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BigBoreMike

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  1. Der Herr Sachbearbearbeiter von Ballerkalle führt jedoch nicht nur die in seinen Augen mangelhafte Bedürfnisbescheinigung an, sondern die öffentliche Sicherheit ist es die Herr J... als überproportionalen Grund anführt. Man muß sich diesen Ablehnungsescheid mehrfach durchlesen, dann wird einem bewusst das dieser auf reiner Willkür beruht. Die ordnungsgemäße Bearbeitung des Bedürfnisformulars durch den BDS LV wird angezweifelt, ja sogar unterstellt er wurde oberflächlich angekreuzt. Es wird gedoht bei einer Bewilligung des Antrages die durch den DSB befürworteten Revolver in .357 Mag zu wiederrufen, obwohl damit nachweislich noch Disziplinen im DSB geschossen werden. Und nun zur inneren Sicherheit, Herr J... schreibt "Im Zusammenhang mit dem Bedürfnisbegriff und der immanenten Intention des Waffengesetzes, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken" Jetzt ist Ballerkalle mit 15 Schußwaffen kein Risiko für die öfftenliche Sicherheit, würde dem Antrag stattgegeben wäre er dieses. Im Übrigen, ratet mal wer die Wiederlade Klage verloren hat... "Nur berechigt Munition wiederzuladen für die auch eine Erwerbsberechtigung vorhanden ist" So ich lese jetzt das WaffG und suche die "immanenten Intention" Gruß BigBoreMike
  2. Dieser Ablehnungsbescheid ist eine reine Willkür und an keiner Stelle Gesetzeskonform. Bis auf die vom BDS bemängelte Bedürfnisbescheinigung ( Die Ergänzung hätte man nachreichen können ) spiegelt dieser Bescheid eine extreme Abneigung ,des Sachbeareiters Herrn J... , gegenüber den Legalwaffenbesitzer wieder. Um die Staatssicherheit in Hannover sicher zu stellen sagt Sachbeareiter Herr J... Allein durch die Formulierung „mehr als zwei mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition" in § 14 Abs. 3 WaffG geht das Gesetz zunächst erkennbar davon aus, dass der Sportschütze im Allgemeinen zur Ausübung seines Sportes mit zwei Kurzwaffen ausreichend versorgt ist und zusätzliche Merkmale erfüllt sein müssen, um den Erwerb weiterer Kurzwaffen zu gestatten. Dies wird insbesondere deutlich durch die Begriffe „erforderlich" und „benötigen". Im Zusammenhang mit dem Bedürfnisbegriff und der immanenten Intention des Waffengesetzes, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, sind eben auch hier bei der Beurteilung dieses Sachverhalts die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu berücksichtigen. Denn die Interessen der Allgemeinheit daran, dass möglichst wenig Waffen „ins Volk" kommen, müssten Ihrem privaten Interesse am Erwerb und Besitz weiterer Waffen immer mehr zurückweichen. Dies kann jedoch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht hingenommen werden. Ehrlich gesagt mir kommt es gleich hoch
  3. Leider ist mir der Sachbearbeiter von Ballerkalle sehr gut bekannt, einen schlimmeren Waffengegner habe ich noch nicht kennengelernt. (Obwohl er von der BW kommt). Seine Bezugnahme auf die öffentliche Sicherheit sind schon hammerhart. Herr J... hat wieder 2 Waffen verhindert und die Region Hannover gerettet. Kein Sachbearbeiter hat so viele Verwaltungsklagen verloren wie Herr J... Fortsetzung folgt... Gruß BigBoreMike
  4. In Antwort auf: Ok, ok, wenn das SO ist, das wusste ich nicht. Wenn bei uns eine "schiesstandprüfung" ist kommt die Dame (ca. 25 Jahre) immer alleine Ich glaube hier bedarf es etwas an Aufklärung! Schießstätten wurden nach altem Recht alle drei Jahre überprüft. Wir haben aber ein neues Waffengesetz bekommen ! Sicherlich war es früher Besser, Anschreiben mit Datum und Zeit der Überprüfung und die nette Dame hat sich alles angeschaut. Mein lieber Smithy die Zeiten haben sich geändert, oder besser, die Menschen haben die Zeit geändert. Nach bestehendem Waffenrecht ist so eine spontane Überprüfung jederzeit möglich und wen wunderts dass es einen BDS Verein getroffen hat. Verband noch nicht anerkannt, geschweige die Schießsportordnung und unter dem Motto "Wir machen auch Hausbesuche" ging es dann zur Sache! Mit der Regelüberprüfung eines Schießstandes hat das hier nichts zu tun. MfG BigBoreMike
  5. In Antwort auf: Würde auch nicht klappen. Oder kann das SEK (Staatspolizei) von jedem Sachbearbeiter einfach so angefordert werden? Zumindest die "Anforderung" muss doch auch von "Staatsseite" befürwortet werden; womit wir wieder bei der Staatsmacht (und nicht Stadtmacht) wären. Da irrst du aber gewaltig! Jede Polizeistation kann das SEK anfordern das entscheidet bei Bedarf der Einsatzleiter z.B. bewaffneter Banküberfall. Im Klartext: Der Leiter der Waffenrechtsbehörde ordnet die Überprüfung des Schießstandes am... an und da Schußwaffen im Spiel sind fordert er über den Dienstweg ein SEK an und er bekommt es.Also sind wir wieder bei der "Stadtmacht". Sobald Schußwaffeneinsatz möglich ist kann jeder Polizeimeister ein SEK anfordern. MfG BigBoreMike
  6. Unser Reservistenverband (VdRBw) wird mit absoluter Sicherheit nicht ein anerkannter Schießsportverband werden! Allerdings ist dieses Thema nicht ganz neu !!! Zukünftig werden die örtlichen Resevistenkameradschaften (wenn nicht schon geschehen) sogenannte "RAG`s Schießsport" gründen. Diese könnten als schießsportliche Vereine anerkannt werden. Eine Resevistenkameradschaft betreibt nicht automatisch und ausschließlich nur den Schießsport! Nur über den Weg der RAG Schießsport wird es zukünftig noch möglich sein waffenrechtiche Erlaubnisse zu erhalten. Im Übrigen hat der VdRBw diesen Weg eingeleitet. MfG BigBoreMike
  7. In Antwort auf: Nur die Praxis alleine kann letztendlich dafür sorgen, dass Stück für Stück Klarheit aufkommt. Alles in Butter ? Ich denke schon. In diesem Sinne... @Sachbearbeiter Wie soll man das verstehen ? Die derzeitige Praxis ist einfach erschreckend, ich habe aufgrund meiner Mitglieder mit 4 Ordnungsbehörden zu tun und was hier für unterschiedliche Meinungen und letztendlich zweifelhafte Handlungsweisen an den Tag gelegt werden, spottet jeder Beschreibung. Genau diese Praxis soll zukünftig Klarheit bringen. Deine Denkweise, wie z.B. die VwV würde mehr Klarheit bringen, bewirkt genau das Gegenteil! Jede weitere Schriftform zu einem Gesetz erschwert die eigentliche Durchführung. Desto mehr ein eigentlich klarer Gesetzestext verbal verklausiliert wird, umso schwerer wird er verständlich und führt zu ungewollter Auslegung nach eigenem Ermessen in anbetracht seiner persönlichen Einstellung als Entscheidungsträger. Daran krankt Deutschland und es wird immer schlimmer... MfG BigBoreMike
  8. Natürlich ist es jedem (Teil) Verband erlaubt eigene Regeln zu erstellen! Allerdings stelle ich hier erhebliche Ermächtigungen fest, die deutlich über die geltende Rechtslage hinausgehen. Keine Verordnung und Verwaltungsvorschrift darf ein Gesetz weitergehend reglementieren. Diese Anträge des Rheinischen Schützenbundes tun dieses aber an mehrfacher Stelle, allein die Befürwortung von 2 Waffen in 12 Monaten ist einfach völlig haltlos. Hier behindert man sich selber ! Nachwuchs im Schützenwesen des DSB (selber DSB) wird dadurch sicherlich nicht gerade motiviert. "2 Disziplinen kannst du als Neuling schießen" heißt die Botschaft dieses Schützenverbandes. Wahrlich eine sonderbare Entwicklung in den Verbänden, die von uns als Mitglied ihre Daseinsberechtigung erhalten. Man kann dem DSB als Dachverband nur anraten eine einheitliche Bedürfnisbescheinigung zu erstellen , die für alle Landesverbände Gültigkeit haben solte. Schon jetzt ist die Auslegung in den Ordnungsbehörden in waffenrechtlichen Erlaubnissen so unterschiedlich, dass man sich fragt ob wir 16 WaffG.in Deutschland haben. Sie reichen von "kein Problem, das machen wir" bis "seien sie froh, dass sie den Kram behalten dürfen". Eine zusätzliche unterschiedliche Bedürfnisauslegung der einzelnen Landesverbände wäre der Supergau. MfG BigBoreMike
  9. Die Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe wurde vor dem 01.04.2003 bereits in § 42 geregelt.Dort wurde die sichere Aufbewahrung gegenüber dritten gefordert, also nichts mit der Büchse an der Wand.Jedoch war eine klare Klassifizierung nicht gegeben. Ältere Waffenschränke die kein Typenschild besitzen und nach geltendem Recht nicht eingeteilt werden können, dürfen weiterhin benutzt werden, wenn der Behörde glaubhaft gemacht wird daß das Behältnis einer geforderten Klassifizierung genügt. Das kann durch ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen erfolgen bzw. durch in augenscheinnahme der Ordnugsbehörde bzw. eines bestellten Sachverständigen oder Kripobeamten der Behörde.Die Kosten dieser Expertisen trägt in jedem Fall der Waffenbesitzer. MfG BigBoreMike
  10. In Antwort auf: zum zweiten ist die cdu teil des problems, weil scharfmacherländer wie thüringen und sachsen am liebsten alles verbieten würden. Genauso wie vor dem 01.04. jedes Bundesland wird beim Vollzug des Neuen WaffG sein eigenes Süppchen kochen. Das Thüringen hier eine besondere Qualität an den Tag legt verwundert mich nicht,sie wird die Sache aber nicht ändern können. Das Problem sind die Ermächtigungsparagraphen im WaffG! Solange diese die Möglichkeit gebären in Grundrechte des Bürgers einzugreifen werden wir ständig mit einer Übergangs-VO leben.Je nach Auffassung und Gegebenheiten wird die Zwinge einen Gang weiter zugedreht. Eine zuverlässige Überlebensgarantie, hinsichtlich des legalen Waffenbesitzes und des Schießsports, ist mit diesem Gesetz nicht gegeben. Die kommende VO verlängert den Stohhalm, bis zum nächsten bewaffneten Psychopathen. MfG BigBoreMike
  11. Neulich habe ich folgende dpa Meldung geträumt! "Rot/Grün will gegen die VO des neuen Waffenrechtes im Bundesrat stimmen ! Auf Anfrage eines Journalisten anlässlich einer Pressekonfesrenz im BMI sagte der Innenminister: Das neue Waffengesetz wurde uns von der Opposition in die Schuhe geschoben, wir wollten das Waffenrecht gar nicht ändern aber die CDU/FDP hat uns gezwungen.Auch die Negativkampange der Medien gegenüber den legalen Waffenbesitzern wurde maßgeblich durch die Opposition gelenkt.Als Täuschung empfinden wir auch, daß allen SPD regierten Bundesländern angeraten wurde die Waffenbörsen zu verbieten, der Grund liegt nämlich darin, daß diese Waffenbörsen jetzt in CDU regierten Bundesländern stattfinden um die wirtschaftliche Situation der Rot/Grünen Bundesländer weiter zu verschlechtern.Im Übrigen gilt das auch für die gesamtwirtschaftliche Lage!Zudem bekamen wir gefälschte Daten aus dem BKA bezüglich der Straftaten der legalen Waffenbesitzer zugespielt.Durch interne Ermittlungen kam heraus das ein hoher Beamter des BKA den Faktor um 100 erhöht hatte und er ist CDU Mitglied.In Anbetracht dieser Tatsachen gehen wir von einer arglistigen Täuschung der Bundesregierung aus.Zu allerletzt möchte ich noch die vielen Rot/Grünen Parteimitglieder erwähnen, die bei der UNO für den totalen Verbot aller Waffen kämpfen.Diese Personen wurden bei uns durch die Opposition eingeschleust, es ist schon ein interner Ausschuß damit beschäftigt diese Parteiinternen "Schläfer" ausfindig zu machen, einige Zeit wird das noch in Anspruch nehmen da es zwischen 100.00 und 300.000 sein sollen". MfG Ihr O.S. ---------------------------------------------------- Sorry ich konnte nicht anders MfG BigBoreMike
  12. In Antwort auf: Smithy, vielleicht weißt Du mehr als ich. Aber mir wurde von jemandem, der im BMI mit am Tisch saß, berichtet, dass unsere einzigen Freunde die Bayern gewesen sein, denen wir viel zu verdanken hätten! Glock hat Recht! MfG BigBoreMike
  13. Ich sehe das genauso, aber was bleibt einem Übrig wenn die Behörde eine derzeitige Bearbeitung von Anträgen aufgrund der vorliegenden Vollzugshinweise ablehnt.Mich würde mal interessieren ob schon einer hier im Forum einen rechtsgültigen Bescheid mit Ablehnung eines waffenrechtlichen Vorgangs erhalten hat, der sich auf das neue WaffG beruft bzw. auf die vorläufigen Vollzugshinweise. MfG BigBoreMike
  14. @Nowlin Kann ich mir ehrlich gesagt nur sehr schwer vorstellen ! Waffenrechtliche Angelegenheiten sind in Deutschland Kreis bzw. in den Großstädten Polizeisache, diese Abteilungen sind mindestens so besetzt, daß alle Belange grundsätzlich ständig bearbeitet werden können. Sollte dir kein Sachbearbeiter zur Verfügung gestanden haben handelt es sich mit Sicherheit nicht um die Regel ! MfG BigBoreMike
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