Zum Inhalt springen
IGNORED

Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?


melli

Empfohlene Beiträge

Eben. Und wie schon x mal gesagt, waren Einsteckläufe schon immer frei und noch nie hat ein Hahn danach gekräht ! Der deutsche Michel will halt wieder mal mit Gewalt eine Erleichterung (hier hat man endlich mal eine !!!!) nicht wahrhaben und mit Gewalt eine Regelung, die nicht im Gesetz steht, heraufbeschwören. :confused:

Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr, jetzt hab ich mich doch eingemischt... :mad1:

ja, ja, so sind die SB's nun mal ! Und noch dazu w... nee, ich lass es lieber :D

*duckundwech*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ja, ja, so sind die SB's nun mal ! Und noch dazu w... nee, ich lass es lieber :D

*duckundwech*

Visuell weiblich; real weiblich???

Sachbearbeiter? Sachbearbeiterin??

Das www. macht heute alles möglich. Hellseher, Propagandisten, ...... Leute die kaum zum arbeiten kommen.

Alles freigestellte; reiche Jungunternehmer. :wub:

WO eine Sammelstelle von Steuerverschwendern und Wirtschaftschädlingen. Insbesonder berufsausübende(?) Sachbearbeiter und dann noch weibliche. Die geben noch mehr Geld aus.

Gehe jetzt shoppen. Bald ist der 24. und meine Holde haut mich wenns nichts vernünftiges gibt. :o

Morgen ab in die Praxis: Internetsüchtige und Ego-Schwache stützen.

Mich heile ich zum Selbstkostenpreis.

Benötigt jemand einen WO-Rabatt? :friends:

Ohhhh, ich kranke. Etwas OT, sorry, aber dafür zahlen andere schliesslich ebenfalls.

;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der deutsche Michel will halt wieder mal mit Gewalt eine Erleichterung (hier hat man endlich mal eine !!!!) nicht wahrhaben und mit Gewalt eine Regelung, die nicht im Gesetz steht, heraufbeschwören.

Was bringt denn diese "Liberalisierung" wirklich ?

Es hätte Regelungen/Beschränkungen im deutschen Waffenrecht gegeben, deren Abschaffung - aus Sicht der Legalwaffenbesitzer - wesentlich sinnvoller gewesen wäre.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi

Ich war Montag beim LKA…..muss ich oder nicht…..klares nein von meiner SB… habe es aber eintragen lassen…nur wegen der Munition….habe nämlich probiert Mu…..zu kaufen ohne Eintrag…. Das Ergebnis war immer das Gleiche……neeeeee ohne Eintrag nicht möglich.

Gruß Norbert

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Benutz hier eigentlich keiner die Suchfunktion?

Das Thema hatten wir dieses Jahr schon mindestens drei mal hier.

Sowas darfst Du doch nicht sagen, sonst bist Du ein böser Möchtegern-Moderator.

Es ist hier von vielen nämlich nicht erwünscht, dass wir hier selber auf die Einhaltung der Grundregeln achten. Das sollen lieber die Moderatoren machen, damit man sich verfolgt fühlen darf und dann in anderen Foren Asyl beantragen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig Gromit. Mein Gedanke war auch eher 30 mal. ;)

Und dann wird der ein oder andere auch lesen können, dass das mit der angeblich fehlenden Munitionserwerbserlaubnis für kleinere Kaliber genauso Mumpitz ist, es aber leider immer noch nicht alle begriffen haben....

Ich mach jetzt lieber mal Feierabend... :beach:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eintragung ist keine Pflicht! Allerdings gibt´s dann auch keine Munitionserwerbsberechtigung.

Auch dieses hatten wir schon bis zum Erbrechen hier durchgekaut. Die Erlaubniss des Munerwerbs besteht mit dem Munerwerbsstempel für die Basiswaffe.Knackpunkt ist dabei halt nur,daß ohne WS-Eintrag der Händler nicht wissen kann,daß ich ein solches besitze und dadurch zum Erwerb berechtigt bin.Bei .22lfB sehe ich aber bei einem Sportschützen nun wirklich kein Problem wegen des Munerwerbs - in irgend einer WBK wird doch ein KK eingetragen sein,oder?

Gruß André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

wie sieht es nun mit dem Munitionserwerb für ein Wechselsystem wirklich aus?

Genügt nur die Eintragung des Wechselsystems in die WBK oder ist zusätzlich der Stempel der Behörde welchen den Munitionserwerb regelt entsprechend erforderlich!

Falls dieser Stempel erforderlich sein sollte bringt das bloße Eintragen des Wechselsysytems in der WBK eigentlich auch nix oder?

Gruß Colt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Knackpunkt ist dabei halt nur,daß ohne WS-Eintrag der Händler nicht wissen kann,daß ich ein solches besitze und dadurch zum Erwerb berechtigt bin.

Gruß André

Ach was. Erwerb und Besitz dieser Dinger sind ab 18 Jahren frei bei vorhandener Grundwaffe in WBK. Also braucht es auch niemanden zu kümmern.

Eine Munitionserwerbserlaubnis gilt sowohl für das in die WBK eingetragene Kaliber sowie für jegliche für die Waffenart beschussrechtlich zugelassene Munition, die nicht nach WaffG verboten ist.

Das wurde vom BMI schon mehrfach klargestellt.

Habe fertig !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Das Thema hatten wir dieses Jahr schon mindestens drei mal hier.

...

Da ich neben der Wiederholung im WO auch beruflich momentan permanet ein Déjà vu nicht ausschliessen kann, habe ich mir noch einmal "Und täglich grüßt das Murmeltier" angesehen.

Danach bist Du viel relaxter.... ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

als jemand, der sich noch nicht allzu lange hier im Forum tummelt, verfolge ich diese Diskussion mit grossem Interesse.

Mal unabhängig davon, dass ich im Hinblick auf diese Fragen von meiner zuständigen (Polizei-)behörde regelmäßig Auskünfte erhalte, die sich nicht mit den Ansichten hier und damit wohl auch nicht mit geltendem Recht decken, wurde doch in einem der letzten Freds zum Thema erwähnt, dass die noch ausstehende VwV einen Passus enthalten soll, bei dem die Wechselsysteme wieder von der Eintragungspflicht ausgenommen werden sollen.

Weiss jemand, wie es darum bestellt ist?

Die nächste Frage betrifft, den erleichterten Munitionserwerb. Ich trage mich mit dem Gedanken, ein 7,65Para System für meine 9mm zu kaufen. Meine Lieblingsbehörde hat mir aber schon mitgeteilt, dass ich für eine passende Munitionserwerbsberechtigung erneut einen Bedürfnisnachweis vom Verband benötige.

Wenn nun aber nach geltendem Recht genau das nicht erforderlich sein soll, kann ich dann nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch heute schon beim erstbesten Händler reinmarschieren und die 7,65 kaufen?

Oder weiss der Durschnittshändler i.d.R. über die jusritischen Feinheiten noch weniger, als meine überforderte Behörde?

Falls ja, nutzt mir die juritische Rechthaberei nämlich einen feuchten F...

Im Moment beabsichtige ich, dass Problem über das Wiederladen zu lösen, was ich sowieso angehen wollte. Wenns einfacher ginge - wäre natürlich auch gut.

Und noch eine pers. Bemerkung zu den Wechselsystemen.

Ich kann nicht verstehen, warum diese von der Erfassung durch die Behörde freigestellt sein sollten.

Es kursieren im EU-Ausland eine grosse Zahl nicht nach dt. Vorschrift geänderter Deko-Pistolen mit völlig intaktem Griffstück. Diese kann man als Normalbürger völlig frei erwerben. Wenn ich nun hierzu noch ein nicht behördlich erfasstes WS erwerbe, kann ich als WBK-Inhaber problemlos eine beachtliche Anzahl illegaler voll funktionsfähiger Waffen produzieren und sogar weiterverkaufen, ohne dass dieses bemerkt würde.

Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Eine entsprechende Befreiung für WS (wenn sie denn Bestand hat) hielte ich daher für einen schwerwiegenden Mangel dieses Gesetzes, ganz unabhängig davon, dass er mal ausnahmsweise mit einer Erleichterung für die legalen Waffenbesitzer verbunden wäre.

Und noch ne Frage an den Sachbearbeiter:

Werden eigentlich nicht alle Behörden per Rundschreiben vom BMI über die Auslegung bei strittigen Fragen informiert?

Wie kann es denn sein, dass die für mich zuständigen Bürodespoten nicht nur den Sachstand nicht kennen, sondern sogar nicht einmal zu wissen scheinen, dass diese Fragen kontrovers diskutiert werden?

Muss ich vielleicht sogar selbst mal beim BMI anrufen um das Informationsdefizit der Behörde zu beheben?

Das kommt mir schon alles sehr merkwürdig vor.

Gruß

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Martin

ein WS ist nicht Eintragungspflichtig. Ich bin sogar der Meinung, daß es nicht Eintragungsfähig ist. Wenn das Waffengesetz eine Eintragung nicht vorsieht, hat es auch auf eigenem Wunsch nichts in der WBK zu suchen. Ich kann auch keine Gaspistole eintragen lassen.

Was die Logik im Waffengesetz betrifft: such nicht, ist sinnlos.

Ob es im Ausland Deko pistolen mit völlig intaktem Griffstück gibt oder nicht, ist doch vollkommen irrelevant. Das Teil ist hier in Deutschland verboten und der Zusammenbau mit einem legal besessenem WS ist doppelt verboten. Reicht ein Verbot nicht, muß alles fünfmal verboten und nach Möglichkeit dreimal reglementiert werden? Die lieben Macher des Waffengesetzes werden sich bei der Erstelllung desselben schon was gedacht haben. Werden schließlich gut dafür bezahlt.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn das Waffengesetz eine Eintragung nicht vorsieht, hat es auch auf eigenem Wunsch nichts in der WBK zu suchen. Ich kann auch keine (edit: erlaubnisfreie) Gaspistole eintragen lassen.

Steven

Hach, dass ich das noch erleben darf. :icon14: In der Konsequenz könnte man dann auch auf Wunsch nach guter alter Gutsherrenart Einsteckläufe, PTB-Waffen, Armbrüste, Harpunen etc. in die WBK eintragen. :contra:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mache dir keine Sorgen denn ich bin bei dir.

Ne Spaß bei Seite. Im Ausland und natürlich auch Innland fliegen noch ganz andere Dinge rum. Außerdem gibt es auch noch andere Länder wo Wechselsysteme nicht angemeldet werden. Da sehe ich wirklich das kleinste Problem unseres Waffg. Eigentlich genaugenommen sehe ich da überhaupt kein Problem.

Die Verwaltungsvorschrift ist nur ein Papier, was Gesetze nicht verändern kann. Aber selbst dieses Papier wird noch lange, genaugenommen sehr lange auf sich warten lassen. Vorher gibt es noch was anderes.

Übrigens nützt es auch überhaupt nichts, wenn einer von irgendeinem Ministerium auf irgendeiner Behörde anruft. Bekanntlich hilft gegen Dummheit keine Pille und dann sicherlich auch kein Anruft. Außerdem findest du niemanden, der wirklich Lust hat alle anzurufen die nichts wissen, oder glauben es besser zu wissen.

Es wird uns also auch weiterhin nichts anders übrig bleiben als in dem PISA Wunderland zu sehen wie wir tagtäglich neu überleben können. Wie sagt man immer so schön: Wenn Dummheit weh tun würde, könnte man es in Deutschland nicht mal mehr mit dem besten Gehörschutz aushalten.

Gruß

Makalu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na danke schonmal,

aber ehrlich gesagt finde ich den Zustand nicht besonders erfreulich.

Ich denke, ich sehe zu, dass ich meine noch anstehenden Beschaffungen bald abschließe, damit ich dann für das nächste Jahrzehnt nicht mehr mit diesen hirntoten Zombies verkehren muss, sondern mich aufs fröhliche Lochstanzen beschränken kann.

Früher, als ich noch in Ba-Wü war, war der zuständige Bearbeiter im Vergleich zu dem was ich jetzt in NRW erlebe eine ware Freude betreffs Flexibilität und geistiger Beweglichkeit.

Aber das ist sicher nur Zufall, das möchte ich jetzt nicht verallgemeinert wissen.

Gruß

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.