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IGNORED

berechtigungsnachweis pulverreste


spätzleforce

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Geschrieben

*sarkasmus/an*

wer von euch hat eigentlich als aufsicht einen sachkundenachweis und die berechtigung zum zusammenkehren von nc-pulverresten?

nach dem schiessen fällt eine ganze menge unverbranntes nc-pulver an

dies ist doch "pulvergwinnung"

die reste müssen zusammengekehrt, und bei uns danach sogar mit nem extra naßsauger abgesaugt werden

dieser vorgang muss in einem reinigungsbuch festgehalten werden

das zusammengesammelte pulver wird dann von der jeweiligen aufsicht im freien abgefackelt

in bayern wird jetzt eine sachkundeprüfung zum geprüften "pulver-kehrer & sauger", sowie die prüfung zum "sachgerechten abfackeln von nc-pulver" gefordert

eine abgelegte prüfung zum "staatlich geprüften hausmann" ist ungültig

*sarkasmus/aus*

Geschrieben

Das ist doch nur ein Scherz, oder? :confused:

Mit Pulvergewinnung hat das nichts zu tun, denn es wird ja nur gefegt und vernichtet. Bedenklich wäre dagegen eine "Sammeltonne" für Pulverreste.

Gruß,

Harald

Geschrieben

Vorsicht ! Das hängt davon ab, um welche Art von Schießstätte es sich handelt.

In Raumschließanlagen, in denen Patronenmunition verschossen wird (z.B. von der Polizei) darf in der Tat nicht jeder kehren und wischen, der dazu Lust hat sondern nur Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 SprengG. Durch thermische und mechanische Belastungen besteht nämlich eine Gefahr der Verpuffung oder explosiver Brände.

Nicht davon erfasst sind sämtliche offenen Anlagen, da sich dort das Pulver an der Schießbahnsohle absetzt sowie Raumschießanlagen, in denen nur mit Druckluft- oder Federdruckwaffen oder mit Zimmerstutzen geschossen wird. In diesen Fällen schauen die Schießstättensachverständigen bei den Regelprüfungen nach, ob alles passt.

Geschrieben

Da gab's doch mal so'n wilden Brandfall in einer unterirdischen Anlage in der sich die Schallisolation mit NC-Pulverresten vollgesogen hatte und dann mit 'nem SP-Böller gezündet wurde.

So'n Dreck der nach dem Schießen rumliegt, den würd' ich auch nicht in 'ner Tonne sammeln. Das Zeug kann sich unter den besten Bedingungen auch selbst entzünden und ist sowieso nur Brandlast.

Insofern ist die Vorschrift (SprngG?) gar nicht mal so dumm. Aber Prüfung klingt nach Regelungswut und Geldschneiderei. Mal wieder 'ne Pfründe für den TÜV oder was ?

Ab 100g wird's ernst <_<

Geschrieben
Für das Aufkehren von Gummiresten nach einem Burnout braucht man ja auch keinen Führerschein :rolleyes:

gruß emmi

Stimmt! Und nach einem Burnout von 5 kg Pulverresten brauchst du gar nichts mehr! :s82:

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

der anfangspost war mehr als "schlechter witz" gemeint

so als pendant zu den unsinnigsten § im waffenrecht :rolleyes:

bei uns in der nähe flog vor ca. 20 jahren ein stand durch verpuffung regelrecht in die luft

die hatten teppichboden drinnen, schossen contender und sp-waffen, ohne jemals zu säubern!

gab damals 4 tote..

zu recht wird die reinigung vom gesetzgeber gefordert

bei uns schiesst die polizei im schnitt 3mal die woche im bunker

für die reinigung sind die selber zuständig

Geschrieben
der anfangspost war mehr als "schlechter witz" gemeint

bei uns in der nähe flog vor ca. 20 jahren ein stand durch verpuffung regelrecht in die luft

dann weisst du ja, das dein Anfangspost gar nicht sooo lächerlich war ...

hast du schon mal nach einer Landesmeisterschaft z.B. im 1500´er der Boden einer

Indooranlage ausgefegt ???

Dann wüsstest/weisst du ja , was da so alles an Treibladungspulver unverbrannt noch rumliegt ... :confused:

 

und das könnte man natürlich zu schlimmen Sachen benutzen ...

Geschrieben
Da gab's doch mal so'n wilden Brandfall in einer unterirdischen Anlage in der sich die Schallisolation mit NC-Pulverresten vollgesogen hatte und dann mit 'nem SP-Böller gezündet wurde.

Du meinst vermutlich das Unglück in Anderten, dabei gabs auch Tote, war ne ganz böse Sache.

Der Stand liegt keine 5 Minuten von mir entfernt, trotzdem kriegen mich da keine 10 Pferde hin. Indoor ist mir schon unangenehm, aber dann auch noch unterirdisch?... Nein Danke, da fahr ich lieber ein paar Kilometer und schieße im Freien.

Geschrieben
... wenn Du in annehmbarer Entfernung etwas offenes hast. :peinlich:

10 sec - nebenan ...

 

sorry, das war jetzt gemein ...

wann kommt der Hermes denn eigentlich mal wieder ???

jetzt, wo ich für dich keine Standgebühren mehr zahlen brauche ... :016:

und das Ergebnis beeinflussen kann ... :chrisgrinst:

 

Anschlagschaft ist auch da ...

 

Gruß Klaus

 

 

Geschrieben
bei uns in der nähe flog vor ca. 20 jahren ein stand durch verpuffung regelrecht in die luft

die hatten teppichboden drinnen, schossen contender und sp-waffen, ohne jemals zu säubern!

Genau solche Geschichten gibt es übrigens auch von Sägewerken, Getreidemühlen und Heuschobern, überall eben, wo brennbares Zeug sehr fein verteilt in der Luft ist. Ob man deshalb auch meint, gleich ein Gesetz darauf anwenden zu müssen?

TheHun

Geschrieben
dann weisst du ja, das dein Anfangspost gar nicht sooo lächerlich war ...

hast du schon mal nach einer Landesmeisterschaft z.B. im 1500´er der Boden einer

Indooranlage ausgefegt ???

Dann wüsstest/weisst du ja , was da so alles an Treibladungspulver unverbrannt noch rumliegt ... :confused:

 

und das könnte man natürlich zu schlimmen Sachen benutzen ...

stell dir vor: ich weiss es

Geschrieben
:confused:

Man könnte Dein Post so verstehen, daß Du mit dem Auto für 25 m 10 min brauchst. Dann wäre in der Tat ein schnelleres Gefährt angebracht. ;)

Geschrieben

Das würde erklären wie der nächste offene Stand in 10min erreicht werden kann.

Arbergen, Langenforth, Wilkenburg, Liebenau und evtl Springe im Tiefflug...

Mein Lada und ich, wir treten jederzeit zur Kompetischen an. :rolleyes:

Geschrieben

Moin,

ganz im Ernst wurde die o.g. Problematik bei der Prüfung zu meinem WL-Schein gefragt.

Die richtige Lösung musste wie folgt heissen:

Zusammenkehren kan jeder. Aber Aufnehmen und Vernichten nur jemand der §27 für den fraglichen Stoff hat.

Und jetzt die Begründung (das ist Realsatire, aber so war es gefordert):

Das Gesetzt spricht von Handhaben des Stoffs.

Beim Kehren kommen die Hände aber nicht mit dem Stoff in unmittelbare Berührung.

Er wird sozusagen nicht gehandhabt sonder gebes- oder gefusshabt.

Beim Aufnehmen und Vernichten kommt dann die Handhabung zu Tragen.

Ja, manchmal ist es schwer, die deutsche Bürokratie zu verstehen-

Geschrieben
Die richtige Lösung musste wie folgt heissen:

Zusammenkehren kan jeder. Aber Aufnehmen und Vernichten nur jemand der §27 für den fraglichen Stoff hat.

SO einfach ist das ganze. :icon14:

Hier werden wieder Probleme geschaffen wo keine sind.

Geschrieben
SO einfach ist das ganze. :icon14:

Hier werden wieder Probleme geschaffen wo keine sind.

Das sehen viele Leute anders.

Hier im Osnabrücker Raum ist vielen der "Unfall" in Wallenhorst noch in guter Erinnerung. (das Bomben-Smiley verkneife ich mir bewusst)

Reste gehören fachgerecht entsorgt, unsere Reinigungskraft hat auch eine "eingeschränkte" Erlaubnis nach §27.

Godspeed,

Pickett

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