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IGNORED

Brainstorming -Was missfaellt am meisten am WaffG?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo Zusammen,

ich würde es sehr begrüßen, wenn Jugendliche (Kinder?) z.B. schon ab 10-12 Jahren unter Aufsicht auf Schießständen schießen (meinetwegen nur Luftgewehr/Pistole) dürfen.

1. Bin ich fest davon überzeugt, dass die Konzentrationsfähigkeit extrem gesteigert wird was sich sicherlich auch auf Schulische Leistungen auswirkt.

2. Durch das frühe heranführen an das Sportliche Schießen wird auch der Spuk von den bösen bösen Totschießgewehren im Keim erstickt und diese Jugendlichen werden dann als Erwachsene das Schießen als die natürlichste Sportart wie Tennis, Schwimmen etc. angesehen.

3. Sichert das die Zukunft des Sports

Das haben die Bayern vor 10 Jahren schon bewiesen, nachzulesen in der Dokumentation zur Untersuchung "Pädagogische Auswirkungen des Schießsports auf Kinder unter 12 Jahren" BSSB.

Nur Jugendarbeit ist Arbeit und sowas ist bei der Fungesellschaft halt nicht so gefragt.

Karl

Geschrieben

Hallo Leutz, Ihr habt schon fast alles geschrieben, was ich mir auch so gedacht hatte.

Nur sollte man in einem neuen waffG die Macht der Behörden erheblich beschneiden. So die Regelüberprüfungen abschaffen, den Nachweisführungszwang auch. Niemandem darf aus seiner Wahrnehmung des Passivitätsrechts gegenüber der Behörde ein Nachteil entstehen.

Geschrieben

Servus Leut

---Wegfall des Bedürfnisnachweis

1.) Warum ich mir eine Waffe kaufe geht den Staat grundsätzlich nichts an

2.) Der Deutschestaatsbürger hat grundsätzlich das Bedürfniss den Sport/Hobby auszuüben das im gefällt

---Wegfall sämtlicher anscheins Regelungen

---Wegfall des Verbotes von über 10Schuß fassenden Magazienen (bei Langwaffen) fürs Sportliche schießen

---Aufnahme der Sicherheistregeln des IPSC in die Sachkunde

---Aufnahme eines erste Hilfe Kurses in die Sachkunde

Erlaubnis des führens von Schußwaffen nach besonderer Ausbildung

Ein Waffengesetz das so einfach und allgemein verständlich ist das jeder sofort weis was Sache ist

Mfg Weini

Geschrieben

Hi Folks,

was mir als Österreicher als grösste Schweinerei im deutschen Waffengesetz vorkommt, ist der Zwang, ein Bedürfnis zum Waffenbesitz nachweisen zu müssen. :icon13:

Das öffnet die Tür für Behördenwillkür und erniedrigt euch in die Rolle von kriecherischen Bittstellern. :icon13:

Wer volljährig und unbescholten ist, sollte das gesetzliche Recht auf Waffenbesitz haben, schliesslich geht es den Staat auch einen Dreck an, ob ihr ein Bedürfnis auf einen Mercedes 600 oder eine 1.200-er Kawasaki habt. :icon13:

Zweitens die Beschränkung der Waffenanzahl . Wer schiesst, wird irgendwann mehere Waffen haben. Diese muss er ja ordnungsgemäss verwahren, das ist ganz ok, anderseits ist ein legaler Waffenbesitzer mit 10 Guns auch nicht gefährlicher als einer mit 20 Stück - schiessen kann man nur mit einer Waffe...

Alles andere wäre Kleinkram, wenn diese Eckpunkte geändert wären.

Varminter

Gast Anaconda.44
Geschrieben

Hi @ All!

Unser WaffG ist so ein Flickwerk, da ist nichts mehr zu retten. Es muss einfach weg. Ein neues, einfaches und für Jeden klar und deutlich zu verstehendes WaffG muss her und dass könnte so aussehen:

§1: Wer eine oder mehrere Waffen erwerben, besitzen oder führen will, muß folgende Voraussetzungen erfüllen:

1.) Zuverlässigkeit: Er (Sie) muß mindestens 21 Jahre alt und zuverlässig sein. Das bedeutet, er (sie) darf in den letzten 10 Jahren nicht wegen Gewalt gegen ein Lebewesen verurteilt worden sein. Zum Nachweis sind Auszüge aus dem Führungszeugnis und dem Erziehungsregister zu ziehen.

2.) Aufbewahrung: Es muß eine sichere Aufbewahrung der Waffen nachgewiesen werden. Hierzu geeignet sind Tresore der Klassen A und B geeignet, sowie Wertschutzräume für Sammlungen mit mehr als 80 Waffen.

3.) Ausbildung: Es muß ein sicherer Umgang mit der/den Waffen nachgewiesen werden. Die Ausbildung kann von privaten Institutionen durchgeführt werden. Sie muss dem Anwärter gute Kenntnisse in Sicherheit, Theorie, Technik und dem Schießen, insbesondere dem Verteidigungsschießen vermitteln. Eine Prüfung wird vor einer Kommision der zuständigen Behörde abgelegt und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.

§2: Sind die Vorraussetzungen erfüllt, wird dem Antragsteller eine WBK ausgestellt mit der er unbegrenzt Waffen erwerben kann. In der WBK müssen alle erworbenen Schußwaffen eingetragen werden. Die Schußwaffen müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erwerb bei der Behörde angemeldet werden. Die WBK ist als Nachweis der Berechtigung immer in Verbindung mit den eingetragenen Waffen mitzuführen.

§3: Wer Waffen besitzt, die nicht auf einer WBK eingetragen sind wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als 5 Jahren und maximal 10 Jahren Gefängnis bedroht.

Fertig.

Das versteht jeder Dummbatz, jeder kann so viele Waffen kaufen wie er will und keiner hat einen Grund für eine Illegale, ausser natürlich die Leute die die Vorraussetzungen nicht erfüllen.

Aber das wäre wohl zu Bürgerfreundlich. :traurig_16:

Gruß, Anaconda.44

Geschrieben

Hallo

die Diskusion über Vollautos sollte man im Hinblick auf KWKG sehen. Ein Sammler hat größte Schwierigkeiten einen HA hergestellt auf den gleichen Maschinen wie VA zu erwerben. Es gibt da im KWKG keine verbindliche Regelung. Also eine Regelung im WaffG in Verbindung mit dem KWKG für die gar so schrecklichen HA und VA sollte enthalten sein. Es ist doch krank, wenn eine EL-Büchse, hergestellt aus einem G3 Lauf als Kriegswaffe gilt.

Steven

Geschrieben

Wenn man einen Forderungskatalog an die Politik erstellt wird man besser Nah- und Fernziele definieren.

Auf jeden Fall muss man diese Forderungen für alle Betrachter, sei es nun der Bürger, der Journalist oder der Politiker, mit einer sachlichen Begründung untermauern. Vergleiche mit der Schweiz, Österreich, USA ...

Angebot an Flyern, Plakaten, Infobroschüren. Diese werden in Stückelung von 100 ... 200 Stück an Vereine verkauft ( ggf. Einzelpersonen) und von diesen auf

infoständen, Geschäften zur kostenlosen Weitergabe ausgelegt.

Geschrieben

vergleiche mit dem ausland interessieren leider meistens nur den, dem sie nützen. da sollte man sich keine illusionen machen.

der grundtenor "unserer" forderungen sollte nicht auf den ersten blick "wir wollen mehr" sein, sondern "wir wollen ein sinnvolleres, verständlicheres waffg". denn das wäre nicht nur im sinne der waffenbesitzer.

ein gesetzlicher bestandsschutz wäre übrigens wirklich eine gute idee.

Geschrieben

Wass sich andern soll? Es soll eine breitere Ausname fur antike waffen eingefuhrt werden. Es ist doch quatsh dass Waffen in kaliber die es schon lange nicht mehr gibt (wie cupfire, teatfire, pinfire, large caliber rimfire) und die nicht wiedergeladen werden konnen noch erlaubnispflichtig sein.

Auch ist es unsinn dass mehrlaufige Percussionswaffen noch immer in einen Waffenschein eingetragen werden mussen.

Warum ist es so schwierig eine Ausnahme der Verboten im Gesetz zu introduzieren fur alle authentische Schwarzpulverwaffen und authentische Waffen in ausgefallene Kaliber (definiert als "alle kaliber die nicht Zentralfeuer oder .22 Randfeuer sind").

Authentisch heisst, in dieser Kontext 'produziert vor 1946'.

When dass schon in Holland, Belgien, Frankreich, Finland und sogar England moglich ist und keinerlei Probleme verursacht, warum dann nicht in Deutschland?

Hier liegt eine Aufgabe fur die VDW und das Kuratorium.

Oder spinn ich jetzt? :rotfl2:

Geschrieben

Hallo,

alles gut und schön, aber es wird wohl schon daran scheitern, das sich die Schützen untereinander uneinig sind (DSB contra SL-Flinte, etc.).

Ferner nützt uns die 20. erworbene Waffe wenig, wenn wir nicht mal genug Schießstände haben, wo wir mit den Waffen die Disziplinen der SpO auch wirklich trainieren können.

Es ist z.B. hier in einem Flächenland wie Nds. quatsch irgendwelche Disziplinen (wie z.B. RF, SF, PP1, PP2, etc.) anzubieten, wenn nicht mind. je 20 Schießstände mit aureichender Kapazität (!) vorhanden sind. :peinlich:

Als Behörde würde ich heute sagen, dass ich jede Waffe befürworte, sofern mir auch die entsprechenden Trainingsmöglichkeiten unter Zugrundelegung der Anzahl der Schießstände und der dort vorhandenen individuell möglichen Schießzeit nachgewiesen wird. Dann kommen wir (fast) alle über die zweite Kurzwaffe nicht hinaus... :teufel_17:

Geschrieben

Naja, in diesem Threat zeigt sich wieder einmal die typische Bedenkenträger-Mentalität, an der Deutschland seit mindesten 30 Jahren krankt!

Anstatt ersteinmal zu überlegen, was wünschenswert wäre, und danach in einem zweiten Schritt zu überlegen, was die Nahziele und was die Fernziele sein könnten, kommen grundsätzlich nur Bedenken :peinlich:

- das geht ja nicht

- das darf man nicht

- das kriegen wir eh nicht durch

etc.

Das ist diesselbe Geisteshaltung, die mit dazu beigetragen hat, daß unser Land wirtschaftlich zu den letzten in Europa gehört :contra: (wenn ich daran denke, daß wir früher einmal die Konjunkturlokomotive Europas waren...).

Den ganzen Bedenkenträgern sage ich eins:

Wenn Ihr mit diesem Waffengesetz weiterleben wollt - bitte sehr!

Ich will es nicht!!!

Und deshalb finde ich die Initiative von Promillo gut und unterstützenswert. :pro:

Rolf

Geschrieben

:hi:

Ich wünsche mir ein klar ausformuliertes Waffengesetz,das jeder lesen und auch umsetzen kann!Egal ob Waffenbesitzer oder Behörde!

Ohne juristische Spitzfindigkeiten,an denen sich,wie teilweise leider auch hier im WO-Forum,die Geister scheiden und jeder etwas anderes herausliest.

Unmißverständlich und der jeweiligen Sachlage entsprechend.

Aber leider ist das halt nur (m)ein Traumwunsch! :pro:

Grüße,jennerweinjunior

Geschrieben

Noch 'ne alte CH-Tradition als Illustration für s'Mögliche, welche teilweise schon andiskutiert wurde: Hierzulande gibt es sog. Jungschützenkurse (vormilitärisch) im örtlichen Schiessverein, d.h. ab 16 kriegte man das SIG 550 (Stgw 90) mit nach Hause (inzwischen glaub's ohne Verschluss, irgendwer hat Angst bekommen; anyway, es ist das militärisch-aussehende dunkelgrüne halbautomatische mit Bajonetthalterung und Klappkolben ohne Daumenloch [genug Reizwörter?]) und schoss damit im 300m-Stand mit staatlich bezahlter Munition... Nachwuchswerbung, Jugendarbeit und Reduktion unsicheren Verhaltens ist die Folge, Amokläufe o.ä. gab es meines Wissens keine.

-> Spült die Altersbegrenzung, es geht IMHO mehr um Vernunft als um Alter...

Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nicht leichter

Bsp: Jungschützenkurs in Kreuzlingen$

/edit: Ich glaub, die haben keinen Bedürfnisnachweis erbracht... :rotfl2:

Geschrieben

Servus erstmal aus Unterfranken!

Ich bin Sportschütze, Wiederlader und nehme an Rundenwettkämpfen teil.

1. Für was brauche ich, wenn ich auf Grund meiner WBK's und der Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz schon mehrfach als zuverlässiger Bürger überprüft wurde für Schreckschusswaffen noch einen "Kleinen Waffenschein"?? Reichen die Nachweise noch nicht???

2. Wenn ich für meinen Bruder oder Schwager ein paar Patronen für ein Kaliber lade, für die ich keine MEB habe, ist das doch kein vergehen nach dem WaffG???

Gut Schuss

Jochen

Geschrieben

Also Aussagen wie "keine Waffen mehr für Jäger"

oder "wieviele Opfer sich wohl erfolgreich mit einer Feuerwaffen

hätten schützen können???" gehören hier einfach nicht rein!!!!

a. wenn wir bei Jägern anfangen, wo hören wir dann auf???

b. eine Person würde ausreichen, um es zu rechtfertigen!!!!

In was für einem Staat leben wir denn, wo solche Argumente aufkommen???

Wohl was Falsches geraucht, oder???

viel Erfolg an alle, die was für den Legalwaffenbesitz tuen!!!

Fritze

(Jäger, Schütze und Sammler(und alles aus Passion!!!!))

Geschrieben

Also ich hätt gern erstmal:

- ne kürzere Wartefrist

- Wegfall der anzahlmäßigen Begrenzung

- alle Waffen auf Gelb (d.h. ohne Voreintrag)

- Wegfall des Vereinszwang

- Bedürfnisgrund Selbstschutz

- CCW

Geschrieben

Ich kann jetzt von meiner Warte aus als Jäger nur für meine persöhnlichen Bedürfnisse sprechen:

- Kurzwaffen könnten auf dem Weg in's Revier und wieder nach Hause geladen getragen werden dürfen wenn man auch gleichzeitig eine Langwaffe dabei hat. Ich meine hier zum Zwecke des Selbstschutzes in der Hinsicht, als dass man Langwaffen nicht verdeckt tragen kann und diese eine potenziell lohnende Beute für Kriminelle darstellen. Für Langwaffen ist meiner Ansicht nach keine Änderung der derzeitigen Regelungen notwendig. Das ganze schafft meiner Ansicht nach aber vermutlich wieder mehr Regelung als Erleichterung...

- Das Kurzwaffenkontingent für Jäger sollte auf 3 erhöht werden.

Ich denke in diesem Zusammenhang daran, dass auch Jäger Schießwettbewerbe austragen und nicht jede jagdlich geführte Waffe auch eindeutig was zum Sportschießen taugt.

Des weiteren weil ich mit meinem .44er keinen Fangschuß auf einen Fuchs machen möchte und es nicht riskieren will, dass ich mit meiner 9mm die angeschweißte Sau nur noch wütender mache anstatt sie "abzubremsen".

Und .44er sowie 9mm taugen wohl beide nicht für die Fallenjagd...

Geschrieben

Was sollte verbessert werden :

1. Jeder, der im Besitz einer WBK ist, sollte jede Waffe in jedem Kaliber kaufen können ! (kommt mir jetzt nicht mit 20mm oder so, ich rede von Kalibern bis .50 BMG)

2. Keinen Anscheinparagraphen mehr (das Steyr AUG sollte schon für schützen frei sein)

3. Schusswaffen wieder ab 18 (darüber lässt sich streiten)

4. keine Waffen-Anzahl-Begrenzung (mehr als 5 Kurzwaffen sollte möglich sein)

5. Wegfall des Verbotes von "Pumpguns" (das führt in der Öffentlichkeit zu Mißverständnissen)

6. Freie Disziplinwahl (Schießen auf Klappscheiben, Dosen, Kegeln und der gleichen sollte ohne Voherige Anmeldung beim Amt möglich sein)

7. Dynamisches schießen (auch Kombat) erlauben (Wer mal in einem Schießkino war, weiss das das Spaß macht)

8. Vereinfachung der Lagerung von Pulvern (größere Mengen erlauben)

9. Den Besitz von Munition (von Kalibern, die man nicht in der WKB eingetragen hat) in kleinen Mengen erlauben.

Naja, ob man wirklich Vollautomaten erlauben sollte, ich denke nicht !

Was für Verschärfungen halte ich für notwendig ?

Eine bessere Kontrolle, wer wann welche Waffe gekauft hat (Das Amt sollte öfters die Bücher der Waffenhändler überprüfen)

Härtere Strafen für den Besitz einer illegalen Waffe.

Härteres Vorgehen gegen das Waffenschmuggeln.

Wer was verbockt hat (2. mal Alkohol am Steuer, Unfallflucht udg.) sollte sofort seine WBK verlieren (Daher eine bessere Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt) Zentrale Datenbank ?

Gruß

Berettaman

Geschrieben

Wir sind wirklich die Einzigen, die mit den Argumenten des Gegners kommen. So verhandelt man aber nicht, man ist sich dann schon einig.

Selbst Kinder sind da schon geschickter: "Papa, ich will endlich den xyz-Cube der Firma Sonst-so-teuer, den alle aus meiner Klasse schon lange haben. AUF KEINEN FALL! Ok, dann will ich wenigstens zwanzig Euros fürs Kino. Übrigens komm ich heute abend später nach Hause."

Wir sollten uns am 2. Verfassungszusatz der USA orientieren.

1. Es gibt kein staatliches Gewalt- (Waffen-) monopol. Ich bin der Staat (Ok, Ihr auch) und ich erlaube der Bürokratie, meinen Rechtsanspruch zu verwalten. Einen Rechtsanspruch habe ich deshalb, weil es nicht verboten, oder gegen die Verfassung ist. Ich möchte auch kein irgendwie formuliertes "Staats"-Monopol Gesetz werden lassen.

2. Macht es der Bürokratie einfach, verlagert Verantwortung auf die Verbände! So bleibt unser Gestaltungsspielraum offen.

3. Je weniger Einzelheiten gesetzlich geregelt werden, um so besser. Dann können wir wenigstens auf die Spaßbremsen in den eigenen Reihen hauen.

Was brauchen wir denn wirklich für alle Legalwaffenbesitzer?

1. Mindestalter (Ausnahmen bei entsprechendem Nachweis über den Verband)

2. Sichere Aufbewahrung

3. Prüfung der sachlichen Zuverlässigkeit (über den Verband)

4. Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit (übers Zentralregister)

Hab ich noch was Wichtiges vergessen, was allen Jägern, Sammlern und Sportschützen gleichermaßen nutzt und nicht gegen die innere Sicherheit verstößt?

Ich glaube nicht!

Liebe Grüße

fa

Geschrieben
Naja, ob man wirklich Vollautomaten erlauben sollte, ich denke nicht !

Was für Verschärfungen halte ich für notwendig ?

Eine bessere Kontrolle, wer wann welche Waffe gekauft hat (Das Amt sollte öfters die Bücher der Waffenhändler überprüfen)

Härtere Strafen für den Besitz einer illegalen Waffe.

Härteres Vorgehen gegen das Waffenschmuggeln.

Wer was verbockt hat (2. mal Alkohol am Steuer, Unfallflucht udg.) sollte sofort seine WBK verlieren (Daher eine bessere Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Ordnungsamt) Zentrale Datenbank ?

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der Applaus der Populisten sei dir gewiß. :peinlich:

Wir brauchen eigendlich gar keine Waffengegner mehr, das können wir selbst viel besser.

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