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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Hotel, Camping, Zelten


Eike

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

moin männer,

mir geisterte gerade ein gedanke im kopf rum, nachdem ich einen bericht im fernsehen gesehen habe.

da war ein zeltlager und die leute haben (logisch) gezeltet....aber wie sieht es mit waffen aus?

kann ich meine waffen mit zum zelten nehmen? also angenommen ich fahr nach frankreich und will dort in einem schützenverein oder vielleicht sogar zur jagd aktiv werden.

nicht das ich sowas vor habe, aber wenn ich ihm hotel wohne darf ich mein plempen ja auch mitnehmen. schwirrt mir nur gerade so im kopf rum.

nun bin ich mal gespannt :bb1:

eike

Geschrieben

Wenn der Transport der Waffen zu einem von deren Bedürfnis umfassten Zweck sowie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit erfolgt, ist meines Erachtens alles in Butter. Grundfrage also: gehört das Zeltlager zum sportlichen Schießen bzw. zur Jagdveranstaltung dazu oder gilt es als eigenständige Aktion ?

Die Aufbewahrung der Waffe im Zeltlager würde sich dann nach § 13 Abs. 1 AWaffV richten.

Grüssle

SB

Geschrieben

Moin,

wobei sich die Geschichte mit dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" in der Praxis mit Einverständnis des Inhabers des Hausrechtes sehr einfach ausgestaltet.

Ein "Trockentraining" gehört steht zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck bei Jägern und Sportschützen.

Ein bloßes "Zeigen" und "Ausstellen" dürfte bei den Waffensammlern in Frage kommen.

Lediglich bei einem Einsatz der Waffen im Bereich des Werksutzes oder sonnstigen Bewachungstätigkeiten, wird es für Jäger, Sportschützen und Waffensammler kritisch.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Praktische Machbarkeit ?

Pelicase, eine Nummer grösser kaufen. Ist wasserdicht und auch gefüllt schwimmfähig. Hat Rollen zum Hinterherziehen.

Dicke Vorhängeschlösser dran , Kette , das andere Ende um Deinen Fußknöchel.

So erfüllst Du alle Auflagen , alle machen Dir Platz , nur im Flieger bekommst Du ein Firearms-Tag auf die Festplattenverkleidung getackert und musst aufs Fliessband. Ist der Gepäckraum nicht beheizt und druckbelüftet : der Peliinhalt kommt garantiert wohlbehalten an.

aus Erfahrung sehr empfehlenswert

LW peli

1750p.jpg

Geschrieben
Jup, so wars auch gemeint. Da hat sich wohl eine 1 verheddert.  :wub:

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Da kann sich verirrt haben was will.

Der TE möchte nach Frankreich!

Die Aufbewarungsvorschriften enden dann entsprechend an der Deutsch-Französischen Grenze. B)

Gruß

Frank

Geschrieben
Da kann sich verirrt haben was will.

Der TE möchte nach Frankreich!

Die Aufbewarungsvorschriften enden dann entsprechend an der Deutsch-Französischen Grenze.  B)

Gruß

Frank

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*ROFL*

:appl::eclipsee_gold_cup::rotfl2:

Geschrieben
Der TE möchte nach Frankreich!

Die Aufbewarungsvorschriften enden dann entsprechend an der Deutsch-Französischen Grenze.  B)

Gruß

Frank

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Endlich hat es mal einer gemerkt :rotfl2:

Gruß

Michael

Geschrieben
Die Aufbewarungsvorschriften enden dann entsprechend an der Deutsch-Französischen Grenze.  B)

Außer natürlich, die Wumme kommt ihm abhanden und er muß das dem netten Mädel auf dem Amt erklären. :peinlich:

Geschrieben
Außer natürlich, die Wumme kommt ihm abhanden und er muß das dem netten Mädel auf dem Amt erklären.  :peinlich:

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oh madam, isch abe gar kein waffe :s75:

Geschrieben
Na ja. Da die Waffe die Braut des Schützen ist, kann sie ja nicht abhanden kommen.  ;)

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nun, bei bräuten gibt es die möglichkeit, verlassen zu werden :D

Geschrieben
Aber nur bei Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung.  :grin:

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Hmm ... sie könnte ihm auch "ausgespannt" werden ... :o

Geschrieben
Klar, es soll ja auch andere gute Zugpferde geben.  :)

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hengste oder stuten ? :D

aber bitte jetzt nicht "wallach" als antwort.

Geschrieben
Aber nur bei Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung.  :grin:

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also nicht bei bedürfniswegfall ? :D

Geschrieben
Denkbar, aber vermutlich ein eher seltenerer Grund, verlassen zu werden.  :D

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und eine ermessensentscheidung ;)

Geschrieben
Na ja. Da die Waffe die Braut des Schützen ist, kann sie ja nicht abhanden kommen.  ;)

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"Aber Herr Richter, wir hatten doch nur die Braut entführt." :rolleyes:

Geschrieben

Im Prinzip kann man auch in Fr seine Waffe auf einem Zeltplatz mal vorübergehend aufbewahren. Sollte es sich dabei um eine Jagdwaffe der 5. Kategorie handeln ist es sowieso kein großes Thema. Bei einer Sportwaffe und dann noch in Militärkaliber gibt es aber bestimmt schönen Ärger wenn die weg ist. Ich würde in einem solchen Fall eher empfehlen einen Franzosen zu bitten die Waffe zu Hause wegzuschließen und sie dort bei Bedarf abholen. Wir haben das sogar für Sportschützen so gemacht, die zu einem Wettkampf gekommen sind und danach noch ein paar Tage im Hotel waren.

Sollten hier Waffen der 1. oder 4. Kategorie (1. Militärkaliber und Halbautomaten mit mehr als 10 Schuss, 4. Kurzwaffen, Halbautomaten und Pumpgans) wegkommen, sind die Behörden nicht erfreut , man hat richtig Erklärungsbedarf und läuft noch Gefahr böse Ärger zu bekommen. Bei Waffen der 5. Kategorie (Repetierer bis 10 Schuss in zivilen Kalibern) ist es weniger interessant.

So ein Zelt hat einfach wenig Einbruchswiderstand und man kann ja schon mal ein blödes Gesicht machen üben, nicht dass das dann bei Bedarf nicht funktioniert vor Gesichtslähmung.

Gruß

Makalu

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