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IGNORED

Leichte Probleme bei der grünen WBK


Bricki

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich warte zur Zeit auf meine (erste) grüne WBK. Mein zuständiges Landratsamt gab die benötigte Bearbeitungszeit mit rekordverdächtigen drei Wochen an. Jetzt hatte ich Anfang der vierten Woche mal angerufen und mich nach "dem Stand der Dinge" erkundigt.

Die nette Dame meinte dann, man müsse noch auf eine Nachricht der Polizei xxx warten, da bei mir etwas gespeichert sei!

Vor ca. drei Jahren wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs gegen mich eröffnet. Zum Hintergrund: Ich habe etwas völlig legales im Internet von einem Typen bestellt, der scheinbar auch illegales verhökert hat. Als sie ihn hochgenommen hatten, wurden wohl kurzerhand alle Kunden seiner Datei mit eben einem solchen Verfahren belegt. Nach meiner Aussage bei der örtlichen Polizei wurde das Verfahren zwei Wochen später eingestellt.

In meinem (für mich ersichtlichen) Führungszeugnis (welches ich vor einem Jahr für meinen Verein brauchte) steht logischerweise kein Eintrag.

Meine Frage ist nun: Darf denn diese unbegründete und haltlose Ermitlungsverfahren überhaupt in meiner "Akte" stehen? Wenn nein, wohin muß ich mich wenden, damit das gelöscht wird?

Gruß

Bricki

Geschrieben

In einem Land, wo so etwas gespeichert werden darf und dann auch noch zum Nachteil des Betroffenen verwendet werden darf, ist NICHTS mehr in Ordnung.

Hier kann man sich den zustaendigen Datenschutzbeauftragten suchen, dem schreibt man und der kann dann villeicht weiterhelfen, wenn die Rechtskultur in dieser Volksrepublik nicht schon voellig den Bach runterging.

http://www.datenschutz.de/beratung/#wer_hilft

Achso, da es sich hier um eine oeffentliche Stelle handelt, ist der jeweilige Landesdatenschutzbeauftragte zustaendig.

http://www.datenschutz.de/institutionen/adressen/

Jedenfalls wird man dann abchecken, ob diese schon jenseits Orwellscher Alptraeume liegende Schnueffelwut noch legal ist oder ob das nicht laengst aus der Akte geloescht gehoert.

Geschrieben

Öhm... ist es nicht so, daß die Behörde verpflichtet ist, ins Register der staatsanwaltschaftlichen Verfahren zu sehen...?

Ja, aber es ist wohl eine riesen Schweinerei, wenn dort haltlose Ermittlungsverfahren gespeichert werden.

Wenn dem so ist, werd ich mir vielleicht ´ne Waffen-Porno-Kundendatei anlegen, wo ich vielleicht den einen

oder anderen aufnehme, den ich nicht leiden kann UND wenn es soweit ist, zeige ich mich anonym an ...

Geschrieben
wenn dort haltlose Ermittlungsverfahren gespeichert werden

...es wird sich nicht mal um das ZStV handeln, sondern um eine Polizeiinterne Datenbank die durch die SOG der Bundesländer legitimiert sind. Die Polizei prüft gem. § 5 Abs. 5 Nr. 3 WaffG und teilt dem SB mit, ob Bedenken an der Zuverlässigkeit bestehen oder nicht.

Das kann schon mal ein bisschen dauern. Also: Abwarten und Tee trinken.

Gruß Gromit

Geschrieben

Weil solche ungerechtfertigten Eintraege aufgrund des informationellen Selbstbestimmungsrechts geloescht gehoeren. Zumindest in einem demokratischen Rechtsstaat, der die Grundrechte seiner Buerger noch halbwegs achtet.

Und nicht nur das. Es ist eine Nullinfo, die NICHTS an Nutzwert fuer den Moloch Staat hat. Ob gespeichert oder geloescht sollte fuer die Praxis keinen Unterschied machen. Also MUSS sie geloescht werden.

Dass diese Nullinfo hier sogar zu Aerger fuer den Betroffenen fuehrt, zeigt, wie notwendig ein starker Datenschutz ist.

Hoffentlich erstickt der Moloch bald an seiner Schnueffelwut ebenso, wie an seiner Geldgier.

Geschrieben

Da gibts nichts zu denken. Infos ueber eingestellte Verfahren sind zu loeschen. Basta!

So sollte es zumindest sein, wenn dieser Staat noch ein klitzeklein wenig auf die Grundrechte seiner Untertanen geben wuerde.

Geschrieben

Praktischerweise warte ich aus vergleichbaren Gründen auch schon seit fast einem Jahr auf meine WBK.

Die Behörde ist berechtigt bzw. verpflichtet eine Anfrage im Zentralregister bei der Staatsanwaltschaft zu machen, ob zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Ermittlungsverfahren gegen Dich läuft.

Das hat mit Deinem Führungszeugniss nichts zu tun, das kann sogar noch leer bleiben wenn Du wegen irgendwelchen Straftaten verurteilt bist, denn es gibt ein Mindestmaß an Strafe, ab der es zu einem Eintrag im FZ kommt (weiss jetzt grad nicht wieviel Geld oder Tage Knast, is hier aber auch wurscht...)

Der entscheidende Punkt für Dich ist - wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt und/oder abgeschlossen ist (nach drei Jahren ist davon auszugehen) dann sollte nichts mehr zwischen Dir und Deiner Kanone stehen.

Wende Dich doch mal höflich an die zuständige Staatsanwaltschaft und bitte Sie, einen entsprechenden Vermerk an die Behörde zu vermitteln, dass nichts mehr vorliegt.

Zu diesem Vorgehen rate ich Dir ungeachtet dessen, ob die Langzeitspeicherung von solchen Daten jetzt als besonders demokratisch zu werten ist oder nicht. So funktioniert dieses Land nunmal, egal ob man das jetzt sch***** findet.

Geschrieben
Infos ueber eingestellte Verfahren sind zu loeschen.

...und wie fallen dann (rein zufällige ;) ) Häufungen von eingestellten Verfahren (u.ä.) auf?

Gruß Gromit

Geschrieben

Gar nicht.

Wozu auch?

Wem ist geholfen, wenn irgendwelche ungerechtfertigten Denunziationen durch Blockwarte aus der nachbarschaft, die dann regelmaessig eingestellt werden, irgendwo gespeichert sind?

Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

Geschrieben

...und wie fallen dann (rein zufällige ;) ) Häufungen von eingestellten Verfahren (u.ä.) auf?

Gruß Gromit

Mensch Gromit,

ist doch ganz einfach:

Durch eine Häufung von Löscheinträgen. :rotfl2::rotfl2:

Nee mal ernsthaft, ich verstehe Deinen Ansatz sehr gut, ob er sich prozessualrechtlich deckeln läßt, weiß ich nicht.

Ein Strafrechtler könnte sicher Auskunft geben.

Gruß Olav

Geschrieben

Hier kann man sich den zustaendigen Datenschutzbeauftragten suchen, dem schreibt man und der kann dann villeicht weiterhelfen, wenn die Rechtskultur in dieser Volksrepublik nicht schon voellig den Bach runterging.

Und was, bitte schön, soll an der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND denn die VOLKSREPUBLIK sein???

MfG 2k11m1

Geschrieben

... Infos ueber eingestellte Verfahren sind zu loeschen. Basta!

In diesem speziellen Fall (siehe oben) könnte man tatsächlich meinen, dass der Eintrag im ZStV gelöscht werden könnte - nachhaltig schaden wird der Eintrag aber nicht. Im Grunde ist die Tatsache, dass es für das ZStV keine Löschfristen gibt durchaus sinnvoll. Ich nenne hier mal als Beispiel die ganzen eingestellten Verfahren gegen Betreiber von Schneeball-Systemen, Kinderschändern, sonstigen Wirtschaftkriminellen (White-Crime - also nicht nur "Schwerverbrecher"). Die dort, sehr häufig einschlägig, gespeicherten Ermittlungsverfahren helfen meines Erachtens sehr bei den Ermittlungen und Strafmaßfindung bei notorischen Kriminellen :)

Geschrieben
Praktischerweise warte ich aus vergleichbaren Gründen auch schon seit fast einem Jahr auf meine WBK.

Das ist ja der Hammer! :o Hast du nie angerufen und gefragt wieso es solange dauert. Ich hätte da reklamiert und gedrängt WBK soll rüher kommen wenn doch alles I.O. ist bei dir. Jedenfalls habe ich es so verstanden. Ich werde schon nervös weil seit ca. 3 Wochen mein WES noch nicht per Post gekommen ist. Wenn ich bis und mit Freitag noch nichts bekommen habe werde ich bei den Behörden anrufen und nachfragen weshalb dies denn so lange dauert.

Geschrieben

Hmmh,

während eines LAUFENDEN Ermittlungsverfahrens kann die Genehmigungsbehörde tatsächlich die Entscheidung bis zum Abschluss des Verfahrens zurückstellen.

Allerdings weiß ich nicht, wie lange ein Ermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung betrieben werden kann.

Gruß,

frogger

§5 WaffG

...

(4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des

Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die

Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum

rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.

(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende

Erkundigungen einzuholen:

1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;

2. die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;

3. die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt

sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche

Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von

ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.

Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der

waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.

Geschrieben

Ein Staat am Rande des finanziellen Abgrunds, der durch Einschränkungen der bürgerlichen Rechte, wie etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses, Schnüffeleien und eine Vielzahl sog. "Reformen" zu Lasten des Bürgers den Bürger immer mehr in die Gehorsamsdefensive drängt, verliert in meinen Augen seine rechtsstaatliche Reputation.

Es geht offenbar gar nicht mehr um die Sicherheit in der Öffentlichkeit, sondern um die Absicherung eines Establishments, das sich selbst stets großzügig versorgt. Und um Maßnahmen, möglichst viele Bürger bis ins winzige Detail zu kontrollieren. Das betrifft natürlich ganz besonders den legalen Besitz von Schusswaffen.

Immer wenn kritische Zeiten anbrechen, werden nur noch Siege auf dem Ersatzschlachtfeld ideologischer Selbstbeweihräucherung einfahren. Es kann nicht sein, dass Ermittlungen, in die ein offenbar Unbeteiligter involviert wurde, zeitlich so weit verschleppt werden, dass sie ihm für einen unzumutbaren Zeitraum in rechtlichen Fragen der Zuverlässigkeit zum Nachteil gereichen.

Wenn es um seine Interessen geht, ist der Staat doch sonst viel schneller mit Entscheidungen zur Hand. Wie z. B. die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder die Einführung einer Gebühr für internetfähige Handys, neue Überwachungs- und Kontrollgesetze und vieles andere mehr.

Ja, das war jetzt politisch! Auch wenn es in diesem Forum nicht gerne gesehen wird.

Geschrieben

...Wenn der Vorwurf haltlos ist (nicht das Ermittlungsverfahren), dann wird eingestellt und gut is...

Nach Auskunft meines Anwalts kommt es bei der Bewertung einer Verfahrenseinstellungen wohl auch auf den Wortlaut der Einstellungsbegründung an.

So impliziert, nach seiner Auskunft, beispielsweise die Begründung: "Verfahren wurde eingestellt, weil eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werde konnte" nicht automatisch die definitive Unschuld des Betreffenden, sondern dem Wortlaut nach lediglich die Tatsache, daß ihm eine Tatbeteiligung aus welchen Gründen auch immer nicht nachgewiesen werden konnte.

Ein negativ eingestellter SB könnte also daraus schließen, daß der Betreffende die Tat sehr wohl begangen haben könnte, aber clever genug war, sich nicht erwischen zu lassen.

Nach Auskunft meines Anwalts könnte also ein SB dem Antragsteller das Vorhandensein eines entsprechenden Eintrags durchaus negativ auslegen, wenn die Einstellungsbegründung durch die Ermittlungsbehörde zu allgemein gehalten wird.

Nach seiner Auskuft ist das natürlich, gerade im Hinblick auf waffenrechtliche Relevanz, auch abhängig von der das Ermitlungsverfahren begründenden (Straf-)Tat.

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*Trennung*

@ Singleshot

:appl:

Das ist es doch, was auch ich schon immer sage. Diese unsere "Volksvertreter" sind sich der Lage unseres Staates, zu der sie maßgeblich beigetragen haben, und der sich daraus für sie ergebenden Lage durchaus bewusst.

Da aber ihr Hauptaugenmerk nahezu ausschließlich auf Sicherung und Vermehrung/Ausbau der eigenen Pfründe liegt und ein denkender, sowie möglicherweise wehrhafter und -bereiter Bürger diesem Ziel im Wege stehen könnte, werden diese "Volksvertreter" auch alles daran setzen, dem Bürger das Wasser abzugraben und ihn, wie du es ausgedrückt hast, immer weiter in die Gehorsamsdefensive drängen.

Geschrieben

Hallo Alle,

vielen Dank für Eure reichhaltigen Antworten. Ich hätte nicht gedacht, mit meiner Frage eine solche "Grundsatzdiskussion" loszutreten. Bislang habe ich solche Themen wie Datenschutz etc. nicht wirklich ernst genommen, fast getreu dem Motto "Wer nichts zu verbergen hat...".

Selbst über solche Schikane wie die zuletzt bei mir zwangsläufig durchgeführte "Sicherheitsüberprüfung" als Privatpilot habe ich geschmunzelt. Man muß sich dass mal auf der Zunge zergehen lassen: Da wurde durch das neue Luftsicherheitsgesetz vor einem Jahr jeder Privatpilot gezwungen, eine Sicherheitsüberprüfung gem. o.a. Gesetz zu BEANTRAGEN! Man konnte diese Prüfung nicht von aussen her diktieren, sehr wohl aber die Piloten anschreiben und Ihnen sagen "Beantrage diese Überprüfung freiwillig durch Ausfüllen und Unterschreiben dieses Antrags". Wer nicht unterschreibt, dessen Pilotenlizenz wird eingezogen! Diese Sicherheitsüberprüfung ist kostenpflichtig, nur stand nirgendwo, wie viel diese Überprüfung kosten sollte! Ich musste also einen Antrag ausfüllen und unterschreiben, dass ich dafür zahle, ohne den Betrag zu kennen. Hätten die mir Wochen später eine Rechnung über 3.000 Euro geschickt, hätte ich nichts dagegen machen können.

Zum Glück hatten unsere Verbände eine entsprechende Lobby und der Sturm der Entrüstung war groß genug, dass ich irgendwann "kostenlos" die Bestätigung bekam, dass ich als "sicher" eingestuft bin, bis 5,7 Tonnen Stahl, Aluminium und Sprit durch die Luft zu bewegen.

Mit dem Vertrauen, mir eine Waffen zu erlauben, sieht es da schon anders aus. Zurück zum Thema:

Ich hatte heute nochmal mit dem Amt telefoniert. Die nette Dame meinte, dass die Anfrage seit Mitte Oktober läuft und sie guter Dinge ist, dass sie diese oder Anfang nächster Woche die Antwort hat und die offizielle Antwort über das eingestellte Verfahren würde reichen, die WBK auszustellen.

Ferner habe ich heute einen Freund von mir (Ex-Bereitschaftspolizist) zu dem Thema befragt. Der hat mir das gleiche gesagt, wie Dark Angel (danke dafür!):

Bei einem eingestellten Ermittlungsverfahren liegt es im Ermessen des Beamten, der die Anhörung durchführte, ob man mir "glaubt" und damit dieses Ermittlungsverfahren nach zwei Jahren gelöscht wird oder dass ich nur "zu clever" war. Im letzten Fall bleiben die Infos bis zu zehn Jahre gespeichert. Wäre es allerdings zur Verhandlung gekommen und ich wäre als unschuldig aus dem Verfahren hervorgegangen, so wär der Fall definitiv nach zwei Jahren gelöscht gewesen!

Es wäre für mich heute also besser (sprich schneller zur WBK) gewesen, ein kluger Anwalt hätte mich vor drei Jahren aus einem Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung rausgeholt als das eingestellte Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs, weil der Idiot mit dem ich Kontakt hatte, nicht nur Linux verkauft, sondern auch Premiere-Karten geknackt hat.

Komische Welt...

Trotzdem werde ich nicht auswandern. In vielen Ländern würde es nur bedeuten, den Teufel mit dem Bezelbub auszutreiben... Aber das ist eine gaaanz anderes Thema.

Gruß an Alle

Bricki

Geschrieben

Zum Thema Verfahrenseinstellung nochmal:

Mein Anwalt sagte allerdings bei dem Gespräch auch, daß in der Mehrzahl solcher Fälle nichtmal eine böse Absicht seitens der Ermittlungsbeamten dahinter steht, wenn sie ein Ermittlungsverfahren mit der Begründung "Verfahrenseinstellung weil Tatbeteiligung nicht nachweisbar" einstellen.

Sondern weil sie es als die einfachste und unkomplizierteste Form der Begründung ansehen. Soll heißen, daß sich die Beamten der möglichen Folgen für den Betreffenden in der Mehrzahl der Fälle nicht wirklich bewusst seien, nach dem Motto: "Seien Sie froh, daß Sie aus der Sache raus sind, und gut.".

Wer rechnet auch damit daß, wenn man unschuldig in ein Ermittlungsverfahren geraten ist und endlich positiv aus dem Verfahren raus ist, daß man ihm/ihr Jahre später dennoch einen Strick draus drehen kann, weil man sich an diffusen Wortlauten einer Verfahrenseinstellungsbegründung hochzieht.

Geschrieben

Hmm, ist ja ein recht interessantes Thema hier... <_<

Verfahrenseinstellungen zu dokumentieren halte ich schon für notwendig, denn bei einer Häufung kann schon erheblich was faul sein. Reines denunzieren kann in der Regel leicht ausgesiebt werden, weil diese Personen bereits amtsbekannt sind und die Fälle gleich mit entsprechender Zurückhaltung zu genießen sind. Dies bedarf natürlich einer genauen Prüfung. Zudem kommen diese Einstellungen wie schon gesagt aus den unterschiedlichsten Gründen zustande. Aufhorchen wird die Genehmigungsbehörde, wenn z.B. Drogenbesitz nachweislich "nur" zum Eigenbedarf vorgesehen war oder die Staatsanwaltschaft erst gegen Bezahlung eines Betrages von mehreren hundert Euro das Verfahren eingestellt hat.

Das Persönlichkeitsprofil eines Antragstellers gewinnt auf jeden Fall durch solche Erkenntnisse und erleichtert die notwendige Zukunftsprognose.

Geschrieben

Das Persönlichkeitsprofil eines Antragstellers gewinnt auf jeden Fall durch solche Erkenntnisse und erleichtert die notwendige Zukunftsprognose.

Hallo SB

hast du das studiert oder was befähigt dich zu solchen "Zukunftsprognosen"?

Steven

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Hallo SB

hast du das studiert oder was befähigt dich zu solchen "Zukunftsprognosen"?

Steven

...Du bringst den Beitrag, den ich mir vorhin verkniffen habe. Danke.

:icon14:

Geschrieben

Sorry, dass ich mich etwas zu fachlich ausgedrückt habe. Zur Beurteilung einer möglichen Regelunzuverlässigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 WaffG ist eine sogenannte "Zukunftsprognose" zu erstellen. Oder anders gesagt: im Einzelfall ist zu prüfen, ob die Erkenntnisse einer Zuverlässigkeit entgegenstehen.

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