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IGNORED

Neues Urteil zur gelben WBK


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
@Joe07

Und? :unsure:

Heute habe ich vom VG Minden die Antwort bekommen. Das Urteil 8 K 2020/05 ist rechtkräftig geworden. Die Rechtsmittel sind zurückgenommen worden! Nun brauch sich ja in NRW niemand mehr damit schwer zu tun, gegen die durch die KPB's bzw. PP's angewandte "rechtwiedrige" Forderungen Widerspruch zu erheben. Wer sich jetzt immer noch nicht traut, dem ist nicht zu helfen!

Geschrieben
Wer sich jetzt immer noch nicht traut, dem ist nicht zu helfen!

Zu dumm nur, dass

1. auch dieses Urteil wieder nur auf den Kläger angewandt werden kann, weil es keine Präzedenzwirkung hat,

2. von den zukünftig durch die restriktive Verwaltungspraxis in NRW Betroffenen keiner dieses Urteil kennt,

3. alle Erlaubnisbehörden in NRW dieses Urteil völlig unbeachtet lassen werden und ihren harten Kurs weiterfahren werden und damit

4. weiterhin alle, die sich gegen die angewandte Verwaltungspraxis wehren wollen, auf den Klageweg verwiesen werden und

5. sich dadurch die Zahl der Verwaltungsklagen in überschaubaren Grenzen halten wird, weil 9 von 10 Betroffenen vorher den Schwanz einziehen.

CM :angry2:

Geschrieben

Das ist richtig. Wenn sich die VG-Urteile (vielleicht kommt ja auch mal eins von einem OVG dazu) häufen und es vor allen Dingen keine gegenteiligen Urteile gibt (sind mir in dieser Sache bislang nicht geläufig oder hab ich da was übersehen ?), wird die Luft auch irgendwann mal für die hochnotpeinliche Waffenbehörde dünn. :rolleyes:

Geschrieben
Das ist richtig. Wenn sich die VG-Urteile (vielleicht kommt ja auch mal eins von einem OVG dazu) häufen und es vor allen Dingen keine gegenteiligen Urteile gibt (sind mir in dieser Sache bislang nicht geläufig oder hab ich da was übersehen ?), wird die Luft auch irgendwann mal für die hochnotpeinliche Waffenbehörde dünn. :rolleyes:

Wie ist das eigentlich mit einer sog. Feststellungsklage?

Verfügt jemand von den Foristi über die notwendige Sachkenntnis, mich aufklären zu können?

M. E. würde die einen verbindlichen Status schaffen, fragt sich bloß, welche Bedingungen dafür Voraussetzung sind.

Diese Rechtsunsicherheit ist ja irgendwie ermüdend.

Mit Horrido & Waidmannslust

Geschrieben
Das ist richtig. Wenn sich die VG-Urteile (vielleicht kommt ja auch mal eins von einem OVG dazu) häufen und es vor allen Dingen keine gegenteiligen Urteile gibt (sind mir in dieser Sache bislang nicht geläufig oder hab ich da was übersehen ?), wird die Luft auch irgendwann mal für die hochnotpeinliche Waffenbehörde dünn. :rolleyes:

Da den "Oberen" diese Urteile gegen den Strich laufen, wirds jetzt soooooooooooo gesetzlich geregelt:

Auszug aus der Kabinettsvorlage (zur Stellungnahme bei den IM der Länder) vom 20.6.07:

"Darüber hinaus wird klargestellt, dass das in Satz 3 geregelte Erwerbsstreckungsgebot, das heißt, dass ein Antragsteller in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben darf, auch bei der Erwerbsberechtigung auf Grund einer Gelben WBK gilt. Diese Regel darf nur in begründeten Fällen durchbrochen werden (siehe § 14 Abs. 3).

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss.

Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8 WaffG. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Abs. 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbs-streckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist. "

Soweit die heiligen Worte des ab 1.4.08 vorgesehenen Gesetzes....und Achtung: Die Länder haben dabei KEIN Mitspracherecht mehr...höchstens noch Verschärfungsbedarf...und die Verbände werden nur noch "informiert", NICHT gehört!!!!

Alle die, die meinten mit einer "schwarzen" Regierung besser zu fahren, werden schon noch eines Besseren belehrt.

Also Leutz, löchert Eure Bundestagsabgeordneten...das sind die Einzigsten, die jetzt noch dem amokfahrenden Innenminister Paroli bieten könnten, wenn sie es denn möchten. Die kann man nur an ihrer Wiederwahlmöglichkeit packen, anders hilft bei dem profit-und profilorientiertem Politikges.....nichts, aber auch garnichts....

GF

Muni

Geschrieben
Da den "Oberen" diese Urteile gegen den Strich laufen, wirds jetzt soooooooooooo gesetzlich geregelt: Auszug aus der Kabinettsvorlage (zur Stellungnahme bei den IM der Länder) vom 20.6.07:
Klar, die "Oberen" haben aus dem letzten Gesetzgebungsverfahren gelernt. Erwerbsstreckungsgebot bei "gelber" WBK, damit könnte man noch leben. Schlimmer wird's, wenn bei jedem einzelnen Erwerb ein Zettel vom Verband notwendig wird. Bin jetzt mal gespannt was da noch auf uns zu kommt!
Geschrieben
Wie ist das eigentlich mit einer sog. Feststellungsklage?

...

Diese Rechtsunsicherheit ist ja irgendwie ermüdend.

Mit Horrido & Waidmannslust

Eine Feststellungsklage regelt auch nur die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten des jeweiligen Rechtsstreites. Insofern bringt die keine Rechtssicherheit für die breite Masse. Es bringt auch nicht viel, dass das eine Urteil am VG Minden rechtskräftig geworden ist. Gegen ähnliche Urteile vom VG Köln ist die Kölner Behörde immer in Berufung gegangen und das OVG Münster hat bisher nicht entschieden. Es ist auch nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

Bis dahin hilft nur Widerspruch einlegen und ggf. klagen.

Geschrieben
Auszug aus der Kabinettsvorlage (zur Stellungnahme bei den IM der Länder) vom 20.6.07: ...

Hallo Muni,

gibts diese Kabinettsvorlage irgendwo "zur Einsicht" ?

MfG

Michael

Geschrieben
Auszug aus der Kabinettsvorlage (zur Stellungnahme bei den IM der Länder) vom 20.6.07:

Steht da auch was, wie es in Zukunft mit den Halbautomaten weiter gehen wird?

Geschrieben
Steht da auch was, wie es in Zukunft mit den Halbautomaten weiter gehen wird?

Da steht mal "vorläufig" nix schlimmes drin, ausser das die Griffstücke davon (also bei Langwaffen die Lower, bzw. die Abzugseinheit) separat auch wbk-pflichtig werden...auch bei bisherigen Dekolangwaffen inkl. Deko-MP, MG spielt das natürlich eine hohe Rolle für die Besitzer.....

@all:

Kabinettsvorlage

Nein, runterladen kann man diese sich noch nicht. Falls die Länder nicht versuchen, nochwas draufzusatteln und das IM ihnen folgen möchte (was es nicht mehr MUSS), kommt das Ding so wie es ist, ins Parlament. Zustimmungspflichtig ist es nicht mehr.....da Waffenrecht jetzt alleiniges Bundesrecht ist...

GF

Muni

Geschrieben
.....

, ausser das die Griffstücke davon (also bei Langwaffen die Lower, bzw. die Abzugseinheit) separat auch wbk-pflichtig werden...auch bei bisherigen Dekolangwaffen inkl. Deko-MP, MG spielt das natürlich eine hohe Rolle für die Besitzer.....

.....

GF

Muni

Aha!? Und was machen dann die Eigentümer solcher Deko`s???? Im Garten verbudeln?

Wie?! Abzugseinheit WBK-Pflichtig???? :blink: Auch der extra Timney für meinen alten K98??? :wacko:

Geschrieben
Wie?! Abzugseinheit WBK-Pflichtig???? :blink: Auch der extra Timney für meinen alten K98??? :wacko:

Nein, der Abzug selber bleibt weiterhin frei, nur der Teil des Griffstücks der LW, welches den Abzug aufnimmt, wird WBK-pflichtig. Halt wie den Kurzwaffen auch schon.

Geschrieben
Nein, der Abzug selber bleibt weiterhin frei, nur der Teil des Griffstücks der LW, welches den Abzug aufnimmt, wird WBK-pflichtig. Halt wie den Kurzwaffen auch schon.

Abzugseinheit heisst es deshalb, weil manche Waffen eine spezielle Auslöseeinrichtung im Griffrahmen beinhalten. Dann ist diese gemeint, und WBK-Pflichtig.

Tokarev z.B. und Mauser C96 etc...

Muni

Geschrieben

Danke für die Info's!

Und was soll mit den alten Deko's passieren?

Vernichtung oder Amnestie?

@sonet

Also bei z.B. K98 ggf. das System - wenn ich mal technisch an die Sache rangehe (oder will man nur auf die HA's abzielen)?

Geschrieben
Also bei z.B. K98 ggf. das System - wenn ich mal technisch an die Sache rangehe (oder will man nur auf die HA's abzielen)?

Wie der Wortlaut des Gesetztes sein wird, weiss ich natürlich derzeit nicht. Für Kurzwaffen gilt ja bisher folgender Gesetzestext für wesentliche Teile:

1.3.4. bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind

Beim 98er ist der Abzug ja am System befestigt, er hat also gar kein Griffstück, welches den Abzug aufnimmt und das System ist ja kein Griffstück. Folglich ändert sich für diese Art Repetierer und auch Halbautomaten nichts. Anders natürlich, bei Waffen wie AR-15, Sig-550 etc.

Geschrieben
Beim 98er ist der Abzug ja am System befestigt, er hat also gar kein Griffstück, welches den Abzug aufnimmt und das System ist ja kein Griffstück.

Richtig! Aber nach der derzeitigen Definition ein Waffenteil (hier: Systemhülse), welches für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt ist. Es bleibt spannend.

Nachtrag:

Es werden sicherlich Probleme mit der neuen "Definition" auftauchen. Gerade im Bereich Lower&Upper&Timney&Co.

  • 2 Monate später...
Geschrieben
wenn auch Dein Honorar nicht allzu hoch aufgefallen ist, so ist Dir doch der Dank der Schützen gewiss.

Meiner auf jeden Fall!

Dem kann ich mich nur anschliessen !!!!

Gruß :00000733:

Geschrieben

*threadrauskram*

Erinnert mich irgendwie an den Strauß-Prozess. Kleiner Auszug:

"Erst kürzlich scherzte der Richter in einer Verhandlungspause des Strauß-Prozesses: Sollten Holger Pfahls und Karlheinz Schreiber der Augsburger Justiz in die Fänge gehen, werde er seinen Dienst quittieren und Bademeister werden."

:)

Nuja, Bademeister muß er jetzt nicht mehr machen...

Er war ja brav und hat nach der Rückverweisung durch den BGH das getan, was man von ihm erwartet hat.

Aus der Augsburger Allgemeinen vom 17.Okt. 2007, S.6:

Beförderung

Strauß-Richter Prexl kommt

ans Oberlandesgericht

Der Augsbuger Richter, der Politikersohn

Max Strauß im Revisionsprozess

um Steuerhinterziehung

freigesprochen hat, ist zum

Richter am Oberlandesgericht befördert worden.

Manfred Prexl wird ab November einem

Zivilsenat des Oberlandesgerichts München

mit Dienstsitz in Augsburg vorstehen.

Prexl soll dort dem Vernehmen nach für Familiensachen

zusändig sein. (hogs)

Daß er Vorsitzender Richter wird (was er am LG ja auch war), hat die Augsburger Provinzzeitung wieder mal nicht kapiert...

Egal.

Ein Chelm, wer Pöhses bei der Beförderung denkt... :ninja:

Heinrich

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