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Schwarzpulver

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  1. Hallo Joe, Du hast ganz recht - und wenn die zuständigen Behörden das (nachweisbar!!) vorsätzlich betreiben, dann beghehen die u.U. den Straftatbestand einer "Rechtsbeugung" . Bei Gelegenheit mal daraufhin überprüfen bzw. von Profis überprüfen lassen und dann zum Staatsanwalt und Strafanzeige erstellen. Ganz nebenbei (weil hier alle immer nur vom ÖRAG Rechtsschutz sprechen als ob es sonst keine Alternativen auf der Welt gäbe!) : Im Mitgliedsbeitrag beim VDW in Düsseldorf (www.vdw-duesseldorf.de) ist bereits eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung im Beitrag dabei und freie Rechtsanwaltswahl gibt es beim VDW auch noch Helmut!
  2. Smithy, nicht dass ich die Leistungen des Dr. Schiller für den Schießsport in Deutschland schmälern möchte. Ich hab auch viele seiner Bücher gelesen, die er unter dem Pseudo "Jan Boger" geschreiben hat. In vielen Dingen teile ich Dr. Schillers Ansichten. Trotz meiner Nähe zum DWJ finde ich auch Visier eine gute, ausgewogene Zeitschrift, die ich mir ab und an auch am Kiosk kaufe. Auch finde ich, dass Dr. Schiller durchaus einen guten Chefredakteur abgibt, der für einen interessanten Mix der einzelnen Fachartikel steht - auch wenn er Leute wie mich, die nicht entsprechend seinen Vorstellungen und Erwartungen handeln gerne mit seinem berühmt berüchtigten "Bannstrahl" belegt. Das ist aus meiner Sicht zugleich sein einziger gravierender Fehler: Er kann persönliche Antipathien nicht über die Sache stellen. Genau diese Größe sollte er als Chefredakteur einer Fachzeitschrift wie Visier aber haben! Er muss mit mir ja nicht auf einer Insel auskommen - aber ein wenig sachlich neutrale Berichterstattung über die Sache der SPI in den vergangenen 2-3 Jahren hätte ich mir schon gewünscht: Wir hätten mit Unterstützung von Visier bestimmt ein paar Mitglieder mehr in der SPI und die SPI bin nunmal nicht alleine ich in meiner Person. Mich haben in den vergagnenen beiden Jahren bereits mehr als 500 Einzelmitglieder (=Auftraggeber), Tendenz nach abwechselnden Phasen von qualitativem und quantitativem Wachstum: stark steigend, und 24 der renommiertesten Unternehmen im Schwarzpulverumfeld in Europa sowie eine große Zahl privater und gewerblicher Sponsoren damit beauftragt, etwas ganz intensiv und wenn es sein muss auch provokativ dafür zu tun, dass das Schwarzpulverschießen wieder eine Zukunft hat in diesem Lad und ggf. sogar in ganz Europa. Als eine der führenden Waffenfachzeitschriften hätte Visier über dieses Projekt "SPI" sachlich und nicht - wie geschehen - polemisch und vor allem sehr "negativ" besetzt berichten müssen. Ich sehe mich mindestens genauso dazu legitimiert, die Interessen meiner Auftraggeber gegebüber Politik, Gesellschaft und Verwaltung zu vertreten, wie die demokratisch im Vereinswesen gewählten Vorstände. Aber wiegesagt: Über seinen eigenen Schatten konnte oder wollte Herr Dr. Schiller in Sachen SPI nicht springen - bislang zumindest! Wer mich persönlich näher kennt, weiß allerdings, dass ich die Hoffnung nie aufgebe - auch nicht in Sachen "Visier". Und wenn man mich richtig informiert hat, dann wird in der neuesten Ausgabe von Visier die SPI erstmals in einem positiven Zusammenhang wenigstens erwähnt. Nämlich, dass wir als einziger von zwei Verbänden Zündnadeldisziplinen wettkampfmäßig anbieten. Ein erster Schritt in die richtige Richtung: Danke Matthias Recktenwald & Co.. Gruß Helmut Leiser
  3. Hallo Smithy, nicht ganz: bin kein "Hiesiger!" sondern ein Mitte der 90-er Jahre des vergangene Jahrhunderts "Zugezogener" . Meine Heimatwurzeln liegen am Neckar und nicht an der ILM oder Donau. Bin in Heilbronn am Neckar geboren und in Talheim (6 km südlich von HN) aufgewachsen. War auch gar nicht leicht, sich als waschechter Württemberger mit Vollabitur und abgeschlossenen Studium der Betriebswirtschaft inkl. mehrjähriger "Auslandserfahrung" in Niedersachsen (Munster & Lüneburg, Panzertruppe inkl. Schießlehrerausbildung an der 105 mm Bordkanone des umgerüsteten M48 ("Knutschkugel") und Leo I sowie waffentechnischer Ausbildung am Feuerleitsystem der ersten an die Truppe ausgelieferten Leo II - die, welche noch den "Querwindsensor" im Lieferumfang hatten.... ) im Hopfenland - speziell in Wolnzach - einzuleben. Die Wolnzacher Hopfenbauern - da geb ich Dir recht - sind tatsächlich ein besonderer Schlag Mensch. In einer Pizzeria in Wolnzach hängt am Eingang ein Schild, darauf steht: " Es gibt Schwarze, es gibt Weisse und es gibt Wolnzacher." Alles klar- oder... Gruß Helmut !
  4. Hallo Smithy, dazu gibt es eine -je nach Lager - unterschiedlich interpretierte Story, die ich aber hier nicht ohne Not nochmals komplett von vorne aufrollen möchte. Nur so viel: Im Visier wirst Du entweder gar nichts oder wenn überhaupt nur schlechte und abfällige Bemerkungen über die SPI lesen. Falls Du doch mehr darüber wissen möchtest: Frag mal den Chefredakteur von Visier, den Dr. David Schiller - der wird Dir dann seine Version der Geschichte erzählen. Die darfst Du dann ruhig glauben - oder auch nicht! Ganz nach Deinem Belieben! Bei der Geschäftsleitung des DWJ (Walter Schultz) kannst Du dann ggf. einmal erfragen was seinerzeit zu Gründungszeiten der SPI aus Sicht des DWJ so alles seitens der Visier - Konkurrenz abgelaufen ist. Solltest Du danach zwei unterschiedliche Versionen gehört haben, dann würde mich das nicht wundern. Unabhängig von dieser Vorgeschichte: Das DWJ ist im Gegensatz zu Visier auch aktives Gründungsmitglied der SPI - so wie 24 weitere Firmen mit Rang und Namen aus ganz Europa - wie u.a. die Poudrerie d´Aubonne (Schweizer pulver) aus Lausanne in der Schweiz , die WANO aus Kunigunde (letzte deutsche Schwarzpulvermühle) , Pedersoli aus Italien, Der Böllerhersteller Schillinger aus dem Berchtesgadener LAnd , der Pulver-Müller aus PAlling , der Dieter Stifter, der Jürgen Achenbach mit seinem Schützenlädchen, der GEBU (Georg Buchmüller) aus Attenhofen, der GEWI (der Gerhard Winter aus Manching) etc....... Man kennt diese Unternehmen in der Schwarzpulverszene Sowohl Visier als auch DWJ - beide Fachzeitschriften haben Ihre Stärken und Schwächen. Wir als Deutschlands erstem und einzigem reinrassigem Schwarzpulververband haben uns als Partner für unsere Verbandsnachrichten jedenfalls das DWJ als offizielles Oergan ausgesucht. Denn auch wir fühlen uns in einem Haus wohler, in dem wir gerne gesehen sind! Gruß Helmut Leiser PS: Bei Caliber werde ich bei Gelegenheit einmal vorsichtig anklopfen. gehört zwar zur gleichen Verlagsgruppe wie Visier und die sind beide in finanziell stabilen Schweizer Händen!! Werde aber bei Gelegenheit mal ausprobieren, ob Dr. Schillers Arm, Einfluss und SPI-Bann auch bis zum Caliber reicht.
  5. Hallo Smithy, falls Du kein DWJ-Abo hast, solltest Du Dir die aktuelle Ausgabe des DWJ am Kiosk holen - dort steht unter Verbandsnachrichten beim VDW alles ausführlich drin. Hab heute als Abonnent die Ausgabe 08/05 bekommen. Zum Thema Bedürfnis findest Du auf der selben Doppelseite im DWJ 08/05 auf den Seiten 10 und 11 umfangreiche Ausführungen meinerseits zum Thema Bedürfnis im Sprengstoff-und Waffenrecht . Gruß Helmut
  6. Hallo Smithy, nach meinem letzten Kenntnisstand hat der Stephan Bichlmeir (Sportreferent des VDS und VDW) inzwischen die Sportordnung beim Bundesverwaltungsamt eingereicht. Allerdings verlangt das Bundesverwaltungsamt inzwischen die Einreichung von original Schießscheiben. Die reine Abblidung und Beschreibung in der VDS-Sportordnung reicht den Damen und Herren in der Behörde nicht. Ich geh mal davon aus, dass der Stephan inzwischen die Scheiben sämtlich beschafft und im Original nachgereicht hat. Aber keien Angst- ist erst diese Auflage erfüllt wird den Verantwortlichen wieder etwas Neues einfallen, damit es dem Stephan nicht zu leicht fällt.... Laut dem Bundesverwaltungsamt dauert es nun aber noch mindestens bis zum Sommer nächstes Jahr, bis der VDS mit VDW und SPI als Schwarzpulverteilverband mit der Anerkennung rechnen darf. Die Herren im Amt haben angeblich Personalprobleme. Wüsste sonst auch nicht, warum es inzwischen so lange dauert, bis ein Verband die Anerkennung hat.... Innerhalb der SPI behelfen wir uns zwischenzeitlich mit dem §8 Absatz 1 und bekommen mit ein wenig mehr an Aufwand auch alles genehmigt, was unsere Mitglieder zur Ausübung Ihres Hobby benötigen. Ist nur auf Dauer zu aufwendig-daher gehen wir jetzt vorausichtlich auch den Weg über den anerkannten Verband. Dies war mit ein wichtiger Grund unseres Beitrittes zum VDW und da wir für jedes Mitgleid nun auch Geldmittel an den Dachverband abzuführen haben, kannst Du sicher sein, dass auch wir ein großes Interesse haben, dass das mit der Anerkennung des VDW so schnell als möglich klappt. Nur sollten weder Du noch wir von der SPI dem Dr. Scholzen oder dem Stephan irgendwelche Vorwürfe machen. Der Stephan bemüht sich wirklich sehr, die Sache vorwärtszutreiben. Hatte erst vor kurzem in München einen Termin bei Ihm persönlich. Er tut wirklich was in seinen Möglichkeiten steht... am VDW/VDS liegt es wirklich nicht!! Der Flaschenhals liegt bei der Behörde, die es nicht schafft, ein Anerkennungsverfahren in einer angemessenen vernünftigen Zeit durchzuziehen. In 3 Jahren werden die dann schon 10 Jahre brauchen, bis die einem Verband die Anerkennung zugestehen.... Am schnellsten ging es seinerzeit noch beim BDMP - schon beim BDS dauerte es 3 x so lange.... In unserem Hobby darf man die Hoffnung einfach nie aufgeben - es geschehen ja selbst hier noch Wunder. Mal sehen, vielleicht klappt es ja doch noch im Frühjahr. Ach ja - über das Jahr hat das Bundesverwaltunsgamt noch nichts ausgesagt............ Gruß Helmut
  7. Hallo Schakal, es hat einen tieferen Grund, dass wir die SPI privatwirtschaftlich organisiert haben. Wir haben ein Interesse, dass wir unsere Mitglieder als Auftraggeber, Partner und Kunden behandeln und nicht als SKlaven, die vor einer Unterschrift des Schützenmeisters vorher erstmal die Vereinsuniform erwerben müssen und dann auch noch zuvor im Auftrag des Vereins die Fahnen schwenken müssen..... Wenn das Mitglieder freiwillig und/oder aus Überzeugung tun, ist das ok - aber wenn hier Zwangsmittel eingesetzt werden, so sollte von den Betroffenen die finale Konsequenz gezogen werden. Mit BDS, SPI, VDW, DSU und künftig auch dem VDS, dem wir inzwischen als Teilverband beigetreten sind, gibt es genügend Alternativen. Es gibt (leider!!) nach wie vor Vereine, die sich zwar "Schützenverein" nennen, aber bei denen alles andere wichtiger ist als das eigentliche Schießen!! Auch wenn in anderen Verbänden (wie z.Bsp bei uns in der SPI) die Einzelmitgliedschaft möglich ist: Mitglied in einem Verein sollte jeder Schütze sein, da nur so die Schießstätteninfrastruktur in Deutschland auf Dauer erhalten werden kann. Aber es gibt genügend Vereine, die Ihren Mitgliedern keinerlei derartige Zwangsauflagen machen. Gruß Helmut
  8. Hallo Frosch, danke für Deine Ausführungen. Werde mich um die Sache mal kümmern. Wäre - wenn dem so wäre - eine gute Lösung für diejenigen, die den Weg über §8 gehen wollen. Gruß Helmut
  9. Hallo Frosch, hab den Antrag jetzt mal heruntergeladen, den Du mir verlinkt hast. Dort sind eine ganze Anzahl von Paragraphen aufgeführt wo der Verwaltungsrechtsschutz abgedeckt ist - nicht jedoch der §8!!! Gruß Helmut
  10. Hallo Redaktion, hab die Teile meiner postings - sofern diese noch zu editieren waren - die bei enger Sicht als Eigenwerbung interpretiert werden könnten wegeditiert. Ob das mit dem "Mist" nötig war, wage ich aber auch zu bezweifeln! Es geht auch sachlicher liebe Redaktion mfG H.Leiser
  11. Danke für den Hinweis! Na dann werde ich mich mal mit Herrn Streitberger in Verbindung setzen und unseren Mitgliedern den Beitritt zum FWR empfehlen. Ich klär das mit dem §8 aber nochmal persönlich mit Herrn Streitberger ab - andere haben den z.Bsp. nicht im Umfang mit drin! Gruß Helmut
  12. Hallo Sachbearbeiter, ergänzend möchte ich auch darauf hinweisen, dass auch im Fall des §16 (Brauchtumschützen) nichts von einer 12-monatigen Wartezeit gefordert ist und wie im § 8 und mehreren anderen Parapraphen, die spezielle Fälle beschreiben ebenfalls keine Verbandsbescheinigung eines nach §15 anerkannten Verbandes notwendig ist. Bei der Brauchtumspflege geht es primär ja auch nicht nicht darum, dass möglichst viele Ringe auf der Scheibe erzielt werden, daher sind hier auch keine regelmäßige Trainings- und Schießnachweise gefordert, sondern lediglich der Nachweis, dass man Mitglied einer Vereinigung ist, die das Brauchtum pflegt - und damit sind nicht nur die bayerischen Gebirgsschützen gemeint. Auch die Pflege ausländischen Brauchtums ist damit umfasst - ich denke da an die Western-Szene oder auch unsere Re-Enactment Kameraden. Wie ich schon immer sagte: Gesetze sind so zu lesen wie sie textlich da stehen und wer eine waffenrechtliche ERlaubnis nach §8 Absatz 1 beantragt, für den gelten die Rahmenbedingungen des § 8 und eben gerade nicht die des §14 bzw. 15. Natürlich gilt in großen Teilen auch die Umkehrung!! Ein Einzelnachweis über §8 bringt Vorteile mit sich, aber auch Nachteile. Und derjenige, der den Weg des §8 Absatz 1 geht, muss bereit sein, sich ggf. auch auf Kompromisse einzulassen. Diejenigen, die sich in die Materie einarbeiten, werden schnell festellen was sich hinter den Vor -und Nachteilen des §8 konkret verbirgt. Es ist eine komplexe Materie - aber es ist wie so oft im Leben: nicht immer ist der bequemere oder auch kürzere Weg der Bessere.... mit kameradschaftlichem Gruß von der SPI Helmut Leiser
  13. Hallo Frosch, wir stehen im persönlichen Kontakt mit den Herren, die den §8 über die Bund-Länder Kommission ins WaffRNeuRegG eingebracht haben. Nicht umsonst ist dort auch das Thema eines "wirtschaftlichen" Interesses abgehandelt. In dem ein oder anderen Innenministerium teilt man unsere Rechtsauffassung und gesteht uns zu, dass parallel zum idealistischen Schießsportwesen sich durchaus und in gewisser Weise in diesen schwierigen wirtschaflichen Zeiten sogar auch (zumindest vereinzelt!) politisch gewollt, auch (neben dem von Dir angesprochenen rein privaten Interesse!) ein kommerzielles etablieren kann (weil das eben Arbeitsplätze schafft!). Warum auch nicht -ist ja schließlich nicht verboten: Bei uns in der SPI ist der schießsportliche Aspekt im Schwarzpulversegment zwar ein wichtiges aber beileibe nicht das einzige Segment, welches wir in unseren Unternehmenszielen verankert haben: Bei uns steht im Mittelpunkt der "Spaß" am Schießen, erst dann kommen die sportlichen Aspekte. Brauchtum, Tradition fördern wir obendrein. Natürlich sind wir auch der Interessensvertreter unserer Mitglieder (egal ob Unternehmen, Verein oder Schütze!) So haben wir u.a. konkrete Änderungen zugunsten der Schwarzpulverschützen und Wiederlader im anstehenden neuen Sprengstoffgesetz bereits verwirklicht und sind aktuell dabei, weitere Erleichterungen einzubringen (Wegfall der Mengenbegrenzung bei Treibladungsmitteln , unbefristete Erlaubnis nach §27 Sprengstoffegsetz etc..)- siehe hierzu unsere Threads im Vorderlader-Forum! Wie Sachbearbeiter schon sagt, ist der Einzelnachweis über §8 Absatz 1 allerdings eine höchst komplizierte Angelegenheit. Allein das jeweils für jedes Mitglied individuell verfasste Begleitschreiben mit Rechtsbegründung hat einen Umfang von mindestens 12 Seiten - und ich behaupte mal, dass wir in der Materie fit sind und über die entsprechenden Kompetenzen im Unternehmen verfügen und als Verband bei den entsprechenden Genehmigungsbehörden zwecks Interessensvertretung unserer Mitglieder doch schon einen (berechtigt!) kompetenten Eindruck hinterlassen. Aber: es geht!! Ca. 60 % der Genehmigungsbehörden machen bei der richtigen Argumentations- und belegter Nachweiskette (Schießbuch, Teilnahme an Meisterschaften, im Sinne des §8 Absatz 1 korrekte und nachvollziehbare Argumentationskette etc..) problemlos mit, 20 % machen zunächst Schwierigkeiten, knicken dann aber zwangsläufig ein, wenn wir uns direkt und persönlich (ggf. mit Unterstützung unserer Fachanwälte im Waffen- und Sprengstofrecht) einschalten und 20 % legen es auf einen Rechtsstreit an, bei dem wir dann die Kosten als Verband zu 50 % übernehmen - den Rest trägt in solchen Fällen unser Mitglied. Wie das aber in Unternehmen so üblich ist, stellen wir diesen Service nur unseren Mitgliedern zur Verfügung. Ich finde das zwar die normalste Sache der Welt - aber es gibt einige "ewig-gestrige" die sich ganz offensichtlich nicht damit abfinden wollen, dass in Zukunft (dank §8 Absatz 1) sich parallel zum idealistischen Schießsport der gemeinnützigen e.V.-Verbände konventioneller ARt auch ein "Spaß- und Freizeitwesen" im Umfeld privatwirtschaftlicher Unternehmen (nach SPI-Vorbild) durchaus etablieren kann. Die SPI spielt hier sicherlich nur eine Vorreiterrolle, die natürlich vom "anderen" Lager nicht akzeptiert werden kann, entwickelt sich da doch ein zunehmend ernst zu nehmendes Konkurrenzpotenzial. Und dann treten die von der SPI auch noch so aggressiv und selbstbewusst auf, wo man bisher immer sehr zurückhaltend blieb (ja nicht auffallen!) und stets nur sein eigenes Süpplein im Verborgenen gekocht hat. Die SPI wagt es sogar in wichtigen Fragen die gesammte Mitgliederbasis zu befragen - wenn das in Kombination mit den Vorteilen, die ein §8 Absatz 1 im Einzelfall durchaus bietet Schule macht.... mfG H.Leiser PS: ich möchte all jenen Mut machen, die ganz ohne SPI, Verein oder Verband Ihren Weg machen wollen. Das Gesetz gibt diesen Weg her!. Es ist sicherlich schwieriger und aufwändiger wie mit Unterstützung und Rückendeckung zum Beispiel einer SPI oder über das Regelbedürfnis über einen nach §15 WaffRNeuRegG anerkannten Verband: aber es ist ein tatsächlich gangbarer Weg. Wer den Mut (und im Fall eines erforderlichen Rechtsstreites vor den Verwaltungsgerichten das nötige Kleingeld !)dazu hat und bereit ist, sich in die zunächst trockene Textmaterie des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland einzuarbeitenn, sich darüber hinaus noch mit dem Waffenrecht sehr intensiv auseinandersetzt, hat die besten Chancen, den Weg letzten Endes auch erfolgreich zu beschreiten. Schließlich gibt es ja auch rein gewerblich betrieben Schießstände und als Gastschütze kann man unter Abschluss einer Tagesversicherung auch auf Schießstätten schießen, die von Vereinen betreiben werden - ganz ohne Mitglied iregendwo zu sein.... Schließlich ist der alpine Skisport auch ganz ohne eine Vereins- oder Verbandsmitgleidschaft möglich - und die Infrastrukturen von Seilbahnen und Skiliften waren auch sehr kostenintensiv... Mir ist nicht bekannt, dass ein Skifahrer nur dann einen Lift oder eine Seilbahn hochfahren darf, wenn er Mitglied in einem anerkannten Skidachverband ist... Grundsätzlich geht das im Umfeld des Schießwesens auch - man hat eben nur das Wfafengesetz davor gesetzt, durch das es den Weg zu finden gilt. Um bei dem verwendeten Bild zu bleiben: Wer in der SPI Mitglied ist, kann eben gegen entsprechendes Entgelt die Seilbahn benutzen oder sich mit dem Schlepplift hochziehen lassen. Aber auch der Weg zu Fuß ist möglich: also: Rucksack packen und losmarschieren!! - Viel Erfolg: wenn alles gut geht treffen wir uns dann alle oben auf dem Berg auf einen guten Glühwein im Winter und auf ein schönes frisches Bier im Sommer! Nur weil hier von einer Mitgliedschaft im FWR gesprochen wurde: Klärt doch bitte vorher mal ab, ob Kosten, die im Zusammenhang einer waffenrechtlichen ERlaubnisbeantragung über §8 Absatz 1 ggf. entstehen, weil die Behörde Schwierigkeiten macht und es daher zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kommt, in dieser Versicherung beinhaltet sind.... In der Regel sind in solchen Rechtsschutzversicherungen nur die klassischen Risiken aus dem gemeinnützigen e.V. Umfeld versichert, also §14,§16 und §10 WaffRNeuRegG und §27 Sprengstoffgesetz, nicht jedoch Wege über §8 Absatz 1, also dem ganz privaten bzw. kommerziellen Weg ) Gruß Helmut Leiser
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