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IGNORED

Selbstladeflinten und Grundkontingent


Hob

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

man hat als Sportschütze ja ein Grundbedürfnis von drei Selbstladelangwaffen. Zählen zu diesem Grundkontingent nur Selbstladebüchsen oder auch Selbstladeflinten? Mir erzählte nämlich heute morgen jemand, das Flinten nicht mehr dazu gehören würden, was ich aber nicht ganz glauben konnte. Im Gesetz steht ja Langwaffen und Flinten sind ja bekanntlich Langwaffen. Wie siehts denn nun wirklich aus?

Geschrieben
Selbstladeflinten gehören dazu.

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Allerdings sollte man schon eine entsprechende Disziplin in der Sportordnung haben, sonst wird sich der Verband - mit Recht - sträuben. Beim DSB mit ein paar Ausnahmen (z.B. Sachsen) fällt das ziemlich flach mit der Flinte.

Geschrieben

Na, dann nimmt man eben ne "Flinte" mit Paradoxlauf (gezogen) und danach nen kalibergleichen Normallauf :D

Geschrieben
Na, dann nimmt man eben ne "Flinte" mit Paradoxlauf (gezogen) und danach nen kalibergleichen Normallauf :D

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Das ist aber hart am Rande der Legalität - wäre mir persönlich ein paar Grad zu heiß.

Geschrieben
Das ist aber hart am Rande der Legalität - wäre mir persönlich ein paar Grad zu heiß.

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Warum am Rande der Legalität, beim DSB spielt es keine Rolle ob die Selbstladeflinte glatte oder gezogene Läufe hat.

Karl

Geschrieben

B) Na ja, aber WENN ich die Flinte eingetragen bekomme.....Ein Wechsellauf ist ja dann legal erwerbbar - zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber eigentlich nichts, mit dem gegen das Gestz verstossen wird, oder?

Wir hatten mal eine ähnliche Frage zum Thema gelbe WBK (neu) und Repetierflinte. Wenn das Teil als Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Neugelb eingetragen wird, was ist dann mit einem Wechsellauf (glatt)??? In dieser Konfiguration gehört das Teil ja eigentlich auf die grüne WBK....

Geschrieben

Die Frage ergab sich daraus ob man, wenn man schon zwei SL-Büchsen und eine SL-Flinte hat, bei der Beantragung der dritten SL-Büchse besondere Nachweise erbringen muss, weil vierter Selbstlader. Wenn die SL-Flinte zählt, dann dürfte dem ja so sein. Das werd ich aber meinem Bekannten direkt mal mitteilen, das er sich ein bisschen ins Zeug legen muss, aber der BDS fordert ja nur die Teilnahme an zwei Pokalschießen oder einer Bezirksmeisterschaft für die dritte KW bzw. den vierten SL.

Geschrieben
..., aber der BDS fordert ja nur die Teilnahme an zwei Pokalschießen oder einer Bezirksmeisterschaft für die dritte KW bzw. den vierten SL.

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Woher hast du diese Info?

Geschrieben
aber der BDS fordert ja nur die Teilnahme an zwei Pokalschießen oder einer Bezirksmeisterschaft für die dritte KW bzw. den vierten SL.

Bezirksmeisterschaft? Was ist denn das?

Geschrieben
Woher hast du diese Info?

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Das steht in den aktuellen Waffenbefürwortungsrichlinien. Die kann man sich im Downloadbereich für Mitglieder der Webseite des BDS LV4 herunterladen. Obs die noch anderswo gibt weiss ich nicht, würde ich aber vermuten. Deswegen zitiere ich einfach mal:

Kurzwaffen

Für den Erwerb weiterer Kurzwaffen wird die Teilnahme mit allen bereits vorhandenen KW gefordert.

3. KW mindestens Teilnahme an 2 anerkannten Pokalschießen

4. KW zusätzliche Teilnahme an mindestens 2 vom LV 4 NRW angebotenen Pokalschießen oder Meisterschaften

(dies gilt auch sofern 3.und 4. KW gleichzeitig beantragt werden)

Nur Einzelbeantragung möglich

5. KW mindestens Teilnahme an der BM

6. KW mindestens mit 4 Waffen Teilnahme an der BM und mit einer an der LM

7. KW mindestens mit 50% der sich im Besitz befindlichen Waffen Teilnahme an der LM

8. KW mindestens mit 3 Waffen Teilnahme an der DM

9. KW ab der 9. KW mindestens mit 50% der Waffen Teilnahme an der DM

Selbstladelangwaffen

Für den Erwerb weiterer Selbstladelangwaffen wird die Teilnahme mit allen bereits vorhandenen SL-LW gefordert.

4. SL-LW mindestens Teilnahme an 2 anerkannten Pokalschießen

5. SL-LW zusätzliche Teilnahme an mindestens 2 vom LV 4 NRW angebotenen Pokalschießen oder Meisterschaften

6. SL-LW mindestens Teilnahme an der BM

7. SL-LW mindestens mit 4 Waffen Teilnahme an der BM und mit einer an der LM

Geschrieben
Goil - ich renne gleich mal los beantrage bis zu KW Nr. 7.  :bb1:

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Wobei man hierzu sagen muss, das dies eine Regelung des LV4 ist (steht drüber, habe ich aber jetzt nicht mit zitiert gehabt). Wie es bei anderen LVs aussieht, weiss ich nicht, könnte da aber anders sein. Einfach mal bei der Geschäftsstelle nachfragen.

Geschrieben

andere Möglichkeit:

Der BDMP hat eine echt interessante Disziplin: "sportliche Flinte" (Sportordnung gibt es im Internet unter www.BDMP.de)

Da braucht man dann die entsprechende Waffe (Selbstlader oder Vorderschaftrepetierer mit 7 Schussmagazin).

Variante 1: Einzelmitgliedschaft im BDMP.

Variante 2: ein paar Gleichgesinnte gründen eine SLG (geht ohne großen Aufwand):

Bei uns haben einige aus unserem DSB-Verein eine SLG gegründet und treffen sich einmal im Monat in unserem Vereinsheim zum Schießen und Quatschen.

Sindbad

Geschrieben

Wozu so aufwändig, unser Verein ist auch im BDMP. Aber das ist ja nicht nötig in diesen überteuerten Verband mit merkwürdigen internen Vorgängen einzutreten, denn der BDS bietet schließlich genügend Disziplinen. Flinten kann man für das Schießen auf Wurfscheiben (Repetier- und Selbstladeflinten) und für IPSC-Flinte beantragen.

Geschrieben

Für eine Revolverflinte müsste das Grundkontngent wahrscheinlich nicht angetastet werden. Revolver sind ja waffenrechtlich Repetierer und dasselbe gilt für Revolvergewehre - jedenfalls hat hier im Forum mal einer behauptet, er hätte so nen Revolvergewehr (Mateba oder so) auf WBK gelb neu bekommen.

Dasselbe müsste dann für Revolverflinten gelten: Neben Striker, Protecta u.ä. martialischen Revolverflinten gäbe es aber auch nette Revolverflinten die einen jagdlichen Look haben, DA/SA Abzug und hier als MTs255 Revolver shotgun (bitte ggf. herunterscrollen) angeboten werden.

Bild (neuer Link) und hier

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Pump-Guns sind auch Repetierer, aber trotzdem gibt es sie nicht auf die neue Gelbe. Es sei denn, sie haben gezogene Läufe, aber selbst das ist ja noch nicht mal sicher. Allerdings fallen Repetierflinten nicht unter das Grundkontingent, da sie keine Selbstladelangwaffen sind.

Geschrieben
Allerdings sollte man schon eine entsprechende Disziplin in der Sportordnung haben, sonst wird sich der Verband - mit Recht - sträuben. Beim DSB mit ein paar Ausnahmen (z.B. Sachsen) fällt das ziemlich flach mit der Flinte.

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Hallo Völker,

Selbstladeflinten sind doch laut DSB-Sportordnung definitiv zum Flintenschießen zugelassen. (Im Gegensatz zu Repetierflinten)

"Zugelassen sind Flinten, einschließlich halbautomatischer Modelle, die das Kaliber 12 nicht überschreiten. Vorderschaftrepetierer (Pump-Guns) sind verboten"

Aus der SpoO Punkt 3.0.2.2

Wolli

Geschrieben
Für eine Revolverflinte müsste das Grundkontngent wahrscheinlich nicht angetastet werden. Revolver sind ja waffenrechtlich Repetierer und dasselbe gilt für Revolvergewehre - jedenfalls hat hier im Forum mal einer behauptet, er hätte so nen Revolvergewehr (Mateba oder so) auf WBK gelb neu bekommen.

Dasselbe müsste dann für Revolverflinten gelten:

Repetierwaffen mit glatten Läufen sind bei Neugelb doch ausdrücklich ausgenommen.

Geschrieben

Selbstladeflinten zum DSB-Wurfscheibenschießen müssen ein auf ein Schuß blockiertes Magazin haben... :gaga:

Damit ist der DSB hinsichtlich SL-Flinten völlig uninteressant!

Geschrieben
Selbstladeflinten zum DSB-Wurfscheibenschießen müssen ein auf ein Schuß blockiertes Magazin haben... :gaga:

Damit ist der DSB hinsichtlich SL-Flinten völlig uninteressant!

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Hallo Schakal,

es steht in der Sportordnung:

"Halbautomatische Flinten müssen so beschaffen sein, daß es nicht möglich ist,

mehr als eine (1) Patrone in das Magazin zu laden"

Wo ist das Problem?

Für gewöhnliche RF gibt es auch herausnehmbare Sperreinrichtungen aus Kunststoff, damit Jäger damit auf die Jagd gehen können.

Also gibt es das für halbautomatische sicher auch.

Und dann ist die Flinte zu diesem Zeitpunkt so beschaffen.

Da steht nirgens, daß das irreversibel sein muß.

Wolli

Geschrieben
Revolver sind ja waffenrechtlich Repetierer und dasselbe gilt für Revolvergewehre - jedenfalls hat hier im Forum mal einer behauptet, er hätte so nen Revolvergewehr (Mateba oder so) auf WBK gelb neu bekommen.

Dasselbe müsste dann für Revolverflinten gelten: Neben Striker, Protecta u.ä. martialischen Revolverflinten gäbe es aber auch nette Revolverflinten die einen jagdlichen Look haben, DA/SA Abzug und hier als MTs255 Revolver shotgun (bitte ggf. herunterscrollen) angeboten werden.

Bild (neuer Link)  und hier

Schöne Grüße,

Schwarzwälder

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Revolver sind waffenrechtlich KEINE Repetierer. Ein Revolvergewehr auf die gelbe WBK könnte ich mir nur vorstellen, wenn der Double-Action-Abzug ausgebaut wäre, und auch dann nur mit gezogenem Lauf.

Geschrieben

Ja, aber was soll denn der Unsinn mit der Blockierung des Magazins auf einen Schuss? Da kannste doch auch gleich ne Bockflinte nehmen. Da musste dann auch wenigstens nicht die Hülsen hinterher wieder aufheben. Selbstlade- oder Repetierflinte gibt doch nur Sinn, wenn man mehr als zwei Schuss laden will.

Geschrieben

Hallo Wolli,

das Problem liegt bei den Behörden.

Bei uns ist das so, dass wenn jemand als DSB-Schütze eine SL-Flinte unter Befrufung dauf den o.g. Passus der SpO beantragt, wird die WBK mit der Auflage erteilt, dass die Flinte auf 1 Schuß im Magazin umzubauen ist.

Damit ist das nachträgliche Entfernen der Sperre nicht mehr erlaubt. Hingegen gilt für Jäger die 2-Schußbegrenzung nur beim Schuß auf Wild, nicht zum Jagdschutz, auf dem Schießstand, etc.

Das ist der (blödsinnige) Unterschied.

Gruß

Schakal

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