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IGNORED

SigPi Kal.4


Whitewater

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P.S. Am Bodensse hat sogar jedes Padelbbot eine Signalpistole incl. Waffenschein für den Bodensee bekommen, in den Küstenländern wurde nur die Signalpistole an Charterern oder eignern von teilverdeckte Booten vergeben. Alle anderen sind leer ausgegangen.

Hessen ist ja ein Binnenland. :angry2:

Als ich meine Signalpistole beantragt habe, stellte mir die Sachbearbeiterin die Frage: "Hat das Boot eine Kajüte"? Als ich ja sage, antwortet sie: "Sehr gut, dann brauche ich keinen Waffenschein dafür auszustellen".

Für offene Boote wurde hierzulande routinemäßig zusätzlich zur WBK ein Waffenschein ausgestellt. Mit dem neuen Waffengesetz ist der Waffenschein jetzt nicht mehr nötig. Diese Regelung diente wohl vor allem zur Vereinfachung der Verwaltung.

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Eine Signalpistole dient der Sicherheit und wird meines Wissens auch so gut wie nie für Verbrechen missbraucht!

Auf einem Boot oder Schiff ist sie bestimmt sinnvoll und ich würde darauf ungern verzichten. Wenn es einige doch tun, ist das wie mit dem Sicherheitsgurt im Auto.

Ich habe in den früheren Jahren sehr viele Bergtouren gemacht und auch über mehrere Monate im Himalaja. Eine Leuchtpistole hatten wir nie dabei. Sicherlich macht die aber auch hier Sinn und besonders wenn man für eine Gruppen verantwortlich ist. Mir war so was immer zu schwer und da wir selbst auch nicht so hoch hinaus sind, hat sich die Frage nicht gestellt. Ich denke aber, je nach Aktion und Umgebung ist eine Signalpistole sicherlich auch in den Bergen keine dumme Sache.

Im Himalaja hätte mir so eine Sigpi schon gefallen, aber mehr um den Yeti abzuschrecken. Unglücklicherweise hatte der von mir anscheinend mehr Angst als ich vor ihm und so sind wir uns leider nie begegnet.

Gruß

Makalu

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Um die Frage zu beantworten: Nach dem alten Waffengesetz haben zwei Verwaltungsgericht (Niedersachsen uns Schleswig-Holstein) folgendes entschieden:

1. Signalpistolen sind nach dem derzeitigen Stand der Technik das einizge und objektive beste Mittel zur Seenotsignalgebung, unabhängig davon, welche Seenotsignal als Ausrüstung empfohlen werden.

2. Nach dem alten Waffenrecht war das Verleihen einer Signalpistole an einen Vercharterer nicht möglich, da Sie zur "Verwendung" ausserhalb von Schiesstätten verliehen wird. Nach dem alten Waffengesetz war dies nur bei Besitzdienerschaft möglich. Eine Verleiher hätte sich strafbar gemacht!

Es verwundert mich nur, daß eben die Mehrzahl der Bootseigner doch auf eine Signalpistole verzichten kann.

Braucht man zur Abgabe von Notsignalen an der Küste wirklich eine Schießerlaubnis? Zum Verständnis, wenn der Skipper über Bord geht, darf niemand aus der Manschaft mangels Erlaubnis/WBK rot schießen.

Karl

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Es verwundert mich nur, daß eben die Mehrzahl der Bootseigner doch auf eine Signalpistole verzichten kann.

Vielen ist halt der Papierkrieg zuwider. :o

Braucht man zur Abgabe von Notsignalen an der Küste wirklich eine Schießerlaubnis? Zum Verständnis, wenn der Skipper über Bord geht, darf niemand aus der Manschaft mangels Erlaubnis/WBK rot schießen.

Man braucht keine Schießerlaubnis um Notsignale abzugeben. Geht der Skipper über Bord, so darf natürlich auch ein Mitglied der Mannschaft rot schießen - das ist sogar eine Pflicht! Es gilt die gute alte Regel: "Not kennt kein Gebot". :icon14:

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Warum braucht ausgerechnet der Gelegenheitsskipper eine Leuchtpistole, wenn Eigner die wohl öfters auf dem Wasser sein sollten ohne auskommen?

Karl

Diese Frage wird dir spätestens dann beantwortet sein wenn du zum ersten mal von 8 Winstärken überrascht wirst und mit ner Nussschale auf hoher See unterwegs bist, und die Jungs von der DGzRS Dir sagen das sie dich ohne die Raketen nicht gefunden hätten, da dein Radareflektor fürn A.... ist...javascript:emoticon(':peinlich:', 'smid_22')

smilie

Und in diese Situation kommen auch und gerade Gelegenheitsskipper, da die kleineren Boote alle kein Wetterfax o.ä. an Bord haben. Oder Du musst einfach nur mit nem Motorschaden liegen bleiben, da es die Batterie dahin gerafft hat, und Ende is mit Funk... Wenn überhauptwelcher an Bord ist...

Das sind die Situationen im Leben wo Du froh bist so nen Ding an Bord zu haben...javascript:emoticon(':gutidee:', 'smid_14')

smilie

Und so weit hergeholt sind diese Situationen nicht, hab selbst schon drin gesteckt...

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Und in diese Situation kommen auch und gerade Gelegenheitsskipper, da die kleineren Boote alle kein Wetterfax o.ä. an Bord haben. Oder Du musst einfach nur mit nem Motorschaden liegen bleiben, da es die Batterie dahin gerafft hat, und Ende is mit Funk... Wenn überhauptwelcher an Bord ist...

Das sind die Situationen im Leben wo Du froh bist so nen Ding an Bord zu haben...javascript:emoticon(':gutidee:', 'smid_14')

smilie

Und so weit hergeholt sind diese Situationen nicht, hab selbst schon drin gesteckt...

Daher hatten wir die Funkanlage mit einem zusätzlichen Akku gesichert, Wetterbericht gab es auch noch im Radio und bei schlechter Prognose sind wir Weicheier einfach im Hafen geblieben.

Die Risikobereitschaft der Funsportler ist mir mehr aus dem Bergland bekannt, dürfte aber an der Küste nicht anders sein.

Karl

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Daher hatten wir die Funkanlage mit einem zusätzlichen Akku gesichert, Wetterbericht gab es auch noch im Radio und bei schlechter Prognose sind wir Weicheier einfach im Hafen geblieben.

Die Risikobereitschaft der Funsportler ist mir mehr aus dem Bergland bekannt, dürfte aber an der Küste nicht anders sein.

Karl

Da muss ich dir Recht geben, aber der Kahn gechartert und zielich neu war wollte ich nicht anfangen das Cockpit aufzuschrauben und nen Backup-Akku einzubauen,war der Meinung die habenso etwas drin...

Und sooo harte Kerle waren wir auch nicht, eher ein wenig orientierungslos... Uns kam der Batteriebrand und der daraus resultierende Motorschaden mit den kurz darauf folgenden Unwetter auch nicht gerade gelegen,

aber die MITGEFÜHRTE SigPi in diesem Fall schon...

Ausserdem, was ist wohl wahrscheinlicher, wenn hier schon unterstellt (nicht von Dir) wird man könnte Amok laufen?

Das ich in den Schrank greife und mit der SigPi wild ballernd durch die Fußgängerzone laufe und harmlose Passanten in Brand schiesse?? :rotfl2:

Oder das ich zu meinen Selbstlade-Sportwaffen greifen würde und eher damit was anstelle??

NEIN, ich greife einfach während der nächsten Streife an meinen Gürtel und laufe mit meiner Dienstwaffe AMOK... :gaga:

Da ALLE hier dargestellten Fälle MEHR als UNWAHRSCHEINLICH sind ,das zeigt uns die Statistik sehr gut.

:appl:

Von den redlichen und Gesetzestreuen Sportschützen geht überhaupt keine Gefahr aus,eher von den zig Millionen Waffen die sich illegal unterm Volk befinden...

Und das keiner mit ner SigPi nen Schnapsladen ausraubt, sollte auch klar sein. :rotfl2:

Also ist die Frage nach dem "braucht der die überhaupt,wenn andere ohne auskommen" eher überflüssig, der Vergleich mit dem Sicherheitsgurt war hier sehr passend, da andere Ihn ja auch nicht unbedingt benötigen, beim Aufprall spätestens werden Sie eines besseren belehrt...

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  • 2 Wochen später...

Hallo!

beim lesen des threads ist mir aufgefallen,dass es einige gibt welche die notwendigkeit einer sigpi in frage stellen,begründet durch das argument andere wassersportler seegehender schiffe hätten ja auch keine an bord...

den"nichtseglern" unter diesen sei hier gesagt das der vorteil einer sigpi gegenüber raketen im sicheren abschuss liegt: eine hand fürs leben,eine für´s schiff!

wenn ich mich bei 8bft auf einer yacht befinde,hat es nichts mehr mit der autofähre nach schweden gemein:

die yacht stampft und rollt,man ist überall mit jedem schritt am festhalten,weil die 60cm relingshöhe(ausreichend bis zur kniekehle)plötzlich nicht mehr so viel vertrauen schenkt....wer im cockpit mal mitgesegelt ist und von seinem sitzplatz meint gleich abzuheben in richtung schwärzliches wasser nach lee-kurzum-wer mal wetter erlebt hat-wird nicht freihändig hockend ohne festhalten ne rakete mit beiden händen feuern wollen. eine sigpi kann man fertig machen,spannen,feuern,mit einer hand,während man sich mit der anderen festhält,punkt!

wenn andere wassersportler keine sigpi haben liegt es meist darin begründet,das mit dem stempel im schein die raketen schon zu erwerben sind,man sich den weg über behörden zu ungunsten der sigpi spart,der grossteil von denen dann noch zu den schönwetter-tages-trip-seglern gehört und ab 5/in böen6 im hafen bleibt!

denen dann keinerlei kritik-jeder so wie er kann und will und im rahmen seiner erfahrung und fähigkeiten,erfahrene crew eingeschlossen,aber es gibt auch die,welche in einner woche nen schiff von rostock nach stockholm bringen müssen und dabei etmale von 162sm in 24h segeln-auf anderen strecken terschelling-oslo nonstop 2tage und 2nächte,soll hier nicht mein meilenbuch werden=>gibt halt leute welche bestimmte strecken übernehmen -bei denen keineswegs risikofreude herrscht-aber eben auch mal bei schlechtwetter segeln müssen.... ;)

zum thema bedürfnis:

ich habe mal irgendwo gelesen,das auch charterer ne sigpi bekommen haben,wenn man anhand der charterverträge nachweist,ständig auf seegehenden yachten unterwegs zu sein! nagelt mich jetzt nicht darauf,wo das war,zu der baulichen sache des schiffes habe ich gelesen das dass schiff zum wohnlichen zwecke beschaffen sein muss,also koje zum beispiel.

frag doch mal bei der zuständigen stelle wegen der sigpi,lege deine bisherigen charterverträge vor und

begründe dein anliegen,deinen "kram für sicherheit"gern vollzählig haben zu wollen...einige charterschiffe motivieren ja nun wirklich dazu,sein eigen ukw-handy sowie hand-gps etc.als backup dabei zu haben :angry2:

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zum thema bedürfnis:

ich habe mal irgendwo gelesen,das auch charterer ne sigpi bekommen haben,wenn man anhand der charterverträge nachweist,ständig auf seegehenden yachten unterwegs zu sein! nagelt mich jetzt nicht darauf,wo das war,zu der baulichen sache des schiffes habe ich gelesen das dass schiff zum wohnlichen zwecke beschaffen sein muss,also koje zum beispiel.

frag doch mal bei der zuständigen stelle wegen der sigpi,lege deine bisherigen charterverträge vor und

begründe dein anliegen,deinen "kram für sicherheit"gern vollzählig haben zu wollen...einige charterschiffe motivieren ja nun wirklich dazu,sein eigen ukw-handy sowie hand-gps etc.als backup dabei zu haben :angry2:

Moin,

mit dem neuen Waffengesetzt wird es für Charterer - diese dürfen siche eine Waffe leihen - schwer ein Bedürfnis zu begründen, obwohl ich der Meinung bin das eine Begründung machbar ist.

Das mit dem Teilverdeck sollte sich erledigt habe, da an Bord der Skipper Signalpistolen führen darf. Früher war das Teilverdeck die Krücke für ein "befriedetes Grungstück"; teilweise wurde für offene Boot ein Waffenschein ausgestellt mit der Beschränkung, das Waffenscherin gilt nur auf Booten.

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  • 6 Monate später...

Moin!

SigPi Kal 4 auf neue gelbe Sportschützen WBK wird nichts, da diese nur den Erwerb von einläufigen Einzelladekurzwaffen für PATRONENMUNITION erlaubt.

Eine SigPi Kal 4 ist jedoch für pyrotechnische Munition eingerichtet.

Gruß,

frogger

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Daher hatten wir die Funkanlage mit einem zusätzlichen Akku gesichert, Wetterbericht gab es auch noch im Radio und bei schlechter Prognose sind wir Weicheier einfach im Hafen geblieben.

Die Argumentationslinie kommt mir recht bekannt vor. Ein Bekannter ist Gurtverweigerer, der verweis auch immer darauf das er eben vorsichtiger und weniger Risikobereit fahren würde als die ganzen Leute die den Gurt tragen.

Und dass ALLE ohne auskommen kann man nun beim besten Willen nicht behaupten. Ich kenne jedenfalls eine ganze reihe Bootsbesitzer mit Signalpistole. Und die von Dir beschriebenen "risikobereiten Funsportler" sind eher weniger die Abnehmer für solche Signalmittel. Eigentlich ist es sogar genau umgekehrt, wer ohne Signalpistole ernsthaft Segelt, wandert wahrscheinlich auch in Schlappen und Handtäschchen durchs Hochgebirge.

Zum Verständnis, wenn der Skipper über Bord geht, darf niemand aus der Manschaft mangels Erlaubnis/WBK rot schießen.

Irgendwie hatte ich bis dato den Eindruck Du hattest Waffensachkunde?!? § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) sollte da eigentlich drin vorgekommen sein.

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SigPi Kal 4 auf neue gelbe Sportschützen WBK wird nichts, da diese nur den Erwerb von einläufigen Einzelladekurzwaffen für PATRONENMUNITION erlaubt.

Eine SigPi Kal 4 ist jedoch für pyrotechnische Munition eingerichtet.

Sehe ich anders. Eine SigPi ist für pyrotechnische Patronenmunition eingerichtet. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.4 spricht eindeutig davon, dass es pyroteschnische Munition auch als Patronenmunition gibt (Nr. 1.4.1).

bye knight

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  • 3 Monate später...

Hab mir heute gerade den Lizenznachbau der HK Signalpistole aus der Schweiz gekauft. Von W + F gefertigt, guter Gebrauchtzustand.

... und bei uns ab 18 Jahren.

Dickes, fettes Ätsch vom Össi

rhodium

P.S: hab mir zum probieren mal 5 Effekte gekauft: Leuchtstern einzel in rot weiss grün und gelb und blitzknall-patrone

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Nichts spricht dagegen, nur die Begründung scheint mir doch etwas wackelig ein ich als einziger so ein Teil brauche und alle anderen können darauf verzichten.

Karl

Vielleicht haben die anderen schon am Sachbearbeiter resigniert und spielen nun ohne angemessenes Notsignalmittel lieber mit ihrem Leben?

In so ziemlich allen anderen Laendern sind Signalpistolen keine Waffen oder frei ab 18 oder sonstwie einfach so zu beschaffen. Nur in Deutschland macht man ein unfassbares Geschiss, als ob man mit den Dingern nen Krieg fuehren (und gewinnen) koennte.

:gaga:

Absurd, dumm, laecherlich und vor allem eines: Verbrecherisch, weil dem Segler, Bergsteiger und sonstwem das beste Notsignalmittel vorenthalten wird, ohne dass es dazu einen rationalen Grund gibt.

Einfach so, weil ein aus Paranoia, gewuerzt mit einem Schuss Faschismus geborenes Waffengesetz aus einem Signalmittel eine Schusswaffe macht und unter WBK-Pflicht stellt.

Ok, dagegen waere nicht mal was einzuwenden, wenns wie bei den 4mm-Puestern wenigstens beduerfnisfrei waere. Wir reden hier naemlich nicht ueber eine Waffe, sondern ein Signalmittel. Also, was soll der ganze Zinober?

Also auf die Hinterbeine gestellt und notfalls geklagt.

In der Volksrepublik Absurdistan (ehemals Bundesrepublik Deutschland) gehts eben nicht anders.

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  • 3 Wochen später...

Signalpistolen gibt es auch auf Jagdschein, Bedürftnis als Signalmittel z.B bei einer Treibjagd!

In der Hochseeschifffahrt werden Signalpistolen so gut wie nicht mehr eingesetzt,

warum auch, es gibt jede Menge effektiverer Mittel, zb. eine 40 mm Rettungsrakete

Natürlich darf bei der SigPi nicht der Silvestereffekt vergessen werden, wer aber mal einen Jahreswechsel an der Küste verbracht hat, der erfreut sich dort eher den 300 Meter mit Raketenmotor angetriebenen 40mm Rettungsgeschossen!

KF

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In der Hochseeschifffahrt werden Signalpistolen so gut wie nicht mehr eingesetzt,

warum auch, es gibt jede Menge effektiverer Mittel, zb. eine 40 mm Rettungsrakete

Bliebe die Frage was man unter Hochseeschiffart versteht. Also die Hochseesegler hier bei uns schwören alle auf Kaliber 4. Signalraketen können nicht ohne weiteres einhändig bedient werden. Und die Hand für den Mann opfert da keiner in einer Notsituation für die Rakete.

Zudem können die Raketen nicht so universell eingesetzt werden. So kannst Du wohl aus Kaliber 4 nach Seerecht Weiß auch zur Beleuchtung schießen.. und es gibt verschiedenste Systeme mit Kaliber 4 auch Leinen zu verschießen.

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Und falls die Argumente mit der Gleichwertigkeit von pyrotechnischer Munition erschlagen werden sollen, da habe ich genügend Unterlagen.

Das würde sicher nicht nur knight (der bezüglich der SigPi auf gelbe WBK im übrigen die anderen Voraussetzungen bzw. Vorhandensein einer Sportdisziplin/Erforderlichkeit elegant unterschlägt ^_^ ) hier interessieren. B)

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Für die ersten beiden Kurzwaffen brauchst Du als Jahres-Jagdscheininhaber gar kein Bedürfnis nachweisen. Sie dürfen nur nicht nach dem BJG verboten sein. Der Jäger, der sich so eine SigPi besorgt, verbaut sich halt unter Umständen den erleichterten Erwerb einer Fangschusswaffe.

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Das würde sicher nicht nur knight (der bezüglich der SigPi auf gelbe WBK im übrigen die anderen Voraussetzungen bzw. Vorhandensein einer Sportdisziplin/Erforderlichkeit elegant unterschlägt ^_^ ) hier interessieren. B)

Hi SB,

es gibt Stellungnahmen vom Bundesinnenministerium, der DGzRS und des DSV die das hier gesagte bestätigen, nämlich, das Signalpistolen objektiv die "besseren" Signalmittel für die Freizeitschifftahrt sind. Die Argumente wurden hier schon alle genannt.

In zwei Verwaltungesgerichtsurteilen - 1x Niedersachsen und 1x Schleswig-Holstein - wurde dieses auch so anerkannt. Diese beiden Verwaltungsgerichtsurteile behandelten den Erwerb einer Signalpistole durch den Charter nach dem alten Waffengesetz.

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