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IGNORED

KVR München streicht 2/6 Regelung


750 WLA

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde,

war heute auf dem KVR München und hab die 2/6 Regelung aus der neuen gelben WBK streichen lassen. Ist schon seit letzter Woche möglich. Geht ohne Probleme, ohne Kosten, ohne Gerede. Ist doch geil oder? :):):) Ich glaub die sind auch froh das die Regelung wegfällt und damit die ständigen Diskussionen ".. darf ich nicht doch noch eine Waffe .....".

Warum das Ganze auf einmal geht hab ich vor Freude ganz vergessen zu fragen. Wie sieht es den im Rest von D aus?

Grüße

750 WLA :rolleyes:

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Na toll - aber wir können ja nicht alle nach München ziehen :rolleyes: .

Ist der Grund dieser Regelung bekannt ? Gibt es eine Anweisung ?

Gibt es irgend etwas , was unsere beamteten Waffenrechtsexperten auf den Ämtern huldvoll bewegen könnte , diese Gnade vor dem Herrn ALLEN deutschen Waffenbesitzer zuteil werden zu lassen :confused: .

Immerhin sind wir doch EIN Volk :00000733: - leben in EINER Republik :gutidee: - und sind doch angeblich vor dem Gesetz ALLE gleich :pro:

Btw : Mein BüMa sagte mir . er hätte in letzter Zeit öfter Neue Gelbe ohne diesen Quatsch gesehen - ich führ das aber eher auf einzelämterbezogene Eigenwilligkeit als auf Einkehr der Vernunft von "oben" zurück.

Für alle denen es nicht bekannt sein sollte oder die es nicht gerne hören , weil es die Illusionen trübt : Wir haben SCHWARZ/GELB Regierung !

Mouche

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Es gab vor etwa 5 Wochen ein erneutes Urteil des VG Würzburg, welches in seiner Aussage recht klar ist. Das Urteil ist gegenwärtig rechtskräftig.

Ich denke nicht, dass man die Urteile einfach alle ignorieren kann. Es ist zwar bekannt, dass schützenfreundliche Urteile nur für den Einzellfall gelten und die anderen allgemeingültig sind, aber irgendwann macht man sich lächerlich. Man muss sich auch mal fragen, was die Rechnungshöfe so zu tun haben.

Gruß

Makalu

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Die positiven Urteile sind aber eindeutig in der Überzahl und ganz wichtig: Rechtskräftig.

Dagegen wird die Richtigkeit der positiven Urteile nicht mal von der Verwaltung in Bayern angezweifelt, jedenfalls wenn dort einer sitzt, der noch ein wenig Ahnung von Recht hat. Die Meisten haben leider keine Ahnung, was aber voll in Übereinstimmung mit Pisa ist und uns daher nicht verwundern sollte.

Gruß

Makalu

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Ich denke nicht, dass man die Urteile einfach alle ignorieren kann. Es ist zwar bekannt, dass schützenfreundliche Urteile nur für den Einzellfall gelten und die anderen allgemeingültig sind,

Ja - DAS ist der eigentliche Skandal :angry2: - mehr noch als diese dämliche Regelung selbst :icon13:

aber irgendwann macht man sich lächerlich.

Das stimmt ! Nur - manche merken es nicht mal - siehe hier :P - :

Das trifft aber auch auf die gegenteiligen Urteile (z.B. vom VG Freiburg) zu.
. Wie lautet doch dazu passend das - natürlich völlig ungerechtfertigte - Vorurteil das immer wieder mal kolportiert wird : "Beamte dürfen nichts annehmen - nicht mal ............ :rotfl2: "
Man muss sich auch mal fragen, was die Rechnungshöfe so zu tun haben.

......ja - und zwar ganz besonders auch im Himblick darauf , daß es wohl nicht Sinn und Zweck der Gerichte sein kann , die Rechtswidrigkeit praktizierter Verfahren für jeden Einzelfall erneut feststellen zu müssen :rolleyes:

Mouche

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Makalu - Pisa ist eben überall, auch in den Ämtern...

Und mancher SB kann mit Müh & Not schreiben.

Nachdem ich mal Akteneinsicht in einen Berliner Streitfall genommen habe, der jahrelang dauerte (und den der Waffensammler schließlich auf der ganzen linie gegen das Ordnungsamt gewann!) ist mir vieles klar.

Leider fehlt mir die Zeit und die Muße, das hier alles reinzustellen: Aber ein Beispiel - die "Gesprächsnotiz" einer anderthalbstündigen Unterredung mit dem Betroffenen bestand bei diesem "Sachbearbeiter" (einem Oberinspektor) aus zwei dürren, unleserlich geschriebenen Sätzen, denen es sogar an einer klaren SPO-Konstruktion mangelte. Nachdem ich die entsprechende Instanz beim PPr recht energisch darauf aufmerksam machte, daß sie mit diesem geistigen Dünnsch*** (anders war die "Gesprächsnotiz" nict zu umschreiben) vor jedem Verwaltungsgericht auf dem Allerwertesten landen würden, knickte das "Amt" sang- und klanglos ein.

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Darf ich einen Titel für die entsprechende Visier-Meldung vorschlagen?

"UND SIE BEWEGT SICH DOCH!" :D

:appl:

...no net übertreiba , no net so präsant mit dene jonge Gäul :rolleyes: - Menga isch weit weg von Hamborch - no viel weida als von Schduugert - des ka älles no lang daura bis do iwwerol d` Vernunft eikehrt ;) ........

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Die Meisten haben leider keine Ahnung, was aber voll in Übereinstimmung mit Pisa ist und uns daher nicht verwundern sollte.

Gruß

Makalu

Da lehnst Du Dich aber weit aus dem Fenster. Meines Erachtens ist die Argumentationskette zur Anwendbarkeit der 2/6-Regelung für die neue gelbe WBK durchaus schlüssig. <_<

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Da lehnst Du Dich aber weit aus dem Fenster. Meines Erachtens ist die Argumentationskette zur Anwendbarkeit der 2/6-Regelung für die neue gelbe WBK durchaus schlüssig. <_<

Sachbearbeiter, das haben wir schon durch. Einfache Grammatik:

Dort steht: "Sportschützen nach Absatz 2 wird..."

und nicht: "Sportschützen wird nach Absatz 2 ..."

Wenn man diese beiden Satzbauten auseinanderhalten kann, dann ist alles sonnenklar.

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Hab heute morgen versucht jemanden beim KVR zu erreichen, leider ohne Erfolg. Ich nehme an das das WO die ganzen Leitung blockiert.

Da ich schon in einer PM angegiftet wurde, Panik zu schüren und die Unwahrheit zu sagen :icon13: , als Anhang meine WBK mit der Streichung.

Grüße

750 WLA

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Sachbearbeiter, das haben wir schon durch. Einfache Grammatik:

Dort steht: "Sportschützen nach Absatz 2 wird..."

und nicht: "Sportschützen wird nach Absatz 2 ..."

Wenn man diese beiden Satzbauten auseinanderhalten kann, dann ist alles sonnenklar.

Danke für die Steilvorlage ! :) Sportschützen nach Absatz 2 (wie es ja auch in § 14 Abs. 4 formuliert ist) sind solche, die den dortigen Bedürfnisvoraussetzungen für die Erlaubniserteilung unterliegen. Wäre dem nicht so, bräuchte man für die neue gelbe WBK keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Und das wirst Du nicht ernsthaft behaupten wollen, oder ? :D

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Hallo Sachbearbeiter

in deinem Posting zu Waffenschränke A und B schreibst du u. an. "Die Auffassung des Gesetzgebers dazu bzw. dessen Willen....... Und der ist schließlich nicht soooooo unerheblich, oder?"

Und hier ist dir der Wille des Gesetzgebers vollkommen egal. Bei der neuen Gelben interessiert dich nur der Gesetzestext, der leider auslegungsfähig ist.

Steven

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Ich weiß auf was Du hinauswillst, aber das stimmt so nicht. Der zu 2/6 immer wieder kommentierte "Willen des Gesetzgebers" bezieht sich auf eine alte Entwurfsversion des WaffG mit einem anderen Abschnitt, die danach nochmals verändert worden ist.

Durch die spätere Änderung wurde nichts anderes erreicht, als eine Doppelregelung zu vermeiden.

Bislang konnte auch noch niemand schlüssig ausführen, warum gerade die gelbe WBK, die ja am meisten Erwerbsmöglichkeiten bietet, nicht dieser Beschränkung unterworfen werden soll. Bei der grünen WBK kann die Waffenbehörde doch ganz elegant das Erwerbsstreckungsgebot bereits bei Erteilung bzw. Nichterteilung der Erwerbserlaubnis vollziehen... B)

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