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IGNORED

Bolzenschußpatronen und Schreckschußwaffen


Hägar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Patronen für Bolzenschußgeräte passen auch in diverse frei verkäufliche Gas- und Signalwaffen. Was sagt der Fachmann und der Gesetzgeber (BAM) zum Gebrauch solcher Patronen in den eher schwächlichen Spaßgeräten? Was richtet der höhere Gasdruck möglicherweise mit den Abschußbechern für Pyromunition an, die ja nun genau berechnete Bohrungen für die jeweilige Waffe haben?

Ich frage nur deshalb, weil ich im Net zufällig einen Händler fand, der damit wirbt:

Diese Katuschen passen auch in Schreckschußrevolver. (Extrem lauter Knall und große Stichflamme)

Gruß Hägar

Gast Horst Malotzeck
Geschrieben

Ui Ui,

ich höre das heute zum ersten mal, das diese Patronen passen sollen.

Wenn das stimmt, dann wird es Kriminell. Diese Patronen bauen einen enormen Druck auf, mal von den folgen einer möglichen Waffensprengung abgesehen.

Hoffentlich spricht sich sowas nicht herum!

:icon13::gaga:

Geschrieben

Was richtet der höhere Gasdruck möglicherweise mit den Abschußbechern für Pyromunition an, die ja nun genau berechnete Bohrungen für die jeweilige Waffe haben?

Ein frei verkäuflicher Nagel passt auch in eine Steckdose...

Der Vorteil ist, genauso wie bei diversen Selbstumbauten, dass der Typ der so was macht, mit etwas Glück, die richtige Strafe auch gleich an Ort und Stelle völlig unbürokratisch bekommt.

Jeder, der mit über 18 eine Gaswaffe legal hat, sollte schlau genug sein, nur das reinzupacken, was auch rein gehört. Ansonsten, wer nicht hören will, muss fühlen. Der einzige Tipp, den ich solchen Spezialisten geben würde ist: Mit beiden Händen die Waffe fest halten! Dann ist nämlich gewährleistet, das diese Pfoten keinen Blödsinn mehr anstellen.

In meiner Schule hat einer mal eine Schreckschuss in seiner Hosentasche abgefeuert. Evolution funktioniert!

TheHun

Geschrieben

Dass die untereinander passen (9x17 ist nun mal bei beiden das Gleiche)

Es gibt bei den Amis (in Deutschland auch?) im Baumarkt ohne Schwierigkeiten Vorrichtungen, mit denen man mittels einer speziellen .22 Patrone Nägel in harte Materialien treiben kann. Das sind oft Halter für den Nagel, die einem Meisel ähnlich sehen. Ein Schlag mit dem Hammer drückt dann die Vorrichtung samt Nagel and die Wand und feuert die Patrone ab, die den Nagel in die Wand drückt. Ich habe das noch nicht in Aktion gesehen, aber wirklich idiotensicher ist das sicher nicht.

Geschrieben

Ein frei verkäuflicher Nagel passt auch in eine Steckdose...

TheHun

Da hast Du wohl recht, aber ich habe noch in keinem Baumarkt die Werbung gesehen, daß man ihn auch in eine Steckdose stecken kann. Das mit dem Knall und der Stichflamme allerdings könnte auch hier zutreffen. :chrisgrinst:

Hägar

Geschrieben

Woher soll ein normaler, in Waffenrecht und -technik unbedarfter junger Mensch wissen, daß die "lauten Knallpatronen" die er da kauft nicht für seine SSW beeignet sind, obwohl sie passen? In Deutschland kann man noch nicht einmal einen Stecker mit Schutzkontakt in eine Steckdose ohne Schutzkontakt stecken, weil das mechanisch nicht paßt, obwohl üblicherweise davon keine Gefahr ausgeht. Warum ausgerechnet diese beiden Dinger die gleichen Maße haben, verstehe ich nicht. Oder waren das früher mal die gleichen Patronen, und SSW-Kartuschen sind mittlerweile schwächer?

Die in dem Link beworbenen Kartuschen sind für einen solchen "Nagelwerfer". Es steht drauf "nicht für Viehbetäubungsapparate und Schlachtgeräte".

Geschrieben

Da hast Du wohl recht, aber ich habe noch in keinem Baumarkt die Werbung gesehen, daß man ihn auch in eine Steckdose stecken kann. Das mit dem Knall und der Stichflamme allerdings könnte auch hier zutreffen. :chrisgrinst:

Hägar

Stimmt schon, mir geht es aber um die "Gaser Tuning Fraktion". Wenn sich einer irgendwo im Internet Patronen kauft, damit eine tolle Stichflamme aus seiner Gasplempe kommt, dann sollte er genug Gehirnschmalz haben, von selbst darauf zu kommen, dass das nicht so gedacht und für die Waffe / Sicherheit nicht gut sein kann.

Ich bin eben kein Freund der Gaswaffen, denn meiner Meinung nach begründen sich viele der Vorurteile gegen legalen Waffenbesitz genau vom unverantwortungslosem, halbstarkem und unsachgerechten Umgang mit diesem Waffentypus. Der Normalbürger unterscheidet eben nicht zwischen Gaswaffe und Sport- / Jagdgerät. Er liest in der Zeitung was von Waffe und das was passiert ist und will ein Verbot haben. (Vereinfacht ausgedrückt)

Sportschützen, Jäger, Sämmler, und sonst alle, gehen eben mir ihren Waffen sorgfältiger und sachkundiger um, als jemand, der sich auf welchen Grund immer eben mal einen "Gaser" holt und damit umgeht.

TheHun

Geschrieben

Sportschützen, Jäger, Sämmler, und sonst alle, gehen eben mir ihren Waffen sorgfältiger und sachkundiger um, als jemand, der sich auf welchen Grund immer eben mal einen "Gaser" holt und damit umgeht.

TheHun

Aber auch das halte ich für ein "Gerücht"...sonst könnte ich nicht soviel Darwin Award Anhänger bei den Fällen der "scharfen Waffen" Fraktion in meiner Klientel haben.

Dein Posting sieht mir so mehr nach St.Floriansprinzip aus: Verschon mein Haus, zünd andere an...

Patronen der DDR 9,5 (oder auch tschechische 9,6mm) passen nicht in Lager der 9x17R.

Bei den Bolzensetzern handelt es sich übrigens um MES-Pflichtige Munition, da sie keine Zulassung besitzen.

Die Viehtöter aus westdeutscher Provenienz passen aber, sind aber "kein bestimmungsgemässer Gebrauch"..

@Hägar: Kannst Du mir mal den Händelr per PN zukommen lassen, der diese von Dir genannten Patronen so anbietet? Ich würde ihn gerne aus dem Verkehr ziehen lassen. Sowas kann man nicht auf die Menschheit los lassen...oder ist das der mit der superguten Rechtschreibung neuester Art (7,5JUL) und so weiter?? und der wunderbaren Beschreibung, wie man 7,5Joule LGs umbauen (natürlich ausgedrückt als )nicht umbauen darf...??

Sowas braucht die branche....

GF

Muni

Geschrieben

...

@Hägar: Kannst Du mir mal den Händelr per PN zukommen lassen, der diese von Dir genannten Patronen so anbietet? Ich würde ihn gerne aus dem Verkehr ziehen lassen. Sowas kann man nicht auf die Menschheit los lassen...oder ist das der mit der superguten Rechtschreibung neuester Art (7,5JUL) und so weiter?? und der wunderbaren Beschreibung, wie man 7,5Joule LGs umbauen (natürlich ausgedrückt als )nicht umbauen darf...??

Sowas braucht die branche....

GF

Muni

google mal nach:

Extrem lauter Knall und große Stichflamme

einer ist gleich auf platz 1, der rest passt auch..katuschen :rolleyes:

Geschrieben

Dieser ominoese Haendler wirbt auch auf seiner hp www.outdoor-waffenshop.de explizit damit, dass die Viehbetaeubungskartuschen in Schreckschussrevolver passen, sowie einen extrem lauten Knall und eine grosse Stichflamme verursachen.

Zumindest die beiden letzten Eigenschaften sind bei der Viehbetaeubung nicht gewollt. Daher kann man seine Werbeaussagen zumindest so verstehen, dass die Kartuschen gesetz- und zweckwidrig fuer Schreckschuss-Revolver empfohlen werden.

Abmahnspezialisten sollten sich mal seiner annehmen.

Gruss pak9

Geschrieben

Den Waffenhändler dazu auffordern diese Werbung unverzüglich zu unterlassen und ansonsten die Aufsichtsbehörde informieren. Solche Händler braucht kein Mensch, erst recht kein Legalwaffenbesitzer!!!

Habe den Haendler entsprechend angemailt:

Zitat:

Sie werben damit, dass diese Kartuschen auch in PTB-Revolver passen, und dass sie einen extrem lauten Knall sowie eine grosse Stichflamme erzeugen.

Ihnen sollte bekannt sein, dass die Verwendung von Kartuschen für Viehbetäubungsapparate in PTB-Waffen nicht bestimmungsgemäß, verboten, und mit Gefahren für den Benutzer verbunden ist.

Die empfehlende Werbung für den verbotenen Einsatz ist insbesondere in der Aussage "...extrem lauter Knall und große Stichflamme..." zu erkennen.

Bekanntlich kommt es bei der Viehbetäubung auf diese beiden Eigenschaften nicht an. Im Gegenteil, diese sind unerwünscht. Somit muss davon ausgegangen wern, dass durch die Werbeaussage die Verwendung der Viehbetäubungskartuschen in Schreckschusswaffen empfohlen wird.

Sollten obige Aussagen am 11.12.06 noch bestehen, erfolgt eine kostenpflichtige Abmahnung und Mitteilung an die zuständige Waffenbehörde.

Zitatende

Hat seine Homepage bereits "entschaerft".

Solche Haendler brauchen wir wirklich nicht!

pak9

Geschrieben

Gut gemacht ! :icon14:

Danke fuer die Blumen :rolleyes:

Wenn man sich mit solchen Dingen beschaeftigen wuerde, koennte man mit Abmahnungen, Unterlassungs-erklaerungen usw. vermutlich richtig Geld verdienen.

Gruss pak9

Geschrieben

Wasn des fürn Witzbold?!?!

Jetzt steht auf der Page:

"Je älter das Tier und je dicker die Stirnplatte um so stärker muß die Katusche sein.

Diese Katuschen passen auch in Schreckschußrevolver. Es ist aber verboten diese Munition in den PTB Waffen zu verwenden da diese nicht dafür ausgelegt sind. (Der wesentlich höhere Gasdruck bewirkt einen extrem lauten Knall und eine große Stichflamme)"

Des is viel besser, jetzt wirbt er damit das es verboten ist, klasse. Es genügt der obere Satz: "Je älter das Tier und je dicker die Stirnplatte um so stärker muß die Katusche sein."

Punkt, aus, kein Wort mehr. (Aber es is besser wie vorher, geb ich zu)

Geschrieben

Leider kann man Werbung, die darauf hinweist, dass etwas verboten ist, nur sehr schlecht untersagen.

Die Verhaltensweise dieses Haendlers spricht fuer sich. Solche Leute kriegt man nur ueber die Geldboerse.

Wenn man die Anschriften von auf Abmahnungen usw. spezialisierten Anwaelten kennen wuerde, koennte

man einen darauf ansetzen. Gibt je wohl genug Kanzleien, die sich auf diesen Geschaeftszweig spezialisiert haben, z. B. Homepages abgrasen, und happige Gebuehren verlangen.

Geschrieben

Eine gewisse Bauernschläue kann man dem Kerl durchaus attestieren.

Wieder mal ein Beispiel dafür, dass Rücksicht bei manchen Individuen nichts bringt.

Anstatt ihn freundlich zu ermahnen, hätte man ihn doch besser sofort bei der Ordnungsbehörde anzeigen sollen :angry2:

Archiviert

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