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IGNORED

Wechselsystem und Bedürfnis?


Fanthom0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo habe für meine Walther GSP ein Gewehrset von Walther gekauft was ja ein Wechsellauf ist. Auf dem Amt wurde es eingetragen war aber nur der Vertreter vom Sachbearbeiter da welcher Urlaub hat. Der meinte aber nun das ich der erste mit dem Gewehrset wäre und er meinte das ich da ein Bedürfnis bräuchte ich war da anderer Meinung da ich die Waffe ja habe und das nur ein Wechselsystem ist. Nun soll der Hauptbearbeiter nach Urlaubsende eventuell noch mal schauen meinte der Vertreter.

Kann da noch was nachkommen? Brauche ich ein Bedürfnis für ein WS? doch eher nicht dachte ich bisher was meint Ihr.

Geschrieben
Hallo habe für meine Walther GSP ein Gewehrset von Walther gekauft was ja ein Wechsellauf ist. Auf dem Amt wurde es eingetragen war aber nur der Vertreter vom Sachbearbeiter da welcher Urlaub hat. Der meinte aber nun das ich der erste mit dem Gewehrset wäre und er meinte das ich da ein Bedürfnis bräuchte ich war da anderer Meinung da ich die Waffe ja habe und das nur ein Wechselsystem ist. Nun soll der Hauptbearbeiter nach Urlaubsende eventuell noch mal schauen meinte der Vertreter.

Kann da noch was nachkommen? Brauche ich ein Bedürfnis für ein WS? doch eher nicht dachte ich bisher was meint Ihr.

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Wieso hast du es überhaupt eintragen lassen? Erlaubnisfreier Erwerb... So wie das Allgemein gesehen wird, sind WS nicht mehr eintragungspflichtig/-fähig.

Ich weiß, jetzt trete ich wieder eine Lawine los :P

Gruß Stefan

Geschrieben
Wieso hast du es überhaupt eintragen lassen? Erlaubnisfreier Erwerb... So wie das Allgemein gesehen wird, sind WS nicht mehr eintragungspflichtig/-fähig.

Ich weiß, jetzt trete ich wieder eine Lawine los  :P

Gruß Stefan

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Na denn mal los mit der Lawine :D

Meine Vereinshäuptlinge haben mir neulich auch erläutert ich müsste ein WS eintragen lassen. Argumentation war: Kein Eintrag - kein Mun-Erwerb für WS

Klingt logisch, oder?

Ausserdem haben Sie mich auf die Bedürfnisproblematik hingewiesen. Hast Du eine Pistole in .40S+W mit Wechselsystem auf 9mm Luger, hast Du eigentlich kein Bedürfnis mehr für eine 9mm Luger eines anderen Herstellers...

Bitte um Erleuchtung :AZZANGEL:

Geschrieben
Meine Vereinshäuptlinge haben mir neulich auch erläutert ich müsste ein WS eintragen lassen. Argumentation war: Kein Eintrag - kein Mun-Erwerb für WS

Klingt logisch, oder?

ist auch logisch und erleichtert zumindest den Munitionserwerb.

Ausserdem haben Sie mich auf die Bedürfnisproblematik hingewiesen. Hast Du eine Pistole in .40S+W mit Wechselsystem auf 9mm Luger, hast Du eigentlich kein Bedürfnis mehr für eine 9mm Luger eines anderen Herstellers..

so ist es, wenn das Wechselsystem mit Grundwaffe für die Disziplin geeignet ist.

Karl

Geschrieben
Wechselsysteme müssen nicht mehr eingetragen werden...

Heinz

343303[/snapback]

... und Munitionserwerb für die für die Waffe beschussrechtlich zugelassene Munition ist durch die in der WBK eingetragene Munberechtigung ebenfalls kein Problem... :)

Geschrieben

Ja so hab ich das auch gesehen erlaubnisfreier Erwerb halt na mal sehen was noch kommt wenn der Bearbeiter aus dem Urlaub wiederkommt.

Die hat es wohl eher überrascht das ich aus einer Pistole plötzlich einen KK Selbstladegewehr basteln kann.

Geschrieben

trage auch alles ein,

nicht nur wegen dem jeweiligen mun. erwerb, sondern auch,

um evtl. unwissenden "streifenhörnchen" und dem damit verbundenen ärger, aus dem weg zu gehen.

was solls, wenn ich die kohle für ne kanone oder auch ein WS habe,

dann habe ich auch noch die 12-25€ für den blöden eintrag.

aber das beste ist, mir kam die tage einer damit,

wenn ich kein "standard" WS, sondern wie hier auch,

ein gewehrlauf WS haben wolle,

müsste ich einen voreintrag für SLB haben,

da sich die Vo usw. ja bei einem derartigen WS gänzlich ändern würde

und somit würde dann aus der KW eine LW

und das wäre dann voreintragspflichtig :s73:

:eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

selbstverständlich müssen wechselsysteme eingetragen werden.

da wird immer noch einiges durcheinandergeworfen:

dass ich keinen VOR-eintrag brauche um ein ws für eine pistole zu erwerben,

welche ich auf wbk besitze, bedeutet nicht, dass die sache überhaupt nicht

eingetragen werden muss.

möge doch mal endlich einer mit einem zitat aus waffg oder awaffv

rüberkommen, aus der man eine NICHT-eintragepflicht entnehmen kann.

voreintrag ist nicht gleichzusetzen mit eintrag

oder?

Geschrieben
selbstverständlich müssen wechselsysteme eingetragen werden.

da wird immer noch einiges durcheinandergeworfen:

dass ich keinen VOR-eintrag brauche um ein ws für eine pistole zu erwerben,

welche ich auf wbk besitze, bedeutet nicht, dass die sache überhaupt nicht

eingetragen werden muss.

möge doch mal endlich einer mit einem zitat aus waffg oder awaffv

rüberkommen, aus der man eine NICHT-eintragepflicht entnehmen kann.

voreintrag ist nicht gleichzusetzen mit eintrag

oder?

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§ 37 regelt z. B. die Melde- Anzeigepflichten.

Dort ist die Rede von erlaubnisflichtigen Waffen.

"Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme)" zählen aber zu den erlaubnisfreien wesentlichen Waffen(teilen).

Siehe ach oben "bertone".

Geschrieben

Hi,

ich stand bis Mittwoch vor dem gleichen Problem.

Habe eine Pistole 9mm Luger eingetragen bekommen, aber das WS muss nicht mehr eingetragen werden.

Ich liess es aber dennoch (für satte 51€ :eek2: ) eintragen, um

1. Munition erwerben und besitzen zu dürfen (habe keine andere Waffe in .22lfB)

und 2. mir den Stress bei einer Polizeikontrolle zu ersparen

Sicher, laut Gesetz muss man das nicht eintragen. Aber mal ehrlich, was würde ein Beamter, der nicht jeden Absatz des WaffG auswendig kennt machen, wenn er eine Waffe bei mir findet, für die ich dem ersten Anschein nach keine Berechtigung nachweisen kann (sei es durch Eintrag in WBK oder Überlassungsvereinbarung)?

:bb1: Pistole, ich hol dich irgendwann wieder von irgendeiner Dienststelle ab, vermutlich.

Geschrieben

Außer einmal am Flughafen und beim Erwerb wollte noch nie jemand meine WBK kontrollieren. Wieso soll man dann irgendwelche Bedenken vor einer Kontrolle haben. Außerdem kann man ich ja den entsprechenden Text kopieren und in die WBK reinlegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die da großen Stress machen und wenn legt der sich von selbst.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Außer einmal am Flughafen und beim Erwerb wollte noch nie jemand meine WBK kontrollieren. Wieso soll man dann irgendwelche Bedenken vor einer Kontrolle haben. Außerdem kann man ich ja den entsprechenden Text kopieren und in die WBK reinlegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die da großen Stress machen und wenn legt der sich von selbst.

Gruß

Makalu

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Das Risiko muss wohl jeder für sich abwägen, ob sich eine Eintragung lohnt oder nicht.

Ob die irgendeiner Kopie glauben schenken oder lieber auf Nummer sicher gehen und das Ding einziehen, lass ich mal so in den Raum gestellt.

Zudem würde mir kein Händler auch nur 1 Schuss Mun verkaufen, ohne einen Eintrag mit Stempel. Somit war die Sache für mich relativ einfach zu entscheiden. ;-)

Grüße

Planlos

Geschrieben

Das mit der Mun kann man so als Argument für einen Eintrag schon akzeptieren. Der Rest würde ja dann auch den Eintrag von Luftdruckwaffen erforderlich machen, dann von dieser Freistellung muss der Polizist ja auch nichts wissen. Wie übrigens viele polizeilich Bemerkungen zum kleinen Waffenschein in der letzten Zeit bewiesen haben.

Genauso kann es ja auch sein, dass er deine WBK für eine Fälschung hält und alles einzieht. Viele haben ja noch nie eine gesehen.

Außerdem hat jeder Polizist ja die Möglichkeit sich den Gesetzestext deiner Kopie sich innerhalb kürzester Zeit über Funk bestätigen zu lassen. Nebenbei kenne ich auch einen Schützenkollegen, welcher in D bei einer Straßenkontrollen kontrolliert wurden, keine WBK dabei hatten und der Beamte hat sich nur den Namen für eine Nachprüfung aufgeschrieben, das war es.

Ansonsten kostet der Eintrag und ggf. der Austrag.

Wenn einer zuviel Kröten hat, kann er ja auch ab und zu was spenden. Mein Konto steht jedenfalls zur Verfügung.

Ich finde, wenn der Staat schon mal eine Erleichterung einführt, sollte man sie da, wo es Sinn macht auch nutzen. Ob es Sinn macht, kommt wohl viel auf die Mun Situation an und für ganz ängstliche ist Schießen wohl sowieso nicht so die richtige Sache.

Gruß

Makalu

Geschrieben

OK,...und jetzt mal die ausführliche Version (beginnend bei Adam und Eva).

Gesetzestexte bitte zur Hand legen.

Zum Erwerb und Besitz einer WBK-pflichtigen "Waffe" braucht man i.d.R. eine passende WBK (Grün mit Voreintrag oder eine Alt-/Neugelb-WBK, SWBK oder einen JS).

Das steht alles im § 10 Abs. 1 WaffG inkl. der zweiwöchigen Meldefrist.

In diesem § / Abschnitt geht es um die Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, usw..

Wir behalten mal im Hinterkopf, daß es sich hier um "Waffen" drehen muß und um die "Erlaubniserteilung" im Allgemeinen.

Nun fragen wir uns, ob so ein Wechselsystem (WS) eine Waffe im Sinne des WaffG ist. Und nur das WaffG ist ausschlaggebend!!!

Vermutungen & "Glauben" bringen hier überhaupt nichts! Nur das WaffG zählt an dieser Stelle!

Aufschluß gibt hier die Anlage 1 des WaffG.

Speziell der Abschnitt 1 "Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen"

Unterabschnitt 1:

Schusswaffen

Punkt 1.3 "Wesentliche Teile von Schußwaffen, Schalldämpfer"

Wesentliche Teile von Schußwaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schußwaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

.......

Im Punkt 1.3.1 "Wesentliche Teile"

kann man mit einem gewissen technischem Verständnis entnehmen, daß ein Lauf und ein Verschluß (z.B. der Schlitten einer Pistole) = Wechselsystem ein wesentliches Teil einer Schußwaffe nach dem WaffG ist.

Soweit alles im grünen Bereich.

Das erste "Bauchgefühl" hat sich also bestätigt.

Mit nochmaligem Blick auf Punkt 1.3 heißt dieses somit im Umkehrschluß, daß das WS ein wesentliches Waffenteil ist und dieser der eigentlichen "Waffe" gleichgestellt ist, wenn nichts anderes im WaffG bestimmt ist.

Dies hätte zur Folge, daß wenn nichts anderes zum WS-Thema im WaffG bestimmt ist, ein WS somit der kompletten Waffe gleichgestellt wäre und sich somit über § 10 Abs. 1, letzter Satz eine Melde- bzw. Eintragungspflicht ergeben würde.

(Nun möchte ich mal ins Gedächtnis rufen, daß der § 10 WaffG der "Erlaubniserteilung" im Allgemeinen gewidmet ist.)

Aber,....das WaffG hat was anderes bestimmt!

Und zwar in der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2

"Erlaubnisfreie Arten des Umgangs",

dies ist zudem ein schönes Gegenstück zur "Erlaubniserteilung" des § 10 WaffG.

....

1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

....

2. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer WBK

....

2.1 u.a. Wechselsysteme (Aha, hier hat der Gesetzgeber also bewußt etwas erlaubnisfrei geregelt)

2.2

2.3

....

für Schußwaffen, die bereits in der WBK des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

So, so! :00000733: Deutlicher geht es doch nicht!

Hier hat das WaffG also einen erlaubnisfreien Erwerb und Besitz von WS für WBK-Inhaber mit eingetragener "Basiswaffe" geschaffen.

Also ganz bewußt ein Gegenstück zu der allgemeinen Erlaubnispflicht des § 10 WaffG.

Dies hat zur Folge (im Hinblich auf Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.3), daß etwas hinsichtlich des "Erwerbs" von WS geregelt wurde und hierdurch ein WS nicht mit einer Schusswaffe gleichgestellt ist und demnach der § 10 Abs. 1 WaffG inkl. seiner 2-wöchigen Anmeldefrist überhaupt nicht greift!

Demnach gibt es:

a) eine bewußte Freistellung dieser WS für WBK-Inhaber mit Basiswaffe

B) folglich keine Ermächtigungsgrundlage mit der man behördlicherseits eine "Eintragung" abverlangen kann (für später ganz wichtig!!!).

Zudem kann man dieses noch untermauern, indem man sich mal den aktuellen Entwurf der WaffVwV vom 25.01.2005 anschaut. Speziell den Punkt 10.2 und 10.4 zu § 10 WaffG.

Hier wird deutlich, daß der § 10 WaffG (inkl. der "Anmeldepflicht") eigentlich nur für "Waffen" im Sinne von Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 gilt.

(Keine Panik, die WS stehen nicht in diesem Unterabschnitt, sondern eine Nummer weiter.)

Wir sind an dieser Stelle ja rausgeflogen.

Es wird aber ohne eine rechtliche Grundlage im WaffG oder der AWaffV zitieren zu können (es gibt ja auch keine EGL) versucht, durch diesen Entwurf u.a. für diese WS eine "Sollvorschrift" bzgl. der Anmeldung einzuführen.

Hierdurch wird somit folgendes deutlich:

Nach der aktuellen Gesetzeslage ist man nicht zur Anmeldung verpflichtet, sollten die "Waffengegner" diesen vorliegenden Entwurf aber durchboxen und durch die Hintertür das "klare" WaffG aushebeln, würde eine "Sollvorschrift" eingeführt werden, die man aber wiederum nicht beachtetn muß (außer man läßt sich breitquatschen mit der Vehrkehrskontrollgeschichte).

Eine Verpflichtung zur Anmeldung ergibt sich aber dennoch nicht.

Ferner erscheint es auch dringend geboten, daß wenn ein erlaubnisfreier Erwerb und Besitz gesetzlich garantiert ist, es auch im Zuge der Rechtssicherheit dabei bleibt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Praxis anspielen, daß normalerweise erst durch die Eintragung in bzw. Abstempelung der WBK die behördliche Erlaubnis zum dauernden Besitz erteilt wird.

Diese Abstempelung ist praktisch als eigenständige Erlaubnis zu sehen und verbietet sich normalerweise schon vom Wortlaut her durch die gesetzlich manifestierte "erlaubnisfreie Erwerbs- und Besitzgarantie".

VG

Christian 555

PS: Laßt euch nicht verschaukeln!

Der Munitionserwerb läuft ganz einfach über die "Basiswaffe", siehe auch Punkt 10.9 der WaffVwV.

Man hat keine Nachteile, im Gegenteil, man spart Gebühren für den Ein- und späteren Austrag, inkl. der gesonderten Munitionserwerbsberechtigung und eine Querspalte in der WBK und eine Menge Zeit für An- und Abfahrt (inkl. Entlastung der Verwaltung).

Zudem kann der Verband später nicht mehr sagen, daß man keine 9mm Para Sportpistole mehr braucht, weil man unnötigerweise ein 9mm P. WS hat eingetragen lassen.

Genau genommen müßten sich sogar die Behörden weigern, WS eintragen zu lassen, da diese Eintragung anderen "Waffen" vorbehalten ist.

:bb1::bud:

Eine Kaufquittung ist schön, aber nicht erforderlich.

Wer kontrollieren will, hat sich halt auszukennen! :boese040:

Geschrieben

Hallo

für mich stellt sich nicht die Frage, ob ein WS eintragungspflichtig ist, sondern ob es überhaupt eintragungsmöglich ist. Da der Gesetzgeber explizit die WS von der Eintragung ausgenommen hat, kann doch keiner darauf bestehen, dass es eingetragen wird. Ich bekomme ja auch keine Luftgewehre unter 7,5 J oder Schreckschusswaffen auf Wunsch eingetragen.

Steven

Geschrieben

Hi Jungs

Die Frage mit den WS habe ich vorkurzem auch meinem SB gestellt. Als Antwort bekam ich das ein WS nicht eingetragen werden muß bei einer Kontrolle aber eventuell Ärger ersparen kann.

Spezial Frage an die Spezialisten: Was mache ich wenn ich mir das WS mit der gleichen Waffennummer besorge wie die Basiswaffe?

Mfg Weini

Geschrieben

Bei fast 99,5% der Pistolen steht die (Haupt-)S-Nr. auf dem Griffstück.

Bei mehr als 90% trägt der Lauf und Schlitten keine Nr..

Ich kann somit beliebig viele WS "tauschen" und die Waffen-Nr. bleibt immer dieselbe, maximal kommt eine zweite S-Nr. hinzu (mal abgesehen vom eventuellen Kalibertausch).

Was soll da in einer Verkehrskontrolle passieren?

Was habt Ihr denn all die Jahre z.B. mit den nicht nummerngleichen 08-Pistolen oder K98, M96 gemacht? :confused:

Geschrieben
Bei mehr als 90% trägt der Lauf und Schlitten keine Nr..

345038[/snapback]

was was was ???

mach mal bitte ein foto von deinen waffen und guck es dir noch mal aus der nähe an ! :saufen:

bei der grundwaffe (wir reden mal von *neuzeitwaffen*)

gehören : lauf, verschluss und griffstück zu einer serien nummer.

bei WS sollte der lauf und der verschluss die gleiche nummer tragen.

bei einer verkehrskontrolle,

mit nicht wirkllich kundigem personal - sprich beamten -

kann es mal ganz schnell sein, das die dir die "8" anlegen

und deine waffen zur kontrolle mit auf die wache nehmen und dir mal locker 2h der kostabren zeit abhanden kommen.

die lesen in deiner karte bspl. weise :

pistole - les baer - 45ACP

-> fakt ist aber :

das 45er system is im schrank zuhause, dein 9 para system (meinetwegen peters stahl ) ist aufgesteckt.

die nummern & der name und erst recht das kaliber, stimmen nicht mit den eintragungen auf deiner EWB überein

und schwupps - hälst du schnell die finger still und die jungs nehmen dich mit.

Geschrieben
bei der grundwaffe (wir reden mal von *neuzeitwaffen*)

gehören : lauf, verschluss und griffstück zu einer serien nummer.

bei WS sollte der lauf und der verschluss die gleiche nummer tragen.

Bei meiter Beretta 92 Stock (kann man wohl noch als Neuzeitwaffe bezeichnen) hat die Originalwaffe nur eine Nummer auf dem Griffstück, Lauf und Verschluss ohne Nummer.

Das 6"-WS hat nur eine Nummer auf dem Lauf, Verschluss ebenfalls ohne Nummer.

Das KK-WS hat nur eine Nummer auf dem Verschluss, Lauf ohne Nummer.

Gruß

HaPe

Geschrieben

Lauf und Schlitten der 1911er Colt-Fertigung (Serie `70) sind ohne S-Nr..

Gleiches gilt für die Serie 80 (egal ob Gold Cup oder normaler 1911er).

Bei der Springfield (1911) eines Freundes sind der Lauf und der Schlitten ebenfalls "S-Nr.-frei"

Norinco 1911er Schlitten ohne Nr.

Auf dem Lauf ist im eingebauten Zustand nichts zu erkennen.

Nach (!) der Zerlegung findet man ganz schwach den "Versuch", eine Nr. (handschriftlich) in der Nähe des Kettengliedes anzubringen.

S&W Pistolen, egal ob KK oder GK = keine Nr. auf dem Lauf und Schlitten

Walther PP, Mauser HSC, Makarov = keine S-Nr. auf dem Lauf und Schlitten.

Bei sämtlichen S&W-Revolvern nach 1945 tragen der Lauf und die Trommel keine S-Nr..

Auf meinem Ruger SAA (KBN36) sind der Lauf und die Trommel auch ohne S-Nr..

Auf meiner Erma ESP 85A HV sind der Lauf und der Schlitten ebenfalls "S-Nr.-frei".

:blink::bb1:

Geschrieben

ne, ich noch nicht erlebt, aber ein kollege aus nem anderen verein.

sicherlich hat sich das alles *hinterher* aufgeklärt....

na, schon seltsam, mit den nummern...

also wenn ich auf meine glock`s und meine 226 gucke,

sind dort überall nummern, in lauf,verschluss und griffstück.

ebenso bei beiden WS der glock`s - lauf und verschluss.

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