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IGNORED

Reh angefahren - "Gnadenschuss" erlaubt?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mit sehr viel Aufwand im Ermittlungsverfahren (und einer Portion Glück) kommt dann eine Einstellung gegen Geldbuße heraus. Der Anwalt, der sich diese Mühe macht, ist zu den Sätzen der Gebührenordnung nicht zu haben.

Strafrechtlich wäre dann alles geklärt und man kann sich mit der Waffenbehörde über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit unterhalten. Auch nicht wirklich billig und im Ergebnis völlig offen.

Mein Rat deshalb: Hand ab.

für eine ähnliche Aussage; in einem früheren „Sportschützen-Fangschuß-Thread“ musste ich mich von einem User aus AT mit gespaltener Persönlichkeit aufs Übelste beleidigen lassen.

Aber so ist das halt, wenn Blind über Farben referieren.

Geschrieben

für eine ähnliche Aussage; in einem früheren „Sportschützen-Fangschuß-Thread“ musste ich mich von einem User aus AT mit gespaltener Persönlichkeit aufs Übelste beleidigen lassen.

Aber so ist das halt, wenn Blind über Farben referieren.

Ja gut... für manche Ösis sind wir halt so eine Art "Ossis", denen man ständig Nachhilfe im Fach "Freiheit" geben muss.

Und dann diskutieren sie drüber, ob man "Waffe" sagen darf. :021:;)

Geschrieben

MagnumMax: Die herrschende Rechtsmeinung zu diesem Thema sieht in der Rechtsliteratur und bei den tatsächlichen Verhandlungen anders aus - als Sportschütze darfst Du nicht wegen einem angefahrenen Tier die Waffe aus dem Koffer holen, laden, führen (Straftat) und damit schießen (Schußabgabe selbst = Ordnungswidrigkeit).

Und zusätzlich die Wilderei nicht vergessen.

MagnumMax: Alle Urteilen von denen man in diesem Zusammenhang liest sind dort eindeutig GEGEN dieses Vorhaben.

Lt. meinem Jagdausbilder geht aber die Tendenz - auch vor Gericht - wegen dem Tierschutz in die andere Richtung, ist aber noch nicht überall angekommen.

Geschrieben

Und zusätzlich die Wilderei nicht vergessen.

Lt. meinem Jagdausbilder geht aber die Tendenz - auch vor Gericht - wegen dem Tierschutz in die andere Richtung, ist aber noch nicht überall angekommen.

Ich hab die Frage mal einem Anwalt aus dem Münchner Raum gestellt, der regelmäßig mit Waffenrecht beschäftigt ist. Seine Antwort:

1. Gegen einen Sportschützen, der seine Waffe in dem geschilderten Fall nicht einsetzt und auf die Polizei wartet, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Ermittlungsverfahren aufgrund irgendwelcher Tierschutzbelange eingeleitet werden, da der Waffenbesitzer sich auf anatomische Unkenntnis berufen kann.

2. Gegen einen Sportschützen, der seine Waffe in dem geschilderten Fall einsetzt mit dem Erfolg, daß das Tier tot ist und keine weiteren Rechtsbrüche zu vermelden sind (Verletzung Umstehender, etc.), wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, bzw. es schnell wieder eingestellt werden.

3. Schieß ich daneben und ein Zuschauer fällt um oder passiert sonstwas (z.B. Sachbeschädigung), dann hab ich den gleichen Ärger wie jeder andere (auch der zu Hilfe gerufene Polizist), denn ich kann mich nicht auf Notstand berufen.

4. Bei Abwägung der Punkte 1-3 kommt man als normaldenkender Mensch zum Ergebnis, daß es eben situationsabhängig ist, wie ich eingreife. Auf dem Marienplatz wird weder ein Sportschütze noch ein Polizist zur Waffe greifen. Bin ich allerdings im Wald unterwegs, liegt das Tier im Straßengraben und stehen keine Leute rum, dann sieht es anders aus, schon allein, weil kein Zeuge gegen mich aussagen kann ("wild rumgeballert, Kugeln um die Ohren geflogen"). Trotzdem kann ich mich wie in Punkt 1 verhalten.

Seine letzte Aussage war: "Jemand, der nichts tut, macht nicht unbedingt weniger Fehler als jemand, der was Falsches tut"

Geschrieben

...

Seine letzte Aussage war: "Jemand, der nichts tut, macht nicht unbedingt weniger Fehler als jemand, der was Falsches tut"

Und dann heissts:

:bud: Auf in den Kampf, und viele Juristen haben Arbeit... :bud:

IMI

Geschrieben
....da der Waffenbesitzer sich auf anatomische Unkenntnis berufen kann.

Jetzt mal Haare spalten:

Was ist, wenn der Waffenbesitzer:

- Veterinärmediziner

- Metzger/Schlachter

- Jäger

ist, oder ein(en) ähnliches(n) Hobby/Beruf hat?

Geschrieben

Ich hab die Frage mal einem Anwalt aus dem Münchner Raum gestellt, der regelmäßig mit Waffenrecht beschäftigt ist. Seine Antwort:

1. ... mit hoher Wahrscheinlichkeit ... .

2. ... wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ... .

Was wohl die Übersetzung mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeutet: Habe ich schon mehr als einmal in meiner Praxis gehabt???

Geschrieben

Was wohl die Übersetzung mit hoher Wahrscheinlichkeit bedeutet: Habe ich schon mehr als einmal in meiner Praxis gehabt???

Genau das steckt eben hinter der Aussage: Egal, was ich mache, es kann sein, daß mir hinterher jemand ans Bein pinkelt.

Wenn ein Bus voller Tierschützer hinterher beeidet, daß die verletzte Wildsau auf ein Kind losgestürmt ist und ich habe nicht geschossen, dann können die mich genauso ärgern wie ein Waffengegner, der mich um meine Zuverlässigkeit bringen will.

Irgendwie ist es für mich schon interessant, daß es offenbar Leute gibt, die sich in ihrer Auffassung, was richtig und was falsch ist, von der Möglichkeit beeinflussen lassen, daß eine Rechtsunsicherheit entstehen könnte. Und das alles nur wegen einer WBK.

Geschrieben
Nö,

Ich gehe schon davon aus, dass sich Jäger und Tierärzte in einer Pflichtenposition befinden, aus der ein Handeln geboten ist.... ;)

Gruß Gromit

Gynäkologe keine Garantenstellung

1. Derart allgemein Formuliert: Falsch

2. Anderer Fall...

Gruß Gromit

Geschrieben

Ich gehe schon davon aus, dass sich Jäger und Tierärzte in einer Pflichtenposition befinden, aus der ein Handeln geboten ist.... ;)

Gruß Gromit

Habe in so einem Fall auch die Sportwaffe genommen, um einen Schwarzkittel ( Überläufer) zu erlösen.

War weit weg von daheim, auf Weg zurück vom Wettkampf, in einem Waldstück.

Wobei ich sagen muß, Ich bin auch Jäger. JJ hatte ich dabei.Revierausstattung( Handschuhe, Messer, Taschenlampe) liegt immer im Auto.

Egal, Story war so:

- Auf der Landstrasse, die durch das Waldstück "schlängelte", Bewuchs sehr nahe an der Sttrasse, sah im 100m vor mir in der Kurve ein Auto mit Warnblick an. Aus eigener Erfahrung in meinem Revier heisst das abens um 21 Uhr meist nix gutes! Ok, hin, Nachgesehen.

Schwarzwild war vor dem Auto über die Strasse, was aber für den Fahrer kein Grund war zu bremsen. :gaga: Den Nachzügler hat er dann trotz Ausweichversuch noch mit der vorderen rechten Stossstange erwischt. Das Stück lag 1 m weiter im Strassengraben und versuchte sich wegzuschleppen.

Ich dann den Revolver aus dem Kofferraum, geladen und das Stück erlöst( direkt in den Kopf). Polizei war dann nach 20min vor Ort, da hatte ich das Stück bereits aufgebrochen. Der Beamte wollte nur wissen warum ich das kann. Ichsagte das ich Jäger bin und alles war ok. Der zuständige Jäger war 5 min nach der Polizei vor Ort( er sagte da " knallt" es leider öfters, die Polizei hat seinr Tel.Nr bereitliegen!!) und war sehr dankbar.

Ob ich das jetzt nur als Sportschütze gemacht hätte? Keine Ahnung, aber ich denke schon.( Natürlich dann nur erlösen, ohne Aufbrechen!!)

Und ob es mehr " Ärger" gegeben hätte, wohl kaum!

Aber das muss jeder selber entscheiden.

Bei nem Reh hätte ich im Notfall auch die 6er MagLite genommen, wenn ich keine Schusswaffe dabei hätte.

Geschrieben

Das Tier zu erlösen ist nicht erlaubt und das mit dem "Tierschutz hat Verfassungsrang" trifft die Sache nicht.

Im Tierschutzgesetz heißt es:

§ 4

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Für den Normalbürger trifft das nicht zu. Also: Polizei verständigen, welche dann den Jagdpächter verständigt. Wenn das Tier Glück hat ist er gerade in der Nähe und schnell da, wenn es Pech hat ist er stundenlang nicht erreichbar.

Geschrieben

Das Tier zu erlösen ist nicht erlaubt und das mit dem "Tierschutz hat Verfassungsrang" trifft die Sache nicht.

Im Tierschutzgesetz heißt es:

Für den Normalbürger trifft das nicht zu. Also: Polizei verständigen, welche dann den Jagdpächter verständigt. Wenn das Tier Glück hat ist er gerade in der Nähe und schnell da, wenn es Pech hat ist er stundenlang nicht erreichbar.

Oh man,die zitierte Gesetzesstelle bezieht sich wohl kaum auf ein schwerverletztes Tier... :rolleyes:

Geschrieben

Oh man,die zitierte Gesetzesstelle bezieht sich wohl kaum auf ein schwerverletztes Tier... :rolleyes:

Eben; daher heisst es ja auch für Jäger z.B sinngemäss, dass wenn ein Tier schlecht geschossen wurde, JEDER Schuss, der das Leiden verkürzt, angetragen werden muss.

IMI

Geschrieben

Oh wir machen den Thread noch ein wenig länger :appl:

Dann schreib ich auch noch was dazu.

Jeder hat ja auch nur die Situation im Kopf die er schonmal erlebt hat oder sich vorstellt.

Ich glaube man kann das sowieso nicht so pauschalieren.

Ich fahr ein reh an, hier bei uns in NRW kurz hinter einer Großstadt auf einer befahrenen Strasse. Ich würde einen Teufel tun meine Waffe zu laden und da da rumzuballern.

Wenn ich allerdings auf dem Land wohen würde, Bayerm oder Niedersachsen, dann evtl. noch die Dorfsheriffs kenne sieht es doch ganz anderes aus.

Wenn ich dort Nachts ein Reh anfahre und weiß die nächste Std. kommt eh keine Hilfe und das Viech schreit noch und die Innerein kommen schon raus.... Naja dann würde ich das auch machen und beten das mir keiner ans Bein pinkelt. Bzw. vielleicht kenn ich ja auch die Leute die kommen und weiß das es ok ist.

Ich hab mal gesehen wie 2 Autos vor mir einer auf der Autobahn 3 Wildschweine mitgenommen hat.

DAS sah wirklich nicht schön aus, aber in der Situation kannste nu wirklich nicht die Pistole aus dem Kofferraum holen.

Geschrieben

Hallo!

Für mich ist es mit der Erlösung eines verunfallten, leidenden Tieres wie mit der Nothilfe beim Menschen. Jeder sollte so helfen, wie er es sich zutraut! Bin ich erfahren, kein Mensch gefährdet und lässt die Situation nichts anderes zu, erlöse ich das Tier mit der Schußwaffe, fertig! Wenn ich Angst habe oder es mir nicht zutraue, rufe ich jemanden per Handy (Polizei usw.) und sichere die Unfallstelle ab, aus! Kein Ordnungshüter, Jäger oder Revieraufseher wird mir einen reindrücken, wenn ich keine andere Wahl hatte! So oder so, ich handel immer im Sinne des Tieres und auch so, dass ich selber mein Handeln verantworten kann, vor jedem, der mir was will! Ihr seid da draußen bei einem vielleicht schreienden, kriechenden, winselden oder einfach nur leidenden Tier, welches auf Eure Erlösung hofft. Ist das nicht Grund genug, menschlich zu handeln und diese Tat danach erhobenen Hauptes zu vertreten?

In diesem Sinne,

Einzelgänger

Geschrieben

...

Für mich ist es mit der Erlösung eines verunfallten, leidenden Tieres wie mit der Nothilfe beim Menschen.

...erlöse ich das Tier mit der Schußwaffe, fertig...

Und wievielen Menschen hast Du schon per Nothilfe erlöst. ;)

Geschrieben
Ihr seid da draußen bei einem vielleicht schreienden, kriechenden, winselden oder einfach nur leidenden Tier, welches auf Eure Erlösung hofft. Ist das nicht Grund genug, menschlich zu handeln und diese Tat danach erhobenen Hauptes zu vertreten?
Eine Vase für meine Tränen... Diese Geschichte greift mir ans Herz.

Tiere zu "vermenscheln" ist übrigens einer der Kardinalfehler in der naturentfremdeten Denkweise unserer Stadt-Neurotiker.

CM <_<

Geschrieben

Tiere zu "vermenscheln" ist übrigens einer der Kardinalfehler in der naturentfremdeten Denkweise unserer Stadt-Neurotiker.

Richtig!

Ein Tier hofft übrigens ebensowenig wie ein Mensch einen Genickschuß zu bekommen.

Geschrieben

Ich hab die Frage mal einem Anwalt aus dem Münchner Raum gestellt, der regelmäßig mit Waffenrecht beschäftigt ist. Seine Antwort:

1. Gegen einen Sportschützen, der seine Waffe in dem geschilderten Fall nicht einsetzt und auf die Polizei wartet, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Ermittlungsverfahren aufgrund irgendwelcher Tierschutzbelange eingeleitet werden, da der Waffenbesitzer sich auf anatomische Unkenntnis berufen kann.

....

Wo steht denn eigentlich geschrieben, daß ich mich gegenüber der Executive sofort als (LegaL-)Waffenbesitzer outen muß?

Selbst wenn ich eine Waffe, auch verpackt und nicht zugriffsbereit mit mir führe, kann mich doch niemand zwingen, diese, aus welchen Gründen auch einzusetzen.

Als Inhaber eines Führerscheins bin ich ja hoffentlich auch nicht verpflichtet, das angefahrene Tier unter Zuhilfenahme meines Fahrzeugs von "seinem Leid zu erlösen", oder ???

mfg

Ralf

Geschrieben

Lese doch einfach mal den Artikel 20a des Grundgesetzes und denk dann nochmal über die Sache nach.

Gut, machen wir das:

Artikel 20a

Umweltschutz

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Da steht "Der Staat schützt ... durch .. Gesetz und Recht". Da steht nichts davon, daß man ein Tier entgegen dem Waffg und anderer Gesetze erlösen muß oder darf, obwohl man vielleicht gar nicht für das Leiden des Tieres verantwortlich ist.

Ich würde wie bei einem ganz normalen Wildunfall mit (dann) totem Wild handeln: Polizei rufen, die dann den Jagdpächter verständigt.

Aus moralischer Sicht ist es natürlich humaner, wenn man das Tier sofort erlöst. Das setzt aber eine gewisse Sachkenntnis voraus.

Ein Kompromiss wäre, wenn man mit Polizei oder Jagdpächter das weitere Vorgehen abstimmt. Man kann sagen, daß das Tier furchtbar leidet und wenn der JP nicht schnell da sein kann man das Tier gerne erlösen möchte. Dann gibt es wenigstens keine Probleme.

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