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IGNORED

SigPi Kal.4


Whitewater

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Hab hier mal ne Frage an die Rechtsexperten.javascript:add_smilie(":ninja:","smid_22")

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Was benötige ich für ein Bedürfnis für eine SigPi Kal.4 (Einzellader,also gelbe ohne Voreintrag)javascript:emoticon(':gutidee:', 'smid_14')

smilie

Ich bin im Besitz der WBK Grün, Gelb nach §14Abs4 und dem Sprengstoff-Erlaubnisschein, aber welches Bedürfnis ich für eine Kal.4 benötige, konnte mein Händler mir auch nicht sagen,und der Sachbearbeiter meiner Behörde war über die Feiertage nicht erreichbar,und seine Sekretärin war Ahnungslos...javascript:emoticon(':peinlich:', 'smid_22')

smilie

Zum Bergwandern und zum Boot fahren (SBF-See Inhaber, Chartere jedoch nur) wäre das Teil äusserst hilfreich. Aber ausser im Dienst ab und an hab ich so ein Teil noch nirgends in Privathand gesehen.

Weis jemand mehr??

Detailreiche Antworten gerne an japo22@arcor.dejavascript:emoticon(':s75:', 'smid_26')

smilie

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Hi White !

Als Charterer bist Du gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3c WaffG von der WBK-Pflicht befreit, wenn Du den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten (also des Bootseigentümers) ausüben darfst.

Für einen eigenen Waffenerwerb bräuchtest Du als Bedürfnisnachweis auch eigene Bootspapiere.

Auf gelbe WBK geht das übrigens nicht, da die SigPi wohl kaum für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich sein dürfte. ;)

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Na also unser Sachbearbeiter nun wieder – keine Ahnung bezüglich der deutschen Schießsportdisziplinen!

Kennst du denn nicht mal die DSB Disziplin Sterneweitschießen. Wird aber nur auf Anweisung des örtlichen Schützenmeisters und auch dann nur am 24.12. ausgetragen. Dazu ist ja genau eine Pistole im Kaliber 4 absolut unabdingbar, weil du mit den 15mm Dinger nie eine Chance hast den Vogel abzuschießen.

Genau deswegen wurde ja auch die Gelbe auf Einzelladerkurzwaffen erweitert.

Gruß

Makal

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... hab ich so ein Teil noch nirgends in Privathand gesehen.

Ich hab' eine. :D

Inzwischen kriegt man Signalpistolen wohl nur noch wenn man Besitzer eines seegehenden Schiffes ist. Vielleicht kannst Du das Bedürfnis ja über das Bergsteigen begründen. Bergsteigen ist im Gesetz ausdrücklich aufgeführt.

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Moin,

warum soll ich hier nicht mehr posten?

Eine Signalpistole bekommst Du beim Nachweis eines Bedürfnisses. Ein Bedürfniss ist gegeben beim Besitz eine Schiffes/Bootes. Nach meiner Meinung ist ein teilbedecktes nicht mehr erforderlich, da der Bootsführer eine Signalpistole auf einem Boot führen darf.

Bist Du Chartere hast Du das schwer, da ein jeder Charterer sich eine Signalpistole und Muniution leihen darf, der Charterer braucht nur den Chartervertrag sonst nichts. Das Problem ist nur, die meisten gewerblichen Vercharterer haben keine Signalpistolen an Bord und ich kenne keinen Büchsenmacher der Signalpistolen verleiht.

Die fehlende Verleihmöglichkeit könnte evtl. auf die Möglichkeit zur Begründung eines Bedürfnisses deuten, beim Munitionserwerb im Kaliber 4 hat es bei mir geklappt (nach neuem Waffenrecht) - die Signalpistole war aber schon da.

Desweiteren haben sicherlich auch Bergsteiger ein waffenrechtliches Bedürfniss, da dies ja Waffen führen dürfen.

Ansonnsten kannst Du auch übe rein Rote WBK mit entpsrechedem Thema die Signalpistolen erwerben.

P.S. Egal was irgendein Sachbearbeiter sagt, Signalpistolen sind das einzige und das beste Mittel zur Signalgebung - hier gibt es diverse Urteile und Gutachten die das belegen - und NICHT vergleichbar mit den Signalraketen nach dem Sprengstoffgesetz.

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Ich hab' eine. :D

Vielleicht kannst Du das Bedürfnis ja über das Bergsteigen begründen. Bergsteigen ist im Gesetz ausdrücklich aufgeführt.

Und wie soll ich das machen?? :confused:

Nen Foto von mir zusammen mit dem Yeti (der mir dann erzählt das es den Reinhold Messner wirklich gibt) an meinen Sachbearbeiter senden, oder wie...?? :rotfl2:

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Ihr verzettelt euch jetzt etwas. Diese Bergsteigergeschichte (ich behaupte übrigens auch, dass es Reinhold Messmer gibt, aber das ist wahrlich sehr umstritten ;) ) hat nur in Bezug auf das erlaubnisfreie Führen Bewandnis. Man muss dazu vorab kein Bedürfnis nachweisen, aber halt mit der SigPi zusammen beim Bergsteigen sein. Sonst fällt man nun mal nicht unter die Ausnahmeregelung. Kritisch ist hierbei immer der Weg von zuhause zum Berg, der ja auch irgendwie überbrückt werden muss. Man wird aber im Regelfall davon ausgehen, dass ein nicht zugriffsbereiter und nicht schussbereiter Transport dorthin die Erlaubnisfreiheit bzw. das berechtigte Führen ohne Waffenschein begründet.

Hier geht es aber darum, welches Bedürfnis ich für den Erwerb und Besitz einer SigPi Kal. 4 nachweisen muss. Die Antwort wurde bereits oben gegeben.

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Moin,

P.S. Egal was irgendein Sachbearbeiter sagt, Signalpistolen sind das einzige und das beste Mittel zur Signalgebung - hier gibt es diverse Urteile und Gutachten die das belegen - und NICHT vergleichbar mit den Signalraketen nach dem Sprengstoffgesetz.

Hast Du oder irgendjemand anderer (Sachbearbeiter...? ;) ) etwas konkretes, was ich meinem Sachbearbeiter vorlegen könnte? Um die fehlende Verleihmöglichkeit zu untermauern etc.?? Den SBF-See beilegen und so begründen dürfte ein bischen mau sein...

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Zum Bergwandern und zum Boot fahren (SBF-See Inhaber, Chartere jedoch nur) wäre das Teil äusserst hilfreich. Aber ausser im Dienst ab und an hab ich so ein Teil noch nirgends in Privathand gesehen.

Zum Bergwandern gäbe es von Siemens, Motorola, Nokia und anderen Herstellern vollkommen freie Signalgeräte. Die sind wesentlich leichter und vor allem auch im Ausland problemloser als eine WBK-plichtige Leuchtpistole.

Karl

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Hier geht es aber darum, welches Bedürfnis ich für den Erwerb und Besitz einer SigPi Kal. 4 nachweisen muss. Die Antwort wurde bereits oben gegeben.

Und ich vertrete immer noch die Meinung, dass man sich eine SigPi auf neue gelbe WBK kaufen darf, da es sich um eine Einzelladerkurzwaffe für Patronenmunition handelt. Nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr 1 ist pyrotechnische Patronenmunition lediglich eine Unterart von Patronenmunition.

bye knight

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Hast Du oder irgendjemand anderer (Sachbearbeiter...? ;) ) etwas konkretes, was ich meinem Sachbearbeiter vorlegen könnte? Um die fehlende Verleihmöglichkeit zu untermauern etc.?? Den SBF-See beilegen und so begründen dürfte ein bischen mau sein...

Habe bei meinem Munierwerb mehrere Waffenhändler und auch Segelgeschäfte abgeklappert und mir bestätigen zu lassen, das keine Signalpistolen verliehen werden. Ferner habe ich mir das auch vom Vercharterer bestätigen lassen.

Und falls die Argumente mit der Gleichwertigkeit von pyrotechnischer Munition erschlagen werden sollen, da habe ich genügend Unterlagen.

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Habe bei meinem Munierwerb mehrere Waffenhändler und auch Segelgeschäfte abgeklappert und mir bestätigen zu lassen, das keine Signalpistolen verliehen werden. Ferner habe ich mir das auch vom Vercharterer bestätigen lassen.

Und falls die Argumente mit der Gleichwertigkeit von pyrotechnischer Munition erschlagen werden sollen, da habe ich genügend Unterlagen.

So... hab meinem Sachbearbeiter jetzt mal nen netten Brief mit der entsprechenden Anfrage und bitte um klärung geschickt.

Mal sehen was DA raus kommt... :bud:

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Habe bei meinem Munierwerb mehrere Waffenhändler und auch Segelgeschäfte abgeklappert und mir bestätigen zu lassen, das keine Signalpistolen verliehen werden. Ferner habe ich mir das auch vom Vercharterer bestätigen lassen.

Und falls die Argumente mit der Gleichwertigkeit von pyrotechnischer Munition erschlagen werden sollen, da habe ich genügend Unterlagen.

Warum braucht ausgerechnet der Gelegenheitsskipper eine Leuchtpistole, wenn Eigner die wohl öfters auf dem Wasser sein sollten ohne auskommen?

Karl

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Warum braucht ausgerechnet der Gelegenheitsskipper eine Leuchtpistole, wenn Eigner die wohl öfters auf dem Wasser sein sollten ohne auskommen?

Das geht so etwa in die Fragerichtung "Brauchen Jäger eine Kurzwaffe, wo doch einige Eigenjagdbesitzer keine haben?" :contra:

Die Frage muß aber doch (zumindest unter Waffenbesitzern) lauten: "Spricht irgendetwas dagegen, dass er eine hat?" :gutidee:

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Das geht so etwa in die Fragerichtung "Brauchen Jäger eine Kurzwaffe, wo doch einige Eigenjagdbesitzer keine haben?" :contra:

Die Frage muß aber doch (zumindest unter Waffenbesitzern) lauten: "Spricht irgendetwas dagegen, dass er eine hat?" :gutidee:

Nichts spricht dagegen, nur die Begründung scheint mir doch etwas wackelig ein ich als einziger so ein Teil brauche und alle anderen können darauf verzichten.

Karl

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Nichts spricht dagegen, nur die Begründung scheint mir doch etwas wackelig ein ich als einziger so ein Teil brauche und alle anderen können darauf verzichten.

Karl

Um die Frage zu beantworten: Nach dem alten Waffengesetz haben zwei Verwaltungsgericht (Niedersachsen uns Schleswig-Holstein) folgendes entschieden:

1. Signalpistolen sind nach dem derzeitigen Stand der Technik das einizge und objektive beste Mittel zur Seenotsignalgebung, unabhängig davon, welche Seenotsignal als Ausrüstung empfohlen werden.

2. Nach dem alten Waffenrecht war das Verleihen einer Signalpistole an einen Vercharterer nicht möglich, da Sie zur "Verwendung" ausserhalb von Schiesstätten verliehen wird. Nach dem alten Waffengesetz war dies nur bei Besitzdienerschaft möglich. Eine Verleiher hätte sich strafbar gemacht!

3. Dies wurde durch Gutachten, z.B. DGzRS und auch durch Stellugnahme des damaligen Bunderverkehrs Ministeriums belegt.

Wenn man als Schiffsführer folglich der Meinung war oder auch als Charterer, das man eine Signalpistole braucht, da hat man diese auch beantragt und per Verwaltungsgerichtsurteil auch bekommen. Das S-H-Urteil ist nämlich meins.

P.S. Am Bodensse hat sogar jedes Padelbbot eine Signalpistole incl. Waffenschein für den Bodensee bekommen, in den Küstenländern wurde nur die Signalpistole an Charterern oder eignern von teilverdeckte Booten vergeben. Alle anderen sind leer ausgegangen.

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