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IGNORED

Pyro Knallpatronen zu Sylvester


PaleRider

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Prost Neujahr zusammen,

heute morgen Anruf aus der Nachbarschaft.

Ein völlig aufgelöster Bekannter rief an und schilderte folgenden Verlauf.

Von der gegenüberliegenden Strassenseite wurde sein Auto von einem netten Hausgast mit einer Schreckschusswaffe und Pyro-Knallpatronen beschossen. Die Dinger hinterliessen mehrere nicht unerhebliche Beulen im Dach.

Er hat heute morgen Anzeige erstattet. O Ton des Beamten," das ist eine Ornungswidrigkeit, nur Papierkram und da kommt nichts bei raus"

Er hat sich nun an mich gewandt und ich habe ihm gesagt, dass der Schütze einen kleinen Waffenschein gebraucht hätte und überhaupt nicht mit dem Zeug auf der Strasse hätte schiessen dürfen.

Die Knallpatronen unterliegen dem Waffengesetz BAM PM II soweit ich weiss, also verboten und somit unerlaubter Munitionsbesitz.

Weiterhin dürfen diese Dinger nicht zu Sylvester verschossen werden, selbst wenn MES vorliegt.

Ich sehen hier Straftatsbestände (Vergehen) und Ordnungswidrigkeiten.

Wie seht ihr das??

Was würdet Ihr als Geschädigter tun.

Geschrieben

Im Prinzip sehe ich auch so. Aber die Polizei soll sich drum kümmern. Es ist ja auch eine Sachbeschädigung, wofür der Verursacher gerade stehen muss. Natürlich sollte man Anzeige erstatten und gleich seinen Verdacht äußern. Wenn dabei noch ein Verstoss WaffG herauskommt - Pech für den Verursacher.

Geschrieben

.

Er hat sich nun an mich gewandt und ich habe ihm gesagt, dass der Schütze einen kleinen Waffenschein gebraucht hätte und überhaupt nicht mit dem Zeug auf der Strasse hätte schiessen dürfen.

Die Knallpatronen unterliegen dem Waffengesetz BAM PM II soweit ich weiss, also verboten und somit unerlaubter Munitionsbesitz.

Weiterhin dürfen diese Dinger nicht zu Sylvester verschossen werden, selbst wenn MES vorliegt.

Ich sehen hier Straftatsbestände (Vergehen) und Ordnungswidrigkeiten.

War da nicht was mit Ausnahmegenehmigung über Sylvester?

Karl

Geschrieben

Moin,

also daß der Beamte gesagt haben soll, daß es "sich nur um eine

Ordnungswidrigkeit" handelt, wage ich in Zweifel zu ziehen, denn

selbst bei der Polizei in Ostfriesland weiß man, daß vorsätzlich

verursachte Dellen im Auto ( nicht "Beulen", denn die gehen nach außen )

den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllen.

Daß er mit der Schlußfolgerung wahrscheinlich recht, daß nichts dabei

herauskommt, wenn der Name des Schützen nicht bekannt ist oder dieser

sich wahrscheinlich nicht so leicht ermitteln läßt, steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben

1. Zum Schiessen nutzt einem der KWs nichts. Man darf damit nur ausserhalb des befriedeten Besitzes PTB-SSW fuehren.

2. zu Silvester gibt es keine Ausnahmeregeln was das Schiessen mit SSW angeht. Man darf nur auf dem eigenen (oder dem anderer, wenn der Hausrechtsinhaber zustimmt) befriedeten Besitz schiessen, wenn die Geschosse das Grundstueck nicht verlassen koennen. Also nach OBEN schiessen. WIe auch im Schreiben des Bundesinnenministeriums letztes jahr schon klargestellt wurde. Wer zur Seite aus dem Grundstueck herausschiesst und dann sogar auf Menschen oder Fahrzeuge, der handelt verantwortungslos und braucht einen Denkzettel.

3. BAM PII darf weder mit KWS noch zu Silvester ohne Erlaubnis verschossen werden. Wenn es denn so etwas war. Das herauszufinden und zu beweisen duerfte aber schwer werden.

Da gibts nun zwei Moeglichkeiten:

Anzeige, die Polizei will sich vermutlich Arbeit sparen, aber sie MUSS der Anzeige nachgehen. Wenn nicht gibts eine Staatsanwaltschaft, die sich dafuer interessieren duerfte...und fuer die untaetigkeit der Beamten, das kann denen die Karriere ziemlich verzoegern.

Ooooder, und das wuerde ich erst mal machen, wenn moeglich: Sofern der Idiot, aeh Schuetze, bekannt ist, hingehen und mal tacheles mit ihm reden. Dann wird das gegen Schadenersatz und Schmerzensgeld geregelt und auf die Anzeige verzichtet. Geht schneller, als der Gang urch die Instanzen und ist auch lehrreich.

Wenn er sich aber querstellt, bzw die Identataet nicht zu ermitteln ist, bleibt nur die Anzeige.

Geschrieben
War da nicht was mit Ausnahmegenehmigung über Sylvester?

Feuerwersaufsätze, die frei ab 18 zu kaufen sind dürfen vom eigenen Grundstück oder mit Genehmigung des Grdstck.-Inhabers so verschossen werden, dass sie das Grundstück nicht verlassen können. Und bei Sachbeschädigung hört's sowieso auf.

Edit: Schaffer war schneller, das kommt, weil ich auf der Elf-Seite nochmal kurz das Flugblatt nachlesen musste, als "Oberelfe" kennt der das bestimmt auswendig!

Geschrieben

Hallo und ein frohes Neues..!

3. BAM PII darf weder mit KWS noch zu Silvester ohne Erlaubnis verschossen werden. Wenn es denn so etwas war. Das herauszufinden und zu beweisen duerfte aber schwer werden.

Vielleicht wurden Reste gefunden, denn irgendwie muß man ja auf sowas kommen.

Ggf diese unter unabhängigen Zeugen sicherstellen, wenn es die Polizei schon nicht tut, bevor am Ende alles weggekehrt ist.

Gruß, W

Geschrieben
3. BAM PII darf weder mit KWS noch zu Silvester ohne Erlaubnis verschossen werden. Wenn es denn so etwas war. Das herauszufinden und zu beweisen duerfte aber schwer werden.

Wenn ich die BAM-Liste Kleinfeuerwerk richtig deute, ist BAM PII das ganz normale "Frei ab 18"-Feuerwerk. Sind die "Vogelschrecks" die Du glaube ich meinst nicht noch höher/anders eingestuft?

Geschrieben

Ja, da hat das "M" geklemmt oder ich war zu tatterig, ums zu druecken :)

Geschrieben

Ja, die PyroKnallpatronen dürfen nur von Winzern oder Bauern benutzt werden.Die bekommen dann von der Behörde ne Ausnahmegenehmigung. Eine weitere Ausnahme gilt für die Zunft der Feuerwerker. Die dürfen dann mit einem Befähigungsschein des SprengG(-esetzes) die Dinger in ihren Feuerwerken benutzen.

Übrigens würde die halbe Pfalz und das halbe Saarland verhaftet. In Frankreich sind die PyroKnall frei ab 18 Jahren verkäuflich. Und nicht nur an Sylvester.Und da es ja keine Grenzstationen mehr gibt...

Hersteller der PyroKnallPatronen ist übrigens die deutsche Firma Z... Also nicht wundern wenn auf den Verpackungen alles in Deutsch draufsteht, auch wenn man sie in F kauft.

Gruß

der Ghostsniper :awm:

Geschrieben

Sachbeschädigung

Unabhängig vom geschilderten Fall halte ich diese neuartigen Feuerwerksbatterien (so Art kleine Stalinsorgeln), ohne jemanden den Spaß zu verderben, für eine Gemeinheit!

Diese Kästen in einem Winkel von 45 Grad aufgestellt und gegen eine Hauswand gehalten und ich darf als Hausbesitzer die ganze Fassade neu streichen lassen!

Wer läßt sich so einen Blödsinn einfallen? Gabs doch bisher auch nicht.

Oder soll die Bauwirtschaft auf Kosten der Hausbesitzer angekurbelt werden?

Geschrieben

Unabhängig vom geschilderten Fall halte ich diese neuartigen Feuerwerksbatterien (so Art kleine Stalinsorgeln), ohne jemanden den Spaß zu verderben, für eine Gemeinheit!

Diese Kästen in einem Winkel von 45 Grad aufgestellt und gegen eine Hauswand gehalten und ich darf als Hausbesitzer die ganze Fassade neu streichen lassen!

Wer läßt sich so einen Blödsinn einfallen? Gabs doch bisher auch nicht.

Oder soll die Bauwirtschaft auf Kosten der Hausbesitzer angekurbelt werden?

Ich kenne die Dinger seit mindestens 7 Jahren (also seit ich alt genug bin um sowas selbst kaufen zu dürfen. Noch früher gab es die Dinger in klein, hießen damals "römische Lichter" oder so. Bei uns in der Gegend ist noch nie was durch solche Batterien beschädigt worden. Aber bereits vor 20 Jahren fanden es viele lustig, dicke Chinaböller in Briefkästen zu werfen. Dadurch entstehen sicher größere Schäden, als durch schräg aufgestellt "Stalinorgeln".

Geschrieben

Idioten werden jeden Feuerwerksartikel missbrauchen koennen. Oder mit Farbe gefuellte Pariser...oder sonstwas.

Genauso waere es wie in anderen Laendern kein Problem, wenn die sachgerechte Verwendung von Starenschreck an Silvester legal waere. Wer die Dinger nach oben schiesst, wird damit ebensowenig kaputtmachen, wie jemand, der (so wie ich dieses Jahr) die "Stalinorgeln" nach Gebrauchsanweisung verwendet. Die ganze Nachbarschaft, speziell die Kinder, haben die ganze Stunde lang zugesehen und sich an den Effekten gefreut. Vom kleinen roemischen Licht bis zur grossen Kombination war alles vorhanden. Geil.

Soll man sich diesen Spass auch noch nehmen lassen, nur weil ein paar Hirnlose es missbrauchen koennten?

Geschrieben

„Stalinorgeln“ kenne ich nur aus WKII sdb04698.gif(für Fritzig: nein ich war nicht dabei, nur von Bildern).

Was sind das für Dinger, gibt es da mal ein Bild bitte.

Geschrieben
Anzeige, die Polizei will sich vermutlich Arbeit sparen, aber sie MUSS der Anzeige nachgehen. Wenn nicht gibts eine Staatsanwaltschaft, die sich dafuer interessieren duerfte...und fuer die untaetigkeit der Beamten, das kann denen die Karriere ziemlich verzoegern.
#

Entfällt, da die Karriere- bzw Beförderungschancen bei der Polizei Niedersachsen nur unbedeutend größer als die Überlebenschancen eines Schneeballs in der Hölle sind :D

In diesem Fall wäre wahrscheinlich die einzige Reaktion die Mitteilung der Staatswanwaltschaft, daß ein Strafverfahren eingeleitet worden sei, das nun bitte bearbeitet werden solle.

Trooper

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