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IGNORED

Kaufhausdetektiv mit Waffe?!


mutzmutz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gestern war ich in Köln gewesen. Da hat ein Kaufhausdetektiv einen Dieb gestellt. Dieser zog ein Messer und wollte sich so die Flucht erzwingen.

Und dann geschah etwas, wo ich echt 3 mal hinschauen musste.... der Detektiv zog eine Walther P99 und zwang so den Dieb das Messer fallen zu lassen.

Seit wann dürfen den Kaufhausdetektive scharfe Waffen mit sich führen??? :gaga:

Geschrieben

War sie wirklich scharf? Die P99 gehört wohl mit zu den am weitest verbreiteten Gaspistolen in Deutschland. Ich glaube die war schon in den Läden bevor die echte P99 überhaupt auf dem Zivilmarkt erhältlich war.

Ich glaube nicht das ein Ladendetektiv einen Waffenschein bekommt.

Geschrieben

Für eine scharfe Waffe gäbe es durchaus Erklärungen:

1. Polizeibeamter mit Nebenjob im Kaufhaus

2. Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma die auch andere Aufträge hat als den im Kaufhaus

3. Waffe illegal geführt

Geschrieben
Gestern war ich in Köln gewesen. Da hat ein Kaufhausdetektiv einen Dieb gestellt. Dieser zog ein Messer und wollte sich so die Flucht erzwingen.

Und dann geschah etwas, wo ich echt 3 mal hinschauen musste.... der Detektiv zog eine Walther P99 und zwang so den Dieb das Messer fallen zu lassen.

Seit wann dürfen den Kaufhausdetektive scharfe Waffen mit sich führen??? :gaga:

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Würde mich auch interessieren, ob das so ist!

Wir hatten einige Zeit mal einen Gastschützen, der immer mit seiner

DE50AE kam. Der war damals "Sicherheitsmann" (?) in einem großen

Möbelhaus unweit. Und ich meine, dort habe ich ihn schon mit Holster rumlaufen sehen. Ganz sicher bin ich mir aber nicht.

Wolli

Geschrieben

Hallo,

die Sicherheitsabteilungen der großen Konzerne (nicht nur Kaufhäuser!) haben i.d.R. tatsächlich scharfe Waffen.

Dies wird jedoch normalerweise sehr diskret gehandhabt; der einfache Mitarbeiter wird es im Normalfall nicht mal wissen.

Ein WS wäre im vorliegenden Fall tatsächlich nicht nötig, sofern eine entsprechende WBK (für Bewachungszwecke, etc.) vorhanden ist, da die Waffe ja nur in den Geschäftsräumen geführt wird. Bei der Verfolgung eines Straftäters (=Dieb) ist dann kein WS erforderlich, da sich die Berechtigung zum Führen einer Waffe dann aus § 127 StPO und den dazu ergangenen Urteilen herleitet.

Gruß

Schakal

Gast Wanderer
Geschrieben
die Sicherheitsabteilungen der großen Konzerne (nicht nur Kaufhäuser!) haben i.d.R. tatsächlich scharfe Waffen.

Dies wird jedoch normalerweise sehr diskret gehandhabt; der einfache Mitarbeiter wird es im Normalfall nicht mal wissen.

Ein WS wäre im vorliegenden Fall tatsächlich nicht nötig, sofern eine entsprechende WBK (für Bewachungszwecke, etc.) vorhanden ist, da die Waffe ja nur in den Geschäftsräumen geführt wird. Bei der Verfolgung eines Straftäters (=Dieb) ist dann kein WS erforderlich, da sich die Berechtigung zum Führen einer Waffe dann aus § 127 StPO und den dazu ergangenen Urteilen herleitet.

Ich versteh heute nur Bahnhof!

Kein WS erforderlich? WBK für Bewachungszwecke?-hab ich noch nie gehört.

Mit einer WBK darf ich die Waffe innerhalb meines befriedeten Besitztumes oder in einem befriedeten Besitztum eines anderen Eigentümers mit dessen Zustimmung innerhalb eines vom Bedürfnis umfassten Zweck führen (juristisch sicherlich nicht ganz einwandfrei formuliert).

Also Ladendetektiv mit scharfer Waffe ohne WS- geht nicht!

Ich glaube auch nicht, dass Sicherheitsabteilungen großer Konzerne so ohne weiteres einen WS bekommen (mit Ausnahme Geldtransportkuriere).

Oder ich hab wirklich eine große Wissenslücke! :gaga:

Geschrieben

Hallo Wanderer,

ein WS ist nur erforderlich, sofern die Waffe auch geführt werden soll.

Soll die Waffe nicht geführt werden, sondern z.B. nur vom Detektiv im Kaufhaus getragen werden, ist dies kein Führen im rechtlichen Sinne. Eine WBK (Bedürfnisgrund Bewachung. etc.) reicht dann. Dieser Bedürfnisgrund für die Ausstellung der WBK ist eben ein anderer als bei uns (Sport, Jagd).

Glaub mir, die großen Konzerne (Karst..., V., Po.. etc.) haben kein Problem für ihre Sicherheitsabteilungen WBK und WS zu bekommen.

Es handelt sich dabei i.d.R. natürlich nicht um private waffenrechtliche Erlaubnisse der Mitarbeiter, sondern um z.B. eine WBk oder WS die auf die Firma Karst... ausgestellt wird (ähnlich wie bei einer Vereins-WBK). So läuft das ja auch bei gewerblichen Sicherheitsfirmen.

Gruß

Schakal

Geschrieben
Bei der Verfolgung eines Straftäters (=Dieb) ist dann kein WS erforderlich, da sich die Berechtigung zum Führen einer Waffe dann aus § 127 StPO und den dazu ergangenen Urteilen herleitet.

§127 StPO erlaubt nur einfache Gewalt.

Geschrieben
§127 StPO erlaubt nur einfache Gewalt.

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Es geht (wie ich es verstehe) dabei ja nicht um die Anwendung von Gewalt.

Nur darum, daß es eben sobalt der Detektiv das Kaufhaus mit der geladenen Waffe verläßt rechtlich ein "Führen" ist.

Dies ist bei der Verfolgung eines Diebes/Straftäters eben anders.

Ob, wie und wann der Detektiv die Waffe einsetzen darf steht auf einem anderen Blatt.

Geschrieben

Oh Mann!!!

§127 der StrafProzessOrdnung

ist die vorläugfige Festnahme.

§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs.

Darin ist nicht das Führen einer Waffe oder körperliche Gewalt geregelt!

Auch ist es SD-Mitarbeiter nicht gestattet, Schreckschußwaffen (überhaupt nicht)/ scharfe Waffe ohne WS im Dienst zu führen

Eine WBK langt nicht!

Nachzulesen BGV C7

mfg

stefan

Geschrieben
Es geht (wie ich es verstehe) dabei ja nicht um die Anwendung von Gewalt.

Nur darum, daß es eben sobalt der Detektiv das Kaufhaus mit der geladenen Waffe verläßt rechtlich ein "Führen" ist.

Dies ist bei der Verfolgung eines Diebes/Straftäters eben anders.

Ob, wie und wann der Detektiv die Waffe einsetzen darf steht auf einem anderen Blatt.

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Hallo,

genau so ist es!

Die Rechtsprechung zu § 127 (1) StPO erlaubt das Führen von Schußwaffen um sich ggf. bei der Festnahmehandlung gegen einen Widerstand des Täters wehren zu können. Die Anwendung von Gewalt (außer einfacher Gewalt wie z.b. Festhalten, etc.) richtet sich dann nach §§ 32ff StGB (Notwehr, Notstand).

Richtig ist, dass nach den Vorschriften der BG ein Führen von PTB-Waffen untersagt ist; ein WS ist jedoch nicht zwingend erforderlich (s. Beipiel oben) wenn eine andere gesetzl. Erlaubnis ausreicht.

Eine BG-Verordnung hebelt eben kein Gesetz aus, da VO, Satzung, etc. eben in der Rangfolge unter dem Gesetz stehen (so sollte es ja auch beim WaffG sein...).

Ich bin mir jedoch sehr sicher, das hier auch der WS vorhanden war.

Gruß

Schakal

Geschrieben
Oh Mann!!!

§127 der StrafProzessOrdnung

ist die vorläugfige Festnahme.

§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 

Darin ist nicht das Führen einer Waffe oder körperliche Gewalt geregelt!

Nun, es gibt Rechtsprechung und Gesetzeskommentare dazu. Daraus ergibt sich nunmal, daß bei einer Festnahme nach §127 StPO nur einfache Gewalt angewendet werden darf. Nur wenn der Täter seinerseits Gewalt anwendet kommen im Rahmen des Notwehrrechts über die einfache Gewalt hinausgehende Mittel in Betracht. Aber auch dann immer nur zur Abwehr des Angriffs, niemals zur Durchsetzung der Verhaftung!

Geschrieben
das war 100% ne scharfe Waffe..... zumal ich nur 1-2 Meter von dieser entfernt war.

:aug:  :wos_armee_052:

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Sagst du uns auch, woran du das erkannt hast?

bye knight

Geschrieben
Sagst du uns auch, woran du das erkannt hast?

bye knight

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Er hat freundlich gefragt 'Darf ich mal vorne rein schaun, ob da so ein Metallknubbel drin steckt?" ;)

Vielleicht auch an den Spritzern nach dem *BUMM*. Wer weiß ... :AZZANGEL:

Geschrieben
Sagst du uns auch, woran du das erkannt hast?

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Kennt jemand den Film "Snatch"?

"...und die Tatsache, das auf eueren Kanonen klar und deutlich REPLICA steht...und auf meiner DESERT EAGLE .50 sollte euch zu denken geben."

:rotfl2:

Morpheus

P.S.

Sorry für das OffTopic... :AZZANGEL:

Geschrieben

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Waffe wirklich echt war.

Es wäre mehr als fahrlässig eine scharfe Waffe im Kaufhaus abzufeuern.

Beton, Glas und eine große Menschenmenge :allesgute:

Ich will nicht wissen wie viele noch von der Kugel getroffen werden.

Gruß BoB :wos_armee_044:

Geschrieben

Für einen normalen Warenhausdetektiv wird das Ordnungsamt kaum eine Waffe genehmigen, aber es kann gut sein, das der Mann noch andere Aufgaben hat, wie Absicherung der Hauptkasse, Personenschutz, Sicherheitschef etc.

Ein Warenhaus ist zwar Privatbesitz, aber trotzdem öffentlich, also ohne das OK vom Ordnungsamt ist nix mit Waffenerlaubnis.

Im Bewachungsgewerbe sind Gaspistolen verpönt und meisst sogar per Dienstanweisung verboten. Zu Recht! Der andere weiss ja nicht, ob das DIng echt ist und der mit der sündhaft teuren Gasrotze ist tot.....

Geschrieben
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Waffe wirklich echt war.

Es wäre mehr als fahrlässig eine scharfe Waffe im Kaufhaus abzufeuern.

Beton, Glas und eine große Menschenmenge 

Ich will nicht wissen wie viele noch von der Kugel getroffen werden.

Gruß BoB

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:rotfl2:

Dann gehe doch 'mal auf den Flughafen! Auf dem Rhein-Main-Flughafen läuft der BGS , ähm die Bundespolizei :AZZANGEL: , in den Abfertigungsterminals mit MP5s Doppelstreifen. :gaga:

War es nicht Hannover, wo in den 90ern (VM-Mun.!!!) die Polizei auch mittags 3er-Streifen mit 3 MP5 in der Fußgängerzone lief? :eek2:

Dein

Mausebaer :unsure:

, der ahnt, warum sich wirklich immer mehr Leute gepanzerte Autos kaufen.

Geschrieben

Also, ich war mal selber zeitweise in dem Job (während meines turbulenten Intermezzos als Zivilist im letzten Jahr), und bei uns rannte keiner mit irgendeiner Art von Waffe herum. Die Firmenleitung (ein kleiner Subunternehmer für eine große deutsche Einzelhandelskette) hatte selbiges nämlich explizit untersagt. Und wenn ich bedenke, welches Klientel teilweise bei uns arbeitete, ist das auch ganz in Ordnung gewesen.

Nebenbei bemerkt hatte die Firma einige waffenrechtliche Erlaubnisse für Geldtransporte o.ä., aber im Kaufhausbereich war sowas niemals auch nur annäherend im Gespräch.

Ich neige auch eher zu der Annahme, daß der fragliche Detektiv hier eine Gaspistole (die bekanntlich oft täuschend echt aussehen... gerade diejenigen von den Original-Herstellern) führte... mit oder ohne Billigung seines Arbeitgebers.

mfg

Trooper

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