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IGNORED

Befugnisse Sachbearbeiter


SW500

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

nehmen wir mal an, ein SB hat Langeweile (nichts in der Glotze, Frau zickt rum).

Mensch, da könnte ich mir doch mal einen schönen Abend auf dem Schießstand machen und ein paar Sportschützen ärgern!

Erscheint auf Schießstand, stellt sich kurz als der zuständige SB vor, verlangt von anwesenden Schießleitern und Schützen Ausweise und WBKn zwecks Kontrolle und ob denn auch schön artig nach der Sportordnung geschossen wird!?

Wie weit reichen seine Befugnisse, wenn allein oder wenn in Begleitung z.B. eines Polizeibeamten?

Ist wohl noch nicht (ausser Ismanning, dort aber wohl heftiger) vorgekommen, aber wie verhält man/frau sich als Schießleiter/Standaufsicht/anwesender Sportschütze/Jäger, welche Rechte und Pflichten?

Personalausweis gegenüber Polizeibeamten ist klar, aber z.B. SB allein?

Ist Theorie, aber was wäre wenn?

Geschrieben

Ist auf unserem Stand vor einigen Jahren passiert. Ein Schütze hatte seine WBK nicht dabei und musste glaube ich 100,- DM Geldbuße zahlen.

Geschrieben

Hallo,

nehmen wir mal an, ein SB hat Langeweile (nichts in der Glotze, Frau zickt rum).

Mensch, da könnte ich mir doch mal einen schönen Abend auf dem Schießstand machen und ein paar Sportschützen ärgern!

Erscheint auf Schießstand, stellt sich kurz als der zuständige SB vor, verlangt von anwesenden Schießleitern und Schützen Ausweise und WBKn zwecks Kontrolle und ob denn auch schön artig nach der Sportordnung geschossen wird!?

Wie weit reichen seine Befugnisse, wenn allein oder wenn in Begleitung z.B. eines Polizeibeamten?

Ist wohl noch nicht (ausser Ismanning, dort aber wohl heftiger) vorgekommen, aber wie verhält man/frau sich als Schießleiter/Standaufsicht/anwesender Sportschütze/Jäger, welche Rechte und Pflichten?

Personalausweis gegenüber Polizeibeamten ist klar, aber z.B. SB allein?

Ist Theorie, aber was wäre wenn?

Hängt u.U. auch davon ab, ob er gleichzeitig zum Verwaltungsvollzugsbeamten und ggf. mit welchen Befugnissen bestellt ist.

Geschrieben

Einem Schützenkameraden ist es mit seinem XR 15 auf dem DEVA-Stand in Berlin Wannsee so ergangen, daß er von LKA-Beamten (Berliner Waffenbehörde), die wohl zufällig dort waren, beim nachmittäglichen Übungsschießen kontrolliert wurde. Sie wollten die WBK sehen und maßen auch noch die Lauflänge nach (M5 mit 425 mm Lauf). Sie vermuteten wohl, eine illegale M4 in Vollauto durch das Türfenster gesehen zu haben. Sie waren recht überrascht, als sie in der WBK den Stempel ihrer eigenen Behörde fanden ("Was, das haben WIR genehmigt ???"). Der Kamerad war aber kooperativ und hat alles sofort vorgezeigt, bzw. geschehen lassen, er hatte ja auch nichts zu verbergen. Ob das Vorgehen der Behördenvertreter tatsächlich rechtmäßig war, darauf bin ich auch neugierig, nicht zuletzt weil ich jetzt das besagte Gewehr besitze...

Grüße aus Preussen

von Jake C.

Geschrieben

Wenn der SB "Vollzugsbeamter" der zuständigen Waffenrechtsbehörde ist, verfügt er über alle üblichen ordnungsbehördlichen Sanktionsmittel und in der Regel auch über die im nach Landesrecht gültigen Polizeirechte. Ob der SB "zuständiger Vollzugbeamter" ist lässt sich leicht prüfen. Er muss über einen Dienstausweis verfügen. Im Dienstausweis sind die Befugnisse grob umschrieben. Vollzugsbeamte genießen in der Regen auch den besonderen Schutz des § 113 StGB.

Wenn der SB Verwaltungsangestellter ist wird es besonders interessant. Dann hat der Dienstherr - je nach Landesrecht - Probleme hoheitliche Aufgaben zu übertragen. Es gibt Gesetze, in denen steht ausdrücklich drin, dass die "Überwachung" Beamten zu übertragen ist. Müsste jetzt mal schauen was das WaffG dazusagt.

Gruß Joe

Geschrieben

§ 38 WaffG

Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

b ) im Fall des Verbringens oder der Mitnahme einer Waffe oder von Munition im Sinne von § 29 Abs. 1 aus einem Drittstaat gemäß § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1 oder § 32 Abs. 1 den Erlaubnisschein, im Falle der Mitnahme auf Grund einer Erlaubnis nach § 32 Abs. 4 auch den Beleg für den Grund der Mitnahme,

c) im Fall des Verbringens einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) gemäß § 29 Abs. 1 oder § 30 Abs. 1 aus einem anderen Mitgliedstaat den Erlaubnisschein dieses Staates oder eine Bescheinigung, die auf diesen Erlaubnisschein Bezug nimmt,

d) im Fall der Mitnahme einer Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat gemäß § 32 Abs. 1 bis 3 den Europäischen Feuerwaffenpass und im Falle des § 32 Abs. 3 zusätzlich einen Beleg für den Grund der Mitnahme,

e) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht, oder

f) im Fall des Schießens mit einer Schießerlaubnis nach § 10 Abs. 5 diese, und

2. in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist. Satz 1 gilt nicht in Fällen des § 12 Abs. 3 Nr. 1.

Geschrieben

Ja, das sind aber die Pflichten des Waffenbesitzers.

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

Es ging imho aber um die Rechte des SBs oder Polizisten vor Ort, oder?

Geschrieben
Es ging imho aber um die Rechte des SBs oder Polizisten vor Ort, oder?

Der Polizist immer, der BGS-ler IMHO auch (jetzt Polizei des Bundes) - ob der SB oder ein anderer Ordnungsamtsmitarbeiter? Tja, das ist "von Kanton zu Kanton unterschiedlich" wie unsere Schweizer Freunde sagen würden.

Geschrieben

Mann, was können wir froh sein. Unser SB würde, sofern er auf dem Schießstand erscheint, sicher nicht seine Zeit mit Kontrollen vertrödeln, sondern mitschießen! :D

Geschrieben

/Stab für die Polizei brech AN

:D

Hatten mal den Fall das die Pol. auf den Stand kam weil die Anwohner beobachtet hatte das "Jugendliche"

den Stand betreten hätten (5 Mann mit Basecaps keiner unter 35 :rotfl2: ), die Herschaften haben dann ordnungsgemäß geläutet und dann zu 6st den Stand betreten, wir sitzen also im Aufentahltsraum und die Pol. betritt die Bildfläche während wir "fachsimpelnd" unseren Kaffee schlürfen - ob hier Jugendliche währen und wie sich das mit den Waffen verhält ??

Nach 5 Minuten war alles geklärt, die WBK's haben die Leut's noch nicht mal kontroliert, aber mal "in die Hand nehmen" fanden sie toll und der eine oder andere hat beim"befummeln" eines 1873 SAA den "Karl May" Gesichtsausdruck bekommen, nur zu einem Vergelichsschiessen konnten wir die Herrschaften nicht überreden obwohl wir angeboten haben die Mun. zu stellen :D

will damit sagen - es giebt auch Beamte mit Verstand und Augenmaß

in diesem Sinne

keep your Powder Dry

Tommy a.k.a Snake Belly Tom

Geschrieben

Edit: meines Erachtens muss SB im Dienst sein, denn ein Polizist darf ja schließlich auch nicht in seiner Freizeit Verkehrskontrollen durchführen... :)

Wer entscheidet denn, ob ein SB im Dienst ist!!

Ich geh davon aus, dass viele das selbst im Rahmen der Verantwortung für ihren Arbeitsplatz tun können.

Wird ja schließlich nicht alles vorgeschrieben.

Mag aber sicher unterschiedich gehandhabt werden.

Wie weist sich eigentlich ein SB auf dem Schießstand aus? Ich meine, da könnt ja jeder kommen :ninja:

Dienstausweis. Nichts einfacher als das.

Geschrieben

... "Aussendienstler"?

reisende in sachen waffenrecht :rotfl2:

Geschrieben

Hallo,

jeder Beamte / Angestellte im Außendienst muss sich legitimieren können.

Er/Sie ist verpflichtet, auf Wunsch des Bürgers seinen Namen, Behörde und Funktion (+ggf. Dienstausweis zeigen) zu benennen.

Auch hat der Bürger einen Anspruch darauf, diese Angaben s o f o r t z.B. durch einen Rückruf bei der Polizei oder der sonst genannten Behörde zu überprüfen um nicht evtl. Betrügern auf den Lein zu gehen.

Jeder Bedienstete im Außendienst wird dafür Verständnis aufbringen, wenn nicht, dann hat er definitiv ein Problem am Hals...(ähh bildlich gesprochen).

Dies ist sogar eine offizielle Empfehlung der Polizei (s. z.B. Hinweise des LKA Nds.).

Mich wundert es doch ein wenig, dass sich kaum ein Bürger rückversichert, wenn z.B. eine Behörde anruft und irgentwelche Fragen stellt. Ich hatte das in den letzten 10 Jahren nur 1-2 mal und fand das vollkommen OK.

Das gilt natürlich auch und insbesondere, wenn es um heikle Themen wie Waffen geht.

Geschrieben

Ach, so was haben die?

Besitzen alle Verwaltungssachbearbeiter einen Dienstausweis oder gibts den nur für "Aussendienstler"?

Ich vermute nein.

Aber wie schon geschrieben sollten alle, die auch ausserhalb der Dienstgebäude tätig werden sich entsprechend legitimieren können.

SBs, die auch ausserhalb der Büros tätig werden(müssen) gibts ne Menge >> Gesundheitsamt, Jugendschutz, Konzessionen, Bauordnung, allg. Gefahrenabwehr usw.

Geschrieben

Mann, was können wir froh sein. Unser SB würde, sofern er auf dem Schießstand erscheint, sicher nicht seine Zeit mit Kontrollen vertrödeln, sondern mitschießen! :D

Ich glaub ich weiß wen Du meinst :D . Schießt er selber bei einer RWK?

Geschrieben

Erscheint auf Schießstand, stellt sich kurz als der zuständige SB vor, verlangt von anwesenden Schießleitern und Schützen Ausweise und WBKn zwecks Kontrolle und ob denn auch schön artig nach der Sportordnung geschossen wird!?

Das habe ich dieses Jahr schon zwei mal erlebt. Es wurde das Schießbuch des Standes überprüft, und ob auf jedem stand eine Aufsicht vorhanden war. Weiterhin wurde nachgesehen, ob alle Waffen auch ordentlich eingetragen sind, die WBK's Jagdscheine gültig sind.

Der Sachbearbeiter hatte keine Polizisten dabei. Er blieb ca. 1 Stunde.

Geschrieben

Einen Thread mit Dienstausweisen hatten wir doch schon mal. Von unserem LRA ist das so ein rosa Pappkärtchen mit Paßbild, Name, Vorname und das der oder die beim LRA beschäftigt ist, mit Unterschrift von irgendwem.

Deutschland, Deine Ausweise :rotfl2::rotfl2: !!!!!!!!!!!!!!!!

Geschrieben

Ich glaub ich weiß wen Du meinst :D . Schießt er selber bei einer RWK?

Ja, macht er glaube ich. Deshalb weiss er ja auch was er im Dienst tut. Kannst mir ja mal eine PN schicken, vielleicht sehen wir uns mal beim Schießen.

Gruß openeye

Geschrieben

Ist auf unserem Stand vor einigen Jahren passiert. Ein Schütze hatte seine WBK nicht dabei und musste glaube ich 100,- DM Geldbuße zahlen.

Würde ich nicht unbedingt sofort löhnen, wofür brauche ich AUF dem Schießstand eine WBK? Und wenn sich der Kontrolletti hartleibig stellt, o.k., Waffe zum Verwahren bei der Aufsicht hinterlegt, nach Hause gefahren, WBK geholt und schon ist der Heimweg mit den Wummen gesichert.

mfg

Ralf

Archiviert

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