Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues Urteil zur gelben WBK


Gast

Empfohlene Beiträge

Gast husqvarna-m40
Geschrieben

Auch von mir Daumendrücken.

Bei mir bahnt sich auch so eine selsame Sache an. Bei mir ist es erst der Verband, Mal sehen was der LV5 des BDS zu meinem Antrag sagt.

Morgen bekomme ich bescheid von meinem Vereinsmenschen.

Wenn der Antrag kompl. und richtig ausgefüllt ist,alle erforderlichen Unterlagen beiliegen,etc. wird der Wilfried bestimmt befürworten.

:pro:

Geschrieben

Wenn der Antrag kompl. und richtig ausgefüllt ist,alle erforderlichen Unterlagen beiliegen,etc. wird der Wilfried bestimmt befürworten.

:pro:

Hmm mein Schiessbuch hab ich bekommen. Ohne Kommentar. Mal sehen was da noch wächst!

Es hat auch mit der gelben-WBK zu tun.

Die ist bei der neuen Verordnung ausgelassen worden. Hoffnung am Horizont.

Wenn sich der LV5 dazu geäussert hat melde ich mich.

:huh:

Geschrieben

Der LV5-Presi hat sich nicht gemeldet. Er hat gleich alles in die wege geleitet. Will heissen meine Gelbe Sport-WBK kann ich abholen.

Soweit super.

Nun kommt das eigentliche Problem. Hier im Saarland kochen unser eigens Süppchen (Herr Bullion). Passt irgentwie.

Bei uns gilt die 2/6 Regelung. Aber die Gilt doch nicht für die Gelbe!? oder doch? :huh:

Mein Fall

Ich habe im July meine beiden Sportwaffen, samt Wechselsystem bekommen. Alles auf die grüne Versteht sich. damit ist mein Kontigent erschöpft. Für die Grüne!!!

Nun will ich aber einen schönen K98 8x57IS und um das ganze noch anzurunden einen Sattelkarabiner im Kaliber .44. :confused:

Wie gehe ich am besten vor? :confused:

Ich war noch nicht auf dem Amt und möchte mein richtiges Verhalten, nicht buckeln oder kriechen, geklärt haben. Poche ich auf mein Recht nach §14 des Waffengesetzes oder was muss ich tun? :bud:

Währe echt nett es richtig zu machen, aber auch recht zu bekommen das mir zusteht. Ich bin auch im ÖRAG

Geschrieben

Ich habe im July meine beiden Sportwaffen, samt Wechselsystem bekommen. Alles auf die grüne Versteht sich. damit ist mein Kontigent erschöpft. Für die Grüne!

Der K98k und der Karabiner gehen auf die gelbe WBK und die kennt sowas wie Grundkontingente nicht. Du kannst also so viele Waffen auf die Gelbe erwerben, wie dein Geldbeutel hergibt. Wenn dein SB dir was anders sagt, lass es dir schriftlich geben, lege Widerspruch ein und Klage ggf. dagegen.

Geschrieben

Hi harron,

mit der 2/6-Regelung ist das so 'ne Sache. Manche Genehmigungsbehörden wenden sie nur auf "Grün" an, manche aber auch auf "Gelb". Hier wiederum teilen sich die Meinungen 2 Waffen pro Halbjahr auf "Grün" und 2 weitere Waffen pro Halbjahr auf "Gelb" oder nur 2 Waffen pro Halbjahr auf "Grün" und "Gelb" zusammen.

Frage einfach Deinen SB wie ER den §14 WaffG. auszulegen gedenkt.

In Frankfurt wird z.B. die Meinung vertreten 2/6 zusammen auf "Grün" "Gelb neu" und "Gelb alt" (dagegen bin ich am Klagen)

Nur zu Deinem Fall:

Dir wurden zwei Waffen im Juli eingetragen. Somit wären im schlimmsten Fall erst wieder 2 Waffen im Januar 07 möglich. Jetzt hadt Du die Wahl: die beiden Waffen bis Januar bei einem BÜMA parken und dann eintragen lassen oder es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen (dauert bis zu einem rechtskräftigen Urteil so ca. 2 Jahre).

Ich bin aus Trotz den letzteren Weg gegangen. hier geht es um eine BDF auf "alt Gelb". Die Waffe parkt bei meinem BÜMA und wird bei Bedarf immer mal wieder "ausgeliehen". Ich hätte sie schon längst auslösen konnen wenn sich nicht immer wieder nach 6 Monaten zwei andere Waffen vordrängeln würden. Die BDF bleibt daher weiterhin Streitgegenstand.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Der K98k und der Karabiner gehen auf die gelbe WBK und die kennt sowas wie Grundkontingente nicht. Du kannst also so viele Waffen auf die Gelbe erwerben, wie dein Geldbeutel hergibt. Wenn dein SB dir was anders sagt, lass es dir schriftlich geben, lege Widerspruch ein und Klage ggf. dagegen.

Hm ich habe in einem anderen thread hier schon einiges gelesen. Vor allem wie man es nicht machen sollte.

Ich hoffe, das ich alles gut läuft und das es ohne Klage geht. Werde mich wieder melden.

:bb1:

Geschrieben

Hi harron,

mit der 2/6-Regelung ist das so 'ne Sache. Manche Genehmigungsbehörden wenden sie nur auf "Grün" an, manche aber auch auf "Gelb". Hier wiederum teilen sich die Meinungen 2 Waffen pro Halbjahr auf "Grün" und 2 weitere Waffen pro Halbjahr auf "Gelb" oder nur 2 Waffen pro Halbjahr auf "Grün" und "Gelb" zusammen.

Frage einfach Deinen SB wie ER den §14 WaffG. auszulegen gedenkt.

In Frankfurt wird z.B. die Meinung vertreten 2/6 zusammen auf "Grün" "Gelb neu" und "Gelb alt" (dagegen bin ich am Klagen)

Nur zu Deinem Fall:

Dir wurden zwei Waffen im Juli eingetragen. Somit wären im schlimmsten Fall erst wieder 2 Waffen im Januar 07 möglich. Jetzt hadt Du die Wahl: die beiden Waffen bis Januar bei einem BÜMA parken und dann eintragen lassen oder es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen (dauert bis zu einem rechtskräftigen Urteil so ca. 2 Jahre).

Ich bin aus Trotz den letzteren Weg gegangen. hier geht es um eine BDF auf "alt Gelb". Die Waffe parkt bei meinem BÜMA und wird bei Bedarf immer mal wieder "ausgeliehen". Ich hätte sie schon längst auslösen konnen wenn sich nicht immer wieder nach 6 Monaten zwei andere Waffen vordrängeln würden. Die BDF bleibt daher weiterhin Streitgegenstand.

Gruß

Manfred

Genau das was ich bei mir auch vermute. Ich gehe nicht gerne den Weg des geringsten Wiederstandes. So wie ich denn §14 (4) lese steht mir die gelbe Sportschützen-WBK zu. Auch wenn ich dann als Querulant gelllte. (Zitat Vereinskamerad) "Man muss es halt akzeptieren! Das ist bei uns im Saarland nun einmal so!"

Bei sowas soll man nicht die krätze bekommen. Der hat seine Waffen und ist der Meinung wenn er liebkind macht kommt er durch.

Wenn ich Recht habe will ich auch Recht bekommen.

Der schönste Spruch zum Schluß:

"Wer schreit hat unrecht" , oder wie erzeuge ich Duckmäuser

hmm ich denke eher, das es dann eine zum himmelschreiende Ungerechtigkeit ist.java script:emoticon(':bud:', 'smid_9')

:bud:

Nun will ich das beste hoffen für Montag. Ich komme nicht vorher zum Amt. :huh:

:bud:

Geschrieben

Juhuuu hab sie. :s82:

Nun es ist aber ein stempel mit dem Hinweis, das nur Waffen auf die gelbe WBK erworben werden dürfen die auch einer Diszipiln entsprechen. (ungefährer wortlaut)

Hmm war da nicht was?

Bin beruflich leider sehr angespannt, wir arbeiten halbtags.

Von morgens 8:00 bis abends acht.

Deshalb kann ich nicht immer auf dem neusten Stand sein.

Nun meine Frage:

Ist dieser Eintrag vom Gesetz her zulässig? :huh:

Schönen tach noch.

Geschrieben

Erstmal: Gratulation (eingeschränkt).

Nein!

Zumindest: noch nicht.

In der neuen VwV ist sowas geplant, aber noch ist sie nicht ganz durch.

Heinrich

Dagegen Klagen? :confused:

Geschrieben

Juhuuu hab sie. :s82:

Nun es ist aber ein stempel mit dem Hinweis, das nur Waffen auf die gelbe WBK erworben werden dürfen die auch einer Diszipiln entsprechen. (ungefährer wortlaut)

Hmm war da nicht was?

Bin beruflich leider sehr angespannt, wir arbeiten halbtags.

Von morgens 8:00 bis abends acht.

Deshalb kann ich nicht immer auf dem neusten Stand sein.

Nun meine Frage:

Ist dieser Eintrag vom Gesetz her zulässig? :huh:

Schönen tach noch.

Hi ja da gibt es ein Urteil aus Mainz:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=gerichtstermin

:s75:

Geschrieben

...Und weil die Preußen nicht so schnell schießen, solltest Du, falls Du dich entschließt, dagegen vorzugehen, erst einmal Widerspruch einlegen. Das kostet wenigstens nix, das kannst Du formlos selber machen. Dann kann keiner kommen und sagen, Du hättest den Instanzenweg nicht eingehalten.

Es könnte sein, daß der Einspruch erst in drei Monaten abgewiesen wird...

Heinrich

Bei meinem Ablehnungsbescheid steht nichts von Widerspruch ;-) Anscheinend muss man im Waffenrecht gleich klagen

...

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Hessischen Verwaltungsgericht Kassel, Tischbeinstraße 32, 34121 Kassel, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden." ...

Geschrieben

Bei meinem Ablehnungsbescheid steht nichts von Widerspruch ;-) Anscheinend muss man im Waffenrecht gleich klagen

...

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Hessischen Verwaltungsgericht Kassel, Tischbeinstraße 32, 34121 Kassel, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden." ...

Soweit ich informiert bin, kennen nicht alle Bundesländer das Widerspruchsverfahren. Vielleicht können die "Gelehrten" weiterhelfen.

Geschrieben

Pfffff... schwere Frage.

Aber wenn Du Dir den von shooterfjb angeführten Fall zu Gemüte ziehst, dann hat es 26 Monate bis zum Urteil gebraucht.

Und weil die Preußen nicht so schnell schießen, solltest Du, falls Du dich entschließt, dagegen vorzugehen, erst einmal Widerspruch einlegen. Das kostet wenigstens nix, das kannst Du formlos selber machen. Dann kann keiner kommen und sagen, Du hättest den Instanzenweg nicht eingehalten.

Es könnte sein, daß der Einspruch erst in drei Monaten abgewiesen wird.

Dann nochmal 26 Monate druff für Prozeß vor dem VG... macht 29 Monate... könnte sein, daß die VwV bis dahin in Kraft gesetzt wurde... dann nützt Dir das auch nix... dann kannst du zwar gegen die VwV vorgehen, indem Du nachweist, daß das, was da drin steht, vom Gesetzgeber 2003 nicht gewollt wurde.... das dauert aber dann auch wieder...

Heinrich

Hi Leute,

auch wenn es 26 Monate gedauert hat, herrscht jetzt KLarheit. In dieser Zeit habe ich 5 Langwaffen gekauf und teilweise auch wieder verkauft. Das war alles kein Problem , die Klage lief "neben her".

Die 26 Monate waren vom Ausstellen der WBK bis zur mündlichen Verhandlung.

Eins muss ich noch zu diesem Thema sagen:

schaltet einen Anwalt ein, wenn man die richtige Rechtsschutzversicherung hat -- ist das schon sehr von Vorteil. :gutidee:

Franz :s75:

Geschrieben

Soweit ich informiert bin, kennen nicht alle Bundesländer das Widerspruchsverfahren. Vielleicht können die "Gelehrten" weiterhelfen.

Wiederspruch gibt es in Niedersachsen nicht mehr, und so wie es aussieht in Hessen auch nicht mehr !

Mit dem Wegfall der vier Bezirksregierungen in Niedersachsen ( die waren für alle Wiedersprüche zuständig )

bleibt nur noch der Weg der Verwaltungsklage innerhalb einen Monats ab Zustellung des Bescheides.

Die arbeit der Bezirksregierungen haben jetzt die unteren Waffenbehörden übernommen, sie stellen auch die Bescheide aus, welche früher nur die Bezirksregierung ( nach fruchtlosem Einspruchsverfahren ) ausstellen durften.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich bekam heute den Gerichtstermin !

Am 13.11.2006 verhandelt die 10. Kammer des Vewaltngsgerichtes Hannver meine beiden Verfahren.

Gruß

BigBoremike

So, komme gerade aus den Hallen der Judikative, es war eine sehr angenehme Verhandlung mit einen sehr sachlichen und überaus kompetenten Vorsitzenden Richter. Morgen um 9°° Uhr erhalte ich die Urteile.

Bis dahin halte ich mich hier zurück. :D:D:D:D

Geschrieben

Das vierfache Grinsen will mir irgendwie gefallen, und

steigert die Vorfreude !

Es wurde im Anschluss an meine Verhandlung noch eine Klage aus dem Landkreis Hameln- Pyrmont verhandelt !

Ich musste mir derart das Lachen verkneifen :rotfl2:

"Die Behörde (vetreten durch 2 Angestellte) hatten einem Antragsteller in die gelbe WBK die Auflage erteilt nur Langwaffen erwerben zu können die eine Energie E0 von 1500 J nicht übersteigen. Da der Vereinsschießstand für mehr nicht zugelassen sei. Der Vorsitzende Richter verlass § 14. Abs. 4 des WaffG

und belehrte die anwesenden Sachbearbeiter. Credo Klage stattgegeben.

Was heute wieder für Steuergelder den Bach runtergegangen sind. :s75::s75::s75:

Geschrieben

.... Der Vorsitzende Richter verlass § 14. Abs. 4 des WaffG

und belehrte die anwesenden Sachbearbeiter. ...

:D:D:D

Geschrieben

Juhuuu hab sie. :s82:

Nun es ist aber ein stempel mit dem Hinweis, das nur Waffen auf die gelbe WBK erworben werden dürfen die auch einer Diszipiln entsprechen. (ungefährer wortlaut)

Hmm war da nicht was?

Bin beruflich leider sehr angespannt, wir arbeiten halbtags.

Von morgens 8:00 bis abends acht.

Deshalb kann ich nicht immer auf dem neusten Stand sein.

Nun meine Frage:

Ist dieser Eintrag vom Gesetz her zulässig? :huh:

Schönen tach noch.

NEEEEEEEE

siehe

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...=gerichtstermin :s75:

Geschrieben

Beide Klagen sind von der 10. Kammen des Verwaltungsgerichtes Hannover stattgegeben worden. :s75:

Erwerbsstreckungsgebot ist nicht, und ein frisches altes gelbes Heftlein gibts auch noch zu der neuen gelben dazu. :eclipsee_gold_cup::eclipsee_gold_cup:

Ein wirklich toller Erfolg für uns Sportschützen.

Sobald ich die Urteile mit Begründung habe stelle ich sie hier rein, und Prost!!!

Geschrieben
Ein wirklich toller Erfolg für uns Sportschützen.
Leider nein, da es sich nicht um die Entscheidung eines OVG handelt und die Sache daher nur eine Einzelfallentscheidung ohne Breitenwirkung ist.

Das nächste VG kann in einem gleich oder ähnlich gelagerten Fall wieder zu einer völlig konträren Entscheidung kommen.

Das in Deinem Fall positive Urteil, zum ich ehrlich gratuliere, kann nur von ebenfalls Betroffenen als Beispiel in einer Argumentationskette herangezogen werden.

Trotzdem bleibt es erfreulich, dass sich die Anzahl der gerichtlichen Positiventscheidungen damit wieder zugunsten derer erhöht, die sich eben nicht jeden Verwaltungsunsinn widerspruchslos gefallen lassen.

:icon14:

CM :)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.