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IGNORED

Waffe erben?


Specialist

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Geschrieben

Hallo zusammen!

Hatte eben ein Telefonat mit meiner Schwiegermutter <_<, die am Auflösen der Wohnung des Großonkels meiner Frau ist. Dabei hat sie in einem Tresor eine Pistole (sollte wohl eine Dienstwaffe sein) gefunden. Nähere Angaben konnte sie leider noch nicht machen. Falls es eine Scharfe ist (die Tatsache daß sie in einem Tresor war und die Angabe "Dienstwaffe" legt ja die Vermutung nahe) hätte ich natürlich starkes Interesse (WBK gelb und grün vorhanden) diese zu übernehmen. WBK bzw. Waffenschein wurde noch nicht gefunden.

Die Frage ist nun, könnte ich diese Waffe nun "Erben", auch wenn ich kein direkter Erbe bin? Der Alleinerbe (Schwiegermutter) hat definitiv kein Interesse.

Wie wäre das weitere Vorgehen? Dachte mir ich rede nächste Woche mal mit meiner SBine. Eigentlich müßte doch auch diese bei Angabe der Adresse prüfen können, ob dort eine Waffe eingetragen/registriert ist?

Frage mich nur, ob ich überhaupt eine Erben WBK bekommen kann, wenn ich eigentlich gar nicht direkt der Erbe bin?

Und noch eine Frage abschließend, darf mit Waffen auf Erben WBK überhaupt auf dem Schießstand geschossen werden? Munitonserwerb ist ja sicher nicht dabei?

Vielleicht ist es ja auch doch nur eine Schreckschußwaffe... :traurig_16:

Viele Dank schon mal für und guten Rutsch!

Geschrieben

Hallo zusammen!

WBK bzw. Waffenschein wurde noch nicht gefunden.

Die Frage ist nun, könnte ich diese Waffe nun "Erben", auch wenn ich kein direkter Erbe bin? Der Alleinerbe (Schwiegermutter) hat definitiv kein Interesse.

Wie wäre das weitere Vorgehen? Dachte mir ich rede nächste Woche mal mit meiner SBine. Eigentlich müßte doch auch diese bei Angabe der Adresse prüfen können, ob dort eine Waffe eingetragen/registriert ist?

Frage mich nur, ob ich überhaupt eine Erben WBK bekommen kann, wenn ich eigentlich gar nicht direkt der Erbe bin?

Und noch eine Frage abschließend, darf mit Waffen auf Erben WBK überhaupt auf dem Schießstand geschossen werden? Munitonserwerb ist ja sicher nicht dabei?

Die Idee erst mal auf der Behörde zu fragen, ob der Verstorbene Legalwaffeninhaber war ist sicher nicht unbedingt eine gute Idee.

Denn falls es irgendein Teil ist welches bei verschiedenen Amnestien vergessen wurde, ist es jetzt zu spät und die Begörde müsste handeln.

Also zuerst mal fleissig suchen!

Wenn keine Anhaltspunkte vorhanden sind, das die Waffe ordentlich registriert ist, würde ich sie auf schnellstem Weg einem vertrauensvollen Büchsenmacher übergeben, vielleicht weiss der dann einen Weg um das Stück vor der Verschrottung zu retten

Falls Du nicht im Testament direkt mit der Waffe bedacht wurdest kannst Du sie aúch nicht erben, weil das Erbe eben entsprechend einem Testament oder der gesetzlichen Reihenfolge verteilt wird.

Wenn Du eh schon eine grüne WBK hast und das Teil interessant ist, würd ich mir nach Klärung der Frage obs eine graue oder weisse Waffe ist auf das Kaliber einen Voreintrag holen und ggf. wenn die Witwe das Teil nicht im Haus haben will bei dem erwähnten Büxer zwischenlagern.

Geschrieben

Hallo Bobbel,

naja, dann wird das wohl nix werden. So interessant wird das Teil dann doch nicht sein, denke ich mal. Ich werde mir nächste Woche erst mal vorlesen lassen was auf dem Teil draufsteht, dann sehen wir weiter.

Ein Voreintrag wird mir dafür bestimmt zu schade sein. So auf Erben WBK hätt man sie ja mitnehmen können. :)

gruß, Frank

Geschrieben

Hallo,

wenn Du nicht namentlich als Erbe der waffe genannt bist, hast Du so gut wie keine Chance.

hatte kürzlich einen ähnlichen Fall. Ein Onkel von mir hat eine 22er beretta hinterlassen, die keiner wollte.

Da ich Jagdschein- u. WBK.Inhaber bin, wurde ich von der Verwandtschaft gefragt, ob ich das Ding nehme.

habe eigentlich schon gewußt, daß es nicht geht, hab trotzdem mal bei meiner Behörde nachgefragt, Ergenbis: keine Chance. Einzige Möglichkeit wäre, Deine Großtante oder wer das ist bestätigt Dir, daß es der Wille des Erblassers war, daß Du die Pistole bekommst. Aber auch dazu müsste die behörde ein oder beide Augen zudrücken. Und die waffe muß vom Erlasser legal bessen worden, sprich eingetragen sein.

Falls kein testament vorhanden ist, und Du möglicherweise zu einer evtl. Erbengemeinschaft gehörst, könnte man Dich als Erben der waffe benennen, die restlichen Beteiligten der Erbengem. müssen dann eine Verzichtserklärung abgeben. Alles nicht so einfach...

Vielleicht kpallts ja doch ?

Gruß Svenni

Geschrieben

Hallo,

den Prozess habe ich gerade mit gemacht, und muss sagen - das ist eigentlich "relativ" einfach.

Als erstes einaml - eine Waffe ist genau wie alle anderen Dinge beim Erben ein Vermögen, das an die Erben gemäss den normalen Regeln vererbt wird.

Also nicht erschrecken lassen, das die Waffen jetzt unbrauchbar gemacht werden MUSS!!

Wenn Du nicht explizit im Testament erwähnt bist, dann hast Du erst einmal mit der Waffen nichts zu tun - also auch kein Recht auf "haben wollen" :-)

Der (Die) Erben müssen die Waffen jetzt natürlich sachgemäss melden/aufbewahren.

- der Besitz muss also vom Erben innerhalb von 14 Tagen beim Amt angezeigt werden

- Dabei ist es unerheblich, ob die Waffen vorher per WBK bessesen wurde - WBK ist natürlich hilfreich

- Bis zur Klärung muss die Waffe jetzt einem Befugten zur ordnungsgemässen Verwahrung überlassen werden. Das kann jeder Schütze/Jäger mit der entsprechenden Saschkunde sein - muss also kein Buchsenmacher o.ä. sein.

- Wenn jetzt für das AMT klar ist, wer der Erbe ist (Erbschein oder interne Überlassung), und woher die Waffe kommt, dann kann der Erbe eine WKB als Erbe beantragen. Er wird aber NIE Munition erwerben dürfen, solange er keine normale Saschkunde nachweist.

Die Erben können Dir die Waffe natürlich überlassen - wenn Du dafür ein Bedürfnis nachweisen kannst.

Auf jeden Fall kannst Du die Waffe bis zur Klärung bei Dir aufbewahren, wenn das Amt keine Einwände hat (sollte es eigentlich nicht, wenn du selber eine grüne WBK o.ä. hast.

Bei mir war es so, das ich im Nachlass meines Vaters eine WKII Pistole - natürlich ohne Unterlagen - gefunden habe.

Ich habe die Waffe mit Typ/Photo/Seriennummer beim Amt gemeldet, und die Waffen bei mir im Tresor mit untergebracht.

Nach ca. 4 Wochen kam das OK vom Amt, das die Waffen keinen Negativeintrag hat - ich diese also erben konnte.

Die Jäger hatte ich das Bedürfnis nach einer Kurzwaffe - ist also jetzt auf meine Jäger WBKk eingetragen.

Um dir vieleicht eine Hoffnung zu nehmen - das Erben einer Waffen in nicht direkter Linie ersetzt kein Bedürfnis - das kommt separat.

habe eigentlich schon gewußt, daß es nicht geht, hab trotzdem mal bei meiner Behörde nachgefragt, Ergenbis: keine Chance.

Gruß Svenni

Hallo Svenni,

das verstehe ich nicht ganz. Keine Chance gibt es nur, wenn Du keinen Bedarf für diese Waffe begrünnden kannst, also:

- deine zwei Jagd KWs bereits hast.

- keine Fallenschein - mit Bedarf nach einer .22er KW (geht dann meist Extra)

- Keine Disziplin im Verein, wo Du die Waffen schiessen kannst

es gibt meist einige Möglichkeiten - aber natürlich auch nicht immer.

Die Erben haben auf jeden Fall das Recht, diese Vermögensgegenstand zu erhalten - oder bestmöglich zu verkaufen.

Geschrieben

Daß es bei Dir so einfach war, hat 2 Gründe-:

1. Bist Du als Sohn des Erblassers Erbe 1. Grades.

Bei einem Onkel oder Großonkel sieht das schon wieder anders aus.

2. Wenn das Kontigent der eigenen WBK noch nicht mit KW voll ist,

kann man die waffe natürlich wie bei einem normalen Kauf "erwerben".

Wenn man jedoch in den genuss des "Erbenprivilegs" kommen will (keine Anrechnug auf irgendwelche Kontigente, bzw. wenn Kontigent schon voll ist), dann ist das nach neuem WaffG eigentlich nur noch möglich,

wenn die waffe legal bessesen wurde. Jedenfalls hab ich es so im Kopf.

Svenni

@bernd: Mein Kontigent war voll, und ich gehörte nicht der Erbengem. an, darum gabs für mich keine Chance.

Mittlerweile hat ein Cousin von mir (Sohn des Erblassers) die waffe übernommen, WBK erteilt bekommen und B-Schrank gekauft. Er war wie Du Erbe 1. Grades und seine geschwister haben verzichtet

@ Bernd:

darf man fragen, was für eine WKII-Pistole es war ?

Gruß Svenni

Geschrieben
- der Besitz muss also vom Erben innerhalb von 14 Tagen beim Amt angezeigt werden

Gemäß §19 WaffG muß eine WBK binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft beantragt werden. (Vermächtnisnehmer oder durch Auflage begünstigte innerhalb eines Monats nach Erwerb.)

Geschrieben

Daß es bei Dir so einfach war, hat 2 Gründe-:

@bernd: Mein Kontigent war voll, und ich gehörte nicht der Erbengem. an, darum gabs für mich keine Chance.

Das ist ja schade - bei einer .22er klappt ja meist das Machen eines Fallenscheins mit zusätzlichen Bedarf nach einer kleinkalibrigen KW.

@ Bernd:

darf man fragen, was für eine WKII-Pistole es war ?

War eine BEHOLLA in .30 also 7,65mm

Gruß Svenni

Geschrieben

Im Auftrag meiner Oma habe ich mal auf meiner Behörde nachgefragt, wie ich am sichersten die Waffen von ihr und meinem bereits verstorbenen Opa mal später erben kann.

Meine Behörde sagte mir, meine Oma müsse einen Schrieb aufsetzen, auf welchem in der Überschrift "VERMÄCHTNIS" steht, dann die Waffen aufgelistet sind und ich als Erbe erwähnt bin. Dies hat mir meine Omi dann auch glücklich geschrieben, da sie unbedingt will, dass die ehemaligen Waffen meines Opas und ihre Waffen mal auf jeden Fall mir gehören.

IMI

Geschrieben

Hallo IMI,

so ists richtig. dann kann nix passieren.

(außer der Gesetzgeber schafft das Erbenprivilleg ganz ab, was wir nicht hoffen wollen)

rutsch gut rüber

Gruß Svenni

Geschrieben

Wieso soll IMI von der Oma nicht direkt erben können ?

Wenn die Oma die Waffen IMI per testament "vermacht",

dann bekommt sie IMI.

Welchen zweck sollte sonst ein Testament haben, wenn man seinen

Nachlaß nicht verteilen kann wie man will (als Erblasser).

Nur wenn KEIN testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Svenni

Geschrieben
Nur wenn KEIN testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Es sei denn, das jemand seinen Pflichtteil einklagt. Bei größeren Waffensammlungen, oder sehr wertvollen Wafen, kann das durchaus Probleme bereiten.
Geschrieben

Hallo Specialist

zuerst mal mußt du klären, ob die Waffe in eine WBK eingetragen ist oder nicht. Im letzteren Fall geh zu deinem Sachbearbeiter oder besser der direkte Erbe des Nachlasses und besprich mit ihm/ihr, daß die Waffe als Fundwaffe mit Zuordnung auf deinen Großonkel gemeldet wird. Dann kann (hängt vom SB ab) die Waffe nach Zuordnung auf deinen Großonkel oder nach einem halben Jahr (falls die Zuordnung nicht anerkannt wird) an einen Berechtigten übergeben werden. Berechtigt sind die direkten Erben in eine Erben WBK oder irgendjemand mit einem Voreintrag oder Sammler WBK. Wenn dein SB nicht gut drauf ist, wandert das Ding bei Thyssen in Hochofen. Meistens sind die SBs aber vernünftig.

Falls das Teil verkauft werden soll, kannst du mir ja mal eine PN schicken, habe schon lange kein Baby mehr bekommen.

Steven

Geschrieben

Es sei denn, das jemand seinen Pflichtteil einklagt. Bei größeren Waffensammlungen, oder sehr wertvollen Wafen, kann das durchaus Probleme bereiten.

Erbstreitigekeiten sind nun wirklich nicht dem WaffG anzulasten.

Bei uns gab es bisher noch keine Probleme wenn Waffen ohne Testament nicht in der direkten Erbfolge, sondern an einen nachrangingen Erben mit WBK überlassen wurden. Die Begründung vom SB keine zusätzlichen Waffenbesitzer zu schaffen ist natürlich verwerflich, es hat sich nur noch kein Kläger gefunden.

Karl

Geschrieben

Hallo IMI,

...rutsch gut rüber

Gruß Svenni

Hi Svenni,

Habs´ erst eben gerade gelesen; bin am schönen Schliersee "rübergerutscht".

Dir wünsche ich ein gutes Neues Jahr und dass Du Dich auch an Deine Vosätze hältst ;) .

IMI

Geschrieben

Hallo, möchte noch etwas klarstellen:

die Erbwaffen müssen in einer WBK des Verstorbenen eingetragen sein, denn dieser muss laut § 20 WaffG "berechtigter Besitzer" gewesen sein. Schwarze Waffen können also nicht vererbt werden, sondern nur abseits der Erbschiene anderweitig an andere Berechtigte mit einem Bedürfnis ausgekehrt werden.

Ansonsten gilt: Vorrang der testamentarischen, durch Vermächtnis eingesetzten oder gesetzlichen Erben. Erst wenn die alle kein Interesse haben, kann sich Jägersmann und Konsorten über die Erbmasse hermachen. Dabei gehts manchmal zu wie bei den Geiern... :angry2:

Geschrieben

Hallo, möchte noch etwas klarstellen:

die Erbwaffen müssen in einer WBK des Verstorbenen eingetragen sein, denn dieser muss laut § 20 WaffG "berechtigter Besitzer" gewesen sein. Schwarze Waffen können also nicht vererbt werden, sondern nur abseits der Erbschiene anderweitig an andere Berechtigte mit einem Bedürfnis ausgekehrt werden.

Richtig, so kenne ich das auch.

Ein Vereinsmitglied hat beim Ausräumen des Kellers vom verstorbenen Opa nen 98iger und eine KK Gewehr gefunden. Die Gewehre musste er auf Anweisung seiner Behörde bei einem Büma abgegen und das KK Gewehr musste noch beschossen werden. Der Enkel hat das Bedürfnis als Sportschütze nachgewiesen und konnte die Waffen für einen symbolischen Betrag von 10€ oder so von der Kreisverwaltung kaufen und hat sie heute in seiner WBK stehen.

Geschrieben

Mein Fall, verbunden mit einem dicken Lob an die Dortmunder Polizeibehörde:

Mein Vater verstarb vor 5 Jahren. Er hinterließ uns, versteckt in einen Schrank einen Landmann und eine Liliput. WBK war nicht zu finden, aber ein Schrieb von 1974 vom PP Dortmund, das er für seine Waffen die WBK im Amt abholen möchte. Bein Zerlegen des Schrankes haben wir das dann gefunden.

Nur mit diesem Schreiben bin ich 2005 zum SB, hab den Fall geschildert und mir wurden sofort und problemlos beide Waffen in meine grüne WBK eingetragen. Meine erbberechtigte Mutter hatte einen Schrieb aufgesetzt, das sie kein Interesse hat. Außer der Tatsache, das ich die 6,35 Mun abgeben mußte, gabs kein Problem. Also das nenn ich wirklich bürgernahes Handeln. :s75:

Geschrieben

Was war mit der Munition nicht in Ordnung? Oder hast Du keine EWB dafür bekommen?

Kein Bedürfnis, mit der 6,35 würd ich eh nicht mehr schießen. Die Mun war zwar aus den 20er Jahren aber es waren nur ca. 15 Patronen und für Sammler wahrscheinlich auch nicht interessant, da auch kein Karton dabei war. Somit kein Verlust.

Geschrieben

Mein Vater verstarb vor 5 Jahren. Er hinterließ uns, versteckt in einen Schrank einen Landmann und eine Liliput.

Kluge Entscheidung, das Aufräumen so lange hinauszuschieben, vor 2002 wäre der Landmann noch weggewesen.

Was für ein Landmann ist es, ein .22 lr. Gussteil oder ein .22 mag Blechgehäuse?

Karl

Archiviert

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