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IGNORED

Neues Urteil zur gelben WBK


Gast

Empfohlene Beiträge

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hat sich mit der Neuordnung des Waffengesetzes zu diesem Thema etwas geändert?

Meine Fall:

Ich habe von einem Vereinskollegen eine 45/70 Trapdoor erworben. Mein zuständiger Sachbearbeiter bei der Polizeibehörde Hamm macht nun Probleme. Er möchte unbedingt für den Eintrag auf die Gelbe WBK einen Bedürfnisnachweis haben. Ist dies Rechtens?

In der Vergangenheit gab es nie Probleme.

:confused:

Geschrieben

Du brauchst nur für die Ausstellung der neuen gelben WBK eine Bedürfnisbescheinigung und darfst dann ALLE Waffenarten, die in § 14 Abs. 4 WaffG drinstehen, erwerben. Auch "verbandsfremde" Waffen.

Geschrieben

Habt ihr vieleicht für mich eine paar Gesetzestexte oder aktuelle Urteile auf Lager welche ich dem guten Mann vorlegen könnte?

Wenn es ne einmalige Sache wär, dann würd ich nicht drum bitten. Jedoch glaube ich wenn ich jetzt nachgebe werde ich in Zukunft immer bei meiner Behörde so einen Tanz machen müssen.

:traurig_16:

Geschrieben
Ein Blick auf SlowHandDons Wohnortangabe offenbart das (diesbezüglich) wirkliche Problem...

Leider. Die können oder wollen es nicht lernen.

ich komme auch aus NRW, und dort ist es genauso wie es SBine geschildert hat. Ist also nicht pauschal schlecht in NRW.... :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Hallo,

ich warte seit ca. einem Jahr auf ein Urteil.

Habe ein Verfahren am laufen vor dem Verwaltungsgericht,weil ich eine 22 lfB EINZELLADER BÜCHSE auf die ALTE GELBE gekauft habe und der SB mir den Eintrag verweigert hat,da es beim BDMP ja keine Disziplin dafür gibt :gaga::gaga::gaga::gaga:

Werde mich natürlich sofort melden,wenn das Urteil da ist,wobei ich nicht weiss,wie lange sowas dauert.

Grüße

e k

Geschrieben

Laut der Neuordnung des Waffengesetzes ist bei vorhandener Neuen WBK jede Waffe erwerbbar die Für diese Karte zulässig ist, ohne weiteren Bedürfnisnachweiß, solange diese Waffenart in "irgend einer" in Deutschland zulässigen Sportordnung aufgeführt ist.

Hatte, bzw hab das Problem auch. Habe letztes Jahr die neue WKB beantragt mit einem Bedürfnis für Einzellader Langwaffen vom HSB.

Jetzt Hab ich auf grund der WBK ein K98 erworben, der ja bekanntlich als Mehrlader Repretierlangwaffe mit gezogenem Lauf gehandelt wird.

Meine zuständige Behörde in Gütersloh, bzw. Frau M... wollte mir diese Waffe nicht eintragen, da ich kein Bedürfnis nachweisen konnte.

Nach der Neuordnung des Waffengesetzes fühlte ich mich sicher, sprach nochmal mit dem Verkäifer, Schickte meine WBK erneut zur Behörde mit der Erwerbsanzeige und einer schriftlichen erklärung im Bezug auf geänderte Gesetz und dachte es sei alles gut.

Jedoch bekamm ich Postwendent ein Schreiben der Behörde, in dem stand, das über die genaue Anwendung der Änderungen noch nicht entschieden sei, da die Entsprechende Dienstbesprechung zwischen Behörde und LKA erst ende Mai Stattfindet.

Nun bin ich immernoch nicht am ziel, da die Entscheidung frühestens Ende Mai gefällt wird.

Aber eines ist Sicher: Recht ist Recht! Wird in meinem Fall gegen das bestehende Recht entschieden werde ich den Weg vor gericht begehen.

Geschrieben
Hallo,

ich warte seit ca. einem Jahr auf ein Urteil.

Habe ein Verfahren am laufen vor dem Verwaltungsgericht,weil ich eine 22 lfB EINZELLADER BÜCHSE auf die ALTE GELBE gekauft habe und der SB mir den Eintrag verweigert hat,da es beim BDMP ja keine Disziplin dafür gibt :gaga::gaga::gaga::gaga:

Werde mich natürlich sofort melden,wenn das Urteil da ist,wobei ich nicht weiss,wie lange sowas dauert.

Grüße

e k

Was du bist beim BDMP? Ich bin beim DSB und habe eine 22 lfB EINZELLADER BÜCHSE erst mit der Bescheinigung von unserem Verein und nicht Verband eingetragen bekommen.

Geschrieben
Laut der Neuordnung des Waffengesetzes ist bei vorhandener Neuen WBK jede Waffe erwerbbar die Für diese Karte zulässig ist, ohne weiteren Bedürfnisnachweiß, solange diese Waffenart in "irgend einer" in Deutschland zulässigen Sportordnung aufgeführt ist.

Hatte, bzw hab das Problem auch. Habe letztes Jahr die neue WKB beantragt mit einem Bedürfnis für Einzellader Langwaffen vom HSB.

Jetzt Hab ich auf grund der WBK ein K98 erworben, der ja bekanntlich als Mehrlader Repretierlangwaffe mit gezogenem Lauf gehandelt wird.

Meine zuständige Behörde in Gütersloh, bzw. Frau M... wollte mir diese Waffe nicht eintragen, da ich kein Bedürfnis nachweisen konnte.

gelbe WBK für Sportschützen:

"...wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben."

Wurde beim K 98 die Magazinkammer (fachgerecht) verschlossen, so ist es kein Mehrlader mehr.

Geschrieben
gelbe WBK für Sportschützen:

"...wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben."

Die "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" (WBK gelb, alt) wird in dieser Form seit dem 01.04.2003 nicht mehr erteilt, für die vorhandenen WBK's gelb, alt, gilt der Bestandsschutz gem. § 58 WaffG (neu).

Für Sportschützen-WBK's, die nach dem 01.04.2003 ausgestellt wurden, finden die Erwerbsregelungen auf der Grundlage des § 14 Abs. 4 WaffG (neu) Anwendung:

Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb

- von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,

- von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie

- von einläufigen Einzellader- Kurzwaffen für Patronenmunition und

- von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

berechtigt.

CM

Geschrieben

Mein Sachbearbeiter hat mir heute mitgeteilt (auf Nachfrage), daß der Eintrag vorgenommen ist und die WBK verschickt wird. :bud:

Auf nochmaliger Nachfrage meinerseits teilte er mir mit, daß er in der Sportordnung (Westernschiessen) die Büchse im Kal. 45/70 Gov. nicht finden konnte. Er war der Meinung, daß ein Bedürfniss hierfür vorliegen muß, da die Disziplin nicht eindeutig dargestellt wird (seh ich zwar anders aber was solls?).

Lange Reede kurzer Sinn, der Eintrag ist gemacht und nun geht es ans Werk (Match).

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Mein Sachbearbeiter hat mir heute mitgeteilt (auf Nachfrage), daß der Eintrag vorgenommen ist und die WBK verschickt wird. :bud:

Auf nochmaliger Nachfrage meinerseits teilte er mir mit, daß er in der Sportordnung (Westernschiessen) die Büchse im Kal. 45/70 Gov. nicht finden konnte. Er war der Meinung, daß ein Bedürfniss hierfür vorliegen muß, da die Disziplin nicht eindeutig dargestellt wird (seh ich zwar anders aber was solls?).

Lange Reede kurzer Sinn, der Eintrag ist gemacht und nun geht es ans Werk (Match).

Da find ich meinen Sachbearbeiter gut.

Ich geh mit meinem Befürwortungsbrief vom BDMP dahin, und er trägt das (den Voreintrag) sofort ein, ist ne Aktion von 2 Minuten letztes mal gewesen.

Geschrieben
Die "Waffenbesitzkarte für Sportschützen" (WBK gelb, alt) wird in dieser Form seit dem 01.04.2003 nicht mehr erteilt,

Na, na. Als Folgedokument (nach Erwerb der 9., 17. etc. Einzellader-LW) oder nach Verlust der WBK als Ersatzausfertigung durchaus ! :acute:

Geschrieben

Hallo!

Ist hier jemand aus dem Raum NRW, D, E oder DU, der nach dem 01.04.08 was auf die Neue Gelbe hat eintragen lassen?

Wenn ja, gab es da immer noch Probleme, den ich warte immer noch auf meinen Eitrag. Mich würde halt interessieren ob NRW immer noch sein eigenes Süppchen kochen will.

Ciao,

Hunter

Geschrieben
Hallo!

Ist hier jemand aus dem Raum NRW, D, E oder DU, der nach dem 01.04.08 was auf die Neue Gelbe hat eintragen lassen?

Wenn ja, gab es da immer noch Probleme, den ich warte immer noch auf meinen Eitrag. Mich würde halt interessieren ob NRW immer noch sein eigenes Süppchen kochen will.

Ciao,

Hunter

Was soll denn dieses peinliche Doppelposting?

Reicht Dir ein Thread nicht?

Michael

Geschrieben

Ganz einfach, ich möchte halt, um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen, so viele Leute wie möglich erreichen.

Und so wie es aussieht haben die richtigen Leute es auch noch nicht gelesen.

Da ich noch keine konkrete Antwort bekommen habe.

MfG

Hunter

Geschrieben

Hallo,

wohne leider auch in diesen für Sportschützen deprimierendem NRW.

Habe mir am 01.04.2008 eine BDF und am 25.04.2008 einen K98k in die neue Gelbe WBK eintragen lassen.

Nach Gesetz natürlich ohne Bedürfnisnachweiß vom Verband.

Der Sachbearbeiter wusste, das wenn er die Waffen ohne Bedürfnis nicht einträgt ich wieder vor Gericht ziehen würde.

Bei mir läuft wegen der neuen Gelbe WBK ein Rechtsstreit von 2007 gegen die Behörde.

Also ist es auch jetzt hier in NRW möglich sich die Waffen ohne Bedürfnis eintragen zu lassen.

Gruß Dietmar

Geschrieben

Hallo,

ich habe eine grüne WBK (SSP, USP)

eine rote (deutsche Kurz- bis 1919)

Ich habe eine nagelneue Bestätigung vom Verband für das DSB GK Gewehr (1.70). Wird das auf eine neue gelbe eingetragen, oder auf die grüne?

Geschrieben
Ich habe eine nagelneue Bestätigung vom Verband für das DSB GK Gewehr (1.70). Wird das auf eine neue gelbe eingetragen, oder auf die grüne?

Neue Gelbe

Alle haben eine, ich will auch eine Rote.

Geschrieben
Neue Gelbe

Alle haben eine, ich will auch eine Rote.

Wohne in BaWü.

:confused::confused: Habe ich das richtig verstanden, daß weitere (Einzellader und Repetier) Langwaffen für die gelbe kein Bedürfnis brauchen und das einzige Hindernis nur die 2Stück/6Monate sind? :confused::confused:

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