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pilot

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  1. pilot

    EU-Verfassung

    Ist Anarchie nicht die extremste Form der Demokratie, wenn man den Einzelnen als kleinste Einheit eines Staates betrachtet? Das Problem des Anarchismus ist doch nicht die Anarchie an sich, sondern der Machtmissbrauch durch einzelne und Gruppen, die die Herrschaftlosigkeit nicht respektieren. Euer Mausebaer Jetzt weiss ich's! Mausebaer ist ein Pole! Das einzige land dass mal die Anarchie als Statsform hatte (das "Liberum Vetum") Un wo es das EU Grundgesetz betrifft, dass wir Hollander so grundlich zuruckgewiesen haben: Was ist ein Grundgesetz wert dass die Einigung von Europa vorsteht und dass erreichen woll mit zwei Hauptstadter und eine Behordenorganisation die alles (jede Brief, jedes Gesetzartikel) in 15 Sprachen produzieren muss? Sich streiten is schlecht; sich streiten in 15 Sprachen ist Pandemonium. Wenn man Europa vereinigen woll, fang dann an mit ein zentralliegender Hauptstadt (keine Ahnung. Dresden, Wien, Glapkowice?) und eine gesamtliche administrative Sprache (English). Wenn dass nicht geht, konnen wir es besser bei wirtschaftliche zusammenarbeit lassen. Wir arbeiten schon 7 jahr an eine Europaeische Definition von "Antikwaffe". Wir sind noch ebenso weit als wenn wir angefangen sind und haben schon gehort das die meiste Mitgliedstaten, wenn es mal so eine zentralisierte Definition gabe, ihre eigene Definition behalten wollen. Aber die regeln die im UN Wien Protokoll stehen werden kritiklos ubernommen. So funktioniert das in Brussel und Strassbourg. Ich habe das nicht legaliseren wollen durch dieses 'Grundgesetz' dass kein Grundgesetz ist. Habe 'nein' gesagt.
  2. Na, dass stimmt dan doch? Alle Schengen Paragrafen wirden mitgenommen, ausser, soweit es Feuerwaffen angeht, die paragrafen die durch richtlinie 91/477 ersetzt worden sind. Dass sind also eigentlich alle feuerwaffenparagrafen (die paragrafen 71 - 91), mit ausnahme von par. 82. Fur die Schweiz is, beim zutreten zu "Schengen", also die richtlinie 91/477 gultig, nur wird als defnition von Antik der Paragraf 82 von Schengen noch hantiert. Hoffentlich wird sich dass bald andern. Man redet in Brussel (und Strassbourg) uber eine neue Definition die passt innerhalb des Kaders des Protokols von Wien.
  3. "Wenen Protokol" muss naturlich sein "Wien Protokol der VN" Auf Englisch heisst dieses protokol: "55/255, Protocol against the illicit manufacturing of and trafficking in firearms, their parts and components and ammunition, supplementing the United Nations convention against transnational crime" 8 juni 2001
  4. Leider hab ich kein link. Hab nachgesugt welches Dokument es betrifft, aber dass ist leider nicht uber Inernet zuganglich. Es ist: BERICHTIGUNG FÜR : 1999/436/EG: Beschluß des Rates vom 20. Mai 1999 zur Festlegung der Rechtsgrundlagen für die einzelnen Bestimmungen und Beschlüsse, die den Schengen- Besitzstand bilden, nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Vertrags über die Europäische Union Amtsblatt Nr. L 009 vom 13/01/2000 S. 0031 - 0032 Man kann dieses beim EU in Brussel bestellen. Da steht in eine Fussnote auf Seite 21 unter die liste von paragrafen (und ich versuche jetzt zu ubersetzen aus der Englische text, verzeihe meine Fehler) : "Die Artikeln 77 bis 81 und 83 bis 90 vom 'implementing convention' sind ersetzt worden durch die 'Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen'. Unter artikel 296(1)(B) TEC sind die Mitgliedsstaten kompetent zoweit es Kriegswaffen betrifft." Soweit es Waffen betrifft ist es also exit Schengen, ausser der Definition von 'antik'. Wir (FESAC) haben schon verschiedene Malen mit die Schweizerische Sammler daruber diskutiert dass die Regeln von 'Schengen' nicht mehr relevant sind. Es ist also sinnlos dass die Schweizerische Behorden sich durch diese regeln beeinflussen lassen. Wass noch wichtig werden kann ist dass Sogenannte Wenen-protokoll der UN. Da wird vorgeschrieben dass Feuerwaffen, jedesmal dass die uber eine Landsgrenze gehen, markiert (= gestempelt) werden sollen und dass Waffen nur als antik gesehen werden konnen wenn die voor 1900 produziert worden sind.
  5. Wir nehmen einfach Kapitel 7 des Schengener Abkommens, weil wir da baw. nicht herumkommen, und lassen es mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen als WaffG von Bundestag und Bundesrat verabschieden. Die Feuerwaffenparagrafen von "Schengen" sind schon einige jahre nicht mehr gultig. Ein par jahre her (ich glaube in 2001) had der EU sich entschieden dass diese Paragrafen ersetzt worden sind durch EU Richtlinie 91/477. Nur die paragrafe vom Schengen Acquis wo beschrieben ist welche Waffen 'antiek' sind (Artikel 82) ist behalten. Bedenk dabei auch noch dat 'Schengen' der besitz von glattlauf Jagdwaffen freilasst.
  6. Wass sich andern soll? Es soll eine breitere Ausname fur antike waffen eingefuhrt werden. Es ist doch quatsh dass Waffen in kaliber die es schon lange nicht mehr gibt (wie cupfire, teatfire, pinfire, large caliber rimfire) und die nicht wiedergeladen werden konnen noch erlaubnispflichtig sein. Auch ist es unsinn dass mehrlaufige Percussionswaffen noch immer in einen Waffenschein eingetragen werden mussen. Warum ist es so schwierig eine Ausnahme der Verboten im Gesetz zu introduzieren fur alle authentische Schwarzpulverwaffen und authentische Waffen in ausgefallene Kaliber (definiert als "alle kaliber die nicht Zentralfeuer oder .22 Randfeuer sind"). Authentisch heisst, in dieser Kontext 'produziert vor 1946'. When dass schon in Holland, Belgien, Frankreich, Finland und sogar England moglich ist und keinerlei Probleme verursacht, warum dann nicht in Deutschland? Hier liegt eine Aufgabe fur die VDW und das Kuratorium. Oder spinn ich jetzt?
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