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IGNORED

Walther PPK im neuen Waffenrecht noch möglich?


annoanno58

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine Freundin von mir hat sich 2002 ihren Voreintrag in 7,65 Browning beim BDS geholt und damit dann eine PPK eingetragen.

Verbände befürworten Waffentypen und Kaliber, keine Marken- und Modellbezeichnungen.

Wahrsage, wäre schön, wenn dem so wäre.

Seit einiger Zeit muß man doch beim BDS-Bedürfnisantrag bezügl. zu beantragender Waffe Hersteller, Modell usw. angeben.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Wahrsage, wäre schön, wenn dem so wäre.

Seit einiger Zeit muß man doch beim BDS-Bedürfnisantrag bezügl. zu beantragender Waffe Hersteller, Modell usw. angeben.

Grüße

Iggy

Hier im LV2 geht es auch ohne. Schließlich weiss man ja noch gar nicht, was man kaufen will. Es gibt ein Feld "Waffe/Kaliber" im Formular, da schreibt man dann "Pistole 7,65 Br" rein. Basta.

Die Behörde schreibt z.B. "Pistole Kaliber 7,65 Br" in die WBK. Dann hat man also seinen Voreintrag, der Händler verkauft einem problemlos eine PPK und die Behörde trägt sie problemlos ein (weil sportlich einsetzbar).

Sollte es tatsächlich so eine Selbstbeschränkung in Landesverbänden des BDS geben, wen interessiert's?

Geschrieben

Beim DSB heißt die zugehörige Disziplin "Zentralfeuerpistole"

In der DSB-Sportordnung unter 2.45 zu finden.

Zugelassen sind dort Kaliber von 7,62 bis 9,65mm entspr .30 bis .38 inch.

Eine Mindestimpuls ist meines Wissens im ggs. zu den Großkaliberdisziplinen nicht erforderlich.

Geschossen wird das gleiche wie bei der KK-Sportpistole, also 30 Präzi und 30 Duell (nicht Zeit wie bei GK)

Beantragung läuft beim DSB nach meiner Kenntnis nach wie vor über das Kaliber, d.h. 7,65 beantragen und PPK kaufen.

Wie immer ist es m.E. aber dringend geboten, zuvor mal bei dem das Bedürfnis ausstellenden Bearbeiter anzurufen und zu klären, ob es evtl. nicht niedergeschriebene Vorbehalte gegen ein bestimmtes Kaliber gibt, die im Einzelfall eine Ablehnung oder zumindest Ärger bedeuten könnten.

Denn machen wir uns nichts vor, eine Sportwaffe ist die PPK nicht.

Kann aber sicher auch Spass machen, wenn man Masseverschlüsse mag - jeder nach seiner Facon eben.

Gruß

Martin

Geschrieben

Die PPK ist durch die kurze Visierlinie eine Herausforderung, hat aber eine tolle Eigenpräzision.

Ich habe damit noch nicht so oft geschossen, aber eines Tages werde ich mir sicher eine zulegen. Die PPK meiner Bekannten schiesst leider etwas hoch und nach links. Als ich das mal raus hatte, habe ich die folgende Scheibe beschossen und dabei auf ca. 5 Uhr in die 3 oder 4 gezielt:

nd0io1.jpg

Der Abzug ist sauhart und ich bin KEIN Spitzenschütze. Einen Schuss hab ich verrissen weil mich das kleine Ding immer in die Hand gebissen hat. Aber, wie gesagt, eine Herausforderung mit Präzisionspotential. Sowas interessiert mich - und ich denke da bin ich nicht der einzige.

Geschrieben

Das waren aber 25. In meinem damaligen Verein konnte man auf kürzere Distanzen gar nicht schießen.

PS: ich hab das nicht gepostet um anzugeben, was für ein toller Schütze ich sei, es geht hier um die Waffe.

Geschrieben

Die PPK ist durch die kurze Visierlinie eine Herausforderung, hat aber eine tolle Eigenpräzision.

Ich habe damit noch nicht so oft geschossen, aber eines Tages werde ich mir sicher eine zulegen. Die PPK meiner Bekannten schiesst leider etwas hoch und nach links. Als ich das mal raus hatte, habe ich die folgende Scheibe beschossen und dabei auf ca. 5 Uhr in die 3 oder 4 gezielt:

nd0io1.jpg

Der Abzug ist sauhart und ich bin KEIN Spitzenschütze. Einen Schuss hab ich verrissen weil mich das kleine Ding immer in die Hand gebissen hat. Aber, wie gesagt, eine Herausforderung mit Präzisionspotential. Sowas interessiert mich - und ich denke da bin ich nicht der einzige.

Bin ganz Deiner Meinung - bloss wie bekommt man so ein Ding genehmigt.Nach all dem Gesagten,ist es

nicht so eindeutig und einfach .

Geschrieben

Denn machen wir uns nichts vor, eine Sportwaffe ist die PPK nicht.

Sie ist eine Dienstwaffe, die sich in Dienstwaffen-Disziplinen schießsportlich einsetzen lässt.

Der enge Blickwinkel in Bezug auf "Sportwaffen" hat mich noch nie überzeugt. Wollt ihr alle ausschließlich Walther GSP oder Steyr LP & Co. schießen ?

Und wo liegt die größere Herausforderung - und Leistung - im Schießsport, die 10 mit einer SIG P 210-5 LS zu löchern oder aber mit der kleinen PPK ?

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Also Leute, jetzt bloß keine Diskussion, was Sportwaffen sind und was keine sind.

Sport ist Training (alleine) und Wettkampf (Vergleich seiner eigenen Leistungen mit denen anderer Schützen).

Jede Waffe stellt eine Herausforderung an den Schützen dar. Und bei den Vergleichen sollte man immer in der gleichen Liga bleiben. Alles andere ist müßig.

@wahrsager

Jenau. - Mit einer GSP kann (fast) jeder gut schießen. PP / PPK / TT und Konsorten sind eine lohnenswerte Herausforderung. Stil, Geschichte, Charakter und Spaß werden bei diesen Kanonen und Kalibern kostenlos mitgeliefert.

Geschrieben

Jenau. - Mit einer GSP kann (fast) jeder gut schießen. PP / PPK / TT und Konsorten sind eine lohnenswerte Herausforderung.

Wenn das mal so wäre, ich schieße mit einer GSP auch keinen einzigen Ring mehr als mit meiner Walther PP. :traurig_16:

Geschrieben

Jennerwein, dann liegt dir einfach dieses kleine, feine Dienstpistölchen.

Ich kenne einen Waffensammler, der mit relativ kurzläufigen Ordonnanzpistolen mühelos Ergebnisse schießt, bei denen sich die KK- und GK-Schützen am Stand daneben - mit ihren spezialisierten 6-Zoll-Teilen mit entsprechenden Visierlinien - häufig verstecken wollen....

Also, wir sollten niemandem aufgrund technischer Merkmale seiner Waffen wie Lauflänge und Visierlinie absprechen, Schießsport zu betreiben. Trifft im übrigen auch formal nicht zu, schaut mal in die Schießsportordnungen.

Es lebe die Vielfalt !

Gruß,

karlyman

Gast husqvarna-m40
Geschrieben

Die PPK ist durch die kurze Visierlinie eine Herausforderung, hat aber eine tolle Eigenpräzision.

Ich habe damit noch nicht so oft geschossen, aber eines Tages werde ich mir sicher eine zulegen. Die PPK meiner Bekannten schiesst leider etwas hoch und nach links. Als ich das mal raus hatte, habe ich die folgende Scheibe beschossen und dabei auf ca. 5 Uhr in die 3 oder 4 gezielt:

nd0io1.jpg

Der Abzug ist sauhart und ich bin KEIN Spitzenschütze. Einen Schuss hab ich verrissen weil mich das kleine Ding immer in die Hand gebissen hat. Aber, wie gesagt, eine Herausforderung mit Präzisionspotential. Sowas interessiert mich - und ich denke da bin ich nicht der einzige.

Ein Bekannter von mir schießt (beim BDS-Standardprogramm) etwas über 300 Ringe mit seiner PPK. Und dürfte so Handschuhgröße 11 o.ä. haben.

Finde ich klasse..

Ich frage mich, wie er das Dingen überhaupt festhält mit den Pranken. Scheint aber zu funktionieren. Gesehen hab ich's noch nicht, wohnt irgendwo hinterm Deich.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Das Thema mal wieder nach vorn schieb...

Bekannter hat mich in den letzten Tagen informativ angemailt. --->

------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sachlage:

Ablehnung der Beführwortung einer Pistole Makarov im Kaliber 9mm Mak. durch den BDS.

Begründung:

Zunächst Verweis auf Sporthandbuch BDS Anlage 2,Kurzwaffenteil:

Folgende Modelle sind für die Disziplinen zugelassen-allerdings werden für diese Modelle keine Waffenbefürwortungen ausgestellt:

Pistole FN 1922 und 10/22

Pistole Mauser HSC

Pistole Wakther PP und PPK

Pistole Makarov

Unique Modell R51/Mod. 9coups

Revolver Ruger GS 32M

Diese Liste kann Jährlich aktualisiert werden!

Auf weitere Nachfrage neue Begründung:

Verweis auf Lauflänge der zur Beführwortung beantragten Waffe.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Da kräuseln sich mir jetzt ein Weng die Fußnägel, weil:

Wenn eine Waffe laut Sportordnung ausdrücklich zugelassen ist, wie kann man dann plötzlich eine Begründung aus dem Hut zaubern, nach der die Waffe dennoch nicht zugelassen wird? Was soll der Blödsinn?

Wäre ja in etwa so, als würde die FIA sagen: "Der Ferrari des Herrn M.S. enspricht zwar unseren Regeln und dürfte demnach auch am Rennen teilnehmen, aber wir schließen ihn trotzdem aus... (Anm.: z.B. weil uns die rote Farbe missfällt)."

Irgendwie verschließt sich mir da der tiefere Sinn hinter der Ablehnung.

Für mich gibt es nur zwei Möglichkeiten, die für oder gegen eine Beführwortung sprechen:

entweder ist eine Waffe zugelassen oder sie ist es nicht. So ein Rumgeeiere ist doch für den A***.

Würde das im Umkehrschluß bedeuten, daß, wenn ein BüMa die Waffe mit einem längeren Lauf ausstatten würde, sie plötzlich doch wieder eine Zulassung bekommen könnte, aber diese dann doch wieder nicht bekommen würde, weil sie dann nicht mehr dem dienstlich geführten Modell entspräche?

Zumal die Lauflänge der Pistole M mit 93mm bzw rd 6,32" über der hier angesprochenen 3" Grenze liegt.

Waffengesetze und ihre Auslegungen, immer wieder ein tolles Erlebnis....

Geschrieben

Ich denke, die Ablehnung kommt ganz einfach daher, weil man es nicht ganz so toll sieht, wenn Sportschützen sich Waffen kaufen wollen, mit denen sie zwar mal was treffen könne, aber leider automatisch i.d.R. die hinteren Plätze einnehmen werden. Irgendwie ist das auch verständlich. Bezeichnen wir es als Verantwortungsgefühl der Funktionäre gegenüber dem neuen Sportschützen.

Wenn man sich so ein Ding entsprechend modifiziert, sollte es ja sowieso einen anderen Namen haben und wohl auch gehen.

Ich kann mich mal an einen Sportschützen erinnern, der seine Befürwortung für seine X-te Waffe bekommen hat und er hat sich dann in allem ernstes einen Derringer damit gekauft. Der Verein und Verband war über die Verarschung (zur Leistungssteigerung) extrem sauer und er hat es dann vorgezogen das Teil doch gegen was philosophiekonformes auszutauschen.

Wenn einer Jäger ist und hat so ein Ding oder ein Erbe und will seine Wettkampfgebühr loswerden, wieso nicht.

Manchmal sollte man sich ganz einfach fragen, was das Wort Sportschütze bedeuten soll. Es hat sicherlich in erster Linie nichts mit Waffensammeln, Jagen und Selbstverteidigung zu tun. Ich weiß, hört sich hart an, aber so ist es. Genauso wird man ja auch einen Jäger etwas belächeln, wenn er für die Fallenjagd sich eine Walther GSP zulegt.

Ich hätte auch gern eine PPK, ein so was und das noch, nur irgendwie tu ich mich dann auch schwer jemanden zu erklären, dass ich das als Sportschütze brauche. Wenn man ehrlich ist, gibt man auch zu, dass es eigentlich einen anderen Beweggrund hat. Nur den kann einen der Verband leider nicht befürworten, da muss man sich was anders ausdenken.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Makalu,

deine Ausführungen haben ja durchaus Sinn und ihre Daseinsberechtigung. Auch mir wickeln sich die Ohren zu ner Rolle Drops, wenn ich an die Sammlung des ein oder anderen "Sportschützen" denke, da finden sich Sachen, bei denen man sich ernsthaft Fragen nach dem Sinn des Besitzes stellt.

Aber genau so gut gibt es ebend auch Waffen, bei denen ich durchaus Sinn in einer Beführwortung sehe.

So gibt es beispielsweise mit Sicherheit auch Erwerbsinteressenten, die mit wässrigem Blick auf die Pistole M schielen und dabei an ihre vergangenen Dienstzeiten denken. ---> Traditions-/Reservistenschützen

Auch diese Schützen haben ihre Daseinsberechtigung und es kann doch nun niemand ernsthaft von eiem Sportschützen verlangen, daß er sich in x verschiedenen Verbänden anmeldet, nur um die legale Möglichkeit zu haben, hin und wieder mit den Waffen ihres Begehrens schießen zu können.

Der eine Verband beführwortet LW-HA, der andere diese oder jene Pistole, wieder ein anderer XYZ, das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluß sein.

Geschrieben

Makalu,

deine Ausführungen haben ja durchaus Sinn und ihre Daseinsberechtigung.

Find' ich eigentlich nicht, auch wenn ich Makalus Beiträge sonst sehr schätze.

Und wie der BDS das machen will hat mir auch noch keiner erklärt.

Wie lautet die Bedürfnisbescheinigung? Und wie lautet der Voreintrag?

Geschrieben

Find' ich eigentlich nicht

Ich auch nicht.

Und über das Herumgeeiere des BDS (zumindest eines LV) bezüglich einer als solche unstrittigen Dienstpistole kann ich - Mitglied im ach so "bürokratischen" BDMP - mich echt nur noch wundern.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich bezog meine Feststellung einer gewissen Sinhaftigkeit in Makalus Aussage ja lediglich darauf, daß es halt "Sportschützen" gibt, die sich mit allem möglichen Zeug eindecken (teilweise, ohne es jemals zu schießen) usw (die berühmt-berüchtigten Anscheinschützen).

Jedoch, und das habt ihr Drei (Carc., Wahrs. und Karlym.) ja richtig erkannt, erschließt sich auch mir im Fall meines Bekannten der tiefere Sinn der Ablehnung seitens des BDS (speziell LV Schleswig-Holst./Hamb.) nicht die Bohne.

Die Sportordnung KW besagt zur zugelassenen Munition klar und eindeutig, daß die Patrone 9x18 (und demzufolge auch KW'n, die diese verschießen) für KW-Disziplinen zugelassen ist.

Auszüge Sportordnung BDS 2006 Kurzwaffen K:

K.3.01 25m-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers

> 1101 - Pist. bis 9mm - MIP 9mm=125 / <9mm=112,5

> 1102 - Pist. ü. 9mm - MIP = 150

> 1114 - Dienst-Sportpist./-Revolver (keine Kalibereinschränkungen) - MIP=freigestellt/kein

K.4.01 Mehrdistanzschießen - Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls

> 1201 - Pist. bis 9mm - MIP 9mm=125 / <9mm=112,5

> 1202 - Pist. ü. 9mm - MIP = 150

> 1214 - Dienst-Sportpist./-Revolver (keine Kalibereinschränkungen) - MIP=freigestellt/kein

Anhang 1 Kurzwaffenteil

Zuordnung von Patronenmunition:

Pistolen bzw Revolver bis 9mm/.38

...

7,63 Mauser

7,65 Browning

...

9mm kurz

9mm Makarov

...

Allgemeine technische Spezifikationen:

Mindestimpuls: ohne

Waffengewicht: dem Original entsprechend, keine Zusatzgewichte

Abzugwiderstand: mind. 1000 Gramm

...

Lauflänge: alle serienmäßigen Läufe sind zugelassen

...

Soviel mal zur grauen Theorie der Sportordnung, die da, abgesehen von der unsäglichen Passage, nach der zwar bestimmte Waffen sehr wohl zugelassen sind aber halt nicht beführwortet werden -sprich: keine Empfehlung zur Eintragung gegeben wird-, eindeutig festlegt, daß sowohl die Walther PP/PPK als auch die Pistole M in ihren jeweiligen Disziplinen (in dem Falle u.A. 1101,1114,1201,1214) teilnehmen können.

Allein schon unter berücksichtigung der Sportordnung erschließt sich mir nicht, wie der BDS-LV Schl.-Hst./HH auf den Trichter kommen kann, Waffen wie die PP/PPK oder M. vom Schießsport auszuschließen, obwohl die technischen Spezifikationen bzw Disziplin-Regelungen besagen, daß diese sehr wohl innerhalöb der Parameter liegen und somit teilnehmen können. Noch dazu, speziell im Fall meines Bekannten, unter Berufung auf Lauf- bzw Waffenlänge.

Die Ausschlüsse erscheinen mir völlig sinnfrei und willkürlich erhoben. Boshafter weise könnte man jetzt sagen, daß es da wohl den ei oder anderen Verantwortlichen einfach mal in der Nase gejuckt hat und er diesem Jucken per Verbot Abhilfe zu schaffen gedachte.

...Wie lautet die Bedürfnisbescheinigung? Und wie lautet der Voreintrag?

Voreintrag:

(soweit mir bekannt) Pistole im Kaliber 9x18 bzw 9mm Mak.

Bedürnisbescheinigung bzw Ablehnung seitens BDS:

Zunächst Ablehnung unter Berufung auf die Ausschlussklausel im Sporthandbuch K

Auf Nachfrage: als Begründung Verweis auf Waffen- bzw Lauflänge

Der Betreffende ist schon am Handeln und trägt die Gegenargumente zusammen, u.A. halt die entsprechenden Regelwerke wie z.B. WaffG (spez. §§ 6.1.1), Sportordnung BDS usw

Man darf gespannt, aber durchaus zuversichtlich sein, wie die Geschichte ausgeht.

Geschrieben

Bedürnisbescheinigung bzw Ablehnung seitens BDS:

Zunächst Ablehnung unter Berufung auf die Ausschlussklausel im Sporthandbuch K

Auf Nachfrage: als Begründung Verweis auf Waffen- bzw Lauflänge

Was ich immer noch nicht kapiere:

Woran will der BDS erkennen, ob ich eine GSP oder eine PPK in Kaliber 32 erwerben will? Woher bezieht der Verband die Information welche Waffe ich mir mit dem Voreintrag kaufen werde?

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