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IGNORED

Reh angefahren - "Gnadenschuss" erlaubt?


Gast

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Ich hab da mal ne Frage...

Auf dem Weg zum Schießstand fuhr ich mit einem Freund durch eine wildreiche Gegend. Irgendwie sind wir bei der Frage gelandet: Wenn wir jetzt ein Reh anfahren und es mit zertrümmerten Läufen überlebt, darf man seine Sportwaffe für einen Gnadenschuss einsetzten? Kein Jäger, keine Schießerlaubnis usw. vorhanden. Ich persönlich würde nicht schießen (Klinge des Taschenmessers ist lang genug), aber über irgendetwas will man sich ja unterhalten, wenn man das letzte Visier durchdiskutiert hat.

Danke,

thecyclone

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Wenn das Tier offensichtlich nicht mehr zu retten ist, könnte man es per Auto von seinen Qualen erlösen (Geländewagen oder wenigstens SUV vorausgesetzt).

Einfach noch mal drüberfahren.

Mein erstes und bislang einziges (Allah sei Lob und Dank!!!) Verkehrsopfer war eine Katze, die mir vor 23 Jahren vor's Auto lief. Ich hatte nicht die geringste Chance zu bremsen oder auszuweichen. Es tat einen Mordsschlag und ich hielt mit qualmenden Reifen an. Das Rückgrat der Katze war gebrochen, ein Auge zerstört und der Bauch aufgerissen. Schrecklich miauend versuchte die Katze sich mit ihren anscheinend gebrochenen Vorderbeinen wegzuschleppen. Ohne lange zu überlegen haute ich den Rückwärtsgang rein und fuhr mit Schwung über das bedauernswerte Tier drüber. Dann 1. Gang rein, Vollgas und nochmals drüber. Das war's dann für die arme Miez. DEN Anblick danach hatte ich jedoch lange Zeit nicht aus dem Kopf gekriegt! :o

Alternativ hätte ich dem Tier auch mit dem Wagenheber den Schädel einschlagen können, aber damals war ich noch nicht so hartgesotten.

In diesem Fall wäre eine Schusswaffe keine Alternative gewesen (auch wenn der Gnadenschuss legal gewesen wäre), da das Ganze innerhalb einer Ortschaft passierte, mit Wohnhäusern links und rechts der Stasse.

Auf freier Strecke spricht wirklich nichts dagegen, wenn sachkundige Sportschützen ein angefahrenes Tier mit ihrer Waffe erlösen dürften (anschliessende Anzeige des Wildunfalls beim Jagdpächter oder Polizei vorausgesetzt).

Aber in diesem ultrabürokratischen Absurdistan, genannt Deutschland, sind selbst solche humanen Dienste an der leidenden Kreatur verboten! :peinlich::gaga:

Da muß man zusehen, wie sich das Vieh quält, bis irgendwann mal (nach Stunden) ein Polizist (der vermutlich mit seiner Waffe viel schlechter umgehen kann als ein altgedienter Sportschütze) oder ein Jäger dem Leiden ein Ende macht. :contra:

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Mir ist vor ein paar Jahren ein Reh ins Auto gesprungen.

Trotz echten 70 (ich kenn die Strecke und weiß wie oft da Rehe stehen aber nie soweit vorne wo noch Häuser sind) keine Chance zum reagieren.

Naja Polizei kam und wollten das Reh auch gerne erschießen, lebte noch aber lag nur da und ein Auge hing raus.

Also Strasse wurde gesperrt (nach 5 Min. nur noch 1 spurig) und 3 Polizeiautos mit Blaulicht standen nachher da :gutidee:

Also die Leitstelle hat trotz mehrfacher nachfrage nicht erlaubt die Schußwaffe einzusetzen.

Letzendlich hat ein Polizist der wohl Jäger war das ganze mit seinem Messer erledigt weil die nicht solange warten wollten bis der Jagdverantwortliche kam.

Wenn die schon so einen Terz veranstalten kann man sich ja vorstellen was privaten Schußwaffeneinsatz einhergeht.

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Richtig. Ansonsten "führst" Du außerhalb befriedeten Besitztums und schießt außerhalb von Schießstätten, ohne Notwehr und Notstand. Das Tier ist nun mal als Sache zu betrachten. Wenn Du es erlösen willst, kommste schnell in Teufels Küche. Hier in D wartet doch Justiz und LRA nur darauf, wieder eine WBK wegen sowas einzukassieren.

Wieder die öffentlicHe Sicherheit durch Verminderung der Zahl der Legalwaffenbesitzer gestärkt :icon13: .

Willst Du Deine WBK diesen Leuten gleich aufm Silbertablett servieren? Von den Einträgen im Fahndungssystem und BZR ganz zu schweigen...

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Wenn das Tier offensichtlich nicht mehr zu retten ist, könnte man es per Auto von seinen Qualen erlösen (Geländewagen oder wenigstens SUV vorausgesetzt).

Einfach noch mal drüberfahren.

Mein Gott, was bin ich froh, das Du nicht in der Nähe warst, als ich mit kaputten Knochen im Graben lag und auf den Rettungswagen wartete...... :gaga:

Bei einem Hasen mag das ja noch gehen, wobei ich dann eher zum Messer greifen würde, aber bei einem Reh oder ähnlichem????

Wer tatsächlich Angst hat, ein Stück Wild anzufahren und so zu verletzen, das es nicht mehr zu retten ist und dann auch noch befürchtet, das er STUNDEN warten muss, bis ein Polizist (der ja eh viel schlechter als man selbst schießt :P ) das Tier mit VM-Geschossen durchlöchert, um irgendwann doch mal die Kammer zu treffen (natürlich zufällig), der sollte sich entweder 1.) ein Bolzenschußgerät ins Auto legen und 2.) sich beim Metzger oder Jäger zeigen lassen (bitte vorher auch wirklich trainieren), wie man ein gutes Messer einsetzt.

My 2 ct.

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Richtig. Ansonsten "führst" Du außerhalb befriedeten Besitztums und schießt außerhalb von Schießstätten, ohne Notwehr und Notstand. Das Tier ist nun mal als Sache zu betrachten. Wenn Du es erlösen willst, kommste schnell in Teufels Küche. Hier in D wartet doch Justiz und LRA nur darauf, wieder eine WBK wegen sowas einzukassieren.

Wieder die öffentlicHe Sicherheit durch Verminderung der Zahl der Legalwaffenbesitzer gestärkt :icon13: .

Willst Du Deine WBK diesen Leuten gleich aufm Silbertablett servieren? Von den Einträgen im Fahndungssystem und BZR ganz zu schweigen...

Wo habt Ihr das nur her?

Der Tierschutz hat Verfassungsrang und ist höherwertiges Recht als das Waffenrecht, bei dem es sich um reines Verwaltungsrecht handelt. Der Einsatz der Waffe aus Gründen des Tierschutzes ist zulässig.

Ich habe wirklich Verständnis für Leute, die Ärger vorsichtshalber aus dem Weg gehen wollen, aber verkauft das doch nicht immer als geltendes Recht.

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Wo habt Ihr das nur her?

Der Tierschutz hat Verfassungsrang und ist höherwertiges Recht als das Waffenrecht, bei dem es sich um reines Verwaltungsrecht handelt. Der Einsatz der Waffe aus Gründen des Tierschutzes ist zulässig.

Ich habe wirklich Verständnis für Leute, die Ärger vorsichtshalber aus dem Weg gehen wollen, aber verkauft das doch nicht immer als geltendes Recht.

:appl::appl::appl::appl::appl:

DAS ist die korrekte Antwort darauf! Der Verfassungsrang ist wesentlich höherwertiger.

Kann aus Erfahrung sagen wie´s ausgeht: Man behält sein Zeugs, der Polizist - auf den man natürlich wartet - ist froh dass er´s nicht machen muss, und der dort zuständige Jäger bedankt sich später telefonisch.

Nur mal interessehalber - Ich spar mir jetzt einfach das selber nachlesen...:

Welche Sanktionen würde denn das Tierschutz-Recht vorsehen, wenn man ein Tier unnötig lange leiden lässt?

romeoh

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Und welcher Sportschütze weiß, wie man ein Tier fachgerecht von seinem Leiden erlöst? Ich habe davon jedenfalls im Sachkundelehrgang nichts gelernt und würde mir nicht zutrauen einen sauberen Gnadenschuss zu setzen. Dann doch lieber den Wagenheber und die Sache mit roher Gewalt möglichst schnell beenden.

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Und welcher Sportschütze weiß, wie man ein Tier fachgerecht von seinem Leiden erlöst? Ich habe davon jedenfalls im Sachkundelehrgang nichts gelernt und würde mir nicht zutrauen einen sauberen Gnadenschuss zu setzen. Dann doch lieber den Wagenheber und die Sache mit roher Gewalt möglichst schnell beenden.

Das Kleinhirn steuert alle Lebenswichtigen Funktionen eines Wirbeltieres - auf welche sich das Tierschutzgesetz bezieht.

Das Kleinhirn fängt da an, wo die Wirbelsäule am Kopf aufhört.

Und ehe das jemand postet:

Mir ist klar, dass es Menschen gibt, bei denen die Wirbelsäule in Vakuum übergeht... Da sind wir dann aber nicht mehr im Tierschutz-Recht. ;)

romeoh

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Also Strasse wurde gesperrt (nach 5 Min. nur noch 1 spurig) und 3 Polizeiautos mit Blaulicht standen nachher da

Also die Leitstelle hat trotz mehrfacher nachfrage nicht erlaubt die Schußwaffe einzusetzen.

Letzendlich hat ein Polizist der wohl Jäger war das ganze mit seinem Messer erledigt weil die nicht solange warten wollten bis der Jagdverantwortliche kam.

Keine Ahnung, wo das war... aber hier in Niedersachsen wird verletztes Wild grundsätzlich ohne großes Trara von dem erstbesten Polizisten mittels Dienstwaffe in die ewigen Jagdgründe befördert (und regelmäßig mit einem oder zwei Schuß, nicht Magazine :)) Hab ich auch schon gemacht.

Ich kenne auch genügend Fälle, wo selbst unverletzte Tiere (streunende Hunde etc.) von Kollegen erschossen wurden, weil sie auf die Autobahn oder Bundesstraße zu laufen drohten und sich nicht wegtreiben ließen.

Hier im hohen Nordwesten sitzt der Colt halt locker... :)

Im übrigen ist die einzige Formalität, die darauf folgt, ein Eintrag ins EDV-System und ein Fernschreiben für die Statistiker im MI.

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Keine Ahnung, wo das war... aber hier in Niedersachsen wird verletztes Wild grundsätzlich ohne großes Trara von dem erstbesten Polizisten mittels Dienstwaffe in die ewigen Jagdgründe befördert

Das war Mönchengladbach, NRW. Und sie hatten extra mehrfach die Leitstelle/DGL um Erlaubnis gefragt und durften nicht.

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Mein Gott, was bin ich froh, das Du nicht in der Nähe warst, als ich mit kaputten Knochen im Graben lag und auf den Rettungswagen wartete......

DAS war ja wohl der absolute NULL-SATZ!!! :gaga::peinlich:

Ich kann schon noch zwischen Mensch und Tier unterscheiden!

Wobei Tiere in dieser Hinsicht oftmals glücklicher dran sind als Menschen. Ein todkrankes oder tödlich verletztes Tier erlöst man von seinem Leiden, ein Mensch hat das bis zum bittersten Ende auszuhalten.

Und bevor Du wieder irgend einen Blödsinn in meine obige Aussage hineininterpretierst: NEIN, ich bin nicht für staatlich durchgeführte Euthanasie!

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Boah, diese Kollegen kann ich nicht ganz nachvollziehen... ich käme ums Verrecken nicht auf die Idee, meinen Chef zu fragen, ob ich schießen darf oder nicht. Für die Folgen des Schießens oder Nichtschießens stehe ich selber hinterher gerade, also treffe ich auch die Entscheidung

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als ich noch beruflich waffenträger (sicherheitsdienst/alarmverfolgung) war hatte ich ein solches erlebnis.

nachts auf einer bundesstraße guckte mich ein reh aus dem straßengraben an.ich hielt an und sah mir das tier an. hinterbein abgefahren und an einer stelle traten darmkordeln aus.

hab nicht lange überlegt und es erschossen. hab dann die polizei gerufen welche in ca.10min vor ort war.-alles paletti.

die wollten nur wissen was für eine waffe das war und warum ich die führe.als ich denen meine waffe zeigte (ein 686er 7schüsser mit 2,5"lauf) haben sie erstmal die waffe bestaunt und sich darüber gewundert das der sieben schuß hat.

meinen waffenschein wollten sie gar nicht mehr sehen.

zwei tage später rief nochmal die polizei an und wollte wissen ob ich wüßte wer das tier angefahren hat(wegen der versicherung des jagdpächters) und ich verneinte dies. bei der gelegenheit hat mir der beamte auch schöne grüße vom jagdpächter ausgerichtet und meinte ich könne mir einen schönen rehbraten abholen. hab ich aber dankend abgelehnt.

an die sicherheitsdienstler welche auch (unbewaffnet) in der alarmverfolgung sind und sich jetzt fragen: warum durfte der eine waffe tragen und ich nicht?

dies geht durchaus wenn die firma für diesen zweck einen waffenschein bei der behörde beantragt.bei mir stand dann drin: im dienst und in ausübung von personenschutz, alarmverfolgung und werttransport der firma xy

das problem: in der alarmverfolgung steigen die versicherungsbeiträge für den mitarbeiter an. diese differenz habe ich auf mein eigenes betreiben damals zunächst selbst bezahlt. sonst hätte der chef niemals einen waffenschein dafür beantragt. nach einem vorfall bei dem mir meine waffe das leben rettete zahlte die firma dies. und seitdem haben dort alle alarmverfolger einen waffenschein......aber das ist eine andere geschichte.

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