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IGNORED

Indikationen für einen Waffenschein


Thorsten87

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Geschrieben

Interessant ... In Dortmund wird nach einem versuchten Tötungsdelikt (das Geschoß verfehlte die Person ja nur "knapp" = vermutlich gezielte Schußabgabe zur Tötung) WOCHENLANG das Tatgeschoß nicht gesichert ???

Dann werden auch noch "Blanko-Scheine" (diese waffenrechtliche Erlaubnis kenne ich gar nicht ...) aufgrund guter "Amigo-Kontakte" (äh, das ist ja Bayern-Jargon) ausgestellt. Seltsam, seltsam.

Sollte an der Geschichte wenigstens wahr sein, daß der Beamte schon zweimal - legal, also in einer Notwehrsituation - Warnschüsse abgefeuert haben sollte, dann wäre diese Ausstellung eines "Blanko-Scheines" ja vielleicht auch nicht so ganz unbegründet gewesen, oder ?!

Geschrieben

Interessant ...

Wenn JDHarris etwas sagt, dann bist Du zunächst einmal mißtrauisch. Das ist löblich.

Warum soll ich oder jeder andere Bürger dann aber nicht mißtrauisch sein, wenn mir die Waffenbehörden erzählen, daß Waffenscheine nach objektiven Kriterien vergeben werden?

Geschrieben

paßt vielleicht zum Thema:

Der bekannte Sänger Dieter Bohlen ist in seinem Haus überfallen worden. Die Täter – zwei maskierte Pistolenmänner – fesselten den Star und seine Frau und nahmen 60.000 Euro mit, die schon für das bescheidene Geburtstagsgeschenk des Sprößlings – ein Auto sollte es werden – bereitgelegt waren.

In die Schadenfreude mischt sich Erinnerung: War da nicht ein Vorfall mit einer Pumpgun? Hat man dem feschen Dieter nicht vor einiger Zeit ein solches Gewehr amtlicherseits weggenommen? Weil er keine Genehmigung dafür hatte?

Ich erinnere mich nicht mehr so genau daran. Aber wenn man das jetzt im Lichte der Geschehnisse betrachtet, wäre es für die beiden Räuber doch eine schöne Überraschung gewesen, hätten sie in die Mündung einer Pumpgun geblickt und dabei das eindrucksvolle Geräusch des Repetierens hören können.

Wahrscheinlich hätte das mehr zur Resozialisierung der Verbrecher beigetragen, als eine mögliche Gefängnisstrafe.

Jedem Österreicher, der damals so klug war, seine Pumpgun nicht abzugeben und sie sich hat eintragen lassen, wird diese kleine Geschichte eine befriedigende Lehre sein. Man sollte seine Sicherheit nicht abgeben. Und schon gar nicht dem Staat.

Geschrieben

Bohlen wurde keine "Pumpgun" abgenommen, sondern eine zweiläufige Flinte.

Die Erteilung eines Waffenscheines scheitert üblicherweise ja am nichtvorhandensein eines Bedürfnisses. Während andere Bedürfnissgründe im Waffenrecht rein objektiv nachweisbar sind (z.B. beim Sportschützen), ist die Bedürfnisprüfung für den Waffenschein - bei einer Eigengefährdung des Antragstellers - natürlich eine Gefahrenprognose - und eine solche ist immer etwas subjektiv. Um eine Vereinheitlichung und Nachvollziehbarkeit zu erreichen, werden aber objektiv nachvollziehbare Tatsachen hierfür herangezogen. Daß die ganze Sache dann nicht mehr so einfach "objektiv" ist wie z.B. "12 Monate im Verein, min. 18 x geschossen = WBK" ist klar.

Geschrieben

Um eine Vereinheitlichung und Nachvollziehbarkeit zu erreichen, werden aber objektiv nachvollziehbare Tatsachen hierfür herangezogen.

Es ist schon deshalb nicht "objektiv nachvollziehbar", weil die Unterlagen nicht öffentlich zugänglich sind. Der Bürger kann sich also gar nicht informieren, wie es bei anderen Leuten gehandhabt wird. (Beim 18-Schießtermine Kriterium z.B. kann er das, weil zwar nicht die Liste der Personen öffentlich ist, aber das Kriterium.) Die Tatsachen sind innerhalb des Amtes vielleicht objektiv nachvollziehbar, aber die Entscheidung ob die Tatsachen für den Schein reichen sind wohl nicht einmal das.

Objektiv nachvollziehbar ist, daß der Bürger sich vor einem Orakel sieht, das manchmal ja und öfter nein sagt, und den Verdacht hegt, daß da manches nicht mit rechten Dingen zugehen mag. Das ganze Verfahren erinnert mich sehr an das Gnadenrecht, aber in diesem Fall ist der Supplikant kein Krimineller, der Gnade will, sondern ein freier Mann, der sein Recht will.

Geschrieben

Mein SB sagte mir mal, er lehne Grundsätzlich jeden Antrag auf Waffenschein ersteinmal ab! Danach würden ca. 98% der Antragsteller aufgeben. Die letzten 2% geben nach dem Widerspruch auf! Ich schlage vor, den Antrag mit einem Fachanwalt für Waffenrecht zu formulieren, den Ablehnungsbescheid abzuwarten und dann Klage einzureichen! Dann kann der RA auch in die Akten schauen und das Gericht hat die Möglichkeit, Verfahrensfehler aufzudecken (sofern vorhanden)! Aber eins steht fest: Ohne Bedürfnis kein Waffenschein!

Ich wiederhole mich zwar, aber leider neigen einige hier im Forum dazu, die Kompetenz eines Sachbearbeiters zu überschätzen! Der hat weniger zu entscheiden, als man denkt! Schon gleich garnicht kann er Gefälligkeitswaffenscheine ausstellen!

Einzelgänger

Geschrieben

"ein freier Mann, der sein Recht will."

also: an ungerade Wochentagen bekommt jeder, der will, eine Pistole, an gerade Wochentagen einen Revolver - ohne Bedürfnisprüfung, ohne Zuverlässigkeitsprüfung, ohne Sachkundenachweis, nur halbblind sollte er nicht sein.

Wollen wir das?

Geschrieben

Wollen wir das?

Yup. Am liebsten wäre mir, wenn nur ich und meine Freunde Waffen hätten. Weil das die Leute, die mich nicht mögen, aber bestimmt anders sehen dann eben für alle. Aber laß uns hier keinen Thread darüber aufmachen ob dann die Welt unterginge, das wurde schon oft genug diskutiert. Worum es mir geht ist die völlig inakzeptable Ungleichbehandlung unterschiedlicher Bittsteller beim Amt, je nach sozialem Status, Laune, oder was auch immer. Und selbst wenn es das nicht so umfangreich geben sollte, wie sich das manche hier vorstellen und befürchten, dann ist es immer noch völlig inakzeptabel, daß ich das nicht mit eigenen Augen überprüfen kann. Ist ja immerhin eine Entscheidung von der (zugegebenermaßen, denn darin besteht ja das anerkannte Bedürfnis) Leben und Tod abhängen können.

Geschrieben

Mein SB sagte mir mal, er lehne Grundsätzlich jeden Antrag auf Waffenschein ersteinmal ab! Danach würden ca. 98% der Antragsteller aufgeben. Die letzten 2% geben nach dem Widerspruch auf!

So wurde das auch vor sechzig Jahren gemacht, wenn sich in gewissen Teilen der Vereinigten Staaten ein Schwarzer frecherweise ins Wählerverzeichnis eintragen lassen wollte. Könnte man doch in Deutschland mit (setze eine Gruppe, die Du nicht magst, ein) auch machen! Mit Anträgen nach den Informationsfreiheitsgesetzen wird es im Übrigen in Deutschland so gemacht--wer nicht klagt erntet nichts als Zermürbungstaktik.

Der Antragsteller hat nach geltendem Recht vielleicht keinen Anspruch auf einen Waffenschein, aber er hat wohl einen Anspruch auf eine ernsthafte Prüfung seines Antrags. Dein SB gibt offen zu, diese Prüfung nicht vorzunehmen, seinem Behördenschlaf nachzugehen, und nach Abschluß des Schlafs die Ablehnung fortzuschicken. Wenn derweil der Antragsteller tot oder schwerstverletzt ist weil er sich die Waffe nicht auf dem kleinen Dienstweg beschafft hat, schlecht für ihn--Schadenersatzforderungen gegen die Behörde sind annähernd aussichtlos, Forderungen gegen den SB vollständig. Da wäre es einfacher, billiger und gerechter, die SBs zu feuern (ach nee, geht ja nicht) und die waffenrechtlichen Erlaubnisse gleich von den Verwaltungsgerichten entscheiden zu lassen.

Weiters kann ich nicht so recht glauben, daß sich der genannte SB die Sache so einfach machen würde, wenn er wüßte, daß der Antragsteller den Chef kennt, oder den Chef vom Chef. Vielleicht bekäme der Antragsteller immer noch keinen Schein, aber er bekäme wohl doch eine ernsthafte Prüfung seines Antrags, und schon die bekommt Hans Ar*** eben nicht, wie der SB selber zugibt.

Geschrieben

"also: an ungerade Wochentagen bekommt jeder, der will, eine Pistole, an gerade Wochentagen einen Revolver - ohne Bedürfnisprüfung, ohne Zuverlässigkeitsprüfung, ohne Sachkundenachweis, nur halbblind sollte er nicht sein.

Wollen wir das?

Pure Polemik, die nichts zur Sache beiträgt.

Um aber die (rhetorische) Frage zu beantworten: ich bin überzeugt, keiner hier, der für ein liberaleres Waffenrecht (auch in diesem Bereich) eintritt, will das.

Sachkundenachweis, ja. Zuverlässigkeitsprüfung, ja. Körperliche Eignung, ja.

Ob und warum eine Bedürfnisprüfung (der Staat prüft, ob der Bürger so gefährdet ist, dass ihm ein bestimmtes Verteidigungsmittel zum Eigenschutz zugestanden wird) erforderlich sein soll, steht auf einem ganz anderen Blatt ! Allerdings treten wir da wieder (wie beim Thema Bedürfnisprinzip zum Waffenerwerb) in eine Grundsatzdiskussion ein.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

also: an ungerade Wochentagen bekommt jeder, der will, eine Pistole, an gerade Wochentagen einen Revolver - ohne Bedürfnisprüfung, ohne Zuverlässigkeitsprüfung, ohne Sachkundenachweis, nur halbblind sollte er nicht sein.

Wollen wir das?

Nein, zu kompliziert mit der Regelung nach Tagen, ansonsten aber ein guter Ansatz und sicherlich ausbaufaehig!

Sachkundenachweis, ja. Zuverlässigkeitsprüfung, ja. Körperliche Eignung, ja.

Wie sollte denn bitte die koerperliche Eignung aussehen? Ich erachte jeden, der die Waffe in der Hand halten und in die generelle Richtung des Angreifers abfeuern kann als koerperlich geeignet. Gerade das ist es ja, was den Verteidigungswert von Schusswaffen ausmacht: Auch ein koerperlich unterlegener kann sich gegen Angriffe schuetzen. Gut, wenn Oma mit Parkinson schon beim Ziehen die erste Salve in die Menge schickt ist dies vielleicht nicht gerade guenstig. Ansonsten gehoert aber alles, was die Bedienungssicherheit nicht einschraenkt, auch nicht abgeprueft oder abgefragt!

Mein Vorschlag: Zuverlaessigkeit, Sachkunde & Bedienungssicherheit, Versicherung und basta!

Solange aber unsere liebe Verwaltung nach der Maxime: "moeglichst wenige Waffen ins Volk" arbeitet wird sich die Lage im Bezug auf die Erteilung von Waffenscheinen nicht aendern und sie werden wenigen Personen aus Wirtschaft, Politik und Exekutiver vorbehalten bleiben. Schafft erst einmal diese Einstellung der Behoerden ab, kippt den Beduerfnisnachweis oder schreibt Selbstschutz hinein und dann erst kann man auch ueber die Bewaffnung der Bevoelkerung auf der Strasse diskutieren!

Geschrieben

also: an ungerade Wochentagen bekommt jeder, der will, eine Pistole, an gerade Wochentagen einen Revolver - ohne Bedürfnisprüfung, ohne Zuverlässigkeitsprüfung, ohne Sachkundenachweis, nur halbblind sollte er nicht sein.

Wollen wir das?

Haben wir das nicht schon längst?

Was meinst Du, wie lange braucht jeamand mit ein paar Kontakten um IN Deutschland an beispielsweise eine AK47/74, Skorpion, etc. ranzukommen. 1 oder vielleicht ganze 2 Stunden? Na was meinst?

Aber Anträge auf private WS werden tatsächlich zu 99,9% abgelehnt.

Geschrieben

Was meinst Du, wie lange braucht jeamand mit ein paar Kontakten um IN Deutschland an beispielsweise eine AK47/74, Skorpion, etc. ranzukommen. 1 oder vielleicht ganze 2 Stunden? Na was meinst?

Wie war das noch gleich: schnell, gut, billig?

Gehen immer nur zwei Kategorien und mehr als 80% der Waffen auf dem Schwarzmarkt fallen unter schnell und (nicht gerade) billig..... fuer ein paar Schuss reichen sie schon, aber weder genau noch sicher fuer den Schuetzen (zumindest laut Aussage einiger Streifenhoernchen). Wenn man sich etwas gutes Illegal besorgen will, wartet man einfach vor dem Waffenladen oder Schiesstand und folgt dem Schuetzen oder Jaeger nach Hause. Der darf sich ja dank unseres Staates eh nicht effektiv verteidigen und man hat prompt eine perfekt gepflegte, praezise Waffe.

Geschrieben

Interessant ... In Dortmund wird nach einem versuchten Tötungsdelikt (das Geschoß verfehlte die Person ja nur "knapp" = vermutlich gezielte Schußabgabe zur Tötung) WOCHENLANG das Tatgeschoß nicht gesichert ???

Die Polizei dachte zunächst an eine Gaspistole. Das Geschoss wurde einige Wochen später bei Umbauarbeiten entdeckt. Wegen eines versuchten Tötungsdeliktes wurde aber trotzdem nicht ermittelt, da die Kugel in Richtung Boden abgefeuert wurde und von da aus in die Decke abgeprallt ist. Man konnte damit auch wohl nix mehr anfangen.

Dann werden auch noch "Blanko-Scheine" (diese waffenrechtliche Erlaubnis kenne ich gar nicht ...) aufgrund guter "Amigo-Kontakte" (äh, das ist ja Bayern-Jargon) ausgestellt. Seltsam, seltsam.

Ganz seltsam ist das nicht. Ein paar Jahre zuvor gab es schonmal einen riesen Skandal im PP Dortmund, wo ein Sachbearbeiter einigen Leuten Ausnahmegenehmigungen für Vollautomatische Waffen ausgestellt hatte, besonders pikant daran war, das die Dinger auf Waffenschein eingetragen wurden und nicht etwa -wie es eigentlich üblich wäre- auf Rote WBK. Deshalb ist das ganze auch nur aufgeflogen. Das war sogar ganz Gross in der Presse.

Sollte an der Geschichte wenigstens wahr sein, daß der Beamte schon zweimal - legal, also in einer Notwehrsituation - Warnschüsse abgefeuert haben sollte, dann wäre diese Ausstellung eines "Blanko-Scheines" ja vielleicht auch nicht so ganz unbegründet gewesen, oder ?!

Naja, in diese "Notwehrsituationen" hätte jeder andere auch kommen können (Randalierende Jugendliche, und ein versuchter Raubüberfall), keiner dieser Vorfälle stand irgendwie im Zusammenhang mit einer besonderen Gefährdung (z.b. Attentat).

Geschrieben

Ganz seltsam ist das nicht. Ein paar Jahre zuvor gab es schonmal einen riesen Skandal im PP Dortmund, wo ein Sachbearbeiter einigen Leuten Ausnahmegenehmigungen für Vollautomatische Waffen ausgestellt hatte, besonders pikant daran war, das die Dinger auf Waffenschein eingetragen wurden und nicht etwa -wie es eigentlich üblich wäre- auf Rote WBK. Deshalb ist das ganze auch nur aufgeflogen. Das war sogar ganz Gross in der Presse.

Die Geschichte kenne ich noch gar nicht. Gibt's das irgendwo online? Und ging es über Beziehungen oder über Schmiergeld?

Geschrieben

Tankstellenpersonal benötigt IMHO keinen Waffenschein, da es die tatsächliche Gewalt über die Waffe innerhalb der (eigenen) Geschäftsräume ausübt und die Waffe somit nicht führt.

sorry, harry, da täuscht du dich gewaltig.

lediglich der besitzer der tankstelle dürfte seine waffe führen. kein angestellter, auch nicht wenn er legaler waffenbesitzer ist, dürfte das. auch nicht bei erlaubnis durch den besitzer der tankstelle.

gruss,

cetus

  • 2 Jahre später...
Geschrieben
Übriegens, jeder Soldat ist zum Führen von Waffen berechtigt. Eintrag im Dienstausweis:

"Darf im Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben Schußwaffen führen"

...ist berechtigt Schusswaffen zu führen soweit er dienstlich tätig ist.....

Original-Text meines BW-Ausweises

Geschrieben

Und für diese weltbewegende Information (die im übrigen nichts anderes besagt, was dem Wortlaut nach in § 55 (1) WaffG steht), die uns hier alle um Lichtjahre nach vorne wirft, vergehst Du Dich an einer Threadleiche, deren letzter Beitrag auf den 17.12.2006 datiert???

Geschrieben

Hier prallen ja gerade zwei ansichten aufeinander, ein Paar Leute sagen, das der Sachbearbeiter objektiv ist, und die andere Seite sagt, das es mit der Objektivität nicht überall so gut aus sieht,

Ich sehe das so,

Es gibt viele Institutionen die Unabhängig sein sollten,z.B. TÜV; Polizei,

solange es aber so ist;

Hier folgen von mir persönlich erlebte beispiele, bzw wo ich die person direkt kenne:

Das es Tüvstellen gibt, die sache X erlauben, andere die es nichtt erlauben,

und das es welche gibt, die es meist nicht erlauben, aber da mein Bekannter den Meister dort kennt (der bei ihm dann natürlich abnahme macht) X doch erlaubt wird.

Ich war da mal dabei,

Da stand der Meister dann, grinste uns an, und sagte eben so Augenzwinkernd, das sollte man vielleicht machen, aber ich sehe das jetzt mal nicht als wichtig an, Zwinker Zwinker

Nur beim Abgastest konnte er nicht nachhelfen (wobeis da sicher auch tricks gibt)

Und zur Unparteilichkeit der Polizei,

Bekannter und Ich fahren nach nem Konzert heim, Dessen Vater Polizist,

Wir werden Angehalten, Polizist lässt sich Papiere geben,

Ach sie sind doch der Sohn von xy

Na dann richten sie schöne grüße aus und gute fahrt

Ich hab ein paar Polizistenkinder in meinem Bekanntenkreis, und die sagen alle einstimmig, das sie noch nie mit dem Auto ihrer Eltern kontrolliert wurden (Kennzeichen unter Polizisten bekannt)

und das sie ansonsten bei Kontrollen hier in der Gegend, meist nach Einblick in den Ausweis, weitergeschickt wurden,

Und ich kenne die Leute und weis, das mancher davon sicher nicht nüchtern war, als er angehalten wurde

Solange es sowas gibt, glaube ich auch nicht an die Unabhänigkeit aller SBs, mancher vielleicht, (Aber vielleicht spielen dessen Chefs auch nicht golf mit Leuten die WS wollen ;) )

Geschrieben
Hier prallen ja gerade zwei ansichten aufeinander,

Nö.

Das Thema war, wie man am Beitrag 3 drüber sehen kann, vor ca. 2 Jahren durch. Erster Shock für unser Thread-Zombie war der Beitrag mit der exakten Formulierung im Ausweis von Speedmen, dann hat Pesti gegrantelt, Du hast uns erläutert wie Klüngel bei Dir auf'm Dorf funktioniert. und jetzt ich... Aber ehrlich, ich seh' da jetzt wirklich keinen Diskussionsbedarf. Was mich natürlich nicht daran hindert, hier zu schreiben, neh ! Also: Viel Spaß.

Geschrieben

ich hatte jetzt nicht darauf geachtet das der haupteil des threads schon so alt ist,

Ich hatte den thread eben durchgelesen weil ich ihn interessant fand, und wollte nun eben was zum thema unparteiisch sagen,

Archiviert

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