Michael_He Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Nach ca. 20 Jahren Pause bin ich nun mit einem Kollegen zum Schießsport zurückgekehrt. Damals hatte ich schon die Sachkundeprüfung gemacht aber hatte keine Lust eine WBK zu beantragen Ist die Sachkunde noch gültig ? Ich hab sie hier noch vor mir liegen. Ein anderes Vereinsmitglied der damals auch mit mir im Verein war und so ziemlich den selben Werdegang hatte wie ich ( damals im Verein 18 Jahre Pause usw.) meinte sie wird nicht mehr anerkannt. Er mußte sie wohl auch wiederholen. Würde mir das natürlich gerne sparen. Erstmal ist das wieder Zeit, Nerven, Kosten und eigentlich hab ich jetzt in der Vorbereitung lles nochmal durchgelesen und muß sagen ich weiß alles Gruß Michael Toll kann man hier nicht seine Posts editieren ?? Egal, vorstellen kann ich mir das schon. Auf der alten Sachkunde steht ein andere § wonach sie gamcht worden ist. Aber ich bin nun mal faul.
Astanase Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Nach ca. 20 Jahren Pause bin ich nun mit einem Kollegen zum Schießsport zurückgekehrt. Damals hatte ich schon die Sachkundeprüfung gemacht aber hatte keine Lust eine WBK zu beantragen Ist die Sachkunde noch gültig ? ...... Nein!
Michael_He Posted March 12, 2006 Author Posted March 12, 2006 Ich will aber das die noch gültig ist Wofür hab ich sie dann all die Jahre aufeghoben
Astanase Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Bessere Frage: Wofür hast du die überhaupt damals gemacht?
Private1stClass Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Ich will aber das die noch gültig ist Wofür hab ich sie dann all die Jahre aufeghoben Frag doch dein Amt und dann kannst du dich (vielleicht) immer noch aufregen/eine neue Sachkundeprüfung ablegen.
Astanase Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Derartige Fragen kann er sich ersparen. @Michael_He: Etwas zum lesen: KLICK mich.
Michael_He Posted March 12, 2006 Author Posted March 12, 2006 Naja war eigentlich auch klar. Hatte ja auch der eine Vereinskollege erzählt das sie hier in MG nicht die alte Sachkunde anerkannt hatten. Hatte nur gehofft das einer sagt klar sag das Zauberwort und dann geht das auch mit der alten. @ Astanase Weiß auch nicht. Mit der Sachkunde ging es damals im Verein flott aber dann ging es irgendwie nicht weiter so in Bezug auf KK oder GK. Hatte dann wohl die Lust verloren. War auch erst 17 damals.
Astanase Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 ...... @ Astanase Weiß auch nicht. Mit der Sachkunde ging es damals im Verein flott aber dann ging es irgendwie nicht weiter so in Bezug auf KK oder GK. Hatte dann wohl die Lust verloren. War auch erst 17 damals. Na, jetzt bist du ja gereift und somit .... ran an den Speck. Such dir einen netten Verein, 12 Monate Spass haben, fleissig Glanzbilder sammeln, dem Vorsitzenden das Köfferchen tragen und schwupp gibt es die Sachkundeprüfung; Gelbe WBK & Grüne dazu. Waffenschrank und auf zum Kauf. Es gab nie bessere Zeiten des Kaufes von privat!
werner brozio Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 @ Astanase Weiß auch nicht. Mit der Sachkunde ging es damals im Verein flott aber dann ging es irgendwie nicht weiter so in Bezug auf KK oder GK. Hatte dann wohl die Lust verloren. War auch erst 17 damals. Jaaah Michael, und dann kamen die zweibeinigen Raubkatzen und haben dir ein anderes Ziel geboten. Da kann man schon schwach werden.
IMI Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Jaaah Michael, und dann kamen die zweibeinigen Raubkatzen und haben dir ein anderes Ziel geboten. Da kann man schon schwach werden. hauptsache, er hat die Mouche getroffen...
Mausebaer Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Nicht "entweder oder" Girls with Guns hauptsache, er hat die Mouche getroffen... Mouche das hört!
runnerpok Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Nein! interessant! und warum nicht? sorry - aber über geltungsdauer etc. hab ich nix gefunden - auch in deinem link nicht. ... oder hab ich da was überlesen?? also: butter bbei die fische! warum soll eine nach altem recht erworbene sachkunde nich mehr gültig sein? weil er die folgeschritte - verein und wbk-antrag damals nicht angegangen ist? schwer vorstellbar! gruß aus thüringen
werner brozio Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 interessant! und warum nicht? sorry - aber über geltungsdauer etc. hab ich nix gefunden - auch in deinem link nicht. ... oder hab ich da was überlesen?? also: butter bbei die fische! warum soll eine nach altem recht erworbene sachkunde nich mehr gültig sein? weil er die folgeschritte - verein und wbk-antrag damals nicht angegangen ist? schwer vorstellbar! gruß aus thüringen Nein, weil das Wissen für eine erfolgreiche Sachkundeprüfung nach dem Neuen Waffengesetz sehr viel umfangreicher geworden ist. Soweit mir das bekannt ist, werden jetzt zwei Schulungstage angesetzt mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung. Bitte korrigeirt mich, wenn ich falsch liege. .38 werner
2011 Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 Also ich hatte mit meiner 17 Jahre alten Sachkunde keine Probleme. Beim WBK-Antrag bekam mein SB große Augen, wirbelte mit zwei Kollegen durch etliche Ordner und meinte dann, dass die alte Sachkunde anerkannt wird. Es ging anscheinend ein Schreiben an die Ordnungsämter, dass alte Sachkundeprüfungen anerkannt werden. (In Bayern auf jeden Fall). In der Aktuellen WaffVwV (Drucksache 81/06 vom 27.01.2006) steht das auch noch mal: "Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte anderweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter."
falcon Posted March 12, 2006 Posted March 12, 2006 die sachkunde muss immer vorliegen und immer aktuell (rechtslage, ggf. technische entwicklungen,etc.) sein. nachgewiesen werden muss sie aber i.d.r. nur einmal.
runnerpok Posted March 13, 2006 Posted March 13, 2006 Nein, weil das Wissen für eine erfolgreiche Sachkundeprüfung nach dem Neuen Waffengesetz sehr viel umfangreicher geworden ist. Soweit mir das bekannt ist, werden jetzt zwei Schulungstage angesetzt mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung. Bitte korrigeirt mich, wenn ich falsch liege. .38 werner natürlich hast du mit deinem verweis auf wesentlich veränderte lerninhalte und den neuen prüfungsablauf recht. aber dies ist nicht entscheidend. die frage ist, ob eine vor grauer vorzeit abgelegte prüfung wiederholt werden muss, nur weil sich viele rechtliche aspekte grundlegend geändert haben. zumindest wollte ich astanases kategorischs nein so nicht unkommentiert stehen lassen. mal sehen, wie er das belegen kann. wie gesagt - ich lass mich da gern eines besseren belehren - den gegenbeweis kann ich ja auch nicht belegn :-( danke an 2011 und falcon für den beistand! ach so - ich muss ja morgen meinen führerschein neu machen, weil sich seit 1978 soooo viel geändert hat (war nur ein joke, hat nix mit dem thema zu tun und ließe sich auch schwerlich vergleichen - aber nur mal als anstoß zum nachdenken) gruß aus thüringen und schöne woche euch allen
Michael_He Posted March 13, 2006 Author Posted March 13, 2006 Ich gehe auch davon aus das ich die Neu machen muß. Hätte mir gerne das Geld gespart und dafür schonmal Tresor gekauft. Aber naja. Muß ja eh wieder was im Verein sein, mal schauen was sich dann in der Zeit ergibt ? Evtl. frag ich doch mal nach mit Verweis auf : In der Aktuellen WaffVwV (Drucksache 81/06 vom 27.01.2006) steht das auch noch mal:"Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte anderweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter." Ich glaube bei uns macht das die Polizeibehörde . Und ich hab da so einen Verdacht das es soagr der Vorsitzende des Polizeisportvereins Abteilung Schießen macht. Mit anderen Worten ich müßte mich dann mit meinem Vereinsvorstand streiten ob die alte Sachkunde anerkannt wird oder nicht. Mein dem einen Kollegen der vor einem 1/2 Jahr die WBK wollte wurde es nämlich auch nicht anerkannt. Aber wie gesagt mal schauen was das nächste Jahr bringt. Geändert hat sich aber nicht viel wenn ich mir die aktuellen Sachen durchlese. Höchstens das der Notstand nicht mehr drinsteht und verbotene Gegenstände nun andere sind. Ansonsten sehe ich da keine Änderung .
Sachbearbeiter Posted March 13, 2006 Posted March 13, 2006 Geändert hat sich schon einiges und zwar sowohl vom Umfang als auch von der Qualität ! Die Vorschriften haben sich geändert, es gibt ein Beschussgesetz etc. Außerdem werden seit dem 01.04.2003 in der Prüfung auch ausreichende Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen gefordert. Das gabs früher so nicht. Als weiterer Grund gegen die Anerkennung der alten Prüfung dürfte meines Erachtens zudem sprechen, dass nicht jeder diese vor einem staatlichen Prüfungsausschuss absolviert hat. Also ich teste das in solchen Fällen gerne persönlich und hab da schon die tollsten Antworten bekommen, die eher weniger auf das Vorhandensein von Sachkunde hingedeutet haben. Vielleicht sollte man sich auch mal in Anlehnung an das Sprengstoffrecht Gedanken machen, ob die erworbene Sachkunde ohne folgende WBK-Ausstellung bzw. ohne "Umsetzung der erworbenen Kenntnisse" lediglich befristet anerkannt wird.
skipper Posted March 13, 2006 Posted March 13, 2006 Vielleicht sollte man sich auch mal in Anlehnung an das Sprengstoffrecht Gedanken machen, ob die erworbene Sachkunde ohne folgende WBK-Ausstellung bzw. ohne "Umsetzung der erworbenen Kenntnisse" lediglich befristet anerkannt wird. Warum eigentlich? Was bringt das? Gar nichts! Orientieren wir uns doch mal an den Autofahreren. Einmal Fuehererschein immer Fuererschein! Keine Pruefung ob man ueberhaupt Auto faehrt oder je gefahren ist.
Sachbearbeiter Posted March 13, 2006 Posted March 13, 2006 Auch das halte ich für falsch. Wie man für Autofahrer auch Sehtests in gehobenem Alter vorschreiben sollte. Aber wir driften ab...
Guest Posted March 13, 2006 Posted March 13, 2006 Vielleicht sollte man sich auch mal in Anlehnung an das Sprengstoffrecht Gedanken machen, ob die erworbene Sachkunde ohne folgende WBK-Ausstellung bzw. ohne "Umsetzung der erworbenen Kenntnisse" lediglich befristet anerkannt wird. Die Verknüfung der Sprengpappe an einer WBK wäre unzulässig. Der Vorderladerschütze braucht keine WBK (zumindest bei einschüssigen VL), benötigt dennoch die Schwarzpulvererlaubnis.
Guest Posted March 13, 2006 Posted March 13, 2006 Die Verknüfung der Sprengpappe an einer WBK wäre unzulässig. Der Vorderladerschütze braucht keine WBK (zumindest bei einschüssigen VL), benötigt dennoch die Schwarzpulvererlaubnis. Hallo Floppyk, ich denke dass SB einwenden wollte, Du musst innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Erlaubnis Pulver kaufen, damit dokumentiert wird, aha, er tut was. Wird innerhalb dieser Frist kein Pulver gekauft, verfällt die Erlaubnis, genau wie der Voreintrag auf der grünen WBK. Grüße M.P.
tigerente01 Posted March 13, 2006 Posted March 13, 2006 Hallo Michael_He, ich habe meine Sachkunde vor fast 24 Jahren vor einem Prüfungsausschuß abgelegt und damals eine gelbe WBK beantragt und auch erhalten. Nun habe ich zum Kauf einer Sportpistole Ende letzten Jahres eine grüne WBK beantragt und ebenfalls erhalten. Auf die Frage seitens des SB's nach einer Sachkunde-Prüfung wurde nur geprüft, ob ich die Prüfung vor einem Prüfungsausschuß abgelegt habe, da ansonsten die Sachkunde nicht anerkannt wird. Da ich dieses damals eben gemacht habe, gab es keinerlei Probleme. Andererseits habe ich mich für einen Schießsportleiter-Lehrgang anmelden wollen (wofür eine Waffensachkunde Voraussetzung ist), hier wurde die Waffensachkunde nicht mehr anerkannt, da sich zuviel geändert haben soll. Also, fragen kostet doch nichts, daher würde ich an Deiner Stelle einfach mal beim SB nachfragen. Ich habe mich, da ich ja gerne den Schießsportleiter-Lehrgang absolvieren möchte, nochmals für einen Waffensachkunde-Lehrgang angemeldet. Das kostet zwar wieder Zeit, aber man lernt ja auch wieder was dazu. Viel Erfolg! tigerente01
Sachbearbeiter Posted March 14, 2006 Posted March 14, 2006 Immer ruhig bleiben, Brauner. Brrrr..... Ich meine halt, dass man erworbene Kenntnisse im Lauf der Jahre wieder vergisst, wenn man sie nicht anwendet. Wer in der Schule französisch gehabt hat und 10 Jahre kein Wort mehr in dieser Sprache spricht, hats auch verlernt und muss erst wieder Vokabeln pauken, deklinieren und sich mit der Grammatik beschäftigen. Man lernt es zwar dann schneller wieder, aber eine Auffrischung ist absolut notwendig. Deshalb war mein Gedanke, dass - wie im Sprengstoffrecht - nach Ablauf einer gewissen "Sachkundenichtnutzungsphase" (geiles Wort ! ) diese so nicht mehr anerkannt wird. Man könnte dabei ja an eine Art Wiederholungslehrgang denken. In der Praxis zeigt sich auf jeden Fall sehr deutlich, dass diverse Altsachkundler ohne Praxis wenig bis gar keine Kenntnisse mehr von den grundlegenden Bestimmungen des aktuellen Waffenrechts haben. Wie es bei denen mit der Waffenhandhabung und Aufbewahrungssituation aussieht, möchte ich erst gar nicht wissen...
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