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Die Gewalt und das Monopol - Artikel über die Pflichten des Staates


rhodium

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Die folgenden Zeilen sollten sich viele Leute in Deutschland einmal durch den Kopf gehen lassen ...

Die Gewalt und das Monopol

Das staatliche Gewaltmonopol tritt dem Bürger meistens dann entgegen, wenn er etwas für seinen Schutz oder für den Schutz seiner Familie machen möchte. Die beamteten Hüter des sogenannten „Gewaltmonopols“ erklären dem untertänigen Bittsteller, der einen Waffenpaß (in Deutschland heißt das Waffenschein) haben möchte, das vertrage sich nicht mit dem Gewaltmonopol. Denn nur dem Staat stünde es zu, für die Sicherheit seiner Untertanen zu sorgen, selber machen geht da nicht.

Schön. Leider ist das Gewaltmonopol nie da, wenn man es braucht. Es glänzt durch Abwesenheit, wenn die Oma ihre Rente von der Bank holt, es hat gerade anderwärtig zu tun, wenn die Supermarktkassierin spät abends durch den finsteren Park nach Hause geht und es muß auf der Autobahn Radarmessungen durchführen, wenn die georgischen Asylwerber Hausbesuche machen.

Überhaupt ist das Gefasel vom „Gewaltmonopol“ blanker Unsinn. Es gibt nämlich gar keines. Das heißt natürlich haben wir ein Gewaltmonopol, das beschränkt sich aber auf ganz wenige Bereiche.

Tatsächlich hat der Staat im Laufe der Geschichte einige Aufgaben monopolistisch übernommen und folgerichtig seine Bürger davon ausgeschlossen. Es sind aber im wesentlichen nur drei Bereiche, die in einer modernen Demokratie dem Staat allein zustehen: das Kriegführen, das Strafrecht und die Rechtsdurchsetzung.

Kriegführen darf man nicht selber. Das ist seit Ende des Mittelalters so. Natürlich läßt sich der Staat schon von seinen Bürgern beim Kriegführen helfen, auch wenn sie gar nicht wollen. Wenn’s kracht, muß man zur Waffe greifen. Bei einem Verteidigungskrieg – andere darf es ja gar nicht mehr geben, wenn man es genau nimmt – wird ein Berufsheer auch nicht reichen und da muß halt der einfache Bürger an’s Gewehr, auch wenn man ihm vorher keine private Waffe zugetraut hat.

Strafen darf man auch nicht selbst. Nicht einmal mehr seine eigenen Kinder. Problematisch wird es nur, wenn der Staat das Strafen nicht mehr ernst nimmt, die Bösewichte nicht mehr einsperrt oder die wahnsinnigen Killer vorzeitig herausläßt.

Und seine Forderungen klagt man ein, auch wenn es lange dauert, bis man sein Urteil bekommt und dann der Schuldner schon über alle Berge ist.

Das ist der Preis der Zivilisation und wir zahlen ihn gerne. Das Recht des Stärkeren gilt nicht mehr. Man kann friedlich und sicher leben, es herrscht Recht und Ordnung.

Wenn es funktioniert. Wie bereits angedeutet, funktioniert das Gewaltmonopol nicht immer gut. Der Staat hat viel zu tun, er will immer mehr für seine Bürger übernehmen und irgendwann werden die verfügbaren Beamten knapp. Für die ursprünglichen Staatsaufgaben ist immer weniger Geld und immer weniger Personal vorhanden.

Ein Gewaltmonopol kann es aber nur dort geben, wo diese Gewalt auch zum Nutzen der Untertanen wirksam werden kann. Ein Monopol bedeutet ja nicht nur ein Recht, es ist eine Verpflichtung. Wenn der Staat eine Aufgabe übernimmt, von der er meint, daß sie den Bürgern nicht zustehen soll, hat er selbstverständlich dafür zu sorgen, daß diesen kein Schaden daraus erwächst. Das Monopol des Kriegführens – um ein Beispiel zu nennen – erfordert, daß der Staat seine Grenzen gegen fremde Angriffe verteidigt und seine Bürger vor Angriffen fremder Staaten bewahrt.

Bei der Kriminalität gibt es daher kein Gewaltmonopol. Es tritt nämlich erst dann in Aktion, wenn das Verbrechen vorbei ist. Die Polizei kommt, nimmt den Tatbestand auf, räumt die Leichen weg, sichert die Spuren und versucht, des Täters habhaft zu werden. Ist das gelungen, werden die Gerichte – ein weiterer Ableger des Gewaltmonopols – tätig und führen den Unhold seiner gerechten Strafe zu.

Bei der Begehung der Tat ist also das Gewaltmonopol zwangsläufig abwesend. Der Täter wird sich hüten, sein Verbrechen vor den Augen der Exekutive zu begehen, wenn er nicht ganz verblödet ist. Das Opfer ist daher immer auf sich selbst angewiesen und muß sein Leben, seine Freiheit, seine körperliche Unversehrtheit und sein Eigentum ganz allein verteidigen.

Ob das Opfer aber dazu imstande ist, hängt davon ab, wie es der Gewalt des Verbrechers gegenübertreten kann. Man kann davon ausgehen, daß der Täter in der Gewaltanwendung erfahrener und skrupelloser sein wird als das Opfer, das er sich ausgesucht hat. Außerdem wird ein halbwegs realistisch handelnder Verbrecher bewußt schwächere Opfer wählen, weil da die Erfolgsaussichten günstiger sind. Daher sind alte Menschen, Menschen mit sichtbaren Behinderungen oder Frauen bevorzugte Opfer.

Zum Ausgleich körperlicher Unterlegenheit hat die Menschheit irgendwann einmal die Waffe erfunden. Aber die Verwendung des Dolches, des Schwerts erforderte immer noch Kraft und Übung, der Stärkere, der Gewandtere obsiegte und das mußte nicht zwangsläufig das Opfer sein.

Erst die Schußwaffe brachte hier eine Änderung. Samuel Colts Erfindung wurde auch „Equalizer“ genannt. Der Colt machte gleich, das Opfer konnte sich endlich wirksam gegen den stärkeren Angreifer verteidigen, ohne jahrelang üben zu müssen.

In der heutigen Zeit ist die Schußwaffe und zwar die Faustfeuerwaffe, das ideale Mittel zur Selbstverteidigung. Sie darf daher demjenigen, der sie haben möchte, nicht vorenthalten werden, schon gar nicht von denjenigen, die nicht imstande sind, die Opfer wirksam zu schützen, Das Leben, die Freiheit, die körperliche Integrität, das Eigentum – das sind Grundrechte, die garantiert sind. Aber das staatliche Gewaltmonopol kann sie nicht garantieren, denn das hilft uns nicht, wenn diese Grundrechte bedroht sind. Es ist nämlich nicht da.

Es ist daher eine ungeheuerliche Frivolität, wenn der Staat seinen Bürgern die Möglichkeit zur Selbstverteidigung verweigert und dies mit dem Hinweis auf eben dieses Gewaltmonopol tut. Wer wirksame Verteidigung verhindert, schafft ein tatsächliches Gewaltmonopol – nämlich das des Verbrechers.

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Im Großen und Ganzen finde ich den Text nicht schlecht, aber teilweise etwas... utopisch. Utopisch nicht im guten Sinn, sondern utopisch im Sinne von realitätsfern im Bezug auf die Rechtschaffenheit der Menschen und dem Einsatz der immer greifbaren Schusswaffe zur reinen Selbstverteidung.

Außerdem hat diese Zeile hier einen seltsamen Beigeschmack:

...wenn die georgischen Asylwerber Hausbesuche machen.

Genau sowas lässt dann wieder einen ernsthaften Text der etwas bewegen soll, in die braune Ecke schieben. Selbst wenn ein Funken Wahrheit drin ist.

MFG :)

Psychotic

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Die beamteten Hüter des sogenannten „Gewaltmonopols“ erklären dem untertänigen Bittsteller, der einen Waffenpaß (in Deutschland heißt das Waffenschein) haben möchte, das vertrage sich nicht mit dem Gewaltmonopol. Denn nur dem Staat stünde es zu, für die Sicherheit seiner Untertanen zu sorgen, selber machen geht da nicht.

Ganz so stimmt das nicht. Abgesehen von ein paar völlig abgedrehten Spinnern erkennt der deutsche Verwaltungsstaat ja ein Recht auf Notwehr und Nothilfe und sogar ein Widerstandrecht (bis hin zur Strafbarkeit der unterlassenen Hilfeleistung oder der Widerstandspflicht) durchaus an. Wenn sich ein Bürger verteidigt, und sei es mit einer illegal besessenen Feuerwaffe, dann sieht es, wenn er Grund zur Verteidigung hatte, vor Gericht in der Regel nicht so schlecht aus.

Eine Begründung eines Waffenverbots mit dem staatlichen Gewaltmonopol scheitert also schon daran, daß der Staat ein solches Monopol in bezug auf Notwehrsituationen gar nicht erhebt.

Die Perfidie der Sache liegt darin, daß zwar das Recht auf Notwehr und in gewissen Extremsituationen Widerstand durchaus anerkannt wird weil deren Versagung ganz offensichtlich im Widerspruch mit jeder Rechtsvorstellung stehen, dem Bürger aber die notwendigen Mittel dazu unter Strafandrohung verweigert werden.

Das ist etwa so, also ob man das Recht auf Pressefreiheit bestehen ließe, aber Papier, Stifte, Schreibmaschinen, Kopierer, Computer usw. verbieten und von einer Ausnahmegenehmigung abhängig machen würde. (Vielleicht ginge das über eine Ausdehnung der Rundfunkgebühren auf diese Artikel--schließlich könnte ja jemand Inhalte des Onlineangebots der öffentlich-rechtlichen Sender unbezahlt abschreiben--und eine Bedürfnisprüfung vor der Anmeldung...der erste Schritt ist getan!)

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Die Perfidie der Sache liegt darin, daß zwar das Recht auf Notwehr und in gewissen Extremsituationen Widerstand durchaus anerkannt wird weil deren Versagung ganz offensichtlich im Widerspruch mit jeder Rechtsvorstellung stehen, dem Bürger aber die notwendigen Mittel dazu unter Strafandrohung verweigert werden.

:icon14:

Exakt.

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Die Perfidie der Sache liegt darin, daß zwar das Recht auf Notwehr und in gewissen Extremsituationen Widerstand durchaus anerkannt wird weil deren Versagung ganz offensichtlich im Widerspruch mit jeder Rechtsvorstellung stehen, dem Bürger aber die notwendigen Mittel dazu unter Strafandrohung verweigert werden.

Das ist etwa so, also ob man das Recht auf Pressefreiheit bestehen ließe, aber Papier, Stifte, Schreibmaschinen, Kopierer, Computer usw. verbieten und von einer Ausnahmegenehmigung abhängig machen würde. (Vielleicht ginge das über eine Ausdehnung der Rundfunkgebühren auf diese Artikel--schließlich könnte ja jemand Inhalte des Onlineangebots der öffentlich-rechtlichen Sender unbezahlt abschreiben--und eine Bedürfnisprüfung vor der Anmeldung...der erste Schritt ist getan!)

Tja, der Vergleich mit der Presse ist nicht mal so schlecht. Wie bei BILD (ein Beispiel musste ich ja nehmen) steht in den Gesetzbüchern viel zu viel drin und davon entspricht das Meiste auch keiner bekannten Realität.

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Ja, der Staat will mich beschützen, aber wer beschützt mich vor dem Staat…? :wos_armee_052:

Tja gegen üble Zeitgenossen kann man sich ja schützen und wehren, aber gegen den Staat und seine Diener

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Tja gegen üble Zeitgenossen kann man sich ja schützen und wehren, aber gegen den Staat und seine Diener

Ich kann da - außer der Definition - keinen großartigen Unterschied erkennen ...

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So ernst nimmt der Staat seine Fürsorge, wenn er das Monopol einmal hat

Mord mit Ansage

Stalker muss sich vor Gericht verantworten

Nürnberg (ddp-bay). Es ist schon wieder einer dieser Fälle, die als «Stalker-Morde» in Deutschland zuletzt Schlagzeilen machten. Lena B. war erst 19 Jahre alt, als sie an einem trüben November-Tag vor einem Jahr vor dem Kindergarten im mittelfränkischen Neunkirchen am Sand erstochen wurde. Der mutmaßliche Täter war schnell gefasst: Auf der Flucht wurde Ralf H., der 21-jährige Ex-Freund der jungen Mutter, geschnappt. Er hatte Lena B. nach der Trennung monatelang bedroht. Ab heute muss er sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.

Vater des Opfers kritisiert Behörden

Viel spricht dafür, dass dieser Prozess anders als üblich ablaufen wird. Der Vater des Opfers, Peter B., hat angekündigt, angebliche Versäumnisse der Behörden zu thematisieren und sich für eine möglichst harte Bestrafung des Angeklagten einzusetzen. Es wird ein harter Kampf für Peter B.: Denn weil der Auszubildende Ralf H. noch als Heranwachsender gilt, könnte er nach Jugendstrafrecht mit zehn Jahren Haft davon kommen. Und die in die Kritik geratene Polizei wehrt sich heftig gegen den Vorwurf, nichts zur Rettung von Lena B. unternommen zu haben.

Die Liebe zwischen Lena und Ralf begann im Internet. Als sie im Frühjahr 2005 in ihrer damaligen Beziehung in einer Krise steckte, machte ihr der neue Verehrer online Komplimente: «Ich bin beeindruckt, was für eine starke Frau du bist», schrieb er ihr. Rasch zogen beide zusammen. Doch aus Liebe wurde Beziehungsstress. Laut Lenas Vater Peter B. befürchtete Ralf H., dass der Ex-Mann seiner Freundin das Kind zurückholen könnte. Als Ralf H. immer fordernder geworden sei, habe seine Tochter ihn aus der Wohnung geworfen, erinnert sich Peter B. Das war im Juli 2005. Der Terror begann.

Übergriffe genauestens dokumentiert

Minutiös hat der Vater in einer Excel-Tabelle die nun folgenden Übergriffe dokumentiert. Es habe mit einer Messer-Attacke auf den Ex-Mann Lenas begonnen. Dann seien wilde Wut-Ausbrüche gegenüber Arbeitskollegen gefolgt. Schließlich habe Ralf H. um Vermittlung eines Treffens mit Lena gebeten. In Anwesenheit des Vaters habe er sie dabei gewürgt. Erst dieser Vorfall war für das Amtsgericht Hersbruck im Oktober 2005 Anlass, ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetzt gegen Ralf H. zu verhängen. Schon zuvor habe sich seine Tochter verängstigt an den Richter gewandt, sagt ihr Vater. Doch der habe nur gesagt: «Es ist nicht Aufgabe des Gerichtes, unbequeme Äußerungen zu beurteilen.»

Inzwischen bestätigen Polizei und Justiz, dass auf die Trennung verbale Drohungen und tätliche Angriffe erfolgt seien. Justiz-Sprecher Andreas Quentin verteidigt aber das Vorgehen im Fall Ralf H.: «Für eine Inhaftierung hätte er gravierendere Körperverletzungen begehen müssen.» An das Kontaktverbot im Oktober vergangenen Jahres hielt sich der erboste Ex-Freund. Doch in Internet-Chats ließ er seiner Wut freien Lauf, soll hier sogar erstmals von Lenas «Todestag» gesprochen haben. Quentin bestätigt:

Mord im Internet angekündigt

«Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf eine Reihe von Äußerungen in diversen Internet-Foren, in denen er seine Tötungsabsicht offenbart und die Tat angekündigt haben soll.»

Noch am Tag vor der Tat hatte Ralf H. wegen der Übergriffe einen Termin bei der Polizei. Laut Peter B. kam er nicht: «Und die Beamten haben nicht mal nachgefragt.» Der Vater des Opfers hat nun Strafanzeigen gegen einen Richter und einen Kripo-Beamten gestellt. Vorwurf: Fahrlässige Tötung. Zudem reichte er drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Polizisten ein, die die Vorfälle bagatellisiert hätten. Peter B. hofft, dass durch den Prozess ein Umdenken beim Opferschutz einsetzt. Das Gericht hat vorerst acht Verhandlungstage bis zum 23. November festgesetzt und 29 Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen.

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Eigentlich müsste das recht auf Waffentragen über die Menschenrechte einzuklagen sein.

Man hat ja das Recht auf körperliche Integrität. Da der Staat erwiesenermassen nicht einen Ordnungshüter 24/24 hinter jeden Bürger stellen kann, muss es dem Bürger möglich sein sich effektiv gegen einen potentiellen Angriff zu verteidigen.

Joker

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...Die Perfidie der Sache liegt darin, daß zwar das Recht auf Notwehr und in gewissen Extremsituationen Widerstand durchaus anerkannt wird weil deren Versagung ganz offensichtlich im Widerspruch mit jeder Rechtsvorstellung stehen, dem Bürger aber die notwendigen Mittel dazu unter Strafandrohung verweigert werden...

Schon komisch, wann immer die Gefährlichkeit von Schusswaffen zur negativen Diskussion steht wird umgehend darauf verwiesen, dass 90% der weltweiten Tötungen mit Schlag- und Schneidwaffen durchgeführt werden und ein Verbot von Schusswaffen deswegen weitgehend sinnlos sei, für den persönlichen Zweck der hier Beteiligten gelten aber immer nur Schusswaffen als "notwendige Mittel". Ein Mensch wer Arges denkt ?

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.... wann immer die Gefährlichkeit von Schusswaffen zur negativen Diskussion steht wird umgehend darauf verwiesen, dass 90% der weltweiten Tötungen mit Schlag- und Schneidwaffen durchgeführt werden und ein Verbot von Schusswaffen deswegen weitgehend sinnlos sei, für den persönlichen Zweck der hier Beteiligten gelten aber immer nur Schusswaffen als "notwendige Mittel".

Beides stimmt. Was daran komisch sein sollte, müßtest Du erstmal erklären.

Übrigens:

Ein Mensch wer Arges denkt ...
- was sind dann die, sehr wohl kapiert haben, daß Schußwaffen zur Verteidigung gerade für schwächere Mitbürger die einzige Option gegen körperlich und/oder zahlenmäßig überlegene Angreifer wären ?
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Beides stimmt. Was daran komisch sein sollte, müßtest Du erstmal erklären.

Ich könnte mich wahrscheinlich mit einem Knüppel oder einem Buschmesser auch verteidigen, wenn es denn sein muss, Du nicht?

Übrigens: - was sind dann die, sehr wohl kapiert haben, daß Schußwaffen zur Verteidigung gerade für schwächere Mitbürger die einzige Option gegen körperlich und/oder zahlenmäßig überlegene Angreifer wären ?

Wer und wo sind die denn? Und was ist mit z.B. Tasern, Schlagstöcken, Messern, Pfefferspray etc. ? Deren Benutzer und Hersteller irren also?

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Ich könnte mich wahrscheinlich mit einem Knüppel oder einem Buschmesser auch verteidigen, wenn es denn sein muss, Du nicht?

Ich schon - obwohl's gegen eine ganze Bande auch problematisch würde. Außerdem sind Macheten oder Knüppel recht unhandlich zu führen, man hat sie also in Wirklichkeit nie dabei.

Aber das zählt nicht. Es gibt auch körperlich schwächere als mich, und vermutlich auch Dich. Um die geht's primär.

Wer und wo sind die denn? Und was ist mit z.B. Tasern, Schlagstöcken, Messern, Pfefferspray etc. ? Deren Benutzer und Hersteller irren also?

Weißt Du wirklich, wovon Du redest ?

Taser: geht nur gegen einen Angreifer, und nur einmal. Außerdem: schon vergessen, daß man in .de für das Führen desselben eh denselben Waffenschein braucht wie für eine Schußwaffe ?

Schlagstock: ich hab deren mehrere taktisch verteilt und bin in deren Anwendung trainiert. Dennoch weiß ich sehr gut, wo die Grenzen der Dinger sind.

Messer: Du gehst nur von tollpatschigen, feigen Dummköpfen als Angreifer aus, oder ? Wie schnell, glaubst Du, ist ein Angreifer per Messer so neutralisiert, daß er Dich nicht mehr angreifen kann ? Bis dahin hat er auch Dich erheblich beschädigt - auch wenn er selber hintennach an den Folgen Deiner Verteidigung stirbt. Davon hast Du aber u.U. nichts mehr ....

Pfefferspray: gegen einen, maximal 2 Angreifer, wenn man Glück hat . Hier, nahe des Balkan, tritt das Gesindel häufig zu fünft auf.

Die Anbieter und Vertreiber irren also nicht - sie sagen nur nicht die ganze, realistische Wahrheit, und manche Benutzer belügen sich durchaus selber.

Übrigens: das Argument, daß eine FFW auch für Ungeübte ein wirksames Mittel zur SV darstellen würde (im Gegensatz zu Messer, Schlagstock, waffenlose SV, sogar Pfefferspray), ließe ich auf keinen Fall gelten ! Im Gegenteil: der fachgerechte Umgang mit einer KW erfordert deutlich mehr an zielgerichteteter Ausbildung !

So long

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...Übrigens: das Argument, daß eine FFW auch für Ungeübte ein wirksames Mittel zur SV darstellen würde (im Gegensatz zu Messer, Schlagstock, waffenlose SV, sogar Pfefferspray), ließe ich auf keinen Fall gelten ! Im Gegenteil: der fachgerechte Umgang mit einer KW erfordert deutlich mehr an zielgerichteteter Ausbildung !..

Danke ...

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Ich könnte mich wahrscheinlich mit einem Knüppel oder einem Buschmesser auch verteidigen, wenn es denn sein muss, Du nicht?

Wer und wo sind die denn? Und was ist mit z.B. Tasern, Schlagstöcken, Messern, Pfefferspray etc. ? Deren Benutzer und Hersteller irren also?

Fragt sich natürlich warum Polizisten und Sicherheitdienste mit Feuerwaffen ausgestattet sind. Wahrscheinlich wegen deren körperlichen Unterlegenheit. <_<

Fritzig, wir wissen das du gegen SV mit der Schusswaffe bist, sowie das tragen einer solchen.

Lass aber bitte den Rest der Menschen, die deine Einsichten nicht teilen nach ihrem Wunsch handeln.

Und um es zum hundersten mal zu wiederholen, ich konnte während 20 Jahren mit einer Pistole rumlaufen, hätte ich es gewollt. heute ist es seit 7 Jahren nicht mehr möglich. Die Gewalt hat in den 7 Jahren merklich zugenommen. Gebracht hat auf jeden Fall das Verbot nichts aber überhaupt nichts.

Joker

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Eigentlich müsste das recht auf Waffentragen über die Menschenrechte einzuklagen sein.

Man hat ja das Recht auf körperliche Integrität. Da der Staat erwiesenermassen nicht einen Ordnungshüter 24/24 hinter jeden Bürger stellen kann, muss es dem Bürger möglich sein sich effektiv gegen einen potentiellen Angriff zu verteidigen.

Joker

:gutidee::pro::clapping::clapping::clapping:

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Leider sieht die UN das anders:

HUMAN RIGHTS COUNCIL

Sub-Commission on the Promotion and Protection of Human Rights

Fifty-eighth session

Item 6 of the provisional agenda

SPECIFIC HUMAN RIGHTS ISSUES

Prevention of human rights violations committed with small arms and light weapons

Final report submitted by Barbara Frey, Special Rapporteur,

in accordance with Sub-Commission resolution 2002/25**

[...]

A. Self-defence as an exemption to criminal responsibility, not a human right

20. Self-defence is a widely recognized, yet legally proscribed, exception to the universal duty to respect the right to life of others. Self-defence is a basis for exemption from criminal responsibility that can be raised by any State agent or non-State actor. Self-defence is sometimes designated as a “right”. There is inadequate legal support for such an interpretation. Self-defence is more properly characterized as a means of protecting the right to life and, as such, a basis for avoiding responsibility for violating the rights of another.

21. No international human right of self-defence is expressly set forth in the primary sources of international law: treaties, customary law, or general principles. While the right to life is recognized in virtually every major international human rights treaty, the principle of self-defence is expressly recognized in only one, the Convention for the Protection of Human

Rights and Fundamental Freedoms (European Convention on Human Rights), article 2.15 Self-defence, however, is not recognized as a right in the European Convention on Human Rights. According to one commentator, “The function of this provision is simply to remove from the scope of application of article 2 (1) killings necessary to defend against unlawful violence. It does not provide a right that must be secured by the State”.16

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Ich kann da - außer der Definition - keinen großartigen Unterschied erkennen ...

Mensch Leute,

so unterdrückt fühlt ihr euch also? ich finde es schade, dass offenbar viele Bürger nur das negativ in einem Staat sehen und nicht die Vorteile die unsere westlichen Demokratien uns bieten. Sicherlich gibt es viel was nicht in Ordnung ist und verbessert werden könnte - sei es die Form der Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen o.ä.

Denkt aber daran, bevor ihr solcherlei Sachen wie oben äußert, dass ohne die zur Zeit vorhandenen staatlichen Strukturen in den letzten Jahrzehnten bestimmt kein Frieden und Wohlstand in Europa geherrscht hätten. Die Demokratie wie sie wir jetzt haben, ist mit Sicherheit das Beste, was wir je in Deutschland als Staatsform gehabt haben - die anderen Staatsformen die in Deutschland / Österreich vor 1945 ausprobiert wurden, waren zweifellos wesentlich unmenschlicher. Also nicht immer nur das Schlechte sehen, sondern auch das Gute.

Interessant fände ich auch, wie ihr euch ein Staat ohne Polizei o.ä. vorstellt - es wird immer auf die böse Staatsgewalt geschimpft, aber wie es ganz ohne "Ordnungsmacht" aussähe, daran denkt keiner. klar, jetzt könnte das Stammtischargument kommen, die Polizei ist sowieso nie da wenn man sie braucht - sicher, die Polizei kann nicht überall sein - aber das ist ja auch nicht möglich, dann hätten wir ja auch einen totalen Überwachungsstaat. Ich bin dennoch überzeugt davon, dass ohne Polizei anarchistische Zustände über kurz oder lang herrschen würden - man schaue sich nur die Gegenden an, in denen es keine funktionierende staatlichen Einrichtungen mehr gibt - dort gilt das Recht des Stärkeren - tolle Alternative zu der "Unterdrückung" die die armen Bürger in unseren Demokratien hinnehmen müssen. Ich stehe jedenfalls hinter unserer aktuellen Staatsform - sonst wäre ich nicht Polizist geworden - auch wenn ich bei weitem nicht alles in Ordung finde, was so abläuft. Ich verstehe mich in meiner Funktion als "Staatsdiener" eher als "Diener des Bürgers".

Auch wenn ich jetzt nur über D geschrieben habe, denke ich, dass das selbe auch für Ö gilt.

nur meine Meinung als übler Zeitgenosse / Staatsdiener

gruß Glockmad

Guest Matze82
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...

Moin Glockmad!

Tja... Unterdrückung hat halt viele Gesichter- Und sei's nur die eigene Unfähigkeit an Minderheiten (Waffenbesitzern) als Staat auszuleben.

Wie Du richtig sagtest gibt es auch einiges zu verbessern. Wie z.B. die Form der Beteiligung der Bürger am Staat. Ich würde einfach mal sagen: Wie wärs, wenn man sich überhaupt beteiligen könnte?

Das unsere jetztige Demokratie die bisher beste war/ist glaube ich kaum. Immerhin gab es in der Weimarer Republik auch Volksentscheide auf Reichsebene und nicht nur (Wie im Moment) für ein Bundesland.

Was die Polizei angeht, so gab' es die im oben genannten Staat auch- Doch was hilft's, wenn der Staat von den Bürgern nicht anerkannt wird?

Und mal im Ernst: Würde einen 'ne Alarmanlage nicht bei jeder Gelegenheit verpetzen, so würde es mit Einbrüchen in gewisse Objekte ganz anders aussehen. Von der Sicherheit abends in der Bahn usw. mal ganz zu schweigen.

Das Du Dich als "Diener des Volkes" siehst ist in der Tat lobenswert- Nur um ehrlich zu sein würde ich diese Einstellung nicht in Verbindung mit " Ich stehe jedenfalls hinter unserer aktuellen Staatsform" nennen.

Und überhaupt: In der Evolution ist auch so einiges untergegangen, weil's nicht geklappt hat. Warum nicht auch die Demokratie? Zu gunsten einer besseren Staatsform.

Veilleicht aber liegt ja die Gefahr auch ganz woanders? Man könnte sein Augenmerk z.B. auf die Tatsache lenken, daß man demokratisch -theoretisch- sehr groß mitwirken könnte jedoch 35 bzw. 40 Stunden (minimum) in der Woche unter einem diktatorischen System arbeitet- Das prägt wohl....

Soviel dazu zu vorgerückter Stunde...

Grüße

-Matze-

PS Das Brainstorming bitte ich zu entschuldigen ich bin geistig schon am :sleep:

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