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IGNORED

Waffensammeln und Sachkunde


Georg

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde,

ich bräuchte mal dringend Euren Rat und Hilfe. Ich hatte im Dezember einen Antrag auf SammlerWBK (Ordonanzrevolver) und nach nur 6 Monaten hat das Amt reagiert.

-Sammelthema bis auf kleinigkeiten ok...

-Aufbewahrung mit LKA prüfen ...

aber jetzt kommt es.

Der Sachbearbeiter meinte, daß meine Sachkunde als Sportschütze (bin schon seit mehr als 12 Jahren WBK Inhaber) reiche nicht aus, ich müßte vor dem Regierungspräsidium in Karlsruhe eine besondere Prüfung (Nicht nur Umgang sondern auch Sammelgebiert) ablegen. Ich war eigentlich bisher der Meinung, das eine besondere Sachkundeprüfung seit 2003 nicht mehr notwendig sei.... mein Sachbearbeiter meint, gerade nach 2003 sei sie notwendig.

Wer hat denn nun recht? Könnt Ihr mir helfen?

Danke.

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..... meine Sachkunde als Sportschütze (bin schon seit mehr als 12 Jahren WBK Inhaber) reiche nicht aus, ich müßte vor dem Regierungspräsidium in Karlsruhe eine besondere Prüfung (Nicht nur Umgang sondern auch Sammelgebiert) ablegen. Ich war eigentlich bisher der Meinung, das eine besondere Sachkundeprüfung seit 2003 nicht mehr notwendig sei.... mein Sachbearbeiter meint, gerade nach 2003 sei sie notwendig.

Wer hat denn nun recht? Könnt Ihr mir helfen?

Danke.

Sachkunde ist Sachkunde, und die gilt uneingeschränkt auch für Sammler. Aber das hilft Dir letztlich gar nichts, denn das Amt kann sich "in einem Gespräch" von deinen, auf das Sammelgebiet bezogenen, Kenntnissen überzeugen. Zu diesem "Gespräch" kann das Amt auch andere Personen, die zum beantragten Sammelgebiet besondere Kenntnisse haben (Sachverständige, ...), hinzuziehen.

So ein "Gespräch" kann (für den Kandidaten) durchaus anstrengender und unangenehmer sein als eine übliche Sachkundeprüfung.

Achso, wenn Du in diesem Gespräch "DIE BEHÖRDE" nicht von deinen besonderen Kenntnissen überzeugen kannst, bekommst Du zwar keine Sammler-WBK, die Sachkunde bleibt aber erhalten.

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Kommt ja grundsätzlich darauf an, was Dir in Deiner "Sportschützensachkunde" beigebracht wurde. Es gibt in bezug auf die Handhabung der verschiedenen Waffenarten ja KEINE Waffensachkunde für ALLE Bereiche, so daß z.B. bei einer typischen Sachkundeprüfung für Mitglieder des Deutschen Schützenbundes mit Sicherheit keine Selbstladebüchsen sicher gehandhabt werden müssen (es gibt ja KEINE Disziplin im DSB für solche Waffen, man möge mich korrigieren, wenn sich dies geändert hat, habe vor ca. fünf Jahren das letztemal die DSB-Sportordnung durchgelesen, kann mir aber bei bestem Willen nicht vorstellen, daß unsere "Olympia-Streber" nun mit .223 Semi-Auto schießen ...).

Da es bei Dir aber um OrdonnanzREVOLVER geht kann man mal grundsätzlich davon ausgehen, daß Du im Rahmen der Sachkundeprüfung als Sportschütze mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in bezug auf "üblichen" Revolver ausgebildet bist (z.B. ein "üblicher" Standard - Smith & Wesson Revolver wird seit 1899 gleich bedient und sieht noch - von einigen "Kleinigkeiten" abgesehen - genau so aus ..., da dürfte dies auch bezüglich der Ordonnanzmodelle bedeutungslos sein ...).

Vielleicht besitzt Du ja als Sportschützen schon Revolver, die in der Handhabung den von Dir erstrebten Ordonnanzmodellen gleichen ??? Wenn dies der Fall ist, dann macht eine Sachkundeprüfung mit SICHERHEIT keinen Sinn.

Eine neue - erweiterte ! - Sachkundeprüfung ist nur erforderlich, wenn Dein Sammelthema Revolvermodelle beinhaltet, die in der Funktion / Handhabung von den Dir sonst NACHWEISBAR (durch den Sachkundenachweis und den Lehrinhaltsstoff !!!) bekannten Revolvern abweichen. Das wirst Du am besten wissen und magst hierzu vielleicht nochmal das Wort ergreifen.

Ansonsten würde eine neue SACHKUNDEPRÜFUNG entfallen.

Davon unabhängig mußt Du Dich natürlich mit Deinem Sammelthema BESTENS auskennen und somit auch Funktion / Handhabung usw. der zukünftig erwünschten Waffen kennen und darstellen / erklären können. Eine solche "Wissensabnahme" hat aber nichts mit der Sachkundeprüfung im Sinne des § 7 WaffG zu tun, wohl aber mit Deinem Bedürfnisnachweis nach § 8 WaffG: Man muß schon zeigen und beweisen können, daß man sich mit dem Sammelthema auseinandergesetzt hat.

Vielleicht wurde hier nur vom Sachbearbeiter die Zielrichtung der geforderten Prüfung "in einen Topf" geworfen ???

Hilft alles nix - an einer Prüfung / Handhabungsvorführung wirst Du nicht herumkommen, so wie ich Deine Situation bisher verstanden habe, weniger nach § 7 WaffG, als vielmehr nach § 8 WaffG ...

Gruß und viel Erfolg !

Tala22Pistole

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Jeder Fürst bäckt da seinen eigenen Kuchen!

Kann von hochnotpeinlicher Befragung(Zeigt ihm die Instrumente!!!!!!!!!!!) bis Akzeptanz der Sachkunde für Sportschützen in Zusammenhang mit einem "gekaufen" Gutachten gehen.

Es gibt nix bundeseinheitliches, leider, oder zum Glück??????????

Mfg

AWO425

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Die Sachkunde für angehende Waffensammler wird oft ganz elegant vom Gutachter abgeprüft. Der wird sich dann erkundigen, welche Literatur der Antragsteller bereits dazu gelesen hat und worauf es in seinem Sammelgebiet ankommt.

Reine Sportschützen-Sachkunde wird in der Regel ohne weitere Fachkenntnisse zum beantragten Sammelgebiet nicht ausreichen.

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Danke für die Infos,

besondere von der normalen Handhabung abweichende Modelle habe ich in meinem Sammelgebiet nicht, so das die normale Sportschützensachkunde ausreichen sollte.

Mein Gutachten habe ich auch selber geschrieben und dieses ist auch anerkannt worden. Ich glaub, ich muss mich mal mit meinem Sachbearbeiter zusammensetzen und das ganze mal unter 4 Augen vernünftig bereden.

Ich habe ja eigentlich nichts gegen die Prüfnung, aber nachdem ich schon über 6 Monate auf die Bearbeitung meines Antrages gewartet habe, wollte ich nicht unbedingt noch weitere Verzögerungen in Kauf nehmen.

Diese Sachkundeprüfungen werden ja wohl auch nicht im Wochenrhytmus abgehalten werden.

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Kommt ja grundsätzlich darauf an, was Dir in Deiner "Sportschützensachkunde" beigebracht wurde. Es gibt in bezug auf die Handhabung der verschiedenen Waffenarten ja KEINE Waffensachkunde für ALLE Bereiche, so daß z.B. bei einer typischen Sachkundeprüfung für Mitglieder des Deutschen Schützenbundes mit Sicherheit keine Selbstladebüchsen sicher gehandhabt werden müssen (es gibt ja KEINE Disziplin im DSB für solche Waffen, man möge mich korrigieren, wenn sich dies geändert hat, habe vor ca. fünf Jahren das letztemal die DSB-Sportordnung durchgelesen, kann mir aber bei bestem Willen nicht vorstellen, daß unsere "Olympia-Streber" nun mit .223 Semi-Auto schießen ...).

Das ist so nicht ganz korrekt, Du legst keine Verbandsbezogene Sportschützensachkunde ab, die auf die dort ausgerichteten Disziplinen ausgelegt ist.

Die Sachkunde im Sinne des Waffengesetzes (eine Sportschützensachkunde gibt es nicht) umfasst auf jeden Fall sämtliche Waffenrelevanten Bereiche, der aktuelle Fragenkatalog umfasst z.B. die folgenden Bereiche:

Tb 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe

Tb 2 Waffenrechtliche Begriffe

Tb 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition

Tb 4 Umgang mit Schusswaffen und Munition

Tb 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition

Tb 6 Schießen und Schießstätten

Tb 7 Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition

Tb 8 Aufbewahren von Schusswaffen und Munition

Tb 9 Not- und Seenotsignalmittel Seite

Tb 10 Sonstige Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzers

Tb 11 Notwehr und Notstand

Tb 12 Waffenkundliche Begriffe

Tb 13 Handhabung der Schusswaffen

Tb 14 Ballistik

Tb 15 Langwaffen

Tb 16 Kurzwaffen

Tb 17 Munition

Tb 18 Schießstandaufsicht

Davon unabhängig mußt Du Dich natürlich mit Deinem Sammelthema BESTENS auskennen und somit auch Funktion / Handhabung usw. der zukünftig erwünschten Waffen kennen und darstellen / erklären können.

Hier bin ich etwas anderer Meinung,

das Waffensammeln ist eine Freude bereitende Lebensaufgabe und vieles lernt man erst während des Sammelns,

man muss nicht von Anfang an jedes Zerlegegeheimnis eines Nagant revolvers oder einer Astra Pistole kennen

nur weil es irgendwie in das geplante Sammelgebiet fällt.

Dafür gibt es Bedienungsanleitungen, Sammlertreffs oder auch eben das WO.

Der Rest der Handhabung wurde bereits durch die Sachkundeprüfung nachgewiesen.

Eine solche "Wissensabnahme" hat aber nichts mit der Sachkundeprüfung im Sinne des § 7 WaffG zu tun, wohl aber mit Deinem Bedürfnisnachweis nach § 8 WaffG: Man muß schon zeigen und beweisen können, daß man sich mit dem Sammelthema auseinandergesetzt hat.

So und genau hier kommen wir zu dem Punkt der evtl. auf Verlangen des jeweiligen Sachbearbeiters eingefordert werden kann.

Die FACHKUNDE, denn es gibt keine verschiedenen Sachkunden im Sinne das Waffengestzes.

Wenn Du die Sachkunde hast dann hast bist Du sachkundig im Sinne des Waffengesetzes und Basta.

Bei der Fachkunde gilt es nun genau den Zustand nachzuweisen das Du Dich mit dem geplanten Sammelgebiet auskennst,

also warum wähle ich ausgerechnet dieses Sammelgebiet, welche Waffen fallen hinein, worin besteht die kulturhistorische Bedeutsamkeit,

wie habe ich mich diesem Sammelgebiet angenähert, welche Lektüre habe ich dazu verwendet, wie ist mein Langfristiges Sammelziel,

habe ich die finanziellen und räumlichen Mittel für die geplante Sammlung usw. . .

Naja auf jeden Fall wünsche ich Dir auch viel Erfolg,

ein vernünftig fachlich geführtes Gespräch mit Deinem Sachbearbeiter kann Dich u.U. auch schon weit nach vorne bringen.

Gruss

Cooper

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6 Monate????????????????????????

IRRE!!!!!!!!!!!!!!!

Weiss Gott! Und immer noch kein Dokument in Händen, es geht auch anders (besser) wenn man in der richtigen Gegend wohnt.

Bsp: Mitte April mir ist langweilig und gehe zu SB "Ich hätte gern mehr als meine übliche Sportausrüstung, besitze folgende Bücher zum Thema, da will ich die Waffen aufbewahren, das ist die Begründung für meinen Sammelwunsch"

SB "In unserem Landkreis brauchen sie ein Gutachten, ich kann ihnen Herr XY empfehlen"

Also Anruf beim Gutachter, persönliches Gespräch, Bewunderung des Gutachters Sammlung, eine Woche später gegen erträglichen Obolus das Gutachten abgeholt (über dem Umfang meines ursprünglich gewünschten Sammelgebiets), Ende April wieder beim SB aufgekreuzt.

"Ich hab jetzt das Gutachten!" - "Sehr schön dann mach ich Ihnen das fertig"

Nach ungefähr 4 Wochen mal wieder vorbeigeschaut auf dem Amt was sich so tut...

Mein SB entschuldigt sich das er zwei Wochen krank war, und das meine Karte liegen blieb, aber dann kann er sie mir ja gleich mitgeben. (Ausstellungsdatum Mitte Mai).

Zusammenfassend ohne krankheitsbedingten Ausfall hätte ich gerade mal einen Monat gebraucht inklusive Vorabwicklung bis zum Erhalt.

Die Rechnung kam übrigens erst einen Monat später.

Es kann also durchaus "normal" ablaufen wenn man mit den richtigen Leuten zu tun hat.

In dem Zusammenhang nochmals Danke an meinen SB für die Superabwicklung!

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Darf man fragen wie Dein Sammelgebiet lautet?

Gruss

Cooper

Gerne: " Die von den schweizerischen Truppenverbänden geführten Kurz- und Langwaffen ab 1872 inkl. Prototypen und Versuchswaffen" Nachtrag " und der dazugehörigen Munition"

Toll! Gell ?

:D

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Also Armbrüste aller Art.

Besser als Armleuchter aller Art ! :s82:

In der Gegend war der Gutachter XY sicher H.P. Sch. ?? oder?? :s75:

Wozu unnötig Spritgeld zum Fenster rauswerfen? Da kann man besseres dafür kaufen - z.b. ne neue Armbrust oder ein Tütchen Ameisengift :ninja:

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Besser als Armleuchter aller Art ! :s82:

Wozu unnötig Spritgeld zum Fenster rauswerfen? Da kann man besseres dafür kaufen - z.b. ne neue Armbrust oder ein Tütchen Ameisengift :ninja:

Nix gegen H.P

er ist top!! UNd seine Sammlung erst :wub::wub:

Er steht hinter seinen Gutachten und oft wirkt ein Anruf von Ihm bei der Behörde mehr als ein Anwalt.

@ Bobbel

Kennst du das " Sammlertreffen" in Schwäbisch Gmünd? H.P ist da auch immer.....

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Weiss Gott! Und immer noch kein Dokument in Händen, es geht auch anders (besser) wenn man in der richtigen Gegend wohnt.

Zusammenfassend ohne krankheitsbedingten Ausfall hätte ich gerade mal einen Monat gebraucht inklusive Vorabwicklung bis zum Erhalt.

Die Rechnung kam übrigens erst einen Monat später.

:traurig_16::traurig_16::traurig_16::traurig_16::traurig_16:

Das Leben ist hart und ungerecht.

Bin mal gespannt, wie lange die Sache noch mit kriminalpolizeilichen Beratungsstelle und der "Sachkundeprüfung" noch dauert.......

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@ Bobbel

Kennst du das " Sammlertreffen" in Schwäbisch Gmünd? H.P ist da auch immer.....

SG kenne ich, hab auch von den Sammlertreffen gehört. Allerdings bin ich mit Vereinsgeschäften und sonstigen ehrenamtlichen Taten neben dem eigenen Vergnügen (Schießen) hinreichend ausgelastet. Die Sammlertreffen kommen vielleicht dann zusätzlich zeitlich in Frage wenn der "Schleimbeutel des Bösen" die Oberhand gewinnt und ich den aktiven Schießsport einschränken muß.

Zu Haus werde ich auch gelegentlich gerne gesehen. ;)

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Hallo

nehmen wir mal einen hypotetischen Fall: Unbedarfter 30jähriger schaut seinem Sammelbegeisterten Onkel Jahrelang voller Neid und sabbernd zu, wie der sich eine Kanone nach der anderen kauft. Irgendwann sagt der trotzig: wieso darfst du dir all die schönen Sachen kaufen und ich nicht? Der Onkel sagt, selbst schuld, kannst dir ja meine Literatur schnappen und dir ein schönes Sammelgebiet raussuchen und ich erklär dir dann was du tun mußt. Der Knabe ist begeistert, sucht und arbeitet über ein Jahr, macht die Sachkundeprüfung bei einem Schießsportverein und nachdem er seine Ausarbeitung fertig hat, füllt er den Antrag für eine SammlerWBK aus und gibt sie voller Stolz und erwartungsvoll ab. Der SB gibt jede Menge positive Zeichen, sagt ihm auch, daß er sich nur noch beim RP vorstellen muß und dann ist das ein müheloses Unterfangen. Wie gesagt, der Knabe hatte bisher noch keine eigene Waffe, wie denn auch, er ist ja noch kein Sammler. Also wird er einbestellt und so richtig nach allen Regeln der Kunst über die tiefsten Geheimnisse der Waffentechnik ausgefragt. Ein alter Fuchs hat halt so einiges drauf und kann einem Möchtegernanfänger mal zeigen, wo der Hammer hängt. Nach der vom WaffG nicht gedeckten erweiterten Sachkunde erklärt man ihm dann, daß er ja nach zahlreichen buckelnden Besuchen und genauem zuhören, was die Altvorderen ihm erklären, eine erneute Chance bekommt. Wie gesagt, der Mann will erst Sammler werden und hat natürlich noch keine Waffen, die er auseinanderbauen und Schräubchen für Schräubchen begutachten kann. Er ist halt kein alter Hase, sondern versucht mit viel Begeisterung in die Sammlerriege reinzukommen. Ich freue mich immer über jeden Neuen und helfe ihm.

Steven

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Nix gegen H.P

er ist top!! UNd seine Sammlung erst :wub::wub:

Er steht hinter seinen Gutachten und oft wirkt ein Anruf von Ihm bei der Behörde mehr als ein Anwalt.

.....

aber er selbst ist schon ein bisschen gewöhnungsbedürftig. :D:D

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Hallo

.... Nach der vom WaffG nicht gedeckten erweiterten Sachkunde erklärt man ihm dann, daß er ja nach zahlreichen buckelnden Besuchen und genauem zuhören, was die Altvorderen ihm erklären, eine erneute Chance bekommt. .....

Steven

@Steven: Darf ich Deinen Ausführungen entnehmen, daß Du ebenfalls der Meinung bist, daß diese erweiterte "Sachkundeprüfung" nicht durch die Buchstaben des Gesetzes gedeckt sind?

Und wie hypothetisch war der Fall denn?

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@Steven: Darf ich Deinen Ausführungen entnehmen, daß Du ebenfalls der Meinung bist, daß diese erweiterte "Sachkundeprüfung" nicht durch die Buchstaben des Gesetzes gedeckt sind?

Nichts durcheinanderbringen. Es geht nicht um die Sachkunde, die ist unstrittig. Es geht ausschließlich um deine Kenntnisse im Bezug auf das Sammelgebiet. Und schon in de alten WaffVwV stand der Passus mit dem Gespräch, im Entwurf der neuen (und zwar im "unstrittigen" Teil) steht:

17.6.2 Die Erlaubnisbehörde stellt fest, ob der Antragsteller

- eine Sammlung ernsthaft und in systematischer Weise anlegen oder erweitern will und

- den angestrebten Sammelbereich konkretisieren und den kulturgeschichtlichen Zusammenhang der Waffen oder der Munition darlegen kann.

Dies kann in einem persönlichen Gespräch geschehen. Die Erlaubnisbehörde

kann hierzu eine sachkundige Person hinzuziehen oder mit dem

Gespräch eine sachkundige Stelle oder sachkundige Person beauftragen.

Was stört Dich an so einem Gespräch?

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