rolf123 Posted September 19, 2005 Share Posted September 19, 2005 Hallo Habe 2 Kurzwaffen S&W .44 Mag und 45 ACP Jetzt will ich statt der .45 er eine 9mm. Heißt das das ich den Ganzen Behörden Klimbim neu durchlaufen muß? Also Verkauf, austragen, neue Befürwortung vom Verband, 6 Monate warten wegen Erwerbsstreckungsgebot (da ich schon 2 neue Waffen pro halb Jahr habe) Antrag bei Waffenbehörde Sicherheitsüberprüfung der Behörde, Oder gibt`s in diesem Fall eine gesetzlich vorgesehene Erleichterung (Abkürzung des Procedere) ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted September 19, 2005 Share Posted September 19, 2005 Ja, den ganzen Sch... von vorne. Galt schon unter dem alten WaffG. Ob die 2/6-Regelung greift, glaube ich nicht. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted September 19, 2005 Share Posted September 19, 2005 Heißt das das ich den Ganzen Behörden Klimbim neu durchlaufen muß? Ja. Oder gibt`s in diesem Fall eine gesetzlich vorgesehene Erleichterung (Abkürzung des Procedere) ? 403731[/snapback] Nein. Über das Erwerbsstreckungsgebot läßt die Behörde evtl. mit sich verhandeln, da Du ja eine Waffe verkaufst. Von so einem Fall habe ich zumindest kürzlich gehört - liegt aber im Ermessen der Behörde. [Homer-Modus] Nein - wieder nur zweiter![/Homer-Modus] Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 19, 2005 Author Share Posted September 19, 2005 Danke Leute Das ist doch alles Krampf! Aber wie sollte es auch anders sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Snoebel Posted September 19, 2005 Share Posted September 19, 2005 Und was ist mit einem Wechselsystem für die 45er? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schakal Posted September 19, 2005 Share Posted September 19, 2005 Hallo, bei uns war es kein Problem: Dienstag 9Para bei Fra... verkauft, Mittwoch dann den SB zufällig in der Stadt getroffen, Donnerstag gleichzeitig alte Waffe abgemeldet und neue beantragt + neue WBK 1 Stunde später fix und fertig mit allen Daten der neuen Waffe erhalten, Freitag neue Waffe bei Fra... abgeholt. Allerdings war das nicht die 2., sondern die 4. KW (Sportschütze + Jagdschein) und der SB ist selber Sportschütze... An unserem SB sollte sich mal so manches O-Amt ein Beispiel nehmen! Gruß Schakal Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 19, 2005 Author Share Posted September 19, 2005 Und was ist mit einem Wechselsystem für die 45er? Na, wenn du mir sagst wo ich für eine S&W Target Champignon ein Wechelsystem bekomme, dann liebend gern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50BMG Posted September 19, 2005 Share Posted September 19, 2005 HalloHabe 2 Kurzwaffen S&W .44 Mag und 45 ACP Jetzt will ich statt der .45 er eine 9mm. Heißt das das ich den Ganzen Behörden Klimbim neu durchlaufen muß? 403731[/snapback] nein, überhaupt nicht. Da du ja eine von beiden bestimmt veräussern musst (die .45 ´er ?? ), wirst du das hoffentlich über einen Händler machen. Und wenn der Händler dir dann bestätigt, dass deine Waffe evt. beschädigt,kaputt, nicht reparierbar ist kannst du mit dieser Bestätigung dir einen neuen Voreintrag ohne Vereinsklimbim holen. Ich glaube mich zu erinnern, dass da sogar die Gebühren gemindert sind ??? Bei Fragen mail mich an. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Also Verkauf, austragen, 403731[/snapback] ... Dir ist aber schon klar, dass Du die nicht verkaufen mußt.... ?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
bertone_ Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 nein, überhaupt nicht.Da du ja eine von beiden bestimmt veräussern musst (die .45 ´er ?? ), wirst du das hoffentlich über einen Händler machen. Und wenn der Händler dir dann bestätigt, dass deine Waffe evt. beschädigt,kaputt, nicht reparierbar ist kannst du mit dieser Bestätigung dir einen neuen Voreintrag ohne(*) Vereinsklimbim holen. Ich glaube mich zu erinnern, dass da sogar die Gebühren gemindert sind ??? Bei Fragen mail mich an. Gruß 403878[/snapback] Wo bitte geht das (*) aus dem WaffG hervor?? Musst nicht suchen. Nirgendwo! Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 ... Dir ist aber schon klar, dass Du die nicht verkaufen mußt.... ?! 403980[/snapback] Genau. Ich frage mich auch: wozu willst Du die .45er überhaupt verkaufen (es sei denn, du haßt sie wirklich..). Beantrage doch (wg. Ausübung einer neuen Disziplin z.B.) eine 9 Para DAZU ! Gruß, karlyman Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 sag mal, rolf123, hast du die 2 KW jetzt erst vor kurzem gekauft und bereust nun den kauf der pistole? in welchem verband schiesst du denn? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 20, 2005 Author Share Posted September 20, 2005 sag mal, rolf123, hast du die 2 KW jetzt erst vor kurzem gekauft und bereust nun den kauf der pistole? in welchem verband schiesst du denn? Richtig! ist 6 Monate alt. BDMP und RSB Beantrage doch (wg. Ausübung einer neuen Disziplin z.B.) eine 9 Para DAZU Das wäre dann die Dritte, und das bei meiner Behörde! Da wird ohne Rechtsanwalt garnichts laufen. nein, überhaupt nicht. Da du ja eine von beiden bestimmt veräussern musst (die .45 ´er ?? ), wirst du das hoffentlich über einen Händler machen. Und wenn der Händler dir dann bestätigt, dass deine Waffe evt. beschädigt,kaputt, nicht reparierbar ist kannst du mit dieser Bestätigung dir einen neuen Voreintrag ohne Vereinsklimbim holen. Das ist ein toller Tipp. Werde das die Woche mit dem Händler klären. Gruß Rolf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Das wäre dann die Dritte, und das bei meiner Behörde!Da wird ohne Rechtsanwalt garnichts laufen. 404160[/snapback] ... wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.... Gruß Gromit (PS: Noch mal zum Mitschreiben: Deine Behörde hat sich nicht dafür zu intressieren, wieviele KW Du hast... Wenn Dein Verband eine Bedürfnissbescheinigung ausstellt und erklärt, dass Du nach §14 (3) eine weitere Kanone brauchst, hat die Behörde den Voreintrag zu stempeln... nicht mehr und nicht weniger...) (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist. Du kannst den Herrschaften ja mal den: Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. unter die Nase halten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Beantrage doch (wg. Ausübung einer neuen Disziplin z.B.) eine 9 Para DAZU Das wäre dann die Dritte, und das bei meiner Behörde! Da wird ohne Rechtsanwalt garnichts laufen. nein, überhaupt nicht. Da du ja eine von beiden bestimmt veräussern musst (die .45 ´er ?? ), wirst du das hoffentlich über einen Händler machen. Und wenn der Händler dir dann bestätigt, dass deine Waffe evt. beschädigt,kaputt, nicht reparierbar ist kannst du mit dieser Bestätigung dir einen neuen Voreintrag ohne Vereinsklimbim holen. Das ist ein toller Tipp. Werde das die Woche mit dem Händler klären. Gruß Rolf 404160[/snapback] Sag mal Bescheid ob DAS funktioniert. Bei uns nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Sag mal Bescheid ob DAS funktioniert. 404190[/snapback] Was genau? Austragung bei Erhalt des Voreintrages? Geht bei uns... man muß nur nett fragen (und eine entsprechende Begründung haben). Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Was genau? Austragung bei Erhalt des Voreintrages? Geht bei uns... man muß nur nett fragen (und eine entsprechende Begründung haben).Gruß Gromit 404198[/snapback] Na ein "Bedürfnis" allein aufgrund der Tatsache dass ich eine Waffe gleicher Art (und wenns das selbe Modell ist gehts auch nicht) verkauft und/oder verschrotten habe lassen. Wir brauchen TROTZDEM den "Vereinsbrimborium". Es könnte ja sein dass sich das "Bedürfnis" zwichen damaligen Erwerb und jetzigem Austausch geändert hat oder weggefallen ist. Bei uns geht das ja nicht mal wenns den .357er zerlegt hat und ich DEN SELBEN .357er wieder will. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Ihr kennt die Kölner Behörde nicht. Die dortige Sachbearbeiterin hat schon ziemlich linke Sachen drauf. Wenn man z.B. mit einem Antrag für die dritte KW ankommt, bleibt der erstmal liegen bis es einem zu dumm wird und man eine Untätigkeitsklage einreicht. Dann, kurz vor Ablauf der Frist, wird der Antrag doch bearbeitet, so dass man die Klage zurückziehen muss (wegen Gegenstandslosigkeit, tut man es nicht wirds doppelt so teuer) und man deswegen die Kosten des Verfahrens tragen darf. Die belaufen sich dann auch ca € 345.-. Letztlich erkauft man sich den Antrag also. Es gibt aber einen Lichtblick: Man kann eine Klage auf Rückerstattung der Kosten einreichen, wobei die Chancen hier 50:50 sind. Die zuständige Kammer in Köln kennt aber mittlerweile die linken Touren von der SB und verdonnert sie regelmäßig zur Erstattung der Kosten. Fragt sich, wie lange der PP das noch mitmacht, denn der bekommt immer die Rechnung und die Stadt Köln hat ja kein Geld mehr... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Die dortige Sachbearbeiterin hat schon ziemlich linke Sachen drauf.404266[/snapback] ... Sportschützen auch: KLICK Ist eine Empfehlung von Visier. Kostet nix und macht Behörden mehr Ärger als eine Klage... Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Du die eine Waffe verkaufen willst. Rein ins FWR, die Rechtschutzversicherung abschliessen und dann mit vom Verband bestaetigten Beduerfnis fuer 9*19 zum Amt. Den Rest macht dann im Notfall der Anwalt. Das ganze garniert mit Dienstaufsichtsbeschwerde, Petitionsausschuss UND Anschreiben an den neuen Innenminister in NRW, ob die Aussagen der FDP zum Thema Buergerrechte noch gelten. Vielleicht wird dann bald eine Stelle in der Registratur frei und der SB wird dorthin weggelobt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hob Posted September 20, 2005 Share Posted September 20, 2005 Wenn ich das Richtig mitbekommen habe, ist das Problem dabei, das die zuständige Beamtin des Regierungspräsidiums, die für Disziplinarmaßnahmen zuständig ist, und der PP ihre schützenden Hände über die SB halten, so dass die da schon seit Jahren ihr Spielchen treiben kann. Aber wie gesagt wird das dem PP mittlerweile wohl doch etwas zu teuer. Die als Nachfolgebeamtin gehandelte SB soll zwar auch gut indoktriniert sein, aber wenigstens keine linken Touren abziehen. Naja mal sehen, was sich in Zukunft ergibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rolf123 Posted September 20, 2005 Author Share Posted September 20, 2005 Danke euch für die Unterstützung. Also Waffe vom Händler kaputt schreiben lassen und dann sofort neuen Eintrag holen, läuft laut Händler in unserem und benachbarten Kreisen nicht mehr. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Du die eine Waffe verkaufen willst. Rein ins FWR, die Rechtschutzversicherung abschliessen und dann mit vom Verband bestaetigten Beduerfnis fuer 9*19 zum Amt. Den Rest macht dann im Notfall der Anwalt. Das ganze garniert mit Dienstaufsichtsbeschwerde, Petitionsausschuss UND Anschreiben an den neuen Innenminister in NRW, ob die Aussagen der FDP zum Thema Buergerrechte noch gelten. Das ist wohl der einzig gangbare Weg. Gruß Rolf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gromit Posted September 21, 2005 Share Posted September 21, 2005 das die zuständige Beamtin des Regierungspräsidiums, die für Disziplinarmaßnahmen zuständig ist, und der PP ihre schützenden Hände über die SB halten 404316[/snapback] ... daher ja mein Tip... Die arbeiten völlig unabhängig. Sie sind mit (Bundesland abhängig) umfangreichen Befugnissen ausgestattet. Beispiel NRW: Recht auf:Aktenvorlage, Auskunft und Zutritt zu den Einrichtungen gegenüber der Landesregierung sowie allen Behörden und sonstigen Verwaltungseinrichtungen unter Aufsicht des Landes Anhörung von Petenten und beteiligten Personen Eidliche Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen Sie müssen allen begründeten Eingaben nachgehen. Und das tun sie ggf. sogar VOR ORT! Daher sind die wohl auch so unangenehm. Stell dir vor, es kommen bei Dir Leute in die Firma/Büro o.ä. ausgestattet mit den entsprechenden Rechten und der Pflicht dem Bürger abschließend Rede und Antwort zu stehen... Hier eure Ansprechpartner: LINK Und noch ein Tip: Nicht per @-Mail; besser als Brief und persönlich vorbei gebracht... Gruß Gromit Link to comment Share on other sites More sharing options...
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