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IGNORED

Sportschützen WBK


shooterfjb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

endlich :s82:

habe heute meinen Gerichtstermin wegen einem Eintrag auf meiner Sportschützen WBK --- nach ca. 26 Monaten, ist das nicht klasse?

geht um den folgenden Zusatz:

post-11321-1150956074_thumb.jpg

bin gespannt was dabei rum kommt. :confused:

Geschrieben

26 Monate geht aber noch. Es gibt Leute die haben über drei Jahre gewartet.

Geschrieben
Hallo Leute,

endlich :s82:

habe heute meinen Gerichtstermin wegen einem Eintrag auf meiner Sportschützen WBK --- nach ca. 26 Monaten, ist das nicht klasse?

geht um den folgenden Zusatz:

post-11321-1150956074_thumb.jpg

bin gespannt was dabei rum kommt. :confused:

Viel Glück und gutes Gelingen!! Ich hoffe das Recht gesprochen wird.

Geschrieben

wie heist es doch gleich Recht haben und Recht bekommen

sind zwei verschiedene paar Schuh.

melde mich später was es gegeben hat. :)

... und, immer noch am "verhandeln" ?

Geschrieben

Das Ergebnis wird Shooterfjb hier posten.

:)

Carcano

Hip Hip Hurra

Wir haben gewonnen :

:bud::s75:

Info von meinem Anwalt

Habe soeben bei der Geschäftsstelle des VG angerufen: unserer Klage wurde stattgegeben.

Sobald ich weitere Infos habe, werde ich sie hier reinstellen, wenn mein Anwalt dem zustimmt.

Es soll natürlich alles rechtlich richtig sein.

Geschrieben

Hip Hip Hurra

Wir haben gewonnen :

:bud::s75:

Info von meinem Anwalt

...

:eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Hallo shooterfjb

Glückwunsch. In Verbindung mit der Förderalismußreform wird es für die zuständigen Ministerialbeamten der Länder für Waffenrecht ganz schön eng. Kann man jede Menge einsparen. Und die Jungs können ihre Gehirnblähung auch nicht mehr als Anordnung unter das Legalwaffenvolk bringen

Kontaktier bitte schnell deinen Anwalt und stell die Klage und das urteil hier ein. Kann nützlich sein.

Gruß

Steven

Geschrieben

Kontakt hatten wir ja schon vorher :-).

Die Verhandlung lief gut; sowohl Berichterstatter als auch Vorsitzender waren gut vorbereitet, haben auch die bereits anderswo erstrittenen positiven Urteile und den Kommentar von Apel/Bushart verwertet.

Das Urteil ist jetzt erst einmal nur im Tenor bekannt; in ein paar Wochen gibt es dann die schriftliche Urteilsausfertigung mit Gründen, und ab deren Zustellung läuft dann erst die Rechtsmittelfrist.

Carcano

Geschrieben

Gegen Hochkochen der Stimmung: Solltet Ihr den Artikel in der Allgemeinen Zeitung Mainz lesen, so sei Euch gesagt: Er ist absoluter Mist und entspricht nicht dem Verhandlungsergebnis des VG Mainz. Hier trifft wieder das böse Wort zu, dass Journalisten ihren Lesern Sachverhalte erklären wollen, die sie selbst nicht begriffen haben. CARCANO wird dies bestätigen können.

Gruß

ruestow

Geschrieben

Erst mal Glückwunsch!!! :appl::eclipsee_gold_cup::tramp4::drinks:

Aber war da nich mal was mit geklauten Stempeln dieses gewissen Landkreises???

Richtig, aber as hat das hiermit zu tun??

Die Stempel und grünen WBK's wurden bei der Stadt Mainz geklaut :gaga:

Geschrieben

Er ist absoluter Mist und entspricht nicht dem Verhandlungsergebnis des VG Mainz.

Gruß

ruestow

Hallo ruestow

was genau ist das Verhandlungsergebnis mit dem VG Mainz, und was ist der Mist in dem Artikel?

Wurde Recht gesprochen oder wurde im Vorfeld eine Einigung erzielt?

Bei einem Urteil gibt es ja wohl keine "Verhandlungsergebnisse".

Gib uns bitte Details, die nur du weist.

Steven

Geschrieben

Gegen Hochkochen der Stimmung: Solltet Ihr den Artikel in der Allgemeinen Zeitung Mainz lesen, so sei Euch gesagt: Er ist absoluter Mist und entspricht nicht dem Verhandlungsergebnis des VG Mainz. Hier trifft wieder das böse Wort zu, dass Journalisten ihren Lesern Sachverhalte erklären wollen, die sie selbst nicht begriffen haben. CARCANO wird dies bestätigen können.

Gruß

ruestow

Hi Ruestow,

in diesm Fall muss ich die Presse in Schutz nehmen:

der falsche Sachverhalt wurde vom Verwaltungsgerichtes verursacht, die haben nämlich

den falschen Sachverhalt ins Internet gestellt:

:confused:

Sitzungstag: 22.06.2006

Uhrzeit: 10.40 Uhr

Aktenzeichen: 1 K 892/05.MZ

Beteiligte: N.N. ./. Landkreis Mainz-Bingen

Sportschützen - Waffenbesitzkarte

Waffenbeschränkung ohne Rechtsgrundlage?

Sachverhalt:

Der Kläger ist Mitglied im Deutschen Schützenbund/Rheinischen Schützenbund. Er beantragte beim Beklagten die Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen zur Eintragung eines Ordonanzgewehrs. Diese so genannte „gelbe Waffenbesitzkarte“ ermöglicht den Erwerb und die Eintragung von Waffen unter erleichterten Bedingungen, insbesondere ohne Bedürfnisprüfung.

Der Beklagte erteilte die beantragte Waffenbesitzkarte, allerdings mit der Einschränkung, dass nur Waffen erworben werden dürfen, die in den Vereinen, denen der Kläger angehört, geschossen werden. Diese Beschränkung sei von der obersten Waffenbehörde, dem Ministerium des Innern und für Sport, als Ergebnis einer landesweiten Sachbearbeiterbesprechung verbindlich festgelegt worden.

Hiergegen richtet sich die vorliegende Klage. Der Kläger meint, dass es für die Beschränkung im Gesetz keine Rechtsgrundlage gebe. Zudem sei sie nicht gerechtfertigt, da der Ortsverband, bei dem ein Sportschütze Mitglied sei, oft einem Bundesverband angehöre, der auch andere Waffen verwende als der Ortsverband. Ein Sportschütze nehme aber auch an überregionalen Wettkämpfen teil, für die er dann natürlich die dort verwendeten Waffen benötige.

  • 7 Monate später...

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