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IGNORED

Laser Besitz erlaubt, Anbau verboten?


SEB

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Hallo

wie ist jetzt eigentlich die Rechtslage bei Lasersights (Projektion auf das Ziel)

Ich meine der Besitz von solchen Teilen ist erlaubt und straffrei, aber der AUFBAU auf eine Waffe wird dann strafbar (Kriegswaffengesetz)

Richtig oder lieg ich falsch?

Danke

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falsch....

ist nich kwkg, sondern waffg

selbst wenn das ding nur vorgesehen ist zum montieren, wirds probs geben

cu

klaus

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wenn dieser laser/die lampe konstruktiv so gebaut sind, dass sie zum anbringen an eine waffe geeignet sind, so handelt es sich nach dem waff ges. um einen "verbotenen gegenstand" dessen besitz schon strafbar ist!!!

332190[/snapback]

Und was ist, wenn man einen Laserpointer für seine Softair haben möchte? Bei den original getreuen Nachbauten sollten ja auch die originalen Laserpointer von echten Waffen passen, bzw. falls es ein Nachbau für die Softair sein sollte, dann sollte er auch an eine echte Waffe passen.

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sonet,

sobald das ding von der zweckbestimmung her für die montage auf schußwaffen vorgesehen ist, ist der umgang damit verboten.

lies dir einfach im waffg den anhang 1, § 1.2.4 durch...

cu

klaus

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Und was ist, wenn man einen Laserpointer für seine Softair haben möchte?

genau das ist ja das prob z.b. bei egun wenn die ihre softair mit den lasern verkaufen!!!

denn wenn du den dann mit kaufst egal ob NUR für softair oder nicht, begehst du eine straftat weil du einen verbotenen gegenstand kaufst!!! da dieser auch an eine scharfe waffe passt!!! also vorsicht und finger wech!!!

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An den Softairs ab 18 wirst du keine Lampen oder Laserpointer finden (zumindest nicht bei einem seriösen Händler), da diese ja unter das Waffengesetz fallen. Bei denen ohne Altersbeschränkung und dem ab-14-Spielzeug ist zwar teilweise so was dran ... aber genauso als Spielzeug einzustufen ... da kannst du dir gleich einen Laserpointer an deine Waffe kleben (was natürlich verboten ist).

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sonet,

sobald das ding von der zweckbestimmung her für die montage auf schußwaffen vorgesehen ist, ist der umgang damit verboten.

lies dir einfach im waffg den anhang 1, § 1.2.4 durch...

cu

klaus

332322[/snapback]

Genau - im WaffG steht nur was von Montage, nicht daß das Spielzeug auch einen Schuß aus der richtiger Waffe überleben muß.

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Hallo

wie ist jetzt eigentlich die Rechtslage bei Lasersights (Projektion auf das Ziel)

Ich meine der Besitz von solchen Teilen ist erlaubt und straffrei, aber der AUFBAU auf eine Waffe wird dann strafbar (Kriegswaffengesetz)

Richtig oder lieg ich falsch?

Danke

332175[/snapback]

Im Grunde iste s ganz einfach :) . Der Gegenstand an sich ist nicht verboten. In dem Moment wo die Möglichkeit besteht, sowas an eineWaffe zu bauen (hierzu reicht die Montage mittels Tesafilm) bist du im roten Bereich. Der rote Bereich fängt zwar nicht wzingend laut Gesetz genau dort an aber wenn du die Möglichkeit hast wird dir nachher niemand mehr abnehmen das du es nicht schon getan hast oder zumindest tuen würdest. Jetzt könnte man zwar noch annehmen - in dubi pro reo. Wenn du das mal ausprobiert hast und wieder deine bürgerlichen Rechte zuerkannt bekommen hast kannst du ja mal drüber berichten.

Wie so oft ist die rechtslage nicht eindeutig wird aber im Zweifel bestimmt zu deinen Ungunsten ausgelegt. Prinzipiell darfst du sowas erwerben und besitzen aber die Diskussion mit dem ggfs. beteiligten Staatsanwalt wird jedenfalls mphsam. Im übrigen sind Nachtsicht- und Nachtzielgeräte die für die Montage an Waffen bestimmt sind an sich schon verbotenen Gegenstände.

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rechtslage IST eindeutig:

gegenstände, die zur montage an schusswaffen bestimmt sind und das ziel beleuchten sind verbotene gegenstände.

:huh:

333572[/snapback]

eben, und deshalb nix tesafilm!

Frage ist noch, ob ein Spielzeuglaser wie er an Softairs angebaut ist zur Montage an Waffen bestimmt ist, ich denke nein. Vorsicht nur, wenn die Softair Waffe und kein Spielzeug ist, dann gibt's Stress.

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wenn er fest mit der spielzeug-softair verklebt ist: erlaubt.

wenn er abnehmbar ist und an eine picatinny-schiene passt: verboten.

so einfach ist das...

es gibt kaum einen passus im waffg, der deutlischer formuliert ist als dieser.

ich weiss überhaupt nicht, was es da auszulegen und zu interpretieren gibt.

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vor allem;

was macht man mit dem teil, sollte man es auf einer waffe haben ?

richtig zielen kann man mit dem teil doch eh nicht.

und justieren geht bei den meisten teilen auch nicht.

soweit ich weiss, sind die dinger für den "deutschuss"

und für die, naja, sagen wir mal "angsteinflössung" des gegners bei sicherheitskräften gedacht.

ziel doch mal mit so nem gerät, auf 100mtr.

der laserpunkt wird dann vergrößert dargestellt, anhand der lichtstreuung/brechung auf diese distanz,

somit dürftest du einen "fleck" erzeugen, den du mit deinem zusätzlich angebrachten ZF Ø komlplett abdecken kannst.

(es sei denn, es ist ein ordentliches gerät und kein billig spielzeug, wie es hierzulande dann immer noch vertrieben wird)

auf kurze distanzen geht es vielleicht noch ?!

das ist immer ganz toll gemacht, in den filmen,

da wo der punkt hin zeigt, da wird auch getroffen :chrisgrinst:

naja..sagen wir mal nix zu....

alles in allem : nicht nur verbten, sondern für sportschützen sowieso gänzlich ungeeignet

sieht vielleicht optisch ganz toll aus und bei unwissenden zuschauern auch bestimmt beeindruckend, weil man es ja aus dem fernsehen her kennt,

aber das war es dann auch schon.

ausserdem bekommt man für das geld, was ein guter laser kostet, den man dann sowieso nicht benutzen darf, ein ziemlich gutes ZF (evtl. sogar mit beleuchtung)

(da hasse dann auch nen roten punkt *fgg)

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schon mal was von kurzwaffen gehört?

bis 30m ist der laser durchaus einsetzbar, und auch auf langwaffen sind (in den u.s.a.) laser nicht für 100m-schüsse montiert sondern für CQB-situationen.

ein guter laser IST justierbar und die waffe schiesst dann tatsächlich dahin, wo der punkt ist.

das mit dem deutschuss stimmt (nur dass dieser deutschuss dann eben so präzise ist wie ein geziellter), die drohwirkung ist auch gegeben (warnschuss oder gezielter schuss wird teilweise überflüssig).

und nein, ich habe hier keinen verbotenen laser herumliegen, was soll ich in deutschland auch damit.

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wenn er fest mit der spielzeug-softair verklebt ist: erlaubt.

wenn er abnehmbar ist und an eine picatinny-schiene passt: verboten.

so einfach ist das...

es gibt kaum einen passus im waffg, der deutlischer formuliert ist als dieser.

ich weiss überhaupt nicht, was es da auszulegen und zu interpretieren gibt.

333638[/snapback]

Ich meine ja nur, "bestimmt" ist IMHO das entscheidende Wort. Ist also so ein Spielzeuglaser der an einer Softair befestigt ist für eine Waffe bestimmt?

Ich weiss es auch nicht genau, deshalb würde ich ja auch immer die Finger von sowas lassen. Auch bei noch so schlechter Qualität.

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schon mal was von kurzwaffen gehört?

bis 30m ist der laser durchaus einsetzbar, und auch auf langwaffen sind (in den u.s.a.) laser nicht für 100m-schüsse montiert sondern für CQB-situationen.

ein guter laser IST justierbar und die waffe schiesst dann tatsächlich dahin, wo der punkt ist.

das mit dem deutschuss stimmt (nur dass dieser deutschuss dann eben so präzise ist wie ein geziellter), die drohwirkung ist auch gegeben (warnschuss oder gezielter schuss wird teilweise überflüssig).

und nein, ich habe hier keinen verbotenen laser herumliegen, was soll ich in deutschland auch damit.

333655[/snapback]

jo, seeker dat !

KW - ich spiele aber auf diverse filmchen an, bei denen ein laser auf z.b. einem ruger 14 (*lööööl-auch schon der hohn schlechtweg) montiert ist und die jungs in den filmen immer auf distanzen mitten ins rote treffen,

wobei man bekanntlich weiss, das es allein schon mit einem ZF schwierig ist...naja.

das schreibe ich ja, das ein guter laser justierbar ist,

nur halt eben NICHT diese dinger, von den spielzeug kanonen aus dem toy`s R us :-)

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Die erlaubten die ich bisher an Softairs gesehen habe waren entweder fest mit der Waffe verbunden oder nicht für eine Montage an Rails o.ä. vorgesehen. Deswegen meine Aussage: Spielzeug. Ich hab auch nicht von Softairwaffen (fallen ja bekanntlich unter das Waffengesetz) gesprochen, sonder von den Spielzeugsoftairs ab 14 oder ab 0.

Tesafilm ... selten so nen :icon13: gehört. Dann kannst du ja jeden Laserpionter verbieten! Mal davon abgesehen das das Teil sich wahrscheinlich beim ersten Schuß von der Waffe löst und nicht justierbar ist.

Eines ist wohl jedem klar: Brauchbare Laserzielgeräte sind absolut hundepfui bei uns (auch schon der Besitz).

@miwi: Wer redet denn hier Nachtzielgeräten? (hundepfuipfuipfui, auch schon der Besitz)

Nachtsichtgeräte zur Montage an Waffen? (Was ist das? Link?

Was ist der Unterschied zu Nachtzielgeräten?)

Beste Lösung (holographisch): EOTECH und ein Nachtsichtgerät. Soweit mir bekannt ist, ist das in Deutschland eine legale Nachtjagdlösung. Und fürs sportliche Schießen haben wir ja noch keine Nachtdisziplinen. :crying:

Allerdings ist das EOTECH auch tagsüber über jeden Zweifel erhaben und ich kann es jedem uneingeschränkt empfehlen. U.a. benutzt auch das KSK das Teil.

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Allerdings ist das EOTECH auch tagsüber über jeden Zweifel erhaben und ich kann es jedem uneingeschränkt empfehlen. U.a. benutzt auch das KSK das Teil.

Das SEK (zumindest in Nds.) auch. Ich hatte neulich übrigens mal die Chance, meine Griffel auf eine Glock 17 mit kombiniertem Licht-/Lasermodul zu legen. Ich fand das Zielen damit extrem gewöhnungsbedürftig und komisch... meiner Einschätzung nach ist ein geübter Schütze mit einer herkömmlichen Visierung trotz allem schneller, weil es tw. eine erhebliche Anstrengung ist, den kleinen roten Punkt zu entdecken, fix auf das Ziel auszurichten und dort auch noch zu halten.

Der Kollege, der zu der Waffe gehörte :), sagte mir in der Tat, daß es seiner Ansicht nach unter Einsatzbedingungen wenig Sinn machen würde, weil das Teil sich ständig verstellen würde, und bei Einsätzen mit mehreren Kräften sehr schnell zu Schwierigkeiten führte... "Hey, wessen Punkt ist das da eigentlich?"

mfg

Trooper

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Das SEK (zumindest in Nds.) auch. Ich hatte neulich übrigens mal die Chance, meine Griffel auf eine Glock 17 mit kombiniertem Licht-/Lasermodul zu legen. Ich fand das Zielen damit extrem gewöhnungsbedürftig und komisch... meiner Einschätzung nach ist ein geübter Schütze mit einer herkömmlichen Visierung trotz allem schneller, weil es tw. eine erhebliche Anstrengung ist, den kleinen roten Punkt zu entdecken, fix auf das Ziel auszurichten und dort auch noch zu halten.

Der Kollege, der zu der Waffe gehörte :), sagte mir in der Tat, daß es seiner Ansicht nach unter Einsatzbedingungen wenig Sinn machen würde, weil das Teil sich ständig verstellen würde, und bei Einsätzen mit mehreren Kräften sehr schnell zu Schwierigkeiten führte... "Hey, wessen Punkt ist das da eigentlich?"

mfg

Trooper

333913[/snapback]

*löl - vielleicht gibt es die dinger dann pro hundertschaft, in allen regenbogenfarben, damit man unterscheiden kann *fgg

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..., und bei Einsätzen mit mehreren Kräften sehr schnell zu Schwierigkeiten führte... "Hey, wessen Punkt ist das da eigentlich?"

mfg

Trooper

333913[/snapback]

Das müsste sich doch relativ einfach z.B. über verschiedene Blinkfrequenzen :blink: regeln lassen. :P

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Mausebaer, bitte, es geht hier um Beamte... wir sind doch bekanntlich nicht in der Lage, mehr Sinneseindrücke als die fünf Farben unserer Formulardurchschläge zu erfassen und zu verarbeiten... :021:

Man könnte natürlich die roten Punkte als kleine individuelle Symbole gestalten... einen Teddybaer, einen Smiley etc... :chrisgrinst:

mfg

Trooper

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Da möchte ich mal ne Frage einwerfen:

Surfire E2 oder P6 sind Taschenlampen die durchaus mit Montageringen an verschiedene Eisen angebracht werden können. (jede MiniMaglite ebenfalls) Sind die jetzt alle Pfui??

Kanns mir kaum vorstellen

:blink:

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Da möchte ich mal ne Frage einwerfen:

Surfire E2 oder P6 sind Taschenlampen die durchaus mit Montageringen an verschiedene Eisen angebracht werden können. (jede MiniMaglite ebenfalls) Sind die jetzt alle Pfui??

Kanns mir kaum vorstellen

:blink:

334222[/snapback]

Nein, die Dinger sind ok, da sie nicht zur Montage an einer Schußwaffe bestimmt sind.

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