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IGNORED

Abzugsschloss bei Waffentransport


cop

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Altes Thema neue Fakten, zumindest für die Österreicher.

Jäger dürfen für den Schüsseltrieb ihre Waffen der Kategorie C, D für maximal 4 Stunden unbeaufsichtigt im Fahrzeug belassen. Mit gewissen Auflagen natürlich, wie etwa dass sie nicht frei rum liegt im Auto so dass sie jeder sieht, weiters muss die Waffe zusätzlich durch eine Ab-/Versperrmethodik vor unmittelbarer Verwendung "gesichert" sein (etwa durch Kofferschloss, Abzugschloss, Kammerschloss,...)... Soweit die Auskunft von einem Rechtsanwalt der sich scheinbar sehr für die Umsetzung dieses Erlasses eingesetzt hat.

Also wenn man nicht gerade einen absperrbaren Gewehrkoffer oder dergleichen hat, dann ist ein Abzugschloss wohl die günstigste Alternative.

Geschrieben
habt ihr durch die bank weg,

wirklich alle !! und immer ein abzugsschloss an euren waffen,

wenn ihr zum stand fahrt, oder doch meistens nur den koffer verschlossen und gut ?

hand aufs herz und sprecht..... ;):D

Ich habe NIEMALS ein Abzugsschloss an der Waffe. Wozu auch? Ist nicht gesetzlich gefordert.

Wenns ins Revier geht (§13(6) WaffG) wird die Wumme ueber die Schulter gehaengt, bzw auf dem Ruecksitz offen gebettet, zum Stand gehts halt sinnloserweise mit Schloesschen der billigsten Bauart am Futteral.

Wer hat Dir denn den Baeren aufgebunden, dass man ein Abzugsschloss braucht?

Geschrieben
Supergau wäre ein A.....loch mit meiner Kanone.

Da man mit einem Unfall mit Bewußtseinsdefiziten oder anderen gesundheitlichen Geschichten (Herzinfarkt) rechnen muss, ist ein Abzugschloss eine feine Sache.

Der Wagen muß ja nicht mit einer "feuerfertigen" Waffe und Munition zum Schrottplatz gefahren werden.

Wenn ich nach Unfall auf der Intensivstation liege, ist das letzte, was mich interessiert, ob ein Dieb meine Waffe nun nach 0,5 (ohne Abzugsschloss) oder 5 Minuten (mit Schloss) betriebsbereit machen kann.

Was soll der Bullshit?

Am besten, ich setz mir freiwillig nen Armadildo ein, dann weiss ich, das meine Waffe wenigstens 7 Sekunden sicher ist.

Bei manchen ist ja wirklich jede Relation verlorengegangen.

... und bei dir der Anstand. "Bullshit", "Armadildo" sind Begriffe die wir hier nicht Lesen wollen, ebenso wie Verunglimpfungen anderer User. In einen Fachforum sollte man nicht versuchen Fachwissen durch derbes Auftreten zu kompensieren. Du bist hier deswegen schon einmal verwarnt worden, da dies offensichtlich nichts nutzt hast du jetzt erstmal Sendepause hier.

SWJ

Geschrieben

Ich kenne einen aus meiner RK Gruppe, der so ein Abzugsschloß benutzt. Habe da ganz ehrlich auch kein Problem damit.

Soll doch jeder handhaben, wie er/sie es will!

Ich selber benutze keins, da die Waffe eh schon in der, mit einem Vorhängeschloß, abgeschlossenen Rangebag transporttiert wird und im Tresor ist es Kappes.

Es gibt Menschen, die der Überzeugung sind, solch ein Abzugsschloß benutzen zu müssen. Sollen sie doch, ist schließlich ihre Sache und wenn sie sich dadurch sicherer oder besser fühlen, dann ist das in Ordnung.

Das jemand den Schlagbolzen ausbaut ist zugegeben etwas arg übertriebem aber wenn er sich dadurch besser fühlt, bitte sehr, auch das ist seine Sache.

Geschrieben
... zum Stand gehts halt sinnloserweise mit Schloesschen der billigsten Bauart am Futteral.

Wer hat Dir denn den Baeren aufgebunden, dass man ein Abzugsschloss braucht?

Wer hat dir denn den Bären aufgebunden, dass man ein Schloss am Futteral braucht?

Geschrieben
Wer hat dir denn den Bären aufgebunden, dass man ein Schloss am Futteral braucht?

geht das jetzt wieder in die Richtung:" Was macht ein Reißverschluß? Er verschließt." B)

Waffenrecht, Begriffsbestimmung Abschnitt 2:

13.

ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann;

sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird

Ich empfinde das zwar als Witz, aber Schloß an Zipper und Schlaufe, .. und gut ist.

Geschrieben
Wer hat dir denn den Bären aufgebunden, dass man ein Schloss am Futteral braucht?

Ach ne....... Jetzt gehts wieder los.

Also das Schlösschen am Reißverschluss ist wohl schon Pflicht, wenn man beispielsweise

Zum Büchser,

zum Schießstand,

zu einem Kumpel mit der Waffe fährt

und beispielsweise keinen verschließbaren Kofferraum hat,

oder einen Kombi, Geländewagen, wo man in den Kofferraum greifen könnte.

Das Schlösschen erhöht die Anzahl der Handgriffe die zum In Anschlag bringen der waffe nötig sind!!! In irgendeiner Verordnung war das mal niedergeschrieben.

Ich bin übrigens auch kein Schlösschenonanator - lasse es zu Hause, so oft wie rechtlich vertretbar und verwende ein kleines Poesieablumschlösschen aus dem Kinderspielwarengeschäft.

IMI

Geschrieben

Achso... ich dacht schon es gäbe was Neues und ein Schloss am Futteral wäre tatsächlich vorgeschrieben und nicht nur vorauseilender Gehorsam...

Geschrieben
Achso... ich dacht schon es gäbe was Neues und ein Schloss am Futteral wäre tatsächlich vorgeschrieben und nicht nur vorauseilender Gehorsam...

Das ist eben seit dem 24.7.2009 etwas Neues und wo soll denn das vorauseilender Gehorsam sein? :confused:

Soweit ich das mitbekommen habe, haben die ersten doch schon den Ärger am Hals, weil sie kein Schloß am Futteral hatten.

Geschrieben
...Soweit ich das mitbekommen habe, haben die ersten doch schon den Ärger am Hals, weil sie kein Schloß am Futteral hatten.

Wer?

Was?

Wann?

Wo?

Quellen?

IMI

Gast solideogloria
Geschrieben

Der freundliche Threadarchäologe ist aber Österreicher und damit war sämtliches hinterher für die Füße :) und ja ich habe auch kein Schloß mehr an meinem Futteral.

Geschrieben
Das ist eben seit dem 24.7.2009 etwas Neues

Nein.

Soweit ich das mitbekommen habe, haben die ersten doch schon den Ärger am Hals, weil sie kein Schloß am Futteral hatten

Quelle?

Geschrieben
Das ist eben seit dem 24.7.2009 etwas Neues und wo soll denn das vorauseilender Gehorsam sein? :confused:

Soweit ich das mitbekommen habe, haben die ersten doch schon den Ärger am Hals, weil sie kein Schloß am Futteral hatten.

Ich hatte auch mal beim FWR nachgefragt (schon ne Weile her), leider sagen die Anwälte dort das es

eben nicht eindeutig ist.

Von daher sollte man mal die ersten Verhandlungen und evtl. Verurteilungen/Freisprüche abwarten.

Mal im Ernst, wer wurde denn schon mal kontrolliert ?

Also bei uns im Verein und alle bekannten Schützen noch nie....

Geschrieben

Obwohl ein Reißverschluss ohne Zweifel eine Verschlussvorrichtung im eigentlichen Sinne ist (kann nichts mehr rausfallen), sehen die behördlichen Stellen gerne einen etwas widerstandsfähigeren Behältnis-Verschluss, um die Forderung des nicht zugriffsbereiten Führens klar zu erfüllen.

Da kommt es dann zu Auswüchsen wie eine Messerverpackung mit Klebeband zu umwickeln oder einen Kabelbinder durch die Reißverschlussösen zu ziehen.

Gast solideogloria
Geschrieben
sehen die behördlichen Stellen gerne einen etwas widerstandsfähigeren Behältnis-Verschluss

Genau da liegt der Hase im Pfeffer.

Noch lieber sehen die Behörden, wenn ich meine Waffen abgebe.

Geschrieben
...

Da kommt es dann zu Auswüchsen wie eine Messerverpackung mit Klebeband zu umwickeln oder einen Kabelbinder durch die Reißverschlussösen zu ziehen.

Beides sicherlich rechtskonforme Lösungen.

Also entweder Schlösschen ans Futteral (wenn das Auto keinen abgeschlossenen Kofferraum hat), oder

- Futteral anderweitig verschließen mittels Kabelbinder, Klebestreifen... oder

- Waffe in Vakuumbeutel einschweißen - dann ist sie auch verschlossen.

IMI

Geschrieben

Dem Gesetzgeben in D geht es ja auch darum, zuerschweren, dass Du die Waffe einsetzt - nicht die Waffe beim Transport gegen rechtswidrige Inbesitznahme durch Dritte zu schützen.

Geschrieben
Ach ne....... Jetzt gehts wieder los.

Also das Schlösschen am Reißverschluss ist wohl schon Pflicht, wenn man beispielsweise

Zum Büchser...mit der Waffe fährt

und beispielsweise keinen verschließbaren Kofferraum hat,

oder einen Kombi, Geländewagen, wo man in den Kofferraum greifen könnte.

Das ist auch so eine höchst "sinnhafte" Auslegung...

Bei was für einem Kombi ist denn heute noch der Kofferraum völlig frei von innen zugänglich?

Da ist eine Rückbank und/oder Abdeckung davor bzw. darüber.

Konsequenz: Bis ich bei einem "Kombi oder Geländewagen" nach hinten klettere, die Rückbank umklappe,

um dann schließlich in den Kofferraum greifen und dann die Waffentasche hervorklauben zu können,

bin ich schon zweimal nach hinten gelaufen und habe (mit einem simplen Druck auf den Schlüssel)

von außen die verschlossene Kofferraumklappe geöffnet.

Wie und warum sollte also wohl das unverschlossene Transportieren der Waffentasche im "Kombi"

einen schnelleren Zugriff (und nur auf den kommt es rechtlich an) erlauben?

Geschrieben
Dem Gesetzgeben in D geht es ja auch darum, zuerschweren, dass Du die Waffe einsetzt - nicht die Waffe beim Transport gegen rechtswidrige Inbesitznahme durch Dritte zu schützen.

Das ist der Punkt, der manche einfach nicht kapieren wollen.

Geschrieben
Soweit ich das mitbekommen habe, haben die ersten doch schon den Ärger am Hals, weil sie kein Schloß am Futteral hatten.

Die obige Aussage muss ich zurückziehen!

Ist mir peinlich, aber ich habe etwas Falsch mitbekommen und bekomme keine Bestätigung für diese Aussage und bin somit einer Ente aufgesessen.

@IMI und Lusumi: Sorry

Geschrieben

Ich nehme mal an, jetzt sind bald die Schlößchen ausverkauft!

Ich transportiere Waffen und Munition grundsätzlich getrennt und grundsätzlich in zwei verschiedenen abschließbaren Behältnissen wobei jedes Behältnis über zwei Schlösser verfügt, damit das ganze immer noch abgeschlossen ist, wenn ein Schloß kaputt geht (was schon passiert ist).

Ich habe an zwei von vier Waffen bereits Abzugsschlösser montiert, da ich diese umsonst bekommen habe. Sollte ich weitere umsonst bekommen, montiere ich diese ebenfalls. Ansonsten warte ich ab, was noch an Sicherungen auf uns möglicherweise zukommt. Es macht jetzt keinen Sinn mehr irgend etwas vorauseilend zu kaufen, weil sich einen Tag später das ganze als Fehlkauf herausstellen könnte, wenn dem Gesetzgeber einfällt, dass er etwas anderes möchte.

Ich wollte bereits selbst eine Stufe sicherer in der Aufbewahrung gehen, obwohl ich bereits jetzt alle gesetzlichen Anforderungen erfülle. Der Gesetzgeber hindert mich aber daran, da ich eben möglicherweise einen Tag später schon meinen Kauf abschreiben kann, weil er (der Gesetzgeber) etwas anderes möchte.

Außerdem hatte ich mal einen Geheimverschlag in welchem der Tresor stand. Nachdem ich einen neuen Tresor kaufen musste, weil der Gesetzgeber gemeint hat meiner sei jetzt nicht mehr sicher genug, musste ich diesen Verschlag herausreißen, um den Tresor raus und den neuen reinstellen zu können. Jetzt hängt die Tapete zum Teil von der Decke und der Schrank steht frei sichtbar im Raum.

Bei mir konkret bedeuten die neuen waffenrechtlichen Regelungen seit Erfurt "weniger Sicherheit". Da bin ich aber sicher ein extremer Einzelfall und Sonderling.

Deshalb bin ich aber auch so stinkig auf die Antiwaffenlobby!

Geschrieben
Ich transportiere Waffen und Munition grundsätzlich getrennt und grundsätzlich in zwei verschiedenen abschließbaren Behältnissen wobei jedes Behältnis über zwei Schlösser verfügt, damit das ganze immer noch abgeschlossen ist, wenn ein Schloß kaputt geht (was schon passiert ist).

Ich habe an zwei von vier Waffen bereits Abzugsschlösser montiert, da ich diese umsonst bekommen habe. Sollte ich weitere umsonst bekommen, montiere ich diese ebenfalls. Ansonsten warte ich ab, was noch an Sicherungen auf uns möglicherweise zukommt. Es macht jetzt keinen Sinn mehr irgend etwas vorauseilend zu kaufen, weil sich einen Tag später das ganze als Fehlkauf herausstellen könnte, wenn dem Gesetzgeber einfällt, dass er etwas anderes möchte.

Wenn ich da über meine Transportmethode nachdenke, wird mir klar, daß ich voll der Outlaw sein muss.

Rucksack auf > Plörren rein > Rucksack zu > Alibischlößchen an den Reißverschluss

Bei der Aufbewahrung seh ich ja ein, daß das Behältnis immens schwerer ist als die Ausrüstung...

Archiviert

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