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IGNORED

Schon wieder was neues?


Gunny Highway

Empfohlene Beiträge

@Schaffer

das sehe ich ähnlich :icon14: Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt! Die gehen nämlich nach dem Motto vor: "Mal sehen wie weit wir gehen können bis die sich melden" Da kann ich nur sagen: "ZERO TOLERANCE" Eindecken mit Verfahren was das Zeug hält. Immer persönlich den Sachbearbeiter eindecken, nicht das System, das verpufft nur. Weil, wer weg sieht-akzeptiert! Und wenn ein Sachbearbeiter akzeptiert das hier Gesetze nach Gusto umgepfrimelt werden, der akzeptiert das das gesetz gebeugt wird.

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Hallo Hermes,

ich hab die Kreuze fürs beantragen nicht gemacht, das war unser Präsi, der auch der Meinung war die grüne für Einzellader KK sollte reichen. Ich hab dann doch die Unterlagen für die Gelbe bekommen, auf Nachfrage.

Wenn es nur noch möglich ist das Gesamtpaket zu beantragen um so besser. Ich mache mir da eh mehr "Sorgen" wegen dem Verband, die haben sich schon bei einem anderen Schützenbruder quergestellt.

Dem SB kann man notfalls immer noch mit dem Gesetz oder der Verwaltungsklage kommen, wenn aber der Verband oder der Verein nicht mitspielt muss man zusehen, wie man, in dem Fall ich, weiter verfährt.

Schauen wir mal, ich hoffe den Schrieb in einigen Wochen zu erhalten um dann zum Sachbearbeiter oder zur Sachbearbeiterin gehen zu können.

Gruß Robert

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Hallo Leuts!

Im Posting dieses Treds ist mir aufgefallen, dass immer wieder gern (richtigerweise) auf Gesetzestext zurückgegriffen wird - gut so!

Da heißt es; innerhalb von zwei Wochen ist der Erwerb anzuzeigen! Und nicht innerhalb von 14 Tagen!

Also, passt auf! Im ungünstigen Falle habt Ihr nur 8 Tage Zeit, von Freitag auf Freitag der nächsten Woche!

Ich hoffe jetzt keine schlafenden SB geweckt zu haben. ;)

By euer

Doc Hollywood

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Nicht was die Behörde sondern der Gesetzgeber will!!

Es ist doch aber keine Frage der ausgestellten WBK.

Die Frage ist doch lediglich, was die jeweilige Behörde für den Eintrag fordert; sprich welche Bedürfnisbescheigung(en).

Sobald Du für die ganze Flotte ein Bedürfnis bescheinigst, bekommst Du natürlich auch alles eingetragen.

Schrieb ich aber schon schon weiter oben.

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Hallo Leuts!

Im Posting dieses Treds ist mir aufgefallen, dass immer wieder gern (richtigerweise) auf Gesetzestext zurückgegriffen wird - gut so!

Da heißt es; innerhalb von zwei Wochen ist der Erwerb anzuzeigen! Und nicht innerhalb von 14 Tagen!

Also, passt auf! Im ungünstigen Falle habt Ihr nur 8 Tage Zeit, von Freitag auf Freitag der nächsten Woche!

Ich hoffe jetzt keine schlafenden SB geweckt zu haben. ;)

By euer

Doc Hollywood

Mit Verlaub: Komische Zeitrechnung die du hast! Du hast immer noch 2 Wochen / 14 Tage Zeit.

Natürlich werden Samstage,Sonntage + Feiertage mitgerechnet.

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Mit Verlaub: Komische Zeitrechnung die du hast! Du hast immer noch 2 Wochen / 14 Tage Zeit.

Natürlich werden Samstage,Sonntage + Feiertage mitgerechnet.

Ups!

Ja, eine Woche hat 7 Tage, Montag bis Sonntag! Zwei Wochen, von Freitag auf Freitag sind 8 Tage!

Ich werd´ mich doch wohl nicht verzählt haben?! :rolleyes:

Gruß

Doc H

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Und in Köln hat man bestimmt drei Monate Zeit ! :rotfl2::ninja:

Also wenn du in Köln einen Tag zu spät kommst mit der Eintragung, kannst du deine Knarren gleich mitbringen. Die sind dann nämlich wegen Unzuverlässigleit erstmal weg. Die musst du dann am Gericht mit ner Klage wieder auslösen.

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In der Regel interessiert es den einzelnen Sachbearbeiter überhaupt nicht, wenn du gegen eine offizielle Anweisung klagst.

Außerdem habe ich nicht den Eindruck, dass dir das wirklich zum Nachteil gereicht wird. Im Gegenteil: man merkt dass man mit dem nicht alles machen kann.

Ansonsten was hat das mit Frau und Kind zu tun? Müssen die auch vor Gericht?

Aber immer schön in Deckung bleiben und lieber hier rumheulen. Ich glaube in NRW muss eine ganz besondere Art von Mensch wohnen dass die dort alles so einfach machen können.

Gruß

Makalu

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Nochwas:

Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Behörden sehr wohl die amtliche Begründung zum WaffG kennen. Hier wird ganz geziehlt eine dem Gesetz zuwiderlaufende Meinung umgesetz.

Hallo Joe,

Du hast ganz recht - und wenn die zuständigen Behörden das (nachweisbar!!) vorsätzlich betreiben, dann beghehen die u.U. den Straftatbestand einer "Rechtsbeugung" . Bei Gelegenheit mal daraufhin überprüfen bzw. von Profis überprüfen lassen und dann zum Staatsanwalt und Strafanzeige erstellen.

Ganz nebenbei (weil hier alle immer nur vom ÖRAG Rechtsschutz sprechen als ob es sonst keine Alternativen auf der Welt gäbe!) : Im Mitgliedsbeitrag beim VDW in Düsseldorf (www.vdw-duesseldorf.de) ist bereits eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung im Beitrag dabei und freie Rechtsanwaltswahl gibt es beim VDW auch noch

Helmut!

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Hi Schwarzpulver,

nee nee, ganz so einfach ist es nicht mit dem Nachweis der Rechtsbeugung.

1. der Sachbearbeiter ist in der Kette derjenige, der von "oben" seine Anweisungen bekommt, an die er sich mit dem sprichwörtlichen Kadavergehorsam zu halten und Dir als "Endverbraucher" zu verkaufen hat.

2. Die Vorgesetzten des SB erhalten diese Vorgaben vom zuständigen RP. Das sie den Leuten beim RP beim formulieren der Anweisungen ggf. das Händchen geführt haben, soll schon vorgekommen sein.

3. Der RP verschanzt sich hinter dem Fehlen allgemeingültiger Vorschriften. Erst mal abwarten was vom BMI kommt und notfalls erst mal alles verbieten - dann macht man bestimmt auch nichts falsch. Mit Rechtsbeugung kannst Du denen so nicht kommen. Ich habe ein entsprechend formuliertes Schreiben vom RP Darmstadt vorliegen.

Jedenfalls - mir geht es zunächst um die 2/6-Regelung auf "alt Gelb" - sind heute, mit dem OK der ÖRAG, die notwendigen Unterlagen einem hier im Forum sehr bekannten Anwalt übergeben worden.

Schau'n mer mal.

Gruß

Manfred

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Hi Schwarzpulver,

nee nee, ganz so einfach ist es nicht mit dem Nachweis der Rechtsbeugung.

1. der Sachbearbeiter ist in der Kette derjenige, der von "oben" seine Anweisungen bekommt, an die er sich mit dem sprichwörtlichen Kadavergehorsam zu halten und Dir als "Endverbraucher" zu verkaufen hat. .......

.............. Schau'n mer mal.

Gruß

Manfred

Richtig, die Treue zum Dienstherrn hört allerdings da auf, wo Gesetze verletzt werden.

In diesem Fall müsste der zur Wahrung deutscher Gesetze vereidigte Beamte - wenn nötig - sogar gegen den Dienstherrn rechtliche Schritte einleiten. Selbst schon praktiziert. Leider ist die notwendige Courage nicht jedem gegeben und man zieht so noch schneller als sonst den Unmut der faulen und durchschnittlichen Kollegen auf sich. Sofern es herbei nur um den Dienststellenleiter oder Abteilungsleiter beim RP geht mag das noch funktionieren. Im hier in Rede stehenden Fall gehe ich davon aus, dass die Vorgaben aus dem IM NRW sind und da geht dann ohne Rechtsprechung nichts mehr.

Gruß Joe

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Hi Joe,

in einem Punkt gebe ich Dir Recht. Der Beamte - hier SB - müßte die Anweisungen seiner Vorgesetzten mißachten, wenn er sich andernfalls strafbar machen würde.

Nur, das WaffG. ist teilweise so wachsweich gestrickt, das alle möglichen Interpretationen möglich sind. Außerdem fehlen entsprechende Strafvorschriften. Wieviele Tagessätze stehen den auf das vorsätzliche Versagen einer waffenrechtlichen Erlaubnis?

Die Waffenbehörden befolgen lediglich die Anweisungen des RP oder wegen mir auch des IM. Die wiederum warten auf eine Entscheidung des BMI. Sollte irgendwann von dort eine andere Vorgabe kommen, hat man sich halt in der Vergangenheit lediglich geirrt. Nur - strafbar hat sich bis dahin keiner gemacht.

Das ganze Verwaltungsverfahren könnte schon viel weiter in Richtung "trockene Tücher" sein wenn sich mehr Betroffene dagen - notfalls gerichtlich - wehren würden. Wo sind den die Folgeverfahren in München und Würzburg?? Die Verwaltungsgerichte würden im gleichen Bezirk immer wieder zu der gleichen Entscheidung kommen und irgendwann genervt die Sache in einem abgekürzten Verfahren den Oberverwaltungsgerichten oder dem Gerichtshof des Bundeslandes übergeben. In diesem Fall hätte nicht nur der einzelne Kläger sondern alle Schützen des entsprechenden Bundeslandes einen Vorteil.

Aber bei gerade mal 30000 Mitgliedern im FWR und keine Ahnung wieviele, mit oder ohne ÖRAG Versicherung, die sich nicht scheuen auch mal vor den Kadi zu ziehen hätte ich statt dies hier zu schreiben auch einer Kuh ins Horn petzen können. Dieser Satz geht jetzt NICHT gegen Dich - er mußte nur einfach raus.

Gruß

Manfred

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Ich weiß, dass Folgeverfahren laufen und auch schon beschieden wurden – warten wir also mal noch etwas.

Ansonsten ist es echt deprimierend zu sehen, was sich die meisten in D alles gefallen lassen.

Ich kann mir es eigentlich nur dadurch erklären, dass die meisten Bürger dieses Landes noch überhaupt nicht reif für Demokratie sind und immer noch ihren Behörden in den Arsch kriechen, wo es nur eine Möglichkeit dazu gibt.

Gruß

Makalu

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das ist aber eine schöne Verschwörungstheorie!

Wenn es wirklich schon soweit wäre ………..

Sicher, ich traue den Behörden auch nur soweit wie Du einen Elefanten werfen kannst. Aber bei Deinem Beispiel müssten nicht nur die beteiligten Sheriffs, sondern auch noch Arzt und Labor mitspielen.

Und die alle unter einen Hut zu bringen ist genauso schwer wie alle Schützen ins FWR.

BTW, bist Du schon drin?

:gutidee:

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@ 627

Hallo Manfred!

Bezüglich deiner Zeilen kann ich einen Widerspruch zu meinen Beiträgen nicht erkennen. Im Grunde schreibst du Dinge, die ich schon solange prädige.

Bin selbst im öffentlichen Dienst. Hat allerdings mit Waffenrecht nichts zu tun. Wenn ich so mit den Interessen meiner Kunden umginge wie die Waffenrechtbehörden mit ihren Kunden (mir obliegen auch alle üblichen ordnungsbehördlichen Sankionsmittel) dann würde mein Dienstherr mich in die Wüste schicken oder ich könnte irgendwo im Steinbruch Steine kloppen.

Glaub es mir, mir fällt es oft sehr schwer mitanzusehen wie sich Schützenkollegen von den Behörden über den Tisch ziehen lassen. Trotzdem, es gibt nur ein ordentliches Mittel dagegen. Die Rechtsprechnung bei den Verwaltungsgerichten.

An dem was Makalu sagt ist schon etwas dran. Viele Bürger - auch unter uns - sind wohl noch nicht reif genug für eine funktionierende Demokratie. Andere Gründe dafür, dass die Sportschützen belastende Verwaltungsakte nicht von der Rechtsprechung prüfen lassen kann es nicht geben.

Gruß Joe

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Hallo Joe

ich bin zu hundert pro deiner Meinung.

Die Jungs die kneifen sind zu einem Großteil an unserer Misere schuld. Wir haben einen Rechtsstaat und sollten ihn verteidigen. Aussagen wie "Ich mach lieber nichts, man weiss ja nicht, was die sonst gegen mich unternehmen" sind kontraproduktiv. Wir wären schon erheblich weiter, wenn es mehr aufrechte Bürger und nicht so viele buckelnde Untertanen gäbe.

Steven

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Die Jungs die kneifen sind zu einem Großteil an unserer Misere schuld. Wir haben einen Rechtsstaat und sollten ihn verteidigen. Aussagen wie "Ich mach lieber nichts, man weiss ja nicht, was die sonst gegen mich unternehmen" sind kontraproduktiv. Wir wären schon erheblich weiter, wenn es mehr aufrechte Bürger und nicht so viele buckelnde Untertanen gäbe.

:icon14:

So ist es!

Der widerporstige Bürger, der sein Recht durchsetzt, sollte nicht die Ausnahme sondern die Regel sein. Dann würden Sachbearbeiter gar nicht erst auf die Idee kommen, dass sie über dem Gesetz stehen.

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