere in dem Fall lieber nach unten. :s75:

Du weist ja wo der Vogeldreck von oben landet ;-)

:rotfl2:

...immer dem auf der Nase der nach oben schaut....

Stephan

Geschrieben
Falsche Frage.Ich frag mich eher: Wo zum Henker ist der Sicherheitsgewinn, der es erfordert in einem B-Schrank die Munition noch in eine Blechkiste zu stopfen?

Das regt mich ja nun garnicht auf. Die Alternative wäre nämlich die Pflicht mindestens einen Tresor der aktuellen Klasse 0 zu verwenden. Seit ihr euch eigentlich bewußt, welch ein großes Entgegenkommen des Gesetzgebers es war, eine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Waffengesetzes bereits veraltete Norm ausdrücklich als aureichend zu akzeptieren?

Man kann auch Krümel suchen, wo keine sind. Sowas geht allerdings fast immer fürchterlich in die Hose.

Geschrieben
Das regt mich ja nun garnicht auf. Die Alternative wäre nämlich die Pflicht mindestens einen Tresor der aktuellen Klasse 0 zu verwenden. Seit ihr euch eigentlich bewußt, welch ein großes Entgegenkommen des Gesetzgebers es war, eine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Waffengesetzes bereits veraltete Norm ausdrücklich als aureichend zu akzeptieren?

Man kann auch Krümel suchen, wo keine sind. Sowas geht allerdings fast immer fürchterlich in die Hose.

Und wie würde es aussehen wenn es gar keine Norm gäbe. Auch schon mal darüber nachgedacht?

Joker

Geschrieben

Über diesen Unsinn bzw. Sinn des WaffG sollte man sich keine grauen Haare wachsen lassen.

Zumal tatsächliche Straftäter zuvor bestimmt nicht bei einer Behörde nachfragen, ob sie nun ihre Scorpion gebrauchen bzw. eine M90 werfen bzw. 300gr. SEMTEX anbringen dürfen.

In Deutschland wird nur der überwacht, wo etwas zu verlieren hat und sich vor allem überhaupt überwachen läßt :rolleyes:

Geschrieben
Und wie würde es aussehen wenn es gar keine Norm gäbe. Auch schon mal darüber nachgedacht?

Joker

Es gibt diese Normen aber.

Normen haben sich nebenbei bemerkt außerordentlich bewährt. Stell dir mal vor, Du müßtest Dir die Hülsen selber drehen, weil es keine Norm gibt welche das entsprechende Kaliber definiert.

Zumal tatsächliche Straftäter zuvor bestimmt nicht bei einer Behörde nachfragen, ob sie nun ihre Scorpion gebrauchen bzw. eine M90 werfen bzw. 300gr. SEMTEX anbringen dürfen.

Auch so ein wertvolles Totschlagargument. Nach 300 Gramm Sempex ist der Inhalt des Tresors für den Täter nicht mehr besonders interessant.

Geschrieben
Auch so ein wertvolles Totschlagargument. Nach 300 Gramm Sempex ist der Inhalt des Tresors für den Täter nicht mehr besonders interessant.

Hier geht es wohl eher um den Sinn und Unsinn des WaffG, von Tresoren habe ich nur als Nebenprodukt etwas gelesen.

Und mit 300gr. war eher eine IED gemeint, wer nimmt schon 300gr. zum nen Tresor zu knacken :00000733:

Geschrieben
dann wäre das hier viel öfter zu lesen. jetzt du!

gute nacht

Das denke ich weniger...

Denn sebst ein verschlossener Klasse A Tresörchen langt um nem 11-jährigen den Zugriff garantiert zu vermiesen...

Davon abgesehen....

DER BESTE SCHUTZ IST AUFKLÄRUNG !!! :eclipsee_gold_cup::gutidee:

Wenn mein Kind mit mir am Stand schiessen darf, dann ist das Teil daheim nicht interessant....

Nur was verboten und verheimlicht wird ist interessant...

Wenn dann Papi noch leichtfertig mit der Kanone hantiert und auf andere Zielt und vllt dabei noch leer abschlägt...

DANN kommt Junior auf die Idee, dass da ja nix passiert.. macht ja nur *klick*

Gruß

Stephan

Geschrieben
.............. Seit ihr euch eigentlich bewußt, welch ein großes Entgegenkommen des Gesetzgebers es war, eine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Waffengesetzes bereits veraltete Norm ausdrücklich als aureichend zu akzeptieren?

JaaJaa wir haben schon gnädige herrn in unseren Parlamenten. Wir sollten auch überhaupt dankbar dafür sein Waffen besitzen zu dürfen.

Jetzt einmal im ernst: "Was nützt mir der beste Schrank wenn es die Decke nicht hält?!" Und deinen Null-Schrank mache ich genauso schnell auf wie meinen B-Schrank. Das einzige was wirklich einen Sicherheitsgewinn bringen würde, wäre ein Geräuschmelder mit Aufschaltung bei einer Sicherheitsfirma.

Es nützt uns aber überhaupt nix, wenn wir immer nur in Demutshaltung verharren und für Brotgrummen hultigent Hosiana singen.

Wer anderen in den Arsch gricht, darf sich nicht beschweren, wenn er beschissen wird.

Sorry Jennerwein falls ich dich jetzt angeschnautzt haben sollte, aber mir geht langsam die Hutschnur hoch. Wir müssen doch irgentwann anfangen die Gesetze in unserem Sinn zubeeinflussen.

Wo soll das blos enden?

Mfg Weini

Geschrieben
Es nützt uns aber überhaupt nix, wenn wir immer nur in Demutshaltung verharren und für Brotgrummen hultigent Hosiana singen.

Wer anderen in den Arsch gricht, darf sich nicht beschweren, wenn er beschissen wird.

Sorry Jennerwein falls ich dich jetzt angeschnautzt haben sollte, aber mir geht langsam die Hutschnur hoch. Wir müssen doch irgentwann anfangen die Gesetze in unserem Sinn zubeeinflussen.

Es bringt halt nichts, wenn man sich auf Nebenkriegsschauplätzen (extra Munitionsfach im B-Schrank) verausgabt und dann die wichtigen Schlachten wegen Resourcenmangel verliert.

Genau das wird in WO aber mit seltsamer Liebe gepflegt: Man regt sich fürchterlich über irrelevante Sachen auf. Dabei verliert man den Blick für das Wesentliche.

btw: Wieviel Rotwein hast Du heute abend getrunken? So viele Rechtschreibfehler kenne ich sonst bei dir nicht. :)

Geschrieben
Das denke ich weniger...

Denn sebst ein verschlossener Klasse A Tresörchen langt um nem 11-jährigen den Zugriff garantiert zu vermiesen...

Dann braucht es ja doch eine festgelegte Norm ;)

Was Tresore betrifft, so finde ich die schon wichtig. Genauso wie die Norm dazu, sonst könnte jeder daherkommen und seine Plastikbutterbrotdose als ausreichend sicher bezeichnen.

Geschrieben
Hier regt sich nur einer auf... Was schlechtes gegessen? ;)

du gehst ins persönliche rein - auch wenn hinten der smilie grinst. wenn die auffassungen von weini und jennerwein unterschiedlicher nicht sein können - argumentiere sachlich für oder gegen eine meinung. das ist ein diskussionsthread, der von konträren meinungen getragen wird und nicht von persönlichen anfeindungen.

ab in die ecke und schäm dich!

grüße

Geschrieben
Das regt mich ja nun garnicht auf. Die Alternative wäre nämlich die Pflicht mindestens einen Tresor der aktuellen Klasse 0 zu verwenden. Seit ihr euch eigentlich bewußt, welch ein großes Entgegenkommen des Gesetzgebers es war, eine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Waffengesetzes bereits veraltete Norm ausdrücklich als aureichend zu akzeptieren?

Man kann auch Krümel suchen, wo keine sind. Sowas geht allerdings fast immer fürchterlich in die Hose.

Hi Jennerwein,

ich kann mich an Zeiten erinnern, da lagerten die Waffen meines Vaters (ich hatte damals (acht Jahre alt) keine WBK :) ) in einem unverschlossenen (!) Holzschrank direkt neben der Mun, 60 cm von meinem Bett entfernt...

Die Aussage "Junge, die Dinger sind gefährlich, da lässte die Finger weg, wenn ich nicht dabei bin!" mit "wenn ich dabei bin, kannste die Dinger befingern" haben den Holzschrank für mich genauso gut abgeschlossen wie ein Klasse 0 Tresor...

Ich kenn auch Leute, die Ihre Waffen geladen(!) neben der Tür liegen hatten... für den Fall der Fälle...

Dank dem neuen Affengesetz sind wir jetzt ja so viel sicherer...

nichts für ungut...

Gruss

B

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.