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IGNORED

Einschränkung WBK gelb durch Verband?


Thorsten

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Kann es sein, daß bei Ausstellung eines Bedürfnisses für die neue Sportschützen-WBK seitens des Verbandsbeauftragten bestimmte Waffenarten (meinetwegen z.B. Vorderladerrevolver oder einschüssige Kurzwaffen) einfach ausgeschlossen (z.B. im Antragsformular gestrichen) werden? Ist sowas rechtens?

Das käme ja Herrn Schillings Wunsch sehr entgegen.

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Wird vom BdMP auch so gehandhabt.

Wenn Du einen Antrag auf einen Repetierer stellst werden die Felder der Verbandsbescheinigung für einschüssige Pistolen, Perkussionsrevolver und Einzellader durchgestrichen.

Es sei aber kein Problem nachträglich eine Genehmigung zu bekommen bzw. was hindert einen daran alle Waffenarten zu beantragen. Die Sportordnung gibt das ja her.

BTW: Ich habe Sie..... Die neue Gelbe und der Clou... ohne Beschränkung allerdings hat der Sachbearbeiter im Begleitschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen das mit Inkrafttreten der WaffGVo es noch zu Einschränkungen kommen kann.

Schauen wir mal...

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Wird vom BdMP auch so gehandhabt.

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Leider !

Wir haben jetzt den Fall, daß ein SB den BDMP Text übernommen hat und die "Neu-gelbe" auf altem Formular nur für Repetierwaffen mit gezogenen Läufen ausgestellt hat....

Wo, natürlich NRWeh.

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Leider !

Wir haben jetzt den Fall, daß ein SB den BDMP Text übernommen hat und die "Neu-gelbe" auf altem Formular nur für Repetierwaffen mit gezogenen Läufen ausgestellt hat....

Wo, natürlich NRWeh.

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Was doch in der Praxis keine Rolle spielt -oder?

Man beantragt als ERSTE Waffe (gemeinsam mit der WBK) eine "Verbandskonforme" Waffe und später kann man alles eintragen lassen was die gelbe so hergibt. Eine Verbandsbestätigung braucht man ja nur bei der Erstausstellung.

Guest Mouche
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Was doch in der Praxis keine Rolle spielt -oder?

Man beantragt als ERSTE Waffe (gemeinsam mit der WBK) eine "Verbandskonforme" Waffe und später kann man alles eintragen lassen was die gelbe so hergibt. Eine Verbandsbestätigung braucht man ja nur bei der Erstausstellung.

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-wenn auf dem WBK- Vordruck - und darum geht es doch hier - nur Repetierlangwaffen lang eingetragen sind, dann kann man eben nicht andere erwerben :AZZANGEL: .

Das dieses Verfahren fragwürdig ist - das ist eine andere Sache :icon13:

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Was doch in der Praxis keine Rolle spielt -oder?

Man beantragt als ERSTE Waffe (gemeinsam mit der WBK) eine "Verbandskonforme" Waffe und später kann man alles eintragen lassen was die gelbe so hergibt. Eine Verbandsbestätigung braucht man ja nur bei der Erstausstellung.

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NRW würde in einem solchen Fall aber nur die beantragten Repetierbüchsen in die neue Gelbe eintragen. Sobald eine andere Waffenart ins Spiel kommt, sträubt sich NRW.

Die scheinen zwar die neue Gelbe ohne Beschränkungen auf derselben auszuhändigen, weisen aber den "Kunden" daraufhin, das anderweitige Waffen als diese die bei der Antragstellung vom Verband befürwortet wurden nicht bei einem Erwerb in seine Gelbe dokumentiert werden. Nach dem Motto: "Dafür haben Sie keine wafenrechtl. Erlaubnis. Somit Abgabe an einen Berechtigten (oder zumindest neuen Antrag mit allem drum und dran)".

Hoch lebe das Fürstentum! :icon13:

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NRW würde in einem solchen Fall aber nur die beantragten Repetierbüchsen in die neue Gelbe eintragen. Sobald eine andere Waffenart ins Spiel kommt, sträubt sich NRW.

Die scheinen zwar die neue Gelbe ohne Beschränkungen auf derselben auszuhändigen, weisen aber den "Kunden" daraufhin, das anderweitige Waffen als diese die bei der Antragstellung vom Verband befürwortet wurden nicht bei einem Erwerb in seine Gelbe dokumentiert werden. Nach dem Motto: "Dafür haben Sie keine wafenrechtl. Erlaubnis. Somit Abgabe an einen Berechtigten (oder zumindest neuen Antrag mit allem drum und dran)".

Hoch lebe das Fürstentum!  :icon13:

341980[/snapback]

Also beim ERSTantrag beantragst Du z.B. eine Repetierbüchse. NUR DIESE trägt Dein Amt ein. Soweit klar.

Jetzt möchtest Du eine 2. Waffe für die gelbe. Dann stellt man doch keinen Antrag mehr. Damit gibts auch keine Beschränkung.

Und (auch @ Mouche).. ich bin ja bei mehreren Verbänden. Ich brauche und kriege wie gesagt für die 2. Waffe keine Verbandsbestätigung mehr. Ich kann doch dann ein FieldTarget Luftgewehr kaufen weil ich es beim anderen Verein mit anderem Verband schiessen kann.

Edit:

-wenn auf dem WBK- Vordruck
.

Es steht auf der WBK?????

Ich dachte auf dem Antragsformular VOM VERBAND

(z.B. im Antragsformular gestrichen)
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@ Smithy:

NRW "wünscht" sich bei der Gelben:

Beispiel:

- Antragsteller beantragt bei seiner ersten neuen Gelben eine BDF für Trap / Skeet.

- er bekommt die neue Gelbe ohne eingetragene Beschränkungen ausgehändigt

- Antragsteller entschliesst sich irgendwann mal sich einen Mehrlader, Repetierbüchse auf seine Gelbe zu gönnen.

- jetzt sagt NRW: "Geht nicht! Du haben nur eine waffenrechtl. Befürwortung für EL-Flinten, nicht für Repetierbüchsen. Somit du nicht kriegen gefährlichen ML auf deine Gelbe. Wir einfach nicht eintragen wollen. Ätsch! Du nun blöd schauen. Haddu Pech!"

(Die sprachliche Gestaltung fällt natürlich von Sachbearbeiter zu SB unterschiedlich aus. ;) )

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FAST hab ichs verstanden aber jetzt nochmal:

Beispiel:

- Antragsteller beantragt bei seiner ersten neuen Gelben eine BDF für Trap / Skeet.

- er bekommt die neue Gelbe ohne eingetragene Beschränkungen ausgehändigt

[/Quote]

Ok, wir nehmen an Du kaufst die BDF weil so ja Dein "Bedürfnis/Antrag" für die gelbe war.

- Antragsteller entschliesst sich irgendwann mal sich einen Mehrlader, Repetierbüchse auf seine Gelbe zu gönnen.

[/Quote]

wird doch der Repetierer ncht mehr "befürwortet". Weder vom Verband noch soinst was.

Was sagt der SB wenn Du zum "stempeln" kommst. (Gekauft ist sie ja bei der gelben schon).

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Noch mal zur Klarstellung: In unserem Fall ist der SB der BDMP Bescheinigung gefolgt und hat auf der WBK vermerkt "Berechtigt zum Erwerb blablabla.. von REPETIERLANGWAFFEN MIT GEZOGENEN LÄUFEN..." alle anderen Waffenarten nach § 14.4 sind nicht genannt und können somit auch nicht erworben werden...

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In unserem Fall ist der SB der BDMP Bescheinigung gefolgt und hat auf der WBK vermerkt "Berechtigt zum Erwerb blablabla.. von REPETIERLANGWAFFEN MIT GEZOGENEN LÄUFEN..." alle anderen Waffenarten nach § 14.4 sind nicht genannt und können somit auch nicht erworben werden...

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Ich habe "meinem" SB mal (vor dem Hintergrund von H. Dr. Schillings Bemühungen...) ein solches Szenario geschildert. Er hat daraufhin bemerkt, mit einer auf bestimmte Waffenart eingeschränkten Bedürfnisbefürwortung des Verbands für "Neu-Gelb" könne er eigentlich nichts anfangen; da eine entsprechende Beschränkung der Neuen Gelben WBK aber ganz klar rechtswidrig sei, würde er mir in einem solchen Fall trotzdem (eben wie im Gesetz geregelt) eine unbeschränkte Gelbe erteilen.

Bananenrepublik...

Gruß,

karlyman

Posted
...da eine entsprechende Beschränkung der Neuen Gelben WBK aber ganz klar rechtswidrig sei, würde er mir in einem solchen Fall trotzdem (eben wie im Gesetz geregelt) eine unbeschränkte Gelbe erteilen.

Bananenrepublik...

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In diesem Fall doch eher ein Bananen-Verband! Die Republik hat den Vorstand des BdMP nicht gewählt.

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Warum lasst Ihr euch das eigendlich immer gefallen. An Gesetze sind alle gleich gebunden, es kann doch nicht sein, daß SB 1 und Sb 2 ,bzw Bundesland 1 und Bundesland 2 sie komlpett anders ausführen. Aber das Schlimmste ist, das manche Verbände seinen eigenen Mitgliedern so das Hobby vermiest...ich würde da sofort mal anrufen oder denen schreiben und falls das nicht reicht AUSTRETEN!!. Merkt Euch mal...die Verbände brauchen uns und nicht anders rum!!! :bud:

Gruß

M1A

Posted
Warum lasst Ihr euch das eigendlich immer gefallen. An Gesetze sind alle gleich gebunden, es kann doch nicht sein, daß SB 1 und Sb 2 ,bzw Bundesland 1 und Bundesland 2 sie komlpett anders ausführen. Aber das Schlimmste ist, das manche Verbände seinen eigenen Mitgliedern so das Hobby vermiest...ich würde da sofort mal anrufen oder denen schreiben und falls das nicht reicht AUSTRETEN!!. Merkt Euch mal...die Verbände brauchen uns und nicht anders rum!!! :bud:

Gruß

M1A

343017[/snapback]

Seh ich auch so.Daher bin ich aus dem BdMP raus .

Da einige Verbandsfunktionäre durchs neue Waffengesetz "Macht"bekommen haben

und sich im "Gott-Modus"befinden,muß man mit den Füßen abstimmen und die Buben

wieder auf den Boden holen.

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Der BdMP ist eigentlich ein schöner Verband mit netten Disziplinen und einer vergleichsweise guten Organisation.Das schließt aber Machtmenschen leider nicht aus und jetzt haben sie vom Staat die Macht bekommen,über Bedürfnisse ihrer Mitglieder zu befinden.Und nur einmal pro gelber WBK langt den Buben wohl nicht mehr.

Und wofür man den BdMP braucht?Weiß nicht.Ich gar nicht mehr.

Gibt ja noch andere Verbände. :P

Posted
Gibt ja noch andere Verbände. :P

343546[/snapback]

Und da gibt es natürlich keine Machtmenschen und alles ist Friede, Freude, Eierkuchen...

Bei meinen letzten Wettkampf und bei meiner Beantragung der neuen gelben über den BDS habe ich festgestellt das es dort auch Funktionäre gibt, die nicht dem Wohl des Schützen dienen...

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Der BdMP ist in der Tat ein schöner Verband mit netten Disziplinen. Und weil a) das Problem offenbar nur in einer kleinen Zahl bestimmter Funktionäre begründet ist, weil B) auch andere Verbände zeitweise solche Probleme kennen und weil c) wir hier eine gute Landesverbandsleitung haben, bleibe ich weiter im BdMP. Und ich ermuntere auch andere dazu.

Gruß,

karlyman

Posted

Stimmt wohl ,optimal für jeden kanns auch nicht sein.Wir sind eben alle verschiedene Menschen (gut so!).Und auch Funktionäre sind Menschen.

Ich habe aber nicht bemerkt,daß sich ein Vorsitzender der anderen Verbände so unpassend zu Wort gemeldet hatte und für Verschärfungen in der Verordnung eintrat,die über das Gesetz weit hinausgingen..Oder ist mir da was entgangen ?.

Aber wer weiß,vielleicht schießt beim nächsten mal ein anderer Quer.

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Ich habe aber nicht bemerkt,daß sich ein Vorsitzender der anderen Verbände so unpassend zu Wort gemeldet hatte und für Verschärfungen in der Verordnung eintrat,die über das Gesetz weit hinausgingen..Oder ist mir da was entgangen ?.

Aber wer weiß,vielleicht schießt beim nächsten mal ein anderer Quer.

343993[/snapback]

Oh, ich kann mich sehr gut daran erinnern das nach dem Massaker von Erfurt der DSB-Präsident sofort die Repetierflinten verunglimpfte. Und GK ist eh böse...

Auch meldete sich ein gewisser Otto O. zur Wort und zog über das IPSC-Schießen her. Dabei hatte OO das IPSC-Schießen als Präsident des BDS mit in Deutschland eingeführt.

Ich möchte hier nicht das BdMP Präsidium in Schutz nehmen. Meine persönliche Meinung ist, das das Präsidium dem Schießsport und den Sportschützen sehr viel Schaden zugefügt hat.

Eigentlich müßten sie sich nach ihrer eigenen Satzung nach selbst vom Verband ausschließen :)

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Stimmt wohl ,optimal für jeden kanns auch nicht sein.Wir sind eben alle verschiedene Menschen (gut so!).Und auch Funktionäre sind Menschen.

Ich habe aber nicht bemerkt,daß sich ein Vorsitzender der anderen Verbände so unpassend zu Wort gemeldet hatte und für Verschärfungen in der Verordnung eintrat,die über das Gesetz weit hinausgingen..Oder ist mir da was entgangen ?.

Aber wer weiß,vielleicht schießt beim nächsten mal ein anderer Quer.

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Hallo hp35,

Karlyman hat recht.

Bitte betrachte es doch mal so, wir die BDMP-Mitglieder sind größtenteils mit der Politik "unseres" Restpräsidiums nicht einverstanden und vor allem mit den geistigen Ergüßen bezüglich des Waffenrechts.

Ich kann momentan nur hoffen daß wir im BDMP die Sache genauso in Griff bekommen wie damals der BDS mit Otto Obermeyer.

Gruß Colt

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