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IGNORED

Die neue gelbe WBK in NRW


Christian 555

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Christian 555,

wird zwar auch wo anders hin und wieder versucht, hat aber rein rechtlich keinen Bestand. Wenn du eine entsprechende Rechtsschutzvers. hast würde ich dagegen vorgehen, daß sollte aber innerhalb von vier Wochen nach bekannt werden erfolgen sonst ist es zu spät und der Voreintrag ist rechtskräftig.

Gruß Colt

Geschrieben

ja, oder den voreintrag ignorieren, sprich erstmal einen enfield kaufen und den eintragen lassen :)

ist schließlich nur eine blockierte spalte ... eine verpflichtung zum kauf besteht nicht. falls dein SB anderer meinung ist, dann bitte ihn, dir das in seinen vorschriften zu zeigen, dass er so handeln muss. stellt er sich stur, dann gehe den offiziellen weg ... so unschön dieser auch ist :(

cu Hazz

Geschrieben
Gelbe WBK mit Voreintrag.

NRW macht es möglich.

Namen und Orte habe ich mal gelöscht.

349042[/snapback]

Art Ordonnanzgewehr - Kaliber Euro 5 - das ist aber mal eine seltene Waffe :chrisgrinst: - so was hab ich noch nie gesehen :021: .

Wenn es nicht schiere Rechtsbeugung wäre, was die Behörden in NRW da so praktizieren - dann könnt man sich über so viel Ahnungslosigkeit schlapp lachen :AZZANGEL: - so ist es eher eine Dreistigkeit die einfach provozierend wirkt :bud:

Ich würde einfach auch mal was Anderes kaufen - die EWB ist ja nicht beschränkt - und auf Rückfragen sagen : "Ja klar - sobald ich eine passende "Ordonnanzwaffe" gefunden habe, kaufe ich die natürlich" und lasse sie unter Nr.1 eintragen :grin:

Gruß Mouche

Geschrieben
Gelbe WBK mit Voreintrag.

NRW macht es möglich.

Namen und Orte habe ich mal gelöscht.

:gaga:  :wacko:  :boese040:

349042[/snapback]

Hi,

erstmal Glückwunsch ;) zur Karte. Tja, deine Behörde ist ja noch merkwürdiger als meine (natürlich auch NRW).

Tschüß

Oli

Geschrieben

dazu kann ich nur sagen:

"wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt" :00000733:

Ab damit zum FWR und nicht vergessen sofort Wiederspruch gegen diesen Voreintrag einzulegen. Außerdem eine neue Gelbe verlangen, den die mit Voreintrag blockierte Spalte fehlt Dir ja dann. (es sei den Du möchtest dieses Kaliber und diesen Typ erwerben)

Solange der Wiederspruch läuft kann Dein Sachbearbeiter sich nicht auf eine abgelaufene Frist berufen.

Aber....könnte sein das dann deine Gelbe WBK erst einmal wieder weg ist, bis alles geklärt ist. :016:

Geschrieben

Bei uns im Bezirk (anderes PP) wird sogar dieser Voreintragssche... bei der alten gelben WBK praktiziert. :blink:

Leute die ohne den "Voreintrag" einkaufen bekommen Mecker und müssen eine Bescheinigung (teilweise vom Verein oder Verband) nachreichen.

Je nach SB wird sogar die Eintragung verweigert.

:s2:

Geschrieben

Nun ja, korrigiert mich, wenn ich falsch liege (bitte,bitte,bitte):

1.) Ich nutze das Formular meines Verbandes, gebe eine Waffe nebst Kaliber an und setze mein Kreuzchen zusätzlich bei WBK für Sportschütze

2.) Amt prüft alles, gibt mir WBK für Sportschützen, nebst Eintrag der von mir genannten Waffe/ Kaliber

So verlangt das zumindest der BSSB in seinem aktuellen Formular.

Liege ich falsch, muss ich keine Waffe angeben, sondern nur mein Kreuzchen setzen? Somit könnte das Amt ja auch kein Bedürfniss als die reine WBK nachgewiesen bekommen.

Gebe ich Waffe, Diziplin und Wunsch-Gelb an, ist es doch nachvollziehbar, daß ich die Gelbe bekomme und die Waffe, die das Bedürfniss für die Gelbe belegt, als Voreintrag bekomme.

Ob ich diese Waffe kaufe, oder mich ab sofort an die Regelung gelbe WBK halte, ist doch dann egal.

M.M. ist der erste Eintrag eine notwendige Folge aus dem Prozedere beim Beantragen:

Waffe, Disziplin ---> Prüfen ----> gelbe WBK mit genehmigtem Bedürfnis ----> "Voreintrag"

Wie gesagt, bitte korrigiert mich...

Gruß,

Matthias

:wos_armee_044:

Geschrieben

Bei mir (RLP) lief das so:

Bedürfnisbescheinigung DSB Einzellader .22 lfb

--> Sachbearbeiter stellt gelbe WBK ohne Voreintrag aus, schränkt aber den Erwerb von Waffen auf die Disziplinen des DSB ein (Rückseite)

--> Bedürfnisbescheinigung BDMP Mehrladerepetierer .308. BDMP stellt Bedürfnisbescheinigung mit bekannter Einschränkung aus.

--> Sachbearbeiter schüttelt den Kopf über den BDMP und stellt eine neue WBK aus (ohne Voreintrag) und schränkt Waffenerwerb auf Disziplinen DSB und BDMP (komplett) ein.

ML

Geschrieben
Bei mir (RLP) lief das so:

Bedürfnisbescheinigung DSB Einzellader .22 lfb

--> Sachbearbeiter stellt gelbe WBK ohne Voreintrag aus, schränkt aber den Erwerb von Waffen auf die Disziplinen des DSB ein (Rückseite)

--> Bedürfnisbescheinigung BDMP Mehrladerepetierer .308. BDMP stellt Bedürfnisbescheinigung mit bekannter Einschränkung aus.

--> Sachbearbeiter schüttelt den Kopf über den BDMP und stellt eine neue WBK aus (ohne Voreintrag) und schränkt Waffenerwerb auf Disziplinen DSB und BDMP (komplett) ein.

ML

349155[/snapback]

Wir in Bayern dürfen nur eine Gelbe haben und Einschränkungen bekommen wir überhaupt nicht.

Karl

Geschrieben

hallo,

hier in nds bin ich einfach zu meinem sb mit einer bestätigung meiner slg, dass ich schon länger als ein jahr aktiver schütze bin :eek2:

daraufhin wurde meine alte gelbe gem waffg erweitert.

den zeitpunkt kann ich nicht mehr genau nennen, war aber kurz nachdem die info über die erweiterung rauskam.

auch meine manchmal etwas spez. wünsche -natürlich nur waffenrechtlich gesehen :chrisgrinst: - sind für ihn kein problem, auf die schlüssige begründung kommt es halt an.

wie gesagt mein sb ist :icon14:

gruß VA :wos_armee_044:

Geschrieben

Waaaaaaaaaas? :eek2:

Das in GS, die die ganze Priviligierte in Panik versetzten, weil sie Briefe mit Fragen zur Aufbewahrung verschickten? :blink:

Dein

Mausebaer B)

Geschrieben
Bei uns im Bezirk (anderes PP) wird sogar dieser Voreintragssche... bei der alten gelben WBK praktiziert. :blink:

Leute die ohne den "Voreintrag" einkaufen bekommen Mecker und müssen eine Bescheinigung (teilweise vom Verein oder Verband) nachreichen.

Je nach SB wird sogar die Eintragung verweigert.

:s2:

349124[/snapback]

Ist Rechtsbeugung ein Straftatbestand? In dem Fall per Handy die Polizei auf's Amt bestellen, Anzeige erstatten und die Beamten als Zeugen angeben. Der Mann auf dem Amt zwingt dich dazu gegen das WaffG zu verstoßen, weil du deine legal erworbene Waffe nicht fristgerecht eingetragen bekommst.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich auch noch gleich veranlassen.

Geschrieben

@Shaprs:

Ist IMHO keine Rechtsbeugung, da der SB ja kein Richter ist, kann mich aber auch irren:

§ 339 StGB

Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Geschrieben

Schon eigenartig, was da so in Westgermanistan abgeht!!!!!!!!

Mal ganz davon abgesehen, dass der SB, der Waffenart und Kaliber SO eingetragen hat scheinbar NULL Ahnung von der Materie hat und wohl besser auf den Sozialamt aufgehoben wäre, oder?

Ich schließe mal die armen Nordrheinvandalen in mein Nachtgebet ein, mehr kann ichleider nciht für Euch tun, es sein denn ihr verlgt Euren Wohnsitz ins schöne Sachsenland, hier gibt es schöne gelbe WBKs ohne Voreinträge, und wer besonders brav ist, darf auch mehr als 2 Waffen in 6 Monaten erwerben.

MfG

AWO425

Geschrieben
Nun ja, korrigiert mich, wenn ich falsch liege (bitte,bitte,bitte):

1.) Ich nutze das Formular meines Verbandes, gebe eine Waffe nebst Kaliber an und setze mein Kreuzchen zusätzlich bei WBK für Sportschütze

2.) Amt prüft alles, gibt mir WBK für Sportschützen, nebst Eintrag der von mir genannten Waffe/ Kaliber

So verlangt das zumindest der BSSB in seinem aktuellen Formular.

Liege ich falsch, muss ich keine Waffe angeben, sondern nur mein Kreuzchen setzen? Somit könnte das Amt ja auch kein Bedürfniss als die reine WBK nachgewiesen bekommen.

Gebe ich Waffe, Diziplin und Wunsch-Gelb an, ist es doch nachvollziehbar, daß ich die Gelbe bekomme und die Waffe, die das Bedürfniss für die Gelbe belegt, als Voreintrag bekomme.

Ob ich diese Waffe kaufe, oder mich ab sofort an die Regelung gelbe WBK halte, ist doch dann egal.

M.M. ist der erste Eintrag eine notwendige Folge aus dem Prozedere beim Beantragen:

Waffe, Disziplin ---> Prüfen ----> gelbe WBK mit genehmigtem Bedürfnis ----> "Voreintrag"

Wie gesagt, bitte korrigiert mich...

Gruß,

Matthias

:wos_armee_044:

349143[/snapback]

Wir habe die WBK beantragt, ohne irgendeine Waffe mitzubeantragen.

Also blanko, und ohne irgendwelche "Verbandsbeschränkungen".

Jetzt muß man (wie auch immer, Übungen (Kurzwaffe oder Langwaffe)) mit der

Waffenart nachweisen, die man beantragen will.

Wolli

Geschrieben
Ich schließe mal die armen Nordrheinvandalen in mein Nachtgebet ein, mehr kann ichleider nciht für Euch tun, es sein denn ihr verlgt Euren Wohnsitz ins schöne Sachsenland, hier gibt es schöne gelbe WBKs ohne Voreinträge, und wer besonders brav ist, darf auch mehr als 2 Waffen in 6 Monaten erwerben.

349242[/snapback]

Hier im Schwaben- und Badnerland ist es (soweit ich's überblicken kann) genauso. "Neugelb" wird ohne Voreintrag und ohne Beschränkungen der vom WaffG dafür vorgesehenen Waffenarten ausgestellt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Was bin ich froh das ich in Wiesbaden/Hessen lebe. Keinerlei Probleme mit der Behörde, aber dafür heftig mit dem HSV.. Ein trauriger Laden!!

349352[/snapback]

Was klappt denn nicht mit dem Hess. Schützenverband ?

walter

Geschrieben
Was bin ich froh das ich in Wiesbaden/Hessen lebe. Keinerlei Probleme mit der Behörde, aber dafür heftig mit dem HSV.. Ein trauriger Laden!!

349352[/snapback]

Kann sein, kann aber auch am Ton liegen.

Karl

Geschrieben
Was bin ich froh das ich in Wiesbaden/Hessen lebe. Keinerlei Probleme mit der Behörde, aber dafür heftig mit dem HSV.. Ein trauriger Laden!!

349352[/snapback]

Hier in Rhld-Pfalz ists mit der neuen gelben WBK ebenfalls unproblematisch.

Nach erstmaliger Bescheinigung vom BDMP bekam ich meine neue Gelbe im Juli 2004 ausgestellt und jetzt im April 2005 war das Ding voll.

Habe mittlerweile meine 2. gelbe WBK neu....ohne neue Verbandsbescheinigung...

musste 57 Euronen ablegen und fertig.

Eingetragen wird gem § 14 (4) allerdings muss das Schießteil für eine im BDMP geschossene Disziplin zulässig sein

Geschrieben
Kann sein, kann aber auch am Ton liegen.

Karl

349367[/snapback]

Hallo Karl, ist ein Nasenproblem. Das verhalten einiger HSVler verleitet die Sportschützen doch immer wieder zum Kopfschütteln, Terminplanung ?!? und auf Nachfragen bekommt man auch noch Aussagen die auch nicht für Begeisterung sorgen. Z.B. HM Gewehr Altersklasse und Sen. werden unter der Woche geschossen, vergisst der HSV das ihre Mitglieder auch noch Berufstätig sind!!

Wenn ich alle Termine plus DM wahrnehmen möchte gehen 14 tage Urlaub drauf.

Und das ist nicht alles, aber es würde zu weit führen.

Aber was nimmt man nicht alles in Kauf für den Schießsport.

Gruß

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