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IGNORED

Vereinsaustritt / Meldung Behörde?


Micha176

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Steht denn nicht auf der Rückseite einer jeden WBK das folgende: Der Inhaber hat den Austritt aus einem Scützenverein der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Nein. Steht bei keiner mir bekannten WBK drauf.

Geschrieben

Das stammt noch aus der guten alten Zeit des WaffG1976. Nicht wenige Waffenbehörden waren damals der Auffassung, dass bei der gelben WBK wegen der unbeschränkten Erwerbsmöglichkeit von EL-Langwaffen diese Beschränkung notwendig ist.

Wurde dann aber von mehreren Urteilen gekippt...

Geschrieben

Hallo Heinrich

wenn der SB das mitmacht, spricht nichts dagegen.

Außer der SB vertlangt bei jeder neuen Gelben WBK das ganze Prozedere, wie Bedürfnisbescheinigung des Verbandes etc. Das wäre dann schon eine merkwürdige Auslegung des Gesetzes. Wenn der Waffenbesitzer für jedes neue Baby auch eine neue Karte haben will. Warum nicht.

Ich kenne einen, der hat alle Kurzen auf einer WBK, alle Wechselsysteme auf einer anderen und die Griffstücke auf einer Dritten. Schön ordentlich.

Steven

Geschrieben
... dem wird vom SB für jede (!) Waffe eine eigene Gelbe WBK ausgestellt...

Ist das vielleicht vom Gesetz gedeckt...?

Gruß

Heinrich

Nach Ziff. 28.7 WaffVwV war das schon früher möglich, wenn es so beantragt worden ist. Oftmals wird auch in verschiedenen WBK nach Sportwaffen, Jagdwaffen und Erbwaffen getrennt.

Geschrieben

Klar gibts keine Erbwaffen auf gelbe WBK. Aber es soll ja auch Sportwaffen auf grünen WBK geben... ;)

Also ich habe meine Jagd- und Sportwaffen bunt gemischt auf den grünen WBKs.

IMI

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Auch bei Wegfall des Bedürfnisses besteht zunächst einmal Bestandsschutz. Letztlich bleibt es eine Ermessensentscheidung der zuständigen Erlaubnisbehörde (gegen die man den Rechtsweg beschreiten kann!) und erst wenn diese nach gründlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass ein öffentliches Sicherheitsinteresse dem Verbleib der Waffen beim vormaligen Erlaubnisinhaber entgegensteht, kann die Erlaubnisbehörde die erteilte Erlaubnis widerrufen.

Hmmm...ich überlege da gerade was, nachdem ich den §28 (1) Satz 4 des alten Waffengesetzes gelesen habe. Erlaubnisse nach altem Waffenrecht gelten doch angeblich im bisherigen Umfang weiter?

Demnach müßte doch der Besitz von Waffen auf WBK grün die nach altem Recht erworben wurden trotz Vereinsaustritt weiterhin unbefristet möglich sein?

Geschrieben

Du Schlingel. Die Tatsache, dass die alten WBK im genehmigten Umgang fortgelten beinhaltet nicht einen Vollkasko-Bestandsschutz. :D

Der Verein muss melden, wenn ein WBK-Inhaber austritt. Wann diese WBK erteilt worden ist, spielt da keinen Walzer. <_<

Geschrieben

Ich habe den Thread jetzt überflogen, aber warum werden die austretenden Mitglieder nicht angeschrieben und nach WBK ja/nein befragt.

Wenn keine Antwort kommt, tja, dann könnte man ja melden, weil man es nicht feststellen kann.

Jedenfalls besser als alles zu melden.

Geschrieben

Ich habe den Thread jetzt überflogen, aber warum werden die austretenden Mitglieder nicht angeschrieben und nach WBK ja/nein befragt.

Wenn keine Antwort kommt, tja, dann könnte man ja melden, weil man es nicht feststellen kann.

Jedenfalls besser als alles zu melden.

Ok, nehmen wir mal an, Ex-Mitglied antwortet auf deine Frage mit " Nein, keine WBK"........du meldest NICHT und irgendwann bekommst du ärger(Wenn es " nur" vom Verband ist---> teilweise geht das bis zur Drohung des Ausschlusses!!!), weil er halt doch ne WBK hatte!!

Ne, ICH melde alle ausgetretenen Mitglieder, soll das Amt selber schaun ob WBK ja/nein, bzw. ob das Bedürfnis weiterhin besteht!! :gutidee:

Geschrieben

Man kann ja die Mitglieder auch gleich beim Eintritt im Anmeldebogen fragen, ob WBK ja oder nein. Oftmals ist das im Laufe der Jahre eh bekannt.

Die "altgedienten" Fragezeichenfälle kann man ansonsten bei Mitgliederversammlung, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Arbeitseinsatz, Hausdurchsuchung o.ä. abchecken.

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